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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Die Liste der medizinischen Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, ist sehr lang. Und seit 2020 sind etliche dazugekommen, die nicht in der ärztlichen Praxis zur Anwendung kommen und auch nicht in Apotheken erhältlich sind. Für sie muss man sich eine App herunterladen - auf dem Smartphone oder am PC. Diese Apps heißen „Digitale Gesundheitsanwendungen“ oder kurz DiGA. Sie gelten als Medizinprodukte. Sie sollen Patient*innen unterstützen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Und die Ärztin und der Arzt können sie verschreiben - wie ein Medikament oder Physiotherapie. Was diese DiGA alles können, worin sie sich von den vielen Lifestyle-Apps wie Fitnesstrackern oder Schlafüberwachern unterscheiden, bei welchen Krankheiten sie zur Anwendung kommen können und für welche Patient*innen es vielleicht eine sinnvolle Ergänzung zu der ärztlichen Behandlung sein kann, darüber sprechen wir in dieser Folge des IGeL-Podcasts mit Sabine Wolter, Referentin für Gesundheit, Gesundheitsrecht und den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW. -------------------------------------------------- Faktenbox: Ärzte und Psychotherapeuten können seit September 2020 digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – verordnen. Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. DiGA sind Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen. DiGA sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich. --------------------------------------------------- Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (https://www.kbv.de/html/diga.php) Diese Website gibt einen guten Überblick über DiGA: diga-verzeichnis.de ----------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Die Liste der medizinischen Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, ist sehr lang. Und seit 2020 sind etliche dazugekommen, die nicht in der ärztlichen Praxis zur Anwendung kommen und auch nicht in Apotheken erhältlich sind. Für sie muss man sich eine App herunterladen - auf dem Smartphone oder am PC. Diese Apps heißen „Digitale Gesundheitsanwendungen“ oder kurz DiGA. Sie gelten als Medizinprodukte. Sie sollen Patient*innen unterstützen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Und die Ärztin und der Arzt können sie verschreiben - wie ein Medikament oder Physiotherapie. Was diese DiGA alles können, worin sie sich von den vielen Lifestyle-Apps wie Fitnesstrackern oder Schlafüberwachern unterscheiden, bei welchen Krankheiten sie zur Anwendung kommen können und für welche Patient*innen es vielleicht eine sinnvolle Ergänzung zu der ärztlichen Behandlung sein kann, darüber sprechen wir in dieser Folge des IGeL-Podcasts mit Sabine Wolter, Referentin für Gesundheit, Gesundheitsrecht und den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW. -------------------------------------------------- Faktenbox: Ärzte und Psychotherapeuten können seit September 2020 digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – verordnen. Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. DiGA sind Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen. DiGA sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich. --------------------------------------------------- Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (https://www.kbv.de/html/diga.php) Diese Website gibt einen guten Überblick über DiGA: diga-verzeichnis.de ----------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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Alle Folgen
×Früherkennungsuntersuchungen sind umstritten. Oft werden nur die Vorteile gesehen: Krankheiten früh zu erkennen und sie möglicherweise wirksamer behandeln zu können. Aber sie haben auch Risiken. So können bei Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich indirekte Schäden entstehen, z.B. durch Fehlalarme, die wiederum weitere Untersuchungen nach sich ziehen oder die Betroffenen psychisch belasten. Auch Überdiagnosen sind möglich, die zu unnötigen Untersuchungen und Behandlungen führen können, bei denen es zu Nebenwirkungen und Komplikationen kommen kann. Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat aktuell gleich drei Verfahren mit „tendenziell negativ“ bewertet, die Blasen- oder Nierenkrebs frühzeitig erkennen sollen: Die Analyse des Urins und eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Blasenkrebs sowie eine Ultraschalluntersuchung der Nieren zur Früherkennung von Nierenkrebs. Zu keinem der Verfahren fanden sich Studien, die Hinweise auf einen Nutzen oder einen direkten Schaden dieser Untersuchung geben. In dieser Episode des IGeL-Podcasts erläutern wir die wissenschaftliche Bewertung dieser Untersuchungen und ordnen ein, warum es trotz mangelnder Studienergebnisse zu der Bewertung "tendenziell negativ" gekommen ist. Expertin ist eine der Autorinnen dieser Bewertung: Monika Becker, Fachberaterin im Bereich Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. ---------------------------------- Faktenbox: Der Körper entsorgt feste, nicht mehr benötigte Stoffwechselprodukte über den Darm. Lösliche Stoffe werden durch den Urin mithilfe der ableitenden Harnwege ausgeschieden. Zu diesem lebenswichtigen System gehören alle Organe, die den Urin bilden, sammeln und transportieren: Der in der Niere