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Warum das Embryonenschutzgesetz eine Reform nötig hat
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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im November in einem Revisionsverfahren ein maßgebliches Urteil zur künstlichen Befruchtung mit einer Eizellspende gefällt. Konkret ging es dabei um das Einsetzen von gespendeten Eizellen im sogenannten Vorkernstadium, bei denen bereits ein Spermium eingedrungen ist, aber noch keine Zellteilung stattgefunden hat. Die Richter werteten die Eizellen daher als noch unbefruchtet. Und weil eine Eizellspende in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist, saht das Gericht darin einen Gesetzesverstoß. Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) reagierte enttäuscht auf das Urteil und sieht sich einmal mehr in seiner Forderung bekräftigt, dass es 30 Jahre nach Einführung des Embryonenschutzgesetzes dringend neue, zeitgemäße Regelungen für Fragen der Reproduktionsmedizin braucht. Was an diesem Urteil kritisiert wird und welche konkreten Änderungen am bestehenden Embryonenschutzgesetz nötig wären, das erläutert im Podcast-Gespräch die Humangenetikerin Dr. Gabriele du Bois. Sie ist Vorsitzende des DÄB-Ethikausschusses sowie Vorsitzende der gemeinsamen Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik (PID) der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.
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