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Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp lesen und interpretieren den vollständigen Text des bahnbrechenden Werkes von Niklas Luhmann. Dabei gehen wir für diejenigen, die Luhmanns Systemtheorie noch nicht kennen, auf die theoretischen Grundlagen und Konzepte ein und erklären diese, so dass keine Vorwissen erforderlich ist.
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Systemtheorie, Evolution und das Recht. Zusammenfassung des 6. Kapitels aus Niklas Luhmanns "Das Recht der Gesellschaft".Nach dem langen Kapitel über die Evolution, welches sich in unserem Podcast über mehr als 10 Episoden hin zog, versuchen wir eine Zusammenfassung zu geben und einen Überblick zu verschaffen.…
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Abschluss des Evolutionskapitels: Das Rechtssystem hat nachweislich eine eigenständige Evolution durchlaufen und sich zu einem operativ geschlossenen Funktionssystem ausdifferenziert. Aber sind deshalb auch seine soziale Bedeutung und „Größe“ gestiegen? Lässt die Evolution Prognosen zu?Diese Fragen muten seltsam an. Wie und woran sollte man die ges…
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Mit welchen Mechanismen bewältigen Funktionssysteme Komplexität?Selbst erzeugte Komplexität lässt sich reduzieren, indem man sie temporalisiert. Eine Entscheidung gilt nur noch solange, bis sie durch eine andere aufgehoben wird. Ein Beispiel dafür ist, dass es im Rechtssystem kein „ewiges“ Recht mehr gibt, sondern nur noch positives, menschgemachte…
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Wohin führt Evolution? Wie soll man das, was durch sie entsteht, bezeichnen? Diese Frage wird seit dem 18. Jh. unter dem Begriff des Fortschritts diskutiert. Bis heute ist „Fortschritt“ ein beliebtes Mindset, um Veränderung zu beschreiben. So steht der Koalitionsvertrag der deutschen Bundesregierung von 2021 unter dem Titel: „Mehr Fortschritt wagen…
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Bis ins 17. Jh. blockiert das gesellschaftliche Problem allgegenwärtiger Gewalt die eigenständige Evolution des Rechts. Erst nachdem das politische System das Gewaltmonopol für sich beansprucht, kann es ein „öffentliches Interesse“ an Strafgesetzgebung behaupten und Strafverfolgung rechtlich durchsetzen. An der Lösung des Gewaltproblems sind Politi…
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Im 18./19. Jh. erhöht das Recht seine Varietät, weil es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen infolge der Demokratisierung des politischen Systems abarbeiten muss. Gesetzgebung trifft auf Rechtsprechung: An diesem Punkt zeigt sich einmal mehr, wie unterschiedlich die Funktionssysteme auf Programmebene operieren. Die Politik verfolgt Ziele und legt Z…
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Mit zunehmender Verschriftlichung des Rechts differenzierte sich auch die Rechtslehre im 18. Jh. aus. Um Problemlösungen auf der Grundlage von vorhandenem Recht widerspruchsfrei (konsistent) konstruieren zu können, systematisierte man Begriffe und achtete auf rechtsgeschichtliche Zusammenhänge (Kohärenz). Aus kleinen semantischen Abweichungen, dere…
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Durch Neuinterpretation von vorhandenem Recht kann sich das Recht in einem Verfahren anlässlich eines Streitfalls punktuell ändern. D. h. durch Variation und Selektion in einzelnen Punkten transformiert es sich im Laufe der Zeit. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine zweckgerichtete Aktivität des Systems. Die Selbständerung ist die Konsequenz …
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Die Erfindung des Verfahrens gehört zu den bedeutendsten evolutionären Errungenschaften des Rechtssystems. Zum entscheidenden Träger der eigenständigen Evolution des Rechtssystems wurde jedoch letztlich die juristische Argumentation. Die Form des Verfahrens gab vor, dass sich jede Argumentation fortan nur noch auf das Recht beziehen durfte. Damit v…
