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Kommt jetzt Bewegung in die Ambulantisierung, Dr. Weinhart?

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SpiFa-Vize Dr. Helmut Weinhart spricht über die Pläne der Koalition zur Ambulantisierung operativer Leistungen.

Gleichlange Spieße für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte bei ambulanten Operationen? Eigentlich hätte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum 31. Juli eine Rechtsverordnung für eine spezielle sektorengleiche Vergütung für einen Katalog von Leistungen nach Paragraf 115f SGB V erlassen sollen, die ambulant oder stationär erbracht werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hatten daraufhin zusammen mit den Berufsverbänden dazu einen umfangreichen Katalog von 1700 Leistungen aus dem Katalog für ambulante Operationen erarbeitet, die dafür geeignet wären. Zusätzlich gibt es Vorschläge für weitere rund 5000 Leistungen, die darunter fallen könnten.

Doch das BMG hat zunächst nicht reagiert und das Vorhaben der sektorengleichen Vergütung ins zweite Halbjahr verschoben. Nun gibt es als Addendum zum Pflegestudiumsstärkungsgesetz eine Gesetzesänderung, die unter anderem vorsieht, dass der – noch gar nicht vorliegende – Leistungskatalog bereits bis März 2024 wieder angepasst werden soll.

Was die aktuell im parlamentarischen Verfahren steckende Gesetzesänderung für niedergelassene Ärzte bedeuten würde, das erläutert Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa), im „ÄrzteTag“-Podcast. Der Orthopäde, der auch Vizepräsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ist, führt auch Beispiele aus seinem Fachgebiet an, die sich für die Ambulantisierung eignen würden.

Zudem erläutert Weinhart die Vorstellungen der niedergelassenen Vertreter zur Vergütung dieser Leistungen und gibt Einblicke in die Interessenlage der verschiedenen Akteure und das Tauziehen um Vergütung und Leistungskatalog, das im Hintergrund im BMG und innerhalb der Koalition abläuft.

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SpiFa-Vize Dr. Helmut Weinhart spricht über die Pläne der Koalition zur Ambulantisierung operativer Leistungen.

Gleichlange Spieße für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte bei ambulanten Operationen? Eigentlich hätte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum 31. Juli eine Rechtsverordnung für eine spezielle sektorengleiche Vergütung für einen Katalog von Leistungen nach Paragraf 115f SGB V erlassen sollen, die ambulant oder stationär erbracht werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hatten daraufhin zusammen mit den Berufsverbänden dazu einen umfangreichen Katalog von 1700 Leistungen aus dem Katalog für ambulante Operationen erarbeitet, die dafür geeignet wären. Zusätzlich gibt es Vorschläge für weitere rund 5000 Leistungen, die darunter fallen könnten.

Doch das BMG hat zunächst nicht reagiert und das Vorhaben der sektorengleichen Vergütung ins zweite Halbjahr verschoben. Nun gibt es als Addendum zum Pflegestudiumsstärkungsgesetz eine Gesetzesänderung, die unter anderem vorsieht, dass der – noch gar nicht vorliegende – Leistungskatalog bereits bis März 2024 wieder angepasst werden soll.

Was die aktuell im parlamentarischen Verfahren steckende Gesetzesänderung für niedergelassene Ärzte bedeuten würde, das erläutert Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa), im „ÄrzteTag“-Podcast. Der Orthopäde, der auch Vizepräsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ist, führt auch Beispiele aus seinem Fachgebiet an, die sich für die Ambulantisierung eignen würden.

Zudem erläutert Weinhart die Vorstellungen der niedergelassenen Vertreter zur Vergütung dieser Leistungen und gibt Einblicke in die Interessenlage der verschiedenen Akteure und das Tauziehen um Vergütung und Leistungskatalog, das im Hintergrund im BMG und innerhalb der Koalition abläuft.

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