produzierte Urin gelangt über das Nierenbecken durch einen der beiden Harnleiter in die Blase. Dort wird der Urin gesammelt, bis er über die Harnröhre ausgeschieden wird. Krebs ist der Überbegriff für bösartige Neubildungen beziehungsweise Tumoren, die aus veränderten Zellverbänden entstehen. Diese Veränderung ist der entscheidende Schritt von einer normalen Zelle zu einer bösartigen Tumorzelle. Nierenkrebs umfasst alle bösartigen Erkrankungen der Niere. Etwa fünf Prozent aller Nierentumoren sind gutartig. Auch wenn manche dieser Tumoren im Ultraschall oder in der Computertomographie charakteristische Befunde zeigen, kann nur die Untersuchung einer Gewebeprobe durch den Pathologen sicher feststellen, ob sie gut- oder bösartig sind. Bei der Diagnose Blasenkrebs liegt ein sogenannter invasiver Krebs vor, der in die tieferen Schichten der Harnblasenwand eingewachsen ist. In der Regel haben Betroffene ein frühes Krankheitsstadium von Blasenkrebs mit oberflächlichem Wachstum des Tumors. Bei Blasenkrebs ist eine frühzeitige Diagnose wichtig, denn je früher eine bösartige Erkrankung erkannt wird, desto besser sind in vielen Fällen die Heilungs- und Überlebenschancen. Quelle: Deutsche Krebshilfe https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsarten/blasenkrebs-harnblasenkarzinom/ https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsarten/nierenkrebs/ --------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Selbstzahlerleistungen sind eine lukrative Einnahmequelle für ärztliche Praxen. Laut aktuellem IGeL-Report 2024 zahlen gesetzlich Versicherte in Deutschland pro Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL aus eigener Tasche. Wie viele IGeL es eigentlich gibt und wie viel Geld damit in Deutschland verdient wird, ist eigentlich nicht bekannt. Zu den Ausgaben werden seit Jahren veraltete Schätzungen zitiert, die den jährlichen Umsatz mit IGeL-Leistungen auf etwa 1 Milliarde Euro beziffern. Die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 zeigen nun, dass diese Zahl deutlich nach oben korrigiert werden muss: Gesetzlich Krankenversicherte geben im Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL-Leistungen aus. Diese Zahl ist belastbar und es gab sie vorher nicht. Der IGeL-Report 2024 enthält die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zu IGeL-Leistungen, die der Medizinische Dienst Bund als Initiator und Betreiber des IGeL-Monitors in Auftrag gegeben hat. Wissenschaftlich begleitet wurde die Erhebung durch den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg In dieser Episode erläutern wir die Ergebnisse der Befragung und bleuchten die Erkenntnisse hinter der Statistik. Ein IGeL-Podcast mit: Dr. Stefan Gronemeyer, Arzt und Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund und Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Gesundheitsökonom und Inhaber des Lehrstuhls für für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg _________________________________________ Faktenbox: Der IGeL-Report 2024 liefert verlässliche Informationen, wie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen ausgeben. In einer Repräsentativbefragung im Online-Panel von forsa wurden zwischen Juli und August 2024 insgesamt 2.013 gesetzlich Krankenversicherte im Alter von 18 bis 80 Jahren befragt. Sie konnten alle Leistungen benennen, für die sie im letzten Jahr Geld ausgegeben hatten. Hilfestellung gab eine verschlagwortete Liste mit über 150 bekannten IGeL, möglich war aber auch eine Freitexteingabe. Dabei wurde ausschließlich nach Ausgaben gefragt, die die Versicherten für IGeL in ärztlichen Praxen bezahlt haben. Andere kostenpflichtige Leistungen wurden ausgenommen, Darunter fallen zahnärztliche, homöopathische, kosmetische, schönheitschirurgische und physiotherapeutische Leistungen, aber auch Kosten für Arzneimittel, Krankenbeförderung oder den Krankenhausaufenthalt. Auf diese Weise sollte ermittelt werden, • wie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für IGeL ausgeben. • wie sich die Ausgaben auf das Geschlecht, Alter, Einkommen, Bildungsniveau und die Wohnlage verteilen. • wie viel Umsatz mit den am häufigsten angebotenen IGeL gemacht wird, welches die teuersten IGeL sind und wie sich der Umsatz und das Angebot von IGeL auf die Facharztgruppen verteilt. • wie hoch der Umsatz mit IGeL ist, die vom IGeL-Monitor mit „unklar“, „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet worden sind. • wie IGeL in den ärztlichen Praxen angeboten werden. • wie die Befragten IGeL einschätzen und ob sie sich vor der Inanspruchnahme einer IGeL über den möglichen Nutzen oder Schaden ausreichend informiert fühlen. Die Ergebnisse wurden auf die Gesamtzahl der gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 80 Jahren hochgerechnet. Das sind insgesamt 57 Millionen Personen. Die Hochrechnung ergibt einen Gesamtbetrag von mindestens 2,4 Mrd. Euro, den gesetzlich Versicherte in Deutschland im Alter von 18 bis 80 Jahren jährlich für IGeL bezahlen. Den IGeL-Report 2024 und sämtliche Unterlagen dazu zum Download finden Sie hier: https://www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2024-12-03-igel-report-2024-24-milliarden-euro-setzen-arztpraxen-pro-jahr-mit-fragwuerdigen-igel-um.html __________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Ob Cannabis-Gesetz, die große Krankenhausreform, das Gesunde-Herz-Gesetz oder