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Warum verklagt die Kreisklinik Groß-Gerau das Bundesgesundheitsministerium auf Schadenersatz, Prof. Raab?

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Die Geschäftsführerin spricht über Gründe und Aussicht der Klage gegen Lauterbach

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, für eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung zu sorgen. Das sagt zumindest Professor Erika Raab im „ÄrzteTag“-Podcast. Diese „auskömmliche Krankenhausfinanzierung“ sei der Hebel für eine Klage auf 1,7 Millionen Euro Schadenersatz gegen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als oberstem Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Erhoben hat diese Klage die Kreisklinik Groß-Gerau, deren Geschäftsführerin Raab ist.

Das Grundproblem ist für die Juristin klar: „Wenn Sie Brötchen für zwei Euro verkaufen müssen, aber die Kosten fürs Backen liegen bei drei Euro, dann erhöht jedes zusätzlich verkaufte Brötchen den Verlust.“ Für Raab ist dieser Fall in der stationären Versorgung längst eingetreten, wie sie im Gespräch weiter ausführt.

Der Landesbasisfallwert gebe gerade ein Plus von 4,32 Prozent her, aber die Energiepreise seien um neun Prozent gestiegen, Medizinprodukte lägen im Preis teilweise zweistellig höher, und auch die Personalkosten seien viel stärker gestiegen als der Fallwert.

Die Zahlen habe die Kreisklinik in Groß-Gerau gut im Griff, nachdem das 220-Betten-Haus vor ein paar Jahren erst ein geordnetes Insolvenzverfahren durchlaufen habe. Deshalb könne man auch den Schaden durch aufgelaufene Verluste aufgrund gestiegener Kosten so genau beziffern.

Groß-Gerau ist nach den Worten der Klinikmanagerin das erste Haus gewesen, das Klage gegen das BMG erhoben habe, aber mittlerweile bereiteten mehr als 80 Krankenhäuser eine Klage vor, auch größere Häuser, deren Verluste sich auf zweistellige Millionenbeträge beliefen.

Im Podcast wendet sich Raab gegen eine „Neiddebatte“, wenn niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die hohen Zuschüsse für Krankenhäuser beklagten, während sie selbst keine Förderung bekämen. Tatsächlich liege der Fall bei den Vertragsärzten ähnlich wie in den Krankenhäusern. Auch hier tue sich eine Finanzierungslücke bei den Punktwerten und in der EBM-Struktur auf. Und auch hier könnten Ärztinnen und Ärzte Klagen auf Schadenersatz in Erwägung ziehen.

Im Podcast schätzt Raab außerdem die Aussichten für einen Erfolg der Klage des eigenen Hauses ein. Sie erklärt, warum es auch Wettbewerbsklagen von Krankenhäusern gegen einzelne Kommunen gibt, die bei eigenen Häusern Verluste ausgleichen, bei anderen aber nicht.

Und nicht zuletzt erläutert sie Modelle, wie eine geordnete Krankenhausplanung auf regionaler Basis aussehen könnte – und inwieweit das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz dazu einen Beitrag leisten könnte.

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Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, für eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung zu sorgen. Das sagt zumindest Professor Erika Raab im „ÄrzteTag“-Podcast. Diese „auskömmliche Krankenhausfinanzierung“ sei der Hebel für eine Klage auf 1,7 Millionen Euro Schadenersatz gegen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als oberstem Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Erhoben hat diese Klage die Kreisklinik Groß-Gerau, deren Geschäftsführerin Raab ist.

Das Grundproblem ist für die Juristin klar: „Wenn Sie Brötchen für zwei Euro verkaufen müssen, aber die Kosten fürs Backen liegen bei drei Euro, dann erhöht jedes zusätzlich verkaufte Brötchen den Verlust.“ Für Raab ist dieser Fall in der stationären Versorgung längst eingetreten, wie sie im Gespräch weiter ausführt.

Der Landesbasisfallwert gebe gerade ein Plus von 4,32 Prozent her, aber die Energiepreise seien um neun Prozent gestiegen, Medizinprodukte lägen im Preis teilweise zweistellig höher, und auch die Personalkosten seien viel stärker gestiegen als der Fallwert.

Die Zahlen habe die Kreisklinik in Groß-Gerau gut im Griff, nachdem das 220-Betten-Haus vor ein paar Jahren erst ein geordnetes Insolvenzverfahren durchlaufen habe. Deshalb könne man auch den Schaden durch aufgelaufene Verluste aufgrund gestiegener Kosten so genau beziffern.

Groß-Gerau ist nach den Worten der Klinikmanagerin das erste Haus gewesen, das Klage gegen das BMG erhoben habe, aber mittlerweile bereiteten mehr als 80 Krankenhäuser eine Klage vor, auch größere Häuser, deren Verluste sich auf zweistellige Millionenbeträge beliefen.

Im Podcast wendet sich Raab gegen eine „Neiddebatte“, wenn niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die hohen Zuschüsse für Krankenhäuser beklagten, während sie selbst keine Förderung bekämen. Tatsächlich liege der Fall bei den Vertragsärzten ähnlich wie in den Krankenhäusern. Auch hier tue sich eine Finanzierungslücke bei den Punktwerten und in der EBM-Struktur auf. Und auch hier könnten Ärztinnen und Ärzte Klagen auf Schadenersatz in Erwägung ziehen.

Im Podcast schätzt Raab außerdem die Aussichten für einen Erfolg der Klage des eigenen Hauses ein. Sie erklärt, warum es auch Wettbewerbsklagen von Krankenhäusern gegen einzelne Kommunen gibt, die bei eigenen Häusern Verluste ausgleichen, bei anderen aber nicht.

Und nicht zuletzt erläutert sie Modelle, wie eine geordnete Krankenhausplanung auf regionaler Basis aussehen könnte – und inwieweit das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz dazu einen Beitrag leisten könnte.

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