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40. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 187 K04

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Ein Code allein macht noch kein Funktionssystem aus. Erst mit der „Zusatzsemantik“ von Programmen kann sich ein System an die Umwelt anpassen. Binäre Codes wie die Unterscheidung von Recht und Unrecht sind nicht einfach nur Prinzipien. Sie sind die leitende Unterscheidung, an der sich alle Operationen des Systems orientieren (auch Leitdifferenz genannt). Dennoch reicht ein Code nicht aus, um das System zu reproduzieren. Der Grund ist, dass Codes nicht variabel sind. Sie stehen fest. Weder zeitlich noch sachlich können sie an die Umwelt „angepasst“ werden. Zeitlich ist der Code invariant. Er ist bereits das „Ergebnis“ einer evolutionären Entwicklung in der Vergangenheit. Das Recht hat sich als alleinzuständiges Funktionssystem für die Unterscheidung von Recht und Unrecht ausdifferenziert. Es hat sich der Umwelt jedoch nicht „angepasst“. Stattdessen grenzt sich das Recht selbst durch seinen Code von der Umwelt ab. Es konstruiert sich durch diesen Code, und es konstruiert damit gleichzeitig die Umwelt als alles andere, das nicht zum System gehört. Die System-Umwelt-Differenz zieht das System, nicht umgekehrt. Es gibt keine Anpassung. Der Code kann auch nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden, weil man dann in einem anderen System operieren würde, etwa in der Wirtschaft. Ebenso wenig kann der Code um dritte oder weitere Werte ergänzt werden, wie z.B. der Versuch gezeigt hat, zwischen Recht, Unrecht und Gemeinnutz zu unterscheiden. Bereits mit dritten Werten wird die Komplexität zu hoch. Das System wird zu langsam und schwerlich entscheidungsfähig. Auf der Sachebene wiederum reicht der Code nicht aus, um damit Informationen zu produzieren. Die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht produziert nur eine Tautologie. Das eine ist das Gegenteil des anderen. Damit ist nichts gesagt. Man produziert eine Leere. Wendet man die Unterscheidung auf sich selbst an und fragt, ob es recht oder unrecht ist, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, landet man bei einer Paradoxie. Die Anwendung der Unterscheidung auf sich selbst (re-entry, Wiedereintritt der Form in die Form, George Spencer Brown) erzeugt einen blinden Fleck, weil man die Form, mit der man beobachtet (etwas unterscheidet und bezeichnet) nicht gleichzeitig mitbeobachten und mitbezeichnen kann. Im Laufe der Geschichte hat das Recht dieses Problem zu lösen versucht, indem es den symmetrischen Code asymmetrisiert hat. Auf der Codeseite „Recht“ wurden Hierarchien eingezogen. Über dem irdischen Recht gab es demnach höheres, höchstes, ewiges Recht, das auf der Meta-Ebene stünde und invariant sei (nach Aristoteles’ Meta-Physik: Meta heißt über). Nach unten hin, in die irdische Praxis, wo Fälle entschieden werden müssen, hat man dieses invariante Recht dann varierbar, also zeitlich und sachlich handhabbar gemacht – durch das Welterklärungsmodell der Emanation (Offenbarung, Erscheinung), demnach die Gesamtwirklichkeit hierarchisch strukturiert wäre. Der Begriff „Meta“ zeigt an, dass in Logik und Linguistik diese Erklärungsversuche zumindest semantisch noch nachwirken. Die Theorie sozialer Systeme löst diese Paradoxie des Codes prinzipiell anders auf, nämlich mit Hilfe der systeminternen Unterscheidung von Codierung und Programmierung. Der Code selbst ist, wie gesagt, invariant. Er reflektiert nur das Problem, dass es eine Paradoxie gibt. Erst durch das Einziehen von Wenn-dann-Bedingungen regelt das System, unter welchen Bedingungen etwas Recht oder Unrecht sein soll. Diese eingefügten Konditionen zwingen dazu, jeden Sachverhalt (Information, Kommunikation) einem der Werte zuzuordnen. Der Code ist die Bedingung für Bedingungen. Er ist die Voraussetzung für Programme, die Bedingung ihrer Möglichkeit. Das Urprogramm.
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