Pflegekompetenzgesetz, Prof. Karl Lauterbach hat in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister viele Gesetzesinitiativen angeschoben und verfolgt. Und das ist nur eine kleine Auswahl. Gibt man auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums „Gesetze und Verordnungen“ ein, erhält man eine Trefferliste von 199 (!) Vorhaben, Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen - davon allein 80 aus der aktuellen Legislaturperiode. Jedes einzelne Gesetz durchläuft einen festgelegten Weg durch Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse. Viele Formulierungen kennt man - „das Gesetz wird im Bundesrat beraten“, „hat heute verabschiedet“, „erste Lesung“, „zweite Lesung“ und so weiter … In dieser Episode des IGeL-Podcasts schreiten wir den ganzen (oft langen) Weg eines Gesundheitsgesetzes ab, von der Gesetzesinitiative bis zu dessen Inkrafttreten. Wer kann eigentlich eine Gesetzesinitiative starten? Welche und wie viele Akteur*innen werden in den Ausschüssen zu einem Gesetz angehört? Und wie viel Einfluss haben diese Interessensvertreter*innen auf die Ausgestaltung des Gesetzes? Antworten darauf kennt Kerstin Macherey, sie ist Diplom-Volkswirtin und leitet die Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen Dienst Bund. In dieser Rolle ist sie in etliche Gesetzesverfahren unmittelbar involviert und weiß aus eigener Erfahrung, wie lang der Weg ist und wo sich steinige Abschnitte befinden. ----------------------------------------------------------- Faktenbox: In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Bundestages eine sogenannte Gesetzesinitiative starten (…). Will die Regierung beispielsweise ein neues Gesundheitsgesetz einführen, macht sie dafür einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag. Im Bundestag (…) finden drei Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man „Lesungen“. In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung. Danach kommt der Gesetzentwurf in einen speziellen Ausschuss des Bundestages, um dort Einzelheiten zu beraten und Sachverständige zu befragen. Darüber berichten Ausschussmitglieder in der 2. Lesung im Parlament Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen. In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. (…). Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz „verabschiedet“. (…) Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt (…). Wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt, (…) kann eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungsausschuss stattfinden. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates. Wenn dieser Ausschuss Änderungen am Entwurf vorschlägt, wird darüber im Bundestag erneut abgestimmt. Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft. (…) Gegen Einspruchsgesetze kann der Bundesrat nur Bedenken vortragen. Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen wurde, müssen Bundeskanzlerin oder -kanzler oder die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister unterschreiben, und auch die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident muss noch seine Unterschrift geben. Zuletzt wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlichet. Erst danach tritt das Gesetz in Kraft. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), stark gekürzt. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/g/gesetzgebung.html ----------------------------------------------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Welche Vorteile bringt eine gemeinsame Behandlungsentscheidung? Zum zweiten Mal setzen wir das Thema "Shared Decision Making" auf die Agenda. Vor zwei Jahren haben wir dieses Konzept einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zwischen Arzt/Ärztin auf der einen Seite und Patient*in auf der andern Seite im IGeL-Podcast vorgestellt und diskutiert. Shared Decision Making ist sprechende Medizin: Der Arzt/die Ärztin bespricht mit den Patient*innen einen gemeinsamen Behandlungsweg, der die Präferenzen, Vorstellungen, Lebensgewohnheiten der Patient*innen berücksichtigt. In Abwägung desssen, dass - so formulierte es Professorin Tanja Krones im IGeL-Podcast - die meisten Entscheidungen in der Medizin Grauzone seien, es kein schwarz und weiß gäbe und die Medizin in den meisten Fällen mehrere Möglichkeiten habe, zu behandeln. Welche Vorteile bringt eine solche gemeinsame Behandlungsentscheiung? Dazu hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dieses Jahr einen sogenannten "ThemenCheck-Bericht" veröffentlicht. Für diesen Bericht wurden sieben systematische Übersichten analysiert, die insgesamt 252 Studien zusammenfassen. Die Studien untersuchten verschiedene SDM-Maßnahmen in der Behandlung von Erwachsenen mit unterschiedlichen Erkrankungen, zum Beispiel Herz-Kreislauf-, Krebs- oder psychischen Erkrankungen. Die Ergebnisse besprechen wir in dieser Episode des IGeL-Podcasts mit zwei der insgesamt sieben Autor*innen des Berichts, Dr. Marion Danner, Diplom-Volkswirtin und Gesundheitsökonomin und Dr. Anne Rummer, Juristin und Medizinethikerin. ----------------------------------------------------------- Faktenbox: Shared Decision-Making – oder auf deutsch: Partizipative Entscheidungsfindung – ist eine Form der Kommunikation zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient. Sie sieht vor, Informationen auszutauschen und eine Entscheidung gemeinsam