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#25 Der Fall Christian Kern: Eine Million Euro, ein Streit und kein Projekt

10:32
 
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Die Unternehmer und frühere SPÖ-Bundeskanzler wird von Geschäftspartnern des schweren Betrugs rund um ein geplatztes Bauprojekt in Wien bezichtigt, bei dem knapp mehr als eine Million Euro versandete. Kern widerspricht dem entschieden – er habe bei dem Geschäft selbst auch Geld verloren.

Was genau Kern vorgeworfen wird – und wie er darauf reagiert, das habe ich in diesem Text für den STANDARD zusammengefasst.

Die sehr ausführliche Stellungnahme von Christian Kerns Anwalt Paul Kessler gibt den Sachverhalt aus Kerns Sicht wieder:

Sveta hat mit einem Modulbauer aus Osteuropa eine Vereinbarung über den Bau eines modularen Bausystems auf zwei Liegenschaften der Sveta abgeschlossen. Diese beiden Generalunternehmerverträge wurden zwischen SVETA und der ... SVK (Anm. Name der Firma des mitbeschuldigten Bauunternehmers) unterzeichnet und zwar im Oktober und November 2020. Einem GU-Vertrag geht naturgemäß eine längere Prüfungs- und Verhandlungsphase voraus sowie Bauprojektbesprechungen, Planänderungen, da die Einreichplanung an die Modulbauweise angepasst werden muss etc. Dies entspricht auch der Stellungnahme der involvierten Personen (zB Architekten). Dh Sveta und ... SVK waren bereits in ausführlichen Geschäftsbeziehungen bevor Herr Boris Yosopov im Dezember 2020 Herrn Kern als Geschäftspartner der ... SVK vorgestellt wurde.

Die Gesellschaft, an der Mag. Kern beteiligt ist (die Blue Minds Living), war an der Technologie der ... interessiert, die auf Basis von Stahlbau im Bezirk Brcko eine Wohnmodulfertigung hochzogen. Der Standort war insofern attraktiv, weil er über eine gute infrastrukturelle Anbindung verfügt, Unternehmen umfangreiche Steuervorteile genießen und der Zugang zu qualifizierten, kostengünstigen Facharbeitern gewährleistet war.

Die Eigentümer der ... SVK verfügten dort über eine passende Fertigungshalle und über den entsprechenden Maschinenpark. Angesichts massiv steigender konventioneller Baukosten in den Jahren 2020/21 und einem spürbaren Personalengpass in Deutschland und Österreich bestand in dem Geschäftsmodell ein erhebliches Geschäftspotential im Fall technischer Machbarkeit. Nicht zuletzt verfügte ... SVK mit den Sveta-Projekten über einen entsprechenden Auftragseingang, der für die Auslastung der Kapazitäten sorgen sollte.

Blue Minds Living war an der Bautechnologie interessiert, da diese erhebliches Skalierungspotential versprach. Die Technologie war international bereits erprobt, die Betriebsmittel und Technologie hinter dem Modulsystem wurde später von einem Branchenkenner gekauft und werden nunmehr weiterverwendet. Erste Projekte sind bereits erfolgreich umgesetzt.

Die beiden SVETA-Projekte waren also wichtige Referenzfälle für eine spätere breitere Ausrollung des Stahlmodulbaus. Da die BML nunmehr ein wirtschaftliches Interesse am Gelingen des Projektes in Essling hatte, andernfalls die Option nichts wert gewesen wäre, hat man sich bei einer nachträglichen Anpassung des GU um eine Absicherung der BML-Ansprüche bemüht und sich die Rolle der Zahlstelle – nicht des bauausführenden Baumeisters – gesichert, dementsprechend war man auch kein Vertragspartner von Sveta oder dem Modulbauer bei der Projektumsetzung, sondern lediglich bei der Abwicklung der Zahlungen.

Die Blue Minds Living (BML) hat in der Folge als reine Zahlstelle die vereinbarten Zahlungen der Sveta an den Modulbauer weitergeleitet. Sämtliche erhaltenen Zahlungen wurde weitergeleitet, es wurde hierfür weder eine Provision noch ein Honorar vereinnahmt.

