Feuilletonistische Exkursionen ins innerste Bayern und radiophone Fernblicke über den Tellerrand: von der Geschichte der kleinen Leute bis zur großen Politik, vom Brauchtum bis zur Avantgarde. Wir nehmen Klischees aufs Korn und Witze ernst, pflegen die Kunst des Derbleckens und setzen auf Selbstironie statt auf Selbstbeweihräucherung. Es ist uns ein Vergnügen, Sie nicht unter Ihrem Niveau zu unterhalten!
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Journalisten als Staatsdiener - das Schriftleitergesetz
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Wissen Sie, warum der Journalismus kein "geschützter Beruf" ist? Warum also keine bestimmte Ausbildung zugrunde liegen muss? Das liegt an Artikel 5 unseres Grundgesetzes, „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Das ist unsere Pressefreiheit. Deshalb wird auch immer wieder Kritik laut, wenn Journalistenschulen zu eindeutig von bestimmten Stiftungen oder der öffentlichen Hand, ergo der amtierenden Parteien finanziert werden. Vor 91 Jahren trat das „Schriftleitergesetz“ im dritten Reich in Kraft. Die Nationalsozialisten regelten, wer für die Öffentlichkeit schreiben durfte. Die NS-Ideologie hatte dadurch leichtes Spiel. Sabrina Khalil erinnert daran und liest den 2018 erschienen Beitrag bei der Bundeszentrale für politische Bildung. Titel: NS-Schriftleitergesetz: Journalisten als Staatsdiener Foto: © picture-alliance/akg
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