und gleichberechtigt zu finden – etwa mit Blick auf eine Behandlung. Die Kommunikation in diesem Konzept erfolgt also zweiseitig. Sowohl Ärztin/Arzt als auch Patientin/Patient stellen Fragen und beantworten Fragen. Hierfür bezieht die Ärztin/der Arzt seine Gegenüber in alle wichtigen Aspekte mit ein. Die Patientin/der Patient wiederum bespricht seine Anliegen offen und erklärt ihre/seine Präferenzen. Ziel ist es, gemeinsam über eine angemessene medizinische Untersuchung oder Behandlung zu entscheiden und diese zu verantworten. Quelle: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/patient-und-partner Link zu der Projektseite des ThemenCheck-Berichts des IQWiG mit allen Ergebnissen: https://www.iqwig.de/sich-einbringen/themencheck-medizin/berichte/ht22-01.html ----------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Die Liste der medizinischen Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, ist sehr lang. Und seit 2020 sind etliche dazugekommen, die nicht in der ärztlichen Praxis zur Anwendung kommen und auch nicht in Apotheken erhältlich sind. Für sie muss man sich eine App herunterladen - auf dem Smartphone oder am PC. Diese Apps heißen „Digitale Gesundheitsanwendungen“ oder kurz DiGA. Sie gelten als Medizinprodukte. Sie sollen Patient*innen unterstützen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Und die Ärztin und der Arzt können sie verschreiben - wie ein Medikament oder Physiotherapie. Was diese DiGA alles können, worin sie sich von den vielen Lifestyle-Apps wie Fitnesstrackern oder Schlafüberwachern unterscheiden, bei welchen Krankheiten sie zur Anwendung kommen können und für welche Patient*innen es vielleicht eine sinnvolle Ergänzung zu der ärztlichen Behandlung sein kann, darüber sprechen wir in dieser Folge des IGeL-Podcasts mit Sabine Wolter, Referentin für Gesundheit, Gesundheitsrecht und den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW. -------------------------------------------------- Faktenbox: Ärzte und Psychotherapeuten können seit September 2020 digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – verordnen. Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. DiGA sind Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen. DiGA sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich. --------------------------------------------------- Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (https://www.kbv.de/html/diga.php) Diese Website gibt einen guten Überblick über DiGA: diga-verzeichnis.de ----------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Placebo- und Noceboeffekte lassen sich wissenschaftlich nur schwer erklären. Körpereigene Mechanismen führen dazu, dass Menschen besonders positiv (Placebo) oder negativ (Nocebo) auf ein Medikament oder ein medizinisches Verfahren reagieren - selbst bei Scheinmedikamenten oder Scheintherapien. Einfach gesagt: Wenn ich eine hohe Erwartung habe, dass mir ein bestimmtes Verfahren helfen kann, kann sich tatsächlich eine Verbesserung meines Befindens einstellen. Oder: Wenn ich so starke Angst zum Beispiel vor den Nebenwirkungen eines Medikaments habe, kann es passieren, dass sich eben jene Nebenwirkungen auch zeigen. Diese Effekte sind messbar. Die Auslöser hingegen sind von Mensch zu Mensch verschieden: Erwartungen spielen eine große Rolle, die psychologische Verfasstheit, aber auch Traditionen, kulturelle Herkunft, Sozialisation und Konditionierung. Von daher sind diese Effekte nicht steuerbar. Diese Episode des IGeL-Podcasts geht der Frage nach, welche Kräfte da unbewusst im Körper wirken, wie man diese Kräfte möglicherweise für den klinischen und therapeutischen Alltag nutzbar machen kann, aber auch, wie es möglich ist, sich durch Beobachtung anderer regelrecht mit Nocebo "anzustecken" und eigene Symptome dadurch zu verschlimmern. Im IGeL-Podcast Studio sind: Dr. Barbara Prediger, Leiterin der Abteilung Evidenzbasierte Versorgungsforschung am IFOM (Institut für Forschung in der Operativen Medizin an der Universität Witten/Herdecke) Prof. Tim Mathes, Gruppenleiter der Arbeitsgruppe Klinische Epidemiologie und Gesundheitsökonomie am Institut für medizinische Statistik der Universitätsmedizin Göttingen -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Faktenbox: Der Placebo-Effekt besteht darin, dass positive Änderungen der Körperfunktionen, sowohl subjektiv empfunden als auch tatsächlich messbar, die ausschließlich auf körpereigenen Mechanismen beruhen, als Reaktion auf eine medizinische Prozedur jeglicher Art wahrgenommen werden. Der Nocebo-Effekt ist das Gegenteil des Placebo- Effektes. Er besagt, dass die Erwartung von einer negativen Änderung der Körperfunktion und die damit verbundenen affektiven Zustände diese negative Änderung bei dem Erwarteten auslösen. Genauso können beim Nocebo-Effekt sowohl subjektiv empfundene oder tatsächlich messbare Änderungen der Körperfunktion auftreten. Sowohl bei einem Nocebo-Effekt als auch einem Placebo-Effekt handelt es sich um psychologische Prozesse, die durch Konditionierung und Beobachtungslernen verursacht werden. Entnommen aus der Kolumne: Der Nocebo-Effekt: Bedeutung für den klinischen Alltag Von Dr. Barbara Prediger und Prof. Dr. Tim Mathes https://journal.kvhh.net/11-2023/der-nocebo-effekt-bedeutung-fur-den-klinischen-alltag --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
