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Follow the Rechtsstaat Folge 40

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Manage episode 374491350 series 2882346
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mit Thomas Fuchs: Datenschutz und Informationsfreiheit

Niko Härting spricht mit Thomas Fuchs, seit November 2021 Hamburgischer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Seit den 90er-Jahren war Thomas Fuchs in der Hamburgischen Kulturverwaltung tätig und befasste sich unter anderem mit der Planung der Elbphilharmonie. Von 2008 bis 2021 war er Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und war dort zuletzt auch für Intermediäre wie Google zuständig. In der Corona-Krise ging seine Behörde gegen Google vor, als man bei Google begann, Seiten des Bundesgesundheitsministeriums in den Suchergebnissen zu Corona hervorzuheben. Die Zusammenarbeit von Google und dem Gesundheitsministerium wurde von vielen begrüßt, um Desinformation zu bekämpfen. Nichtsdestotrotz handelte es sich um eine Bevorzugung staatlicher Informationen durch ein marktmächtiges Unternehmen, über deren Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht Schleswig in geraumer Zeit entscheiden wird.

Thomas Fuchs ist überzeugt, dass Gesetze zur Datennutzung wie das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz oder der europäische Data Act das Datenschutzrecht nicht „unberührt“ lassen können. Wenn eine massenhafte Nutzung von Daten gesellschaftlich gewollt ist, sei es nicht realistisch, einwilligungsbasiert vorzugehen. Fuchs kritisiert eine „falsche Zentrierung“ auf die Einwilligung und ist der Überzeugung, dass man in Zukunft verstärkt auf „Opt-Out-Systeme“ setzen wird. Datenschutzbehörden dürften bei dieser Entwicklung keine „Bremsklötze“ sein, sondern sollten hieran gestaltend mitwirken. Der Gesetzgeber sei gefordert, den „Paradigmenwechsel“ von der Einwilligung zu „Opt-Out-Systemen“ gesetzlich auszugestalten. Dass die DSGVO in zahlreichen Rechtsakten als „unberührt“ bezeichnet wird, kann und darf nicht das letzte Wort des Gesetzgebers sein.

Bei seinem Amtsantritt als oberster Datenschützer des Stadtstaates Hamburg war Thomas Fuchs beeindruckt von dem Sachverstand und der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Behörde. Für problematisch erachtet es Fuchs jedoch, dass die Arbeit der Behörde ganz überwiegend „beschwerdegetrieben“ ist und kaum dazu kommt, eigene Schwerpunkte zu setzen. Thomas Fuchs hat sich eine Optimierung der Prozesse zur Bearbeitung von Beschwerden vorgenommen durch Digitalisierung und durch eine effizientere Nutzung der personellen Ressourcen der Behörde. Gelungen ist dadurch eine proaktive Untersuchung der Datenschutzkonformität von Abläufen bei Maklerbüros in Hamburg.

Informationsfreiheit und Transparenz werden in Hamburg groß geschrieben. Thomas Fuchs berichtet über das Transparenzregister, das es in Hamburg bereits seit einigen Jahren gibt. Für „normale Verwaltungsvorgänge“ gilt weiter Informationsfreiheit mit einer Abhilfequote der Hamburgischen Behörde, die laut Fuchs bei 90 % liegt.

Thomas Fuchs spricht über die geplanten Reformen bei der Datenschutzkonferenz („DSK 2.0.“) und bricht am Schluss eine Lanze für den Datenschutz im öffentlichen Bereich. Das Datenschutzrecht ist nach Fuchs‘ Überzeugung zu sehr Wirtschaftsrecht geworden. Die behördliche Datennutzung müsse jedoch auch weiterhin stark im Fokus der Datenschutzaufsicht liegen. Der Schutz des Bürgers gegen staatliche Übergriffe hält Fuchs für eine selbstverständliche Kernaufgabe seiner Behörde.

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Seit den 90er-Jahren war Thomas Fuchs in der Hamburgischen Kulturverwaltung tätig und befasste sich unter anderem mit der Planung der Elbphilharmonie. Von 2008 bis 2021 war er Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und war dort zuletzt auch für Intermediäre wie Google zuständig. In der Corona-Krise ging seine Behörde gegen Google vor, als man bei Google begann, Seiten des Bundesgesundheitsministeriums in den Suchergebnissen zu Corona hervorzuheben. Die Zusammenarbeit von Google und dem Gesundheitsministerium wurde von vielen begrüßt, um Desinformation zu bekämpfen. Nichtsdestotrotz handelte es sich um eine Bevorzugung staatlicher Informationen durch ein marktmächtiges Unternehmen, über deren Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht Schleswig in geraumer Zeit entscheiden wird.

Thomas Fuchs ist überzeugt, dass Gesetze zur Datennutzung wie das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz oder der europäische Data Act das Datenschutzrecht nicht „unberührt“ lassen können. Wenn eine massenhafte Nutzung von Daten gesellschaftlich gewollt ist, sei es nicht realistisch, einwilligungsbasiert vorzugehen. Fuchs kritisiert eine „falsche Zentrierung“ auf die Einwilligung und ist der Überzeugung, dass man in Zukunft verstärkt auf „Opt-Out-Systeme“ setzen wird. Datenschutzbehörden dürften bei dieser Entwicklung keine „Bremsklötze“ sein, sondern sollten hieran gestaltend mitwirken. Der Gesetzgeber sei gefordert, den „Paradigmenwechsel“ von der Einwilligung zu „Opt-Out-Systemen“ gesetzlich auszugestalten. Dass die DSGVO in zahlreichen Rechtsakten als „unberührt“ bezeichnet wird, kann und darf nicht das letzte Wort des Gesetzgebers sein.

Bei seinem Amtsantritt als oberster Datenschützer des Stadtstaates Hamburg war Thomas Fuchs beeindruckt von dem Sachverstand und der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Behörde. Für problematisch erachtet es Fuchs jedoch, dass die Arbeit der Behörde ganz überwiegend „beschwerdegetrieben“ ist und kaum dazu kommt, eigene Schwerpunkte zu setzen. Thomas Fuchs hat sich eine Optimierung der Prozesse zur Bearbeitung von Beschwerden vorgenommen durch Digitalisierung und durch eine effizientere Nutzung der personellen Ressourcen der Behörde. Gelungen ist dadurch eine proaktive Untersuchung der Datenschutzkonformität von Abläufen bei Maklerbüros in Hamburg.

Informationsfreiheit und Transparenz werden in Hamburg groß geschrieben. Thomas Fuchs berichtet über das Transparenzregister, das es in Hamburg bereits seit einigen Jahren gibt. Für „normale Verwaltungsvorgänge“ gilt weiter Informationsfreiheit mit einer Abhilfequote der Hamburgischen Behörde, die laut Fuchs bei 90 % liegt.

Thomas Fuchs spricht über die geplanten Reformen bei der Datenschutzkonferenz („DSK 2.0.“) und bricht am Schluss eine Lanze für den Datenschutz im öffentlichen Bereich. Das Datenschutzrecht ist nach Fuchs‘ Überzeugung zu sehr Wirtschaftsrecht geworden. Die behördliche Datennutzung müsse jedoch auch weiterhin stark im Fokus der Datenschutzaufsicht liegen. Der Schutz des Bürgers gegen staatliche Übergriffe hält Fuchs für eine selbstverständliche Kernaufgabe seiner Behörde.

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