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Unter welchen evolutionären Bedingungen konnte sich das Recht zu einem operativ geschlossenen Funktionssystem ausdifferenzieren? Welche Unwahrscheinlichkeiten mussten überwunden werden? Die wohl grundlegendste Bedingung ist, dass unerwartete normative Erwartungen überhaupt kommuniziert werden. Erst Streit macht klar, dass es unterschiedliche Erwart…
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Im vorangegangenen Abschnitt wurde gezeigt, dass die Stabilisierung des Rechtssystems durch Verschriftlichung ermöglicht wird, die Variation wiederum durch Interpretation. Sowohl Sprache als auch Schrift sind selbst Produkte einer Evolution. Wenn wir also Mechanismen der Evolution untersuchen, müssen wir berücksichtigen, dass auch „die Bedingungen …
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Im I. Abschnitt hatte Luhmann Darwins Evolutionsschema von der Biologie auf soziale Systeme übertragen:Variation betrifft die Elemente: Ein Element in der Kommunikation bietet ein neues Reproduktionsmuster an. Z.B. eine neuartige Auslegung eines Gesetzestextes. Selektion betrifft die Strukturen: Die Kommunikation entscheidet, ob sie die Variation a…
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Im I. Abschnitt hatte Luhmann Darwins Evolutionsschema von der Biologie auf soziale Systeme übertragen:Variation betrifft die Elemente: Ein Element in der Kommunikation bietet ein neues Reproduktionsmuster an. Z.B. eine neuartige Auslegung eines Gesetzestextes. Selektion betrifft die Strukturen: Die Kommunikation entscheidet, ob sie die Variation a…
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Start des 6. Kapitels über die Evolution des Rechts: Ist innerhalb von autopoietischen Systemen eine Evolution möglich? Und wenn ja: Wie verläuft diese konkret?Die Einführung untersucht, inwiefern sich Darwins Evolutionstheorie und ihr Schema Variation/Selektion/Stabilisierung von der Biologie auf ein soziales System wie das Recht übertragen lässt.…
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Als Form blieb die Unterscheidung Gleichheit/Ungleichheit über Jahrtausende unverändert. Was jedoch als gleich/ungleich gilt, hat sich historisch gewandelt. Ausschlaggebend hierfür waren mehrfache Wechsel der gesellschaftlichen Differenzierungsformen (segmentär, ständisch, funktional) sowie die Weiterentwicklung von Erkenntnistheorien. Um zu verans…
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Im Rechtssystem bedeutet Gerechtigkeit konsistentes Entscheiden: Es operiert mit Konditionalprogrammen und behandelt gleiche Fälle gleich sowie ungleiche Fälle ungleich. Im Gegensatz dazu operiert das Politiksystem mit Zweckprogrammen. Die Wahl der Mittel wird mit dem Zweck legitimiert. Der Gesetzgeber kann gleiche Fälle ungleich behandeln.An diese…
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Um die historische Entwicklung des Gerechtigkeitsbegriffs nachzuvollziehen, muss die jeweils zugrundeliegende gesellschaftliche Differenzierungsform mitbedacht werden. Ob die Gesellschaft tribal, ständisch oder funktional differenziert ist, bildet jeweils die Bedingung der Möglichkeit dafür, ein Verständnis von Recht und Gerechtigkeit zu entwickeln…
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Gerechtigkeit wird traditionell oft mit Gleichheit gleichgesetzt: Gleiche Behandlung in gleichen Fällen leuchtet als gerechte Behandlung ein. Gleichbehandlung lässt sich zudem durch Regeln formulieren, d.h. man kommt damit auf eine operative Ebene, die praktisch handhabbar ist. Doch damit ist noch nicht definiert, was Gerechtigkeit ist.Erst der Beg…
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Warum die Idee der Gerechtigkeit als „Kontingenzformel“ zu verstehen ist.Kontingenz bedeutet zunächst ganz allgemein: Es kann auch anders kommen. Eine Enttäuschung im Einzelfall ändert jedoch nichts an der normativen Erwartung.In der Theorie sozialer Systeme ersetzt der Begriff Kontingenzformel eine Reihe althergebrachter Kategorien, mit denen Gere…