Insofern ist nachweisbar kein Vermögensschaden dokumentiert, den die Blue Minds Living hätte verursachen können. Im Gegenteil: Die Gesellschaft, an der Mag. Kern beteiligt ist, halt selbst in das Projekt investiert, musste dieses Investment jedoch in der Folge abschreiben.

Der Grund dafür war, dass SVETA und ... SVK vereinbart hatten, die Module zu einem höchst attraktiven Preis zu liefern, dafür aber einen zügigen Zahlungsplan umzusetzen. Der unterscheidet sich beim Modulbau insofern, dass die Bauphase wesentlich rascher in einer Halle stattfindet und dafür bereits zu Projektbeginn alle nötigen Materialen zur Verfügung stehen müssen, es andernfalls zu Verzögerungen kommt. Da Sveta nicht dem vereinbarten Zahlungsplan folgte, ist genau das passiert, noch dazu in einer Phase, in der die Baumaterialpreise massiv angestiegen sind, sich teilweise verdoppelt haben (zB Baustahl).

Die Situation war also, dass die Eigentümer der .. nicht die nötige Kapitaldecke hatten, um die Lücke zu schließen und SVETA offenbar aufgrund der Finanzierungsverträge, die in diesem Fall auf die unbrauchbaren Zahlungspläne konventionellen Bauens setzen, nicht zahlen konnte oder wollte. Da dieser Streit nicht zu überbrücken war und mit gegenseitigen Bezichtigungen der beiden Seiten einherging, hat sich BML entschlossen, den Kauf der notwendigen Baumaterialien mit 130.000 € vorzufinanzieren. Dem vorangegangen sind mehrere Besuche vor Ort in Brcko mit einschlägigen Sachkundigungen, die zum evidenten Ergebnis geführt hatten, dass die Arbeiten vor Ort im Rahmen des Erwartbaren vorangeschritten sind. Im Ergebnis aber hat BML einen wirtschaftlichen Beitrag geleistet, damit das Projekt umgesetzt werden kann.

Da die Projektpartner ihren Streit über Rechte und Pflichten nicht beilegen wollten, und damit klar wurde, dass das Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, hat BML SVETA angeboten, dass Projekt zur Gänze zu übernehmen. Eine entsprechenden Due Dilligence hatte bereits stattgefunden, ein Abschluss scheiterte jedoch an den unrealistischen Preisvorstellungen von SVETA.

Da mittlerweile erhebliche Zweifel an der Professionalität der Geschäftspartner aufgekommen waren, hatte BML im Verlauf der Monate, das Interesse am Projekt aufgegeben und aus Reputationsgründen einem Generalvergleich zugestimmt. BML hat dabei auf die Option und weitere Ansprüche gegen ESH und SVETA wechselweise verzichtet und in der Folge den Wert der Option und den Kredit abgeschrieben.

Nun wird der Vorwurf erhoben, Mag. Kern persönlich hätte der Sveta einen Schaden verursacht. Dieser Vorwurf wird lediglich durch Mutmaßungen getragen, denen jedoch jegliche Grundlage fehlt. Sämtliche Zahlungen durch die BML, an der Mag. Kern lediglich beteiligt ist, wurden weitergeleitet, die Gesellschaft selbst hat einen Kredit und den Wert der Option abschreiben müssen, weil das Projekt, letztlich scheiterte. Warum hier gerade Mag. Kern eine besondere Rolle zukommt, wird von der Anzeigerin nicht einmal versucht zu erklären. Die Projektanbahnung war es jedenfalls dezidiert nicht. Wie man vor diesem Hintergrund einen strafrechtlichen Vorwurf gegen Mag. Kern begründet, ist unerklärlich. Die Vorwürfe sind verleumderisch und werden nur deshalb getätigt, um Kern persönlich zu schaden. Die Anzeigerin will lediglich davon ablenken, dass sie Verträge nicht eingehalten hat und sich mit dem Investment offenbar übernommen hat. Mag. Kern wird den Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten und behält sich vor, sämtliche juristischen Mittel auszuschöpfen, um sich alle negative Folgen aus diesen haltlosen Vorwürfen entschädigen zu lassen.

Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit.

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Was genau Kern vorgeworfen wird – und wie er darauf reagiert, das habe ich in diesem Text für den STANDARD zusammengefasst.

Die sehr ausführliche Stellungnahme von Christian Kerns Anwalt Paul Kessler gibt den Sachverhalt aus Kerns Sicht wieder:

Sveta hat mit einem Modulbauer aus Osteuropa eine Vereinbarung über den Bau eines modularen Bausystems auf zwei Liegenschaften der Sveta abgeschlossen. Diese beiden Generalunternehmerverträge wurden zwischen SVETA und der ... SVK (Anm. Name der Firma des mitbeschuldigten Bauunternehmers) unterzeichnet und zwar im Oktober und November 2020. Einem GU-Vertrag geht naturgemäß eine längere Prüfungs- und Verhandlungsphase voraus sowie Bauprojektbesprechungen, Planänderungen, da die Einreichplanung an die Modulbauweise angepasst werden muss etc. Dies entspricht auch der Stellungnahme der involvierten Personen (zB Architekten). Dh Sveta und ... SVK waren bereits in ausführlichen Geschäftsbeziehungen bevor Herr Boris Yosopov im Dezember 2020 Herrn Kern als Geschäftspartner der ... SVK vorgestellt wurde.

Die Gesellschaft, an der Mag. Kern beteiligt ist (die Blue Minds Living), war an der Technologie der ... interessiert, die auf Basis von Stahlbau im Bezirk Brcko eine Wohnmodulfertigung hochzogen. Der Standort war insofern attraktiv, weil er über eine gute infrastrukturelle Anbindung verfügt, Unternehmen umfangreiche Steuervorteile genießen und der Zugang zu qualifizierten, kostengünstigen Facharbeitern gewährleistet war.

Die Eigentümer der ... SVK verfügten dort über eine passende Fertigungshalle und über den entsprechenden Maschinenpark. Angesichts massiv steigender konventioneller Baukosten in den Jahren 2020/21 und einem spürbaren Personalengpass in Deutschland und Österreich bestand in dem Geschäftsmodell ein erhebliches Geschäftspotential im Fall technischer Machbarkeit. Nicht zuletzt verfügte ... SVK mit den Sveta-Projekten über einen entsprechenden Auftragseingang, der für die Auslastung der Kapazitäten sorgen sollte.

Blue Minds Living war an der Bautechnologie interessiert, da diese erhebliches Skalierungspotential versprach. Die Technologie war international bereits erprobt, die Betriebsmittel und Technologie hinter dem Modulsystem wurde später von einem Branchenkenner gekauft und werden nunmehr weiterverwendet. Erste Projekte sind bereits erfolgreich umgesetzt.

Die beiden SVETA-Projekte waren also wichtige Referenzfälle für eine spätere breitere Ausrollung des Stahlmodulbaus. Da die BML nunmehr ein wirtschaftliches Interesse am Gelingen des Projektes in Essling hatte, andernfalls die Option nichts wert gewesen wäre, hat man sich bei einer nachträglichen Anpassung des GU um eine Absicherung der BML-Ansprüche bemüht und sich die Rolle der Zahlstelle – nicht des bauausführenden Baumeisters – gesichert, dementsprechend war man auch kein Vertragspartner von Sveta oder dem Modulbauer bei der Projektumsetzung, sondern lediglich bei der Abwicklung der Zahlungen.

Die Blue Minds Living (BML) hat in der Folge als reine Zahlstelle die vereinbarten Zahlungen der Sveta an den Modulbauer weitergeleitet. Sämtliche erhaltenen Zahlungen wurde weitergeleitet, es wurde hierfür weder eine Provision noch ein Honorar vereinnahmt.