IGeL-Bilanz im IGeL-Podcast. Über 50 Selbstzahlerleistungen hat der IGeL-Monitor mittlerweile bewertet. Viele Patientinnen und Patienten besuchen den IGeL-Monitor, um sich in der ärztlichen Praxis informiert entscheiden zu können. Die meisten Bewertungen des IGeL-Monitors sind unklar oder tendenziell negativ. Sei es, weil es zu wenig aussagekräftige Studien zu einzelnen Leistungen gibt, oder aber das Risiko eines Schadens größer ist als der Nutzen der jeweiligen Leistung. Dr. Michaela Eikermann leitet den Berich evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund seit fast zehn Jahren und ist in dieser Funktion auch Leiterin des IGeL-Monitors. Jetzt steht sie vor einem beruflichen Wechsel - Zeit für eine Bilanz: Diese Episode ist ihr persönlicher Blick zurück, aber auch nach vorn, wenn es darum geht, wie sich der IGeL-Markt künftig entwickeln wird. Sie erzäht, was vor zehn Jahren anders war, wie sich der IGeL-Markt in dieser Zeit verändert hat, auf was sie positiv zurückblickt und worüber sie sich besonders geärgert hat, wenn es um Individuelle Gesundheitsleistungen ging. ---------------------------------------------------------------------- Faktenbox: Unter IGeL versteht man medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, sei es, dass manche Leistungen nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, wie z. B. Atteste und Reiseimpfungen, oder dass bisher keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen. Oft bekommen Patientinnen und Patienten IGeL in der Arztpraxis angeboten und sind unsicher, ob sie das Angebot wahrnehmen möchten oder nicht. Der IGeL-Monitor bewertet einzelne IGeL wissenschaftlich fundiert und fasst die Informationen allgemeinverständlich zusammen, um Versicherte in die Lage zu versetzen, sich gut informiert für oder gegen eine IGeL zu entscheiden. Für die Bewertung analysiert das Team des IGeL-Monitors das aktuelle Wissen über Nutzen und Schaden und bereitet es allgemeinverständlich auf. Außerdem beobachtet der IGeL-Monitor den IGeL-Markt und gibt allgemeine Tipps im Umgang mit IGeL. Seit 2012 hat der IGeL-Monitor mehr als 50 individuelle Gesundheitsleistungen bewertet und eingeordnet. Initiator und Auftraggeber ist der Medizinische Dienst Bund. ---------------------------------------------------------------------…
Anfang April machte ein Interview seine Runde in der Presse und schlug hohe Wellen: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze. Es ging um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland, Patientensicherheit, Patientenrechte, Patientenberatung und: Es ging um IGeL, um Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen. Schwartze sagte dazu: "Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL." Und das wurde von der Presse entsprechend aufgegriffen: • Angst und Schrecken bei jungen Frauen: Patientenbeauftragter fordert Verbot bestimmter Selbstzahler-Untersuchungen (Tagesspiegel) • Patientenbeauftragter befürwortet Verbot bestimmter IGeL-Leistungen (MDR) • Patientenbeauftragter der Bundesregierung will gegen Abzocke vorgehen (RTL) Aus der Ärzteschaft kamen eher empörte Reaktionen, so sehen manche in solch einem Verbot einen "Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz und in die freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen", so eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall-Medizin (DeGUM). Diese Episode des IGeL-Podcasts geht der Frage nach, ob das Verbot mancher IGeL ein adäquates Mittel ist, Patient*innen vor möglicherweise schädlichen Behandlungen zu schützen. Und ob sich ein solches Verbot überhaupt politisch und rechtlich umsetzen lässt. Es diskutieren: Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. ________________________________________________________________ Die Faktenbox: Wortlaut der entsprechenden Interview-Passage: Redaktionsnetzwerk Deutschland: Traditionell sorgen die Selbstzahlerleistungen – abgekürzt IGeL – oft für Ärger bei den Patientinnen und Patienten, weil sie sich von den Ärzten dazu gedrängt fühlen. Was sollte hier geschehen? Stefan Schwartze: Die regelmäßigen Untersuchungen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass die große Mehrheit des IGeL-Angebots keinen erkennbaren Nutzen hat. Einige schaden sogar, weil sie häufig falsch positive Befunde liefern und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehen. Das gilt zum Beispiel für die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter – eine der am meisten verkauften Leistungen. Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt. Ich fordere ganz klar: Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL. Quelle: Interview bei Redaktionsnetzwerk Deutschland am 4.4.2024 ___________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Gesundheitsinformationen in Sozialen Medien Die besten Gesundheitsinformationen nützen nicht viel, wenn sie nicht die Menschen erreichen, die sie benötigen. Bei dieser Verbreitung helfen in der Regel Broschüren und Flyer, Websites und Hotlines. Und natürlich gibt es das breite Feld der sozialen Medien. Allerdings sind gute Gesundheitsinformationen oft komplex und sperrig. Wie kann es gelingen, sie so aufzuarbeiten, so auf das Wesentliche zu reduzieren, dass sie in die kurzen Formate der sozialen Medien überhaupt "hineinpassen"? Gute Erfahrungen damit hat Cochrane Deutschland Stiftung in Freiburg gemacht. Sie unterhält einen eigenen Instagram-Kanal