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Start des 5. Kapitels über die „Kontingenzformel Gerechtigkeit“. Was ist Gerechtigkeit? Lässt sich das überhaupt abschließend definieren? Um das Problem einzukreisen, limitiert Luhmann das Spektrum möglicher Fragen. Er führt Unterscheidungen ein und legt dadurch fest, welche Fragestellungen er weiterverfolgen will und welche nicht.Das Ergebnis fass…
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Auch für diese Episode gibt es einen ausführlichen Begleittext, der dieses mal jedoch etwas umfangreicher ist und deshalb nur auf unserer Website erscheint: https://www.luhmaniac.de/podcast/rueckblick-kapitel-4-codierung-programmierungVon Joachim Feltkamp, Ulrike Sumfleth
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Wie das Rechtssystem mit Verfahren seine operative Geschlossenheit und Eigenzeitlichkeit stabilisiert.Der letzte Abschnitt des 4. Kapitels hebt hervor, dass Produktion und Struktur des Rechtssystems zwar analytisch als zwei Operationen auseinandergehalten werden können. Empirisch sind sie jedoch nicht voneinander zu trennen. Das System produziert R…
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Warum das Verfahren zu den bedeutendsten evolutionären Errungenschaften zählt.Durch Programme verschafft sich das Rechtssystem Zeit, die es benötigt, um die Code-Werte Recht/Unrecht zuzuorden. Dies geschieht in der Form eines Verfahrens.Verfahren sind durch Anfang und Ende markiert. Die rein logische Unterscheidung von Recht/Unrecht wird damit temp…
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Über das Verhältnis von Codes und Programmen in Funktionssystemen: Die Paradoxie, dass die Differenz des Codes Recht/Unrecht eine Einheit bildet und für sich proklamiert, Recht zu sein, tritt in den Programmen wieder zutage und befruchtet die Weiterentwicklung des Rechts.Codes und Programme ergänzen einander. Für sich genommen, sind die invarianten…
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Das Rechtssystem operiert grundsätzlich nur auf Basis von Konditionalprogrammen, nicht von Zweckprogrammen. Das ist auf die typische Art der zeitlichen Modalisierung in der Rechtskommunikation zurückzuführen, die sich aus der Verwendung des Rechtscodes Recht/Unrecht ergibt.Zweckprogramme intendieren jeweils die Erfüllung eines Zweckes - wobei die E…
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Warum gibt es im Rechtssystem nur Konditionalprogramme, keine Zweckprogramme? Der wichtigste Grund ist: Nur durch Wenn-dann-Bedingungen kann das System in der Kommunikation laufend zwischen Selbstreferenz und Fremdreferenz unterscheiden. Selbstreferenz heißt, das System bezieht sich auf sich selbst. Die Kommunikation unterscheidet zwischen Recht un…
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Funktionssysteme wie Recht, Politik oder Wirtschaft operieren mit zweistelligen Codes, die kompromisslos sind und darum unversöhnlich wirken: Es gibt nur Recht oder Unrecht, Regierungsmacht oder Machtlosigkeit der Opposition, zahlen oder nicht zahlen – kein Dazwischen. Anders ist es auf der Programmebene. Erst durch Programme können Systeme ihr Ver…
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Ein Code allein macht noch kein Funktionssystem aus. Erst mit der „Zusatzsemantik“ von Programmen kann sich ein System an die Umwelt anpassen.Binäre Codes wie die Unterscheidung von Recht und Unrecht sind nicht einfach nur Prinzipien. Sie sind die leitende Unterscheidung, an der sich alle Operationen des Systems orientieren (auch Leitdifferenz gena…
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Die Rationalitätskonstrukte der funktional ausdifferenzierten Systeme funktionieren deshalb so gut, weil sie die zweiwertige Logik verwenden.Zweiwertige Systemcodes wie Recht/Unrecht entfalten permanent ihre eigene Paradoxie: Zwei gegensätzliche Werte, die einander strikt ausschließen, repräsentieren die Einheit des Systems. Sie sind gleichzeitig r…
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Wie unterscheiden sich unmarked state und unmarked space? Das veranschaulicht die Recht/Unrecht-Differenz: Recht und Unrecht werden voneinander unterschieden. Beide Seiten der Unterscheidung werden jeweils als Zustand markiert (marked state).Diese Unterscheidung wird dann aber nicht als Einheit des Unterschiedenen in die Umwelt eingeführt, sondern …