Insofern ist nachweisbar kein Vermögensschaden dokumentiert, den die Blue Minds Living hätte verursachen können. Im Gegenteil: Die Gesellschaft, an der Mag. Kern beteiligt ist, halt selbst in das Projekt investiert, musste dieses Investment jedoch in der Folge abschreiben.

Der Grund dafür war, dass SVETA und ... SVK vereinbart hatten, die Module zu einem höchst attraktiven Preis zu liefern, dafür aber einen zügigen Zahlungsplan umzusetzen. Der unterscheidet sich beim Modulbau insofern, dass die Bauphase wesentlich rascher in einer Halle stattfindet und dafür bereits zu Projektbeginn alle nötigen Materialen zur Verfügung stehen müssen, es andernfalls zu Verzögerungen kommt. Da Sveta nicht dem vereinbarten Zahlungsplan folgte, ist genau das passiert, noch dazu in einer Phase, in der die Baumaterialpreise massiv angestiegen sind, sich teilweise verdoppelt haben (zB Baustahl).

Die Situation war also, dass die Eigentümer der .. nicht die nötige Kapitaldecke hatten, um die Lücke zu schließen und SVETA offenbar aufgrund der Finanzierungsverträge, die in diesem Fall auf die unbrauchbaren Zahlungspläne konventionellen Bauens setzen, nicht zahlen konnte oder wollte. Da dieser Streit nicht zu überbrücken war und mit gegenseitigen Bezichtigungen der beiden Seiten einherging, hat sich BML entschlossen, den Kauf der notwendigen Baumaterialien mit 130.000 € vorzufinanzieren. Dem vorangegangen sind mehrere Besuche vor Ort in Brcko mit einschlägigen Sachkundigungen, die zum evidenten Ergebnis geführt hatten, dass die Arbeiten vor Ort im Rahmen des Erwartbaren vorangeschritten sind. Im Ergebnis aber hat BML einen wirtschaftlichen Beitrag geleistet, damit das Projekt umgesetzt werden kann.

Da die Projektpartner ihren Streit über Rechte und Pflichten nicht beilegen wollten, und damit klar wurde, dass das Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, hat BML SVETA angeboten, dass Projekt zur Gänze zu übernehmen. Eine entsprechenden Due Dilligence hatte bereits stattgefunden, ein Abschluss scheiterte jedoch an den unrealistischen Preisvorstellungen von SVETA.

Da mittlerweile erhebliche Zweifel an der Professionalität der Geschäftspartner aufgekommen waren, hatte BML im Verlauf der Monate, das Interesse am Projekt aufgegeben und aus Reputationsgründen einem Generalvergleich zugestimmt. BML hat dabei auf die Option und weitere Ansprüche gegen ESH und SVETA wechselweise verzichtet und in der Folge den Wert der Option und den Kredit abgeschrieben.

Nun wird der Vorwurf erhoben, Mag. Kern persönlich hätte der Sveta einen Schaden verursacht. Dieser Vorwurf wird lediglich durch Mutmaßungen getragen, denen jedoch jegliche Grundlage fehlt. Sämtliche Zahlungen durch die BML, an der Mag. Kern lediglich beteiligt ist, wurden weitergeleitet, die Gesellschaft selbst hat einen Kredit und den Wert der Option abschreiben müssen, weil das Projekt, letztlich scheiterte. Warum hier gerade Mag. Kern eine besondere Rolle zukommt, wird von der Anzeigerin nicht einmal versucht zu erklären. Die Projektanbahnung war es jedenfalls dezidiert nicht. Wie man vor diesem Hintergrund einen strafrechtlichen Vorwurf gegen Mag. Kern begründet, ist unerklärlich. Die Vorwürfe sind verleumderisch und werden nur deshalb getätigt, um Kern persönlich zu schaden. Die Anzeigerin will lediglich davon ablenken, dass sie Verträge nicht eingehalten hat und sich mit dem Investment offenbar übernommen hat. Mag. Kern wird den Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten und behält sich vor, sämtliche juristischen Mittel auszuschöpfen, um sich alle negative Folgen aus diesen haltlosen Vorwürfen entschädigen zu lassen.

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