

GESPONSERT
Neben dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung ist das hauptsächliche Gestaltungsmittel des Arbeitgebers bei einem Stellenabbau der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Eigentlich eine Win-win-Situation. Aber Vorsicht: Denn wenn der Arbeitnehmer keinen neuen Job hat und sich arbeitslos melden muss, dann kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhebliche Nachteile haben. Denn die Arbeitsagenturen prüfen sehr genau, ob nicht eine Sperrzeit verhängt werden kann oder der Bezug von Arbeitslosengeld ruht. In diesem Podcast, beleuchten Rechtsanwalt Christian Wiszkocsill und Juristin Franziska Grimm, welche Fallstricke es gibt und worauf man beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages achten sollte, um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Themen der Episode:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
677 Episoden
Neben dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung ist das hauptsächliche Gestaltungsmittel des Arbeitgebers bei einem Stellenabbau der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Eigentlich eine Win-win-Situation. Aber Vorsicht: Denn wenn der Arbeitnehmer keinen neuen Job hat und sich arbeitslos melden muss, dann kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhebliche Nachteile haben. Denn die Arbeitsagenturen prüfen sehr genau, ob nicht eine Sperrzeit verhängt werden kann oder der Bezug von Arbeitslosengeld ruht. In diesem Podcast, beleuchten Rechtsanwalt Christian Wiszkocsill und Juristin Franziska Grimm, welche Fallstricke es gibt und worauf man beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages achten sollte, um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.
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