Gehören manche IGeL verboten?
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Anfang April machte ein Interview seine Runde in der Presse und schlug hohe Wellen: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze. Es ging um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland, Patientensicherheit, Patientenrechte, Patientenberatung und: Es ging um IGeL, um Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen. Schwartze sagte dazu: "Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL." Und das wurde von der Presse entsprechend aufgegriffen: • Angst und Schrecken bei jungen Frauen: Patientenbeauftragter fordert Verbot bestimmter Selbstzahler-Untersuchungen (Tagesspiegel) • Patientenbeauftragter befürwortet Verbot bestimmter IGeL-Leistungen (MDR) • Patientenbeauftragter der Bundesregierung will gegen Abzocke vorgehen (RTL) Aus der Ärzteschaft kamen eher empörte Reaktionen, so sehen manche in solch einem Verbot einen "Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz und in die freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen", so eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall-Medizin (DeGUM). Diese Episode des IGeL-Podcasts geht der Frage nach, ob das Verbot mancher IGeL ein adäquates Mittel ist, Patient*innen vor möglicherweise schädlichen Behandlungen zu schützen. Und ob sich ein solches Verbot überhaupt politisch und rechtlich umsetzen lässt. Es diskutieren: Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. ________________________________________________________________ Die Faktenbox: Wortlaut der entsprechenden Interview-Passage: Redaktionsnetzwerk Deutschland: Traditionell sorgen die Selbstzahlerleistungen – abgekürzt IGeL – oft für Ärger bei den Patientinnen und Patienten, weil sie sich von den Ärzten dazu gedrängt fühlen. Was sollte hier geschehen? Stefan Schwