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#318: Der neue EuGH-Vize zu Richterwahlen, Afghaninnen und Geschlechtswechseln

1:21:24
 
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F.A.Z. Einspruch

Thomas von Danwitz ist seit 18 Jahren Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In der vergangenen Woche wurde er zu dessen Vizepräsidenten gewählt – als erster Deutscher in der Geschichte. Wir fragen ihn, welche neuen Aufgaben mit seinem Amt verbunden sind, ob die EU die Wahl der EuGH-Richter reformieren sollte und ob es einen Konflikt zwischen östlichen EU-Mitgliedstaaten und EuGH gibt.

Anschließend sprechen wir über die Vorschläge der Ampel zur Modernisierung des Familienrechts. Das Bundesjustizministerium hat dazu drei Referentenentwürfe ausgearbeitet und den Bundesländern zur Stellungnahme übermittelt. Uns liegen die Entwürfe vor und wir diskutieren sie mit dem Notar und Honorarprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg, Christoph Moes.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche gebilligt, dass der Rechtsextremist Matthias B. in Bayern nicht zum Referendardienst zugelassen wurde. Er ist trotzdem mittlerweile Rechtsanwalt – weil der sächsische Verfassungsgerichtshof zu einer anderen Wertung kam. Wir analysieren die entgegengesetzten Gerichtsentscheidungen und gehen der Frage nach, welches Maß an Verfassungstreue der Staat von einem Rechtsreferendar verlangen darf, ohne dessen Berufs- und Ausbildungsfreiheit zu verletzen.

Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Landgericht Berlin. Die dortigen Richter haben erstmals in der deutschen Geschichte einen Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an der innerdeutschen Grenze verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber bereits jetzt von zeithistorischer Bedeutung.

Informationen zum im Podcast beworbenen Aufsatzwettbewerb gibt es hier: ra-stiftung-hessen.org/studentischer-aufsatzwettbewerb

Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch

Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest

Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de

F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch

Themen der Sendung:

00:03:24 Interview mit EuGH-Vizepräsident Prof. Dr. Thomas von Danwitz

00:36:12 Interview mit Notar Prof. Dr. Christoph Moes zum Familienrecht

01:01:22 Das BVerwG zur Verfassungstreue von Rechtsreferendaren

01:11:08 Gerechtes Urteil: Das LG Berlin zu einem Mord an der innerdeutschen Grenze

01:20:02 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft

Die Aufnahme von 20 Millionen Afghaninnen ist ethisch nicht geboten

Wie heteronormativ ist unser Familienrecht?

Ein Schuldspruch nach mehr als 50 Jahren

US-Wahl-Special: FAZ+ Abo abschließen und 12 Monate die New York Times lesen.

Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER.

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Anschließend sprechen wir über die Vorschläge der Ampel zur Modernisierung des Familienrechts. Das Bundesjustizministerium hat dazu drei Referentenentwürfe ausgearbeitet und den Bundesländern zur Stellungnahme übermittelt. Uns liegen die Entwürfe vor und wir diskutieren sie mit dem Notar und Honorarprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg, Christoph Moes.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche gebilligt, dass der Rechtsextremist Matthias B. in Bayern nicht zum Referendardienst zugelassen wurde. Er ist trotzdem mittlerweile Rechtsanwalt – weil der sächsische Verfassungsgerichtshof zu einer anderen Wertung kam. Wir analysieren die entgegengesetzten Gerichtsentscheidungen und gehen der Frage nach, welches Maß an Verfassungstreue der Staat von einem Rechtsreferendar verlangen darf, ohne dessen Berufs- und Ausbildungsfreiheit zu verletzen.

Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Landgericht Berlin. Die dortigen Richter haben erstmals in der deutschen Geschichte einen Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an der innerdeutschen Grenze verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber bereits jetzt von zeithistorischer Bedeutung.

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01:11:08 Gerechtes Urteil: Das LG Berlin zu einem Mord an der innerdeutschen Grenze

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