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Auf praktischer Ebene ist der binäre Code Recht/Unrecht einfach zu handhaben. Der eine Wert negiert den anderen: Es gibt kein ausgeschlossenes Drittes, nur entweder/oder. Der Code kann nur als Unterscheidung praktiziert werden.Dahinter stehen jedoch komplizierte logische Strukturen, die in der Theorie sozialer Systeme als re-entry bezeichnet werden…
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Die Regelung von Schuldverhältnissen (obligatio: Verpflichtung) entwickelte sich im Römischen Zivilrecht zu einer der wichtigsten Kategorien. Die Entstehungsanlässe dürften Delikte und Verträge gewesen sein, die als Unrecht empfunden wurden. Folglich bedurfte es einer klaren Trennung zwischen Recht und Unrecht. Einmal vorhanden, wurde diese scharfe…
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Start des 4. Kapitels über Codierung und Programmierung. Das 3. Kapitel hatte die soziale Funktion des Rechts herausgearbeitet. Diese besteht in einer kontrafaktischen Stabilisierung von normativen Verhaltenserwartungen. Nun geht es nun um die Frage: Woran orientiert sich das Rechtssystem bei seiner Entscheidungsfindung, ob etwas Recht oder Unrecht…
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So wenig wie Verhaltenssteuerung die soziale Funktion des Rechts ist, verhält es sich mit der Konfliktregulierung: Beides ist nur eine Leistung. Das Recht kann ohnehin nur rechtlich konstruierbare Konflikte um das Recht lösen. Psychische Motive oder die Frage, wer einen Streit angefangen hat, bevor er zum Rechtsstreit wurde, bleiben unberücksichtig…
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S. 153 bis S. 159 (Zeile 2)Die Frage, welche Funktion das Recht für die Gesellschaft hat, führt zu dem allgemeinen Problem, dass abstrakte Begriffe häufig unanalysiert übernommen werden, was zu falschen Schlussfolgerungen führt. Der Begriff der Funktion wird als bekannt vorausgesetzt, anstatt ihn zu hinterfragen und zu definieren. Diese Ungenauigke…
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Welche Konsequenzen hat es, dass das Recht seine Funktion in normativer Form ausübt? Die wichtigste ist: Recht und Politik differenzierten sich und wurden autonome Funktionssysteme. Da sie jedoch aufeinander angewiesen sind, stellt sich die Frage, inwiefern die Systeme „zusammenhängen“. Insbesondere der Begriff Rechtsstaat verwirrt hier. Er verkett…
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Lässt sich empirisch feststellen, auf welcher Grundlage das „organisierte gerichtliche Entscheidungssystem“ des Rechts seine Funktion für die Gesellschaft ausübt?Luhmann verweist auf einen Doppeleffekt durch die doppelte Modalisierung des Rechts. Einerseits entstand das System aus den normativen Erwartungen der Gesellschaft heraus. Andererseits ver…
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Wie realisiert das Rechtssystem seine gesellschaftliche Funktion einer kontrafaktischen Stabilisierung von Verhaltenserwartungen? Und ist das empirisch nachweisbar? Die Theorie sozialer Systeme geht zunächst davon aus, dass sich Systeme selbst von ihrer Umwelt unterscheiden. Sie erzeugen eine System-Umwelt-Differenz, indem sie eine spezifische Diff…
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Normative Erwartungen gibt es auch ohne Rechtsqualität, z.B. Sitten, Gewohnheiten und Moral. Doch damit lässt sich keine Rechtsnorm begründen. Die Argumentation wäre von beliebigen Standpunkten abhängig, die sich jederzeit ändern können – und vor allem: mit im Recht geltenden Normen nicht herzuleiten. Ob eine Norm eine rechtliche Norm ist, lässt si…
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Anstatt eine sachliche Definition des Rechts auf der Ebene konkreter Themen und Inhalte zu suchen, fragt die Theorie sozialer Systeme, welche Funktion das Recht für die Gesellschaft einnimmt. Hier landet man bei dem Faktor Zeit.Die Funktion des Rechts besteht darin, normative Erwartungen an die Zukunft zu stabilisieren. Was erwartbar ist, wird rech…
