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Follow the Rechtsstaat Folge 24

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Cannabis - Fall Döpfner - Digitaler Gewaltschutz

Querbeet - Stefan Brink und Niko Härting sprechen über den von der Ampel für den Sommer angekündigten Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz, der auch für Soloselbstständige gelten soll. Zudem geht es um die stark gestutzten Pläne für eine Cannabis-Reform, die sich als Reförmchen erweisen könnte, und um einen Berliner Polizisten mit mehr als 100.000 Followern bei TikTok - eine unerlaubte Nebentätigkeit laut dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Döpfner ./. Reichelt (ab Minute 17:00): Was würde passieren, wenn Matthias Döpfner sich bei der Hamburger Datenschutzbehörde über die Veröffentlichung privater Nachrichten durch die „Zeit“ beschweren würde? Ist dies ein Fall für den Datenschutz oder geht es ausschließlich um Döpfners Persönlichkeitsrechte und eine Abwägung mit den Rechten der „Zeit“ und der Presse- und Meinungsfreiheit?

Digitaler Gewaltschutz (ab Minute 32:50): Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für ein neues Gesetz veröffentlicht. Wieder einmal geht es um Hass im Netz, um Persönlichkeitsrechte und Beleidigungen. Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen verpflichtet werden, Nutzerprofile temporär stillzulegen, wenn sich Rechtsverstöße häufen. Was ist hiervon zu halten und wie ist dies überhaupt möglich, kurz bevor mit dem Digital Services Act ein neues europäisches Gesetz Geltung erlangt, dessen Sinn darin liegt, den „Flickenteppich“ einzelner nationaler Gesetze zu bereinigen? Und was wird ab Februar 2024 eigentlich aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)?

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Döpfner ./. Reichelt (ab Minute 17:00): Was würde passieren, wenn Matthias Döpfner sich bei der Hamburger Datenschutzbehörde über die Veröffentlichung privater Nachrichten durch die „Zeit“ beschweren würde? Ist dies ein Fall für den Datenschutz oder geht es ausschließlich um Döpfners Persönlichkeitsrechte und eine Abwägung mit den Rechten der „Zeit“ und der Presse- und Meinungsfreiheit?

Digitaler Gewaltschutz (ab Minute 32:50): Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für ein neues Gesetz veröffentlicht. Wieder einmal geht es um Hass im Netz, um Persönlichkeitsrechte und Beleidigungen. Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen verpflichtet werden, Nutzerprofile temporär stillzulegen, wenn sich Rechtsverstöße häufen. Was ist hiervon zu halten und wie ist dies überhaupt möglich, kurz bevor mit dem Digital Services Act ein neues europäisches Gesetz Geltung erlangt, dessen Sinn darin liegt, den „Flickenteppich“ einzelner nationaler Gesetze zu bereinigen? Und was wird ab Februar 2024 eigentlich aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)?

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