und postet regelmäßig relevante Gesundheitsinformationen für ein breites und vor allem junges Publikum. Wie das funktioniert, um welche Informationen es sich handelt, wie sie aufbereitet werden und was die Macher*innen tun, um ihren eigenen Qualitätsansprüchen an Gesundheitsinformationen gerecht zu werden, darüber haben sie auf der diesjährigen Jahrestagung des Netzwerks evidenzbasierte Medizin referiert - und erzählen in dieser Episode des IGeL-Podcasts davon. Ein Podcast mit Dr. Birgit Schindler, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Cochrane Deutschland und Georg Rüschemeyer, zuständig bei Cochrane Deutschland für die Wissenschaftskommunikation. ______________________________________________________________ Den Instagram-Kanal der Cochrane Deutschland Stiftung finden Sie hier: https://www.instagram.com/cochrane_deutschland/ ________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Viel Forschung, wenig abgestimmt Wenn viel geforscht wird in Deutschland, ist das gut, um wissensbasierte, gesundheitspolitische Entscheidungen treffen zu können. Wenn aber Universitäten einerseits und Institutionen des Gesundheitssystems andererseits dieselbe Forschungsfrage parallel untersuchen - mit gleichen Quellen und demselben Ergebnis - können wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Diese Episode des IGeL-Podcasts zeigt Beispiele solcher Mehrfach-Forschungen und diskutiert, wie man die Forschung besser kommunizieren und aufeinander abstimmen kann. Ein IGeL-Podcast vom EbM-Kongress im März 2024: Das Netzwerk geht dieses Jahr der Frage nach, wie und ob eine Gesundheitspolitik gelingen kann, die auf wissenschaftlicher Grundlage und Evidenz beruht. Gesundheitswissenschaftler des Instituts für Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung der Medizinischen Hochschule Brandeburg haben sich die Forschungssituation näher angeschaut und konstatieren einen Mangel an Kommunikation und Koordination zwischen akademischer Forschung und der Forschung in den Institutionen des Gesundheitssystems. Am Beispiel der Mindestmengen für Knie-Totalendoprothesen und des Lungenkrebs-Screenings zeigen sie in einem Vortrag auf der Jahrestagung, dass zu bestimmten Fragestellungen teilweise bis zu drei mal geforscht worden ist, von unterschiedlichen Universitäten oder Institutionen. Die Fragestellung ist dieselbe, die zu Rate gezogenen Studien sind gleich und die Systematischen Reviews kommen zu gleichen Ergebnissen. Das ist teuer und absorbierte Zeit und Energie. In dieser Episode des IGeL-Podcasts stellen die Forschenden diese Beispiele vor und diskutieren, wie man an diesem Punkt effizienter arbeiten könnte. Ein IGeL-Podcast mit Dr. Charlotte Kugler, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane Prof. Dr. Dawid Pieper, Leiter des o.g. Instituts. ______________________________________________________________ Materialien: Einen in BMC Systematic Reviews veröffentlichten Kommentar zum Thema des Podcasts finden Sie hier: https://rdcu.be/dBAPn ________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Wie kann evidenzbasierte Gesundheitspolitik gelingen? Ein IGeL-Podcast von der Jahrestagung des Netzwerks evidenzbasierte Medizin. Das Netzwerk geht dieses Jahr der Frage nach, wie und ob eine Gesundheitspolitik gelingen kann, die auf wissenschaftlicher Grundlage und Evidenz beruht. Gleichermaßen ist diese Fragestellung ein Rückblick darauf, welche Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie gemacht worden sind. Und ob man daraus für zukünftige gesundheitspolitische Entscheidungen lernen kann. In dieser Episode des IGeL-Podcasts kommt die Keynote-Speakerin des diesjährigen Kongresses zu Wort. Sie stellt die Frage, wie in Zeiten von Sparpolitik, globalen Krisen und Herausforderungen Solidarität im Gesundheitswesen funktionieren kann, und wie ein evidenzbasiertes Gesundheitssystem aussehen muss, um widerstandsfähig gegen Krisen zu sein. Ein Podcast mit Prof. Dr. Barbara Prainsack vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien und aktuell Vorsitzende der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien. Dieses unabhängiges Beratergremium berät die EU-Kommission zu allen Aspekten der EU-Gesetzgebung und -Politik, bei denen sich ethische, gesellschaftliche und grundrechtliche Fragen mit der Entwicklung von Wissenschaft und neuen Technologier überschneiden. Grundlage des Gesprächs ist ihr Keynote-Vortrag: Zwischen Austerität und Zusammenhalt: Solidarität im Gesundheitswesen in Zeiten der Krise. ___________________________________________________ Faktenbox: Die Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien hat eine Stellungnahme zum strategischen Krisenmanagement in der EU verfasst, diesen Bericht - Values in times of crisis - finden Sie hier: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/39416607-6bc5-11ed-9887-01aa75ed71a1/ Eine Kurzzusammenfassung des Berichts - Statement on values in times of crisis - finden Sie hier: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/6327aceb-6bc4-11ed-9887-01aa75ed71a1/ ------------------------------------------------ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Die Februar-Episode des IGeL-Podcasts widmet sich einer klassischen Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) - der Reiseimpfung. Frühling, Sommer, Spätsommer, all das steht uns jetzt wunderbarerweise