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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 275 Zurück ins Arbeitsleben

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Betriebliche Eingliederung ist nur dann möglich, wenn die Entscheider ein einem Unternehmen alle Informationen zur Belastungsfähigkeit des Unfallopfers haben.

Manchmal ist es schon erstaunlich, wie unkoordiniert die Wiedereingliederung von Unfallopfern erfolgt. Dann, wenn eine BEM-Koordination vorhanden ist, wäre davon auszugehen, dass betriebliche Eingliederungen nach schweren Unfällen mit entsprechenden Unfallfolgen reibungslos laufen. Tatsache ist, dass solche Strukturen nur dann greifen können, wenn die Entscheider in einem Betrieb alle Informationen erhalten haben, um Einschätzungen vornehmen zu können. Beteiligte können hier der betriebsärztliche Dienst, der/die BEM-Koordinatorin/Koordinator, Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Personalabteilung usw. sein.

Wenn die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, im konkreten Fall der Hausarzt, entscheiden, dass das Unfallopfer wieder arbeiten kann, dies aber dem Anforderungsprofil am Arbeitsplatz nicht entspricht, wird die Angelegenheit schwierig. Im vorliegenden Sachverhalt geht es um einen Betroffenen, der in einer Abteilung für Lager und Logistik arbeitet und beide obere Extremitäten schwer verletzt hat. Er muss unter anderem schwere Lasten ziehen, schieben und tragen.

Dabei wird nicht nur im vorderen Greifraum, sondern auch über Schulterhöhe gearbeitet. Alles Tätigkeiten, die mit den Unfallfolgen nach Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung nicht mehr möglich sind. Jedenfalls nicht ohne ordentliche Rehabilitationsmaßnahme. Der Hausarzt hatte eine kurze Arbeits- und Belastungserprobung von drei Wochen vorgesehen. Diese konnte aufgrund der Faktenlage nur scheitern. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber und den oben genannten Beteiligten wurde die Situation von Jörg Dommershausen aus Rehabilitationssicht geschildert.

Dies war notwendig, da beim Betroffenen eine Sprachbarriere vorliegt. Verständnis konnte für die bis jetzt nicht so gute Entwicklung erreicht werden. Im Rahmen des medizinischen und beruflichen Reha-Managements wurden gemeinsam mit dem Unfallopfer Maßnahmen geplant. Dies beinhaltet zum Beispiel eine kurzfristig durchzuführende erneute Operation mit anschließender stationärer Rehabilitation. Im Rahmen der stationären Rehabilitation sollen und müssen dann auch Kenntnisse aus der Arbeitsplatzsituation mit einfließen. Jörg Dommershausen hat sich im Rahmen des Gespräches beim Arbeitgeber den Arbeitsplatz des Betroffenen angeschaut und sichert den Transfer zur Reha-Klinik, damit dort zielgerichtet therapeutisch gearbeitet werden kann.

Weitere spannende Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ findest du unter

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Im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ kannst du viele Interviews mit spannenden Menschen verfolgen. Die Sendungen findest du unter:

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Manchmal ist es schon erstaunlich, wie unkoordiniert die Wiedereingliederung von Unfallopfern erfolgt. Dann, wenn eine BEM-Koordination vorhanden ist, wäre davon auszugehen, dass betriebliche Eingliederungen nach schweren Unfällen mit entsprechenden Unfallfolgen reibungslos laufen. Tatsache ist, dass solche Strukturen nur dann greifen können, wenn die Entscheider in einem Betrieb alle Informationen erhalten haben, um Einschätzungen vornehmen zu können. Beteiligte können hier der betriebsärztliche Dienst, der/die BEM-Koordinatorin/Koordinator, Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Personalabteilung usw. sein.

Wenn die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, im konkreten Fall der Hausarzt, entscheiden, dass das Unfallopfer wieder arbeiten kann, dies aber dem Anforderungsprofil am Arbeitsplatz nicht entspricht, wird die Angelegenheit schwierig. Im vorliegenden Sachverhalt geht es um einen Betroffenen, der in einer Abteilung für Lager und Logistik arbeitet und beide obere Extremitäten schwer verletzt hat. Er muss unter anderem schwere Lasten ziehen, schieben und tragen.

Dabei wird nicht nur im vorderen Greifraum, sondern auch über Schulterhöhe gearbeitet. Alles Tätigkeiten, die mit den Unfallfolgen nach Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung nicht mehr möglich sind. Jedenfalls nicht ohne ordentliche Rehabilitationsmaßnahme. Der Hausarzt hatte eine kurze Arbeits- und Belastungserprobung von drei Wochen vorgesehen. Diese konnte aufgrund der Faktenlage nur scheitern. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber und den oben genannten Beteiligten wurde die Situation von Jörg Dommershausen aus Rehabilitationssicht geschildert.

Dies war notwendig, da beim Betroffenen eine Sprachbarriere vorliegt. Verständnis konnte für die bis jetzt nicht so gute Entwicklung erreicht werden. Im Rahmen des medizinischen und beruflichen Reha-Managements wurden gemeinsam mit dem Unfallopfer Maßnahmen geplant. Dies beinhaltet zum Beispiel eine kurzfristig durchzuführende erneute Operation mit anschließender stationärer Rehabilitation. Im Rahmen der stationären Rehabilitation sollen und müssen dann auch Kenntnisse aus der Arbeitsplatzsituation mit einfließen. Jörg Dommershausen hat sich im Rahmen des Gespräches beim Arbeitgeber den Arbeitsplatz des Betroffenen angeschaut und sichert den Transfer zur Reha-Klinik, damit dort zielgerichtet therapeutisch gearbeitet werden kann.

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