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Schließt das Digitalgesetz die Versorgungslücken in der Psychotherapie, Frau Dr. Beintner und Herr Büchtmann?

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Chancen und Grenzen digitaler Lösungen für die Psychotherapie angesichts neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen

Das Digitalgesetz ist beschlossen, und es wirkt sich auf viele Bereiche des Gesundheitswesens aus, nicht zuletzt auf die Möglichkeiten für Psychotherapeuten, aber auch für Anbieter Digitaler Gesundheitsleistungen. Besonders wichtig für Psychotherapeuten ist der Wegfall der Mengenbegrenzung von Videosprechstunden, die bislang noch bei 30 Prozent „je berechneter Gebührenordnungsposition je Vertragsarzt und Quartal“ liegt. Der Gesetzgeber hat allerdings noch der KBV und dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe gegeben, „Ausführungsbestimmungen“ für die Umsetzung festzulegen.

Im „ÄrzteTag“-Podcast sprechen Dr. Ina Beintner und Markus Büchtmann vom Unternehmen MindDoc, das sowohl Videosprechstunden als auch neuerdings eine Digitale Gesundheitsanwendung für Menschen mit depressiven Störungen anbietet, über die Chancen und die Grenzen digitaler Lösungen für die Psychotherapie angesichts der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

So hebt Dr. Ina Beintner, Chief Science and Clinical Officer des Tochterunternehmens der Schön Kliniken, den „Fortschritt“ hervor, um die „riesigen Versorgungslücken“ in der Psychotherapie zu schließen. So könnten DiGA, die ja immer „in der Hosentasche“ mit dabei seien, durch eine Nutzung bei Bedarf sehr gut dabei helfen, neue Verhaltensweisen einzuüben. In einer gesprächsbasierten Psychotherapie gebe es dagegen nur die vorgegebenen Termine. Deshalb gebe es auch so viele DiGA für den Indikationsbereich der Psychotherapie – sei es mit festen Kursen, variablen Kursbestandteilen oder auch ganz eng in der Therapiebegleitung.

Der Übergang zur Psychotherapie sollte dann erfolgen, wenn eine Patientin oder ein Patient mit der DiGA nicht weiterkomme – „in einer idealen Welt“, wie Beintner angesichts der Versorgungslücken im Gespräch betont. Markus Büchtmann, Geschäftsführer von MindDoc, erläutert, warum er einen echten Fortschritt beim Schließen der Versorgungslücken ausschließlich in einem ortsungebundenen Szenario sieht. Der Anbieter hat diese Möglichkeiten durch Selektivverträge mit einigen Krankenkassen bereits vor dem Inkrafttreten des Digitalgesetzes realisiert.

Im Podcast nehmen Büchtmann und Beintner auch Stellung dazu, wie eine Software, ein Algorithmus tatsächlich helfen kann, welche Möglichkeiten in Zukunft durch noch stärkeren Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Psychotherapie entstehen könnten und inwieweit Psychotherapeutinnen und -therapeuten am Ende durch solche Programme ersetzt werden könnten. Auch die neuen Möglichkeiten, probatorische Sitzungen ebenfalls per Videosprechstunde zu machen, kommen im Podcast zur Sprache.

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Chancen und Grenzen digitaler Lösungen für die Psychotherapie angesichts neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen

Das Digitalgesetz ist beschlossen, und es wirkt sich auf viele Bereiche des Gesundheitswesens aus, nicht zuletzt auf die Möglichkeiten für Psychotherapeuten, aber auch für Anbieter Digitaler Gesundheitsleistungen. Besonders wichtig für Psychotherapeuten ist der Wegfall der Mengenbegrenzung von Videosprechstunden, die bislang noch bei 30 Prozent „je berechneter Gebührenordnungsposition je Vertragsarzt und Quartal“ liegt. Der Gesetzgeber hat allerdings noch der KBV und dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe gegeben, „Ausführungsbestimmungen“ für die Umsetzung festzulegen.

Im „ÄrzteTag“-Podcast sprechen Dr. Ina Beintner und Markus Büchtmann vom Unternehmen MindDoc, das sowohl Videosprechstunden als auch neuerdings eine Digitale Gesundheitsanwendung für Menschen mit depressiven Störungen anbietet, über die Chancen und die Grenzen digitaler Lösungen für die Psychotherapie angesichts der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

So hebt Dr. Ina Beintner, Chief Science and Clinical Officer des Tochterunternehmens der Schön Kliniken, den „Fortschritt“ hervor, um die „riesigen Versorgungslücken“ in der Psychotherapie zu schließen. So könnten DiGA, die ja immer „in der Hosentasche“ mit dabei seien, durch eine Nutzung bei Bedarf sehr gut dabei helfen, neue Verhaltensweisen einzuüben. In einer gesprächsbasierten Psychotherapie gebe es dagegen nur die vorgegebenen Termine. Deshalb gebe es auch so viele DiGA für den Indikationsbereich der Psychotherapie – sei es mit festen Kursen, variablen Kursbestandteilen oder auch ganz eng in der Therapiebegleitung.

Der Übergang zur Psychotherapie sollte dann erfolgen, wenn eine Patientin oder ein Patient mit der DiGA nicht weiterkomme – „in einer idealen Welt“, wie Beintner angesichts der Versorgungslücken im Gespräch betont. Markus Büchtmann, Geschäftsführer von MindDoc, erläutert, warum er einen echten Fortschritt beim Schließen der Versorgungslücken ausschließlich in einem ortsungebundenen Szenario sieht. Der Anbieter hat diese Möglichkeiten durch Selektivverträge mit einigen Krankenkassen bereits vor dem Inkrafttreten des Digitalgesetzes realisiert.

Im Podcast nehmen Büchtmann und Beintner auch Stellung dazu, wie eine Software, ein Algorithmus tatsächlich helfen kann, welche Möglichkeiten in Zukunft durch noch stärkeren Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Psychotherapie entstehen könnten und inwieweit Psychotherapeutinnen und -therapeuten am Ende durch solche Programme ersetzt werden könnten. Auch die neuen Möglichkeiten, probatorische Sitzungen ebenfalls per Videosprechstunde zu machen, kommen im Podcast zur Sprache.

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