bevor. Für viele Menschen ist jetzt die Zeit, in der sie sich an ihrer Urlaubsplanung machen. Und je nachdem, wo die Reise hingeht, spielen nicht nur Reiseziel, Reiseroute und Unterkunft eine wichtige Rolle, sondern auch: Ob man für diese Region eine entsprechende Impfung braucht. Reiseimpfungen sind eigentlich eine klassische IGeL. In der Regel müssen Patientinnen und Patienten dafür selbst bezahlen. Einige Krankenkassen bieten Reiseimpfungen als freiwillige Leistungen, sogenannte Satzungsleistungen an. Wir diskutieren in dieser Episode: Welche Imfpungen sind wichtig? Wann muss ich mich kümmern? Und wer bezahlt die Impfungen? Wir sprechen mit einer Reisemedizinerin über ihr aktuelles Praxisaufkommen, über Länder, Impfstoffe und die vielen Faktoren, die beachtet werden sollten, um einen angemessenen Impfschutz zu erreichen. Ein IGeL-Podcast mit der Bensberger Arbeits- und Reisemedizinerin Dr. Mariam Konner. -------------------------------------------- Faktenbox: Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat nach dem Infektionsschutzgesetz den gesetzlichen Auftrag, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen in Deutschland zu geben. (…) Die STIKO empfiehlt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. Reiseimpfungen zum individuellen Schutz Reisender mit einem Expositionsrisiko gegenüber bestimmten impfpräventablen Erkrankungen, und um den Import von Infektionserregern in das bereiste Land oder bei Rückreise nach Deutschland zu verhindern. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben einen Anspruch auf Leistungen für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist und der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 20 SGB Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der jeweiligen Leistung auf Grundlage der Empfehlungen der STIKO in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt hat. Bei der Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) besteht ein besonderes Interesse, eine Einschleppung der Poliomyelitis nach Deutschland zu verhindern. Deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten der Impfung auch dann, wenn sie aufgrund einer Privatreise erfolgt. Bei privaten Auslandsreisen hängt es von der jeweiligen Krankenversicherung ab, ob im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung die Kosten für weitere Impfungen übernommen werden. Quelle: Robert-Koch-Institut – Ständige Imfpkommission ------------------------------------------------ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Die erste Folge des IGeL-Podcasts im neuen Jahr widmet sich zum wiederholten Mal dem Thema Früherkennung. Das neue Jahr bringt zwei Änderungen mit sich, die für Patientinnen und Patienten relevant sind - zum einen bei der Früherkennung von Brustkrebs, zudem bei der Früherkennung von Lungenkrebs. Das Mammographie-Screening ist ein anerkanntes Verfahren, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese Früherkennungsuntersuchung. Neu ist, dass ab Mitte 2024 auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren an diesem Screening-Programm teilnehmen können. Eine Ausweitung auch auf Frauen unter 50 Jahren ist in Planung. Das sogenannte Lungenkrebsscreening ist ein Verfahren, bei dem mittels einer Niedrig-Dosis-Computertomographie Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden soll. Die Einführung dieses Screening-Verfahrens wird seit Jahren diskutiert und hat mittlerweile etliche Prüfungen durchlaufen. Da es – wie auch die Mammographie – mit einer Strahlenbelastung einhergeht, sind die Bestimmungen kompliziert und sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Bundesamt für Strahlenschutz spielen bei der Genehmigung eine gewichtige Rolle. Aktuell liegt ein Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung zur Genehmigung dieses Lungenkrebsscreenings vor, erwartet wird eine endgültige Genehmigung im Laufe des Jahres. Die Niedrig-Dosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs richtet sich ausschließlich an aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher. Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, informiert über die Änderungen und ihre medizinische Relevanz und erklärt, wer davon profitieren könnte. ________________________________________________________________ Die Faktenbox: Das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermächtigt das Bundesumweltministerium, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist. Dem Bundesamt für Strahlenschutz kommt die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. (…). Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung geht ans Bundesumweltministerium und dient diesem als Entscheidungsgrundlage. Das Bundesumweltministerium legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird. Wenn das geschieht, erarbeitet es eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom Bundesamt für Strahlenschutz beraten. Wenn eine Verordnung über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber und Betreiberinnen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/frueherkennung/rahmenbedingungen/rechtliche-rahmenbedingungen_node.html) ____________________________________________________________________________ Weiterführende Informationen zum Mammographie-Screening finden Sie hier: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening/ Eine Informationsbroschüre dazu können