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Welche Funktion hat das Recht für die Gesellschaft? Zuvor hatte Luhmann bereits erklärt, warum die Sozialdimension sich nicht eignet, um daraus eine Funktion wie „Integration“ abzuleiten. Denn das hieße: Es käme zu jeder Zeit eine andere Definition dabei heraus. Die Hypothese lautet: Das Recht löst ein Zeitproblem. Dieses besteht darin, dass die Zu…
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Nachdem Luhmann im vorigen Kapitel nachgewiesen hat, dass das Recht ein operativ geschlossenes Funktionssystem ist, untersucht er nun, welche Funktion das Recht für die Gesellschaft hat.Gesellschaft ist hierbei als empirisch beobachtbares Einzelsystem zu verstehen. D.h. als ein System, in dem Kommunikationen nachweisbar sind, in denen es um die Unt…
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Welche strukturellen Bedingungen waren ausschlaggebend, damit sich das Rechtssystem operativ schließen konnte? Luhmann hebt die Spezifikation rechtlicher Erwartungen und die Aussicht auf Rechtsdurchsetzung hervorEine Spezifikation von Erwartungen erfolgt durch Kommunikation. Sinn wird wiederholt, bestätigt und verdichtet. So wird die Erwartung ansc…
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as Gleichheitsprinzip im Recht besagt, dass gleiche Fälle gleich und ungleiche Fälle ungleich behandelt werden – nach systeminternen Normen. „Gleichheit“ ist maximal abstrakt: Wenn etwas gleich ist, ist dies evident. Es kann nicht tiefer hinterfragt werden. Diese Gleichbehandlung erstreckt sich auf alle Fälle, denn auch ungleiche Fälle werden gleic…
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HANNAH ARENDT 1965: Über das Böse1965 hielt Hannah Arendt in New York eine Vorlesung über Moralphilosphie. Darin arbeitete sie ihre Erfahrung als Berichterstatterin beim Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem auf.Den Schwerpunkt richtete sie auf Fragen, die individuelles Verhalten betreffen, auf die wenigen Regeln und Normen, aufgrund derer Mens…
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Zuletzt hat Luhmann gezeigt, dass Rechtsgeltung ein Symbol ist, das die Einheit des Rechtssystems erzeugt. Sie ist keine Norm, sondern die Form, in der das System seine Operationen sich selbst zuordnet. Nun fügt Luhmann den Faktor Zeit hinzu. Warum „Rechtsgeltung“ nur zeitlich zu verstehen ist, erschließt sich durch das Formkalkül („distinction and…
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Was ist Rechtsgeltung? Frühere Vorstellungen, es gäbe ein überpositives Recht, das dem menschgemachten Recht Geltung verschaffe, sind wissenschaftlich nicht haltbar. Rechtsgeltung ist ein Symbol, das die Einheit des Rechtssystems erzeugt. Es hat die Funktion, die Operationen (die Unterscheidung von Recht/Unrecht) zu verknüpfen. Dies geschieht, inde…
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Über Codes und Programme, Chancen für Protestbewegungen, Verfassungsrecht und normative Wertbegriffe. Zusätzliche Anmerkungen findet ihr auf unserer Website www.luhmaniac.de! U.a. zu Armin Nassehis Buch „Muster – Theorie der digitalen Gesellschaft“ und zum Begriff „Pluralismus” im System der Massenmedien.Das Rechtssystem unterscheidet zwischen inte…
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Wie gelangt Expertenwissen aus der Umwelt ins System? Wie kann das System dabei autonom bleiben? Im Recht spielt die Unterscheidung der Leitdifferenz (Recht/Unrecht) eine größere Rolle als in jedem anderen System. Um konsistent zu entscheiden, wird zwischen internen Normen und externen Fakten unterschieden. Erkennbar ist dies am Wechsel zwischen Se…
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Wie kein anderes System repräsentiert sich das Recht in allen seinen Operationen durch die Unterscheidung zwischen Normen und Fakten.Kommunikation ist ein ständiger Wechsel zwischen Selbst- und Fremdreferenz. Bei Selbstreferenz beobachtet das System sich selbst. Die Kommunikation nimmt Bezug auf interne Normen. Bei Fremdreferenz bezieht sich die Ko…
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