Sie hier herunterladen: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2232/2023-09-21_G-BA_Entscheidungshilfe_Mammographie_bf.pdf ___________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Die Themen Prävention, Vorsorge und Früherkennung sind ein Dauerbrenner-Thema im Gesundheitswesen. Aktuell gibt es etliche Initiativen in Deutschland, die sich für diese sogenannte Vorsorgemedizin stark machen, unter anderem die Nationale Herz-Allianz, die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern will, oder das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), das sich gerade in Entstehung befindet. Und die Idee dahinter scheint naheliegend: Wer gut vorbeugt, wird weniger krank. Und werden Krankheiten frühzeitig erkannt, können sie erfolgreicher behandelt werden. "Allerdings muss genauer hingeschaut werden", fordert Prof. Jürgen Windeler in dieser Episode des IGeL-Podcasts. Die Begriffe Prävention, Vorsorge und Früherkennung seien schillernd, würden aber teilweise falsch verwendet. Außerdem könne es auch Nachteile geben, führt er aus, und es fehle an Studien, die eine eindeutige Nutzen-Schaden-Abwägung ermöglichten. Der IGeL-Podcast fragt, warum Screenings und Checks eine derart gute Reputation genießen, obwohl in vielen Fällen die Evidenz fehlt. Und er erläutert, warum echte Vorbeugung nur bedingt ein Thema für die Medizin ist. Ein IGeL-Podcast mit Prof. Jürgen Windeler, Initiator des IGeL-Monitors und langjähriger Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). ----------------------------------------------------------- Faktenbox: Viele Krankheiten sind nicht angeboren, sondern werden im Laufe des Lebens erworben. Und zahlreichen dieser Erkrankungen kann vorgebeugt werden oder sie sind durch Prävention günstig zu beeinflussen. Die primäre Prävention zielt darauf ab, die Entstehung von Krankheiten zu verhindern. (…) Viele Erkrankungen können durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise – unterstützt von gesundheitsfördernden Lebensbedingungen – vermieden, verzögert oder in ihrem Verlauf günstig beeinflusst werden. (…) Die sekundäre Prävention ist auf die Früherkennung von Krankheiten gerichtet. Erkrankungen sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erkannt werden, um so eine frühzeitige Therapie einleiten zu können. (…) Die tertiäre Prävention hat das Ziel, Krankheitsfolgen zu mildern, einen Rückfall bei schon entstandenen Krankheiten zu vermeiden und die Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. In der Prävention lassen sich zudem zwei grundsätzliche Ansätze unterschieden: Die Verhaltensprävention und die Verhältnisprävention. Die Verhaltensprävention bezieht sich unmittelbar auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Gesundheitsverhalten. (…). Das Ziel dabei ist, Risikofaktoren durch Fehl- oder Mangelernährung, Bewegungsmangel, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum zur reduzieren. Die Verhältnisprävention berücksichtigt unter anderem die Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Dazu zählen beispielsweise die Wohnumgebung und auch andere Faktoren, welche die Gesundheit beeinflussen können, so etwa das Einkommen und die Bildung. Quelle: Website Bundesministerium für Gesundheit __________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt das Ziel, Gesundheitskompetenz in allen Lebensbereichen zu stärken. Also die Fähigkeit, gute, seriöse, relevante Gesundheitsinformationen zu finden, diese richtig einzuordnen und zu verstehen und dieses Wissen im Alltag anzuwenden, wenn es um die eigene Gesundheit geht. Ein wichtiger Lebensbereich, in dem diese Gesundheitskompetenz erlernt und gestärkt werden könnte, ist der Bereich Schule. Wir fragen im IGeL-Podcast, welche Rolle Gesundheitskompetenz im Unterricht spielt und spielen sollte. Und was noch getan werden muss, um Schülerinnen und Schüler hinreichend in die Lage zu versetzen, gute Entscheidungen zu treffen, wenn es um ihre Gesundheit geht. Zu Gast im IGeL-Podcast-Studio ist Professorin Anke Steckelberg, stellvertretende Leiterin des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle an der Saale. ________________________________________________________________ Faktenbox: Ein Beispiel aus Scheswig-Holstein Das Projekt ebm@school ermöglicht Schülerinnen und Schülern, Fragen zu gesundheitlichen Themen selbständig zu bearbeiten und zu beantworten. Anhand von relevanten Fallbeispielen mit exemplarischem Charakter erwerben sie eine kritische Gesundheitskompetenz. Das Curriculum ebm@school besteht aus sechs Modulen, die gesundheitliche Fragen kritisch beleuchten, beispielsweise Trugschlüsse und Fehleinschätzungen in der Medizin oder verwirrende Informationsdarstellungen in Statistiken. Ergänzt wird es um eine Projektarbeit, die Schülerinnen und Schülern ermöglicht, parallel zum Unterricht an selbst gewählten Gesundheitsthemen zu arbeiten, das Erlernte zu wiederholen und zu vertiefen. Die Ergebnisse der Pilotstudien deuten auf einen relevanten Kompetenzzuwachs hin. Sei der Entwicklung und Erprobung wurde ebm@school von engagierten Lehrenden weiterentwickelt und ergänzt an verschiedenen Schulen in Schleswig-Holstein konsequent den Unterricht. Link: https://www.gesundheit.uni-hamburg.de/projekte/ebm-at-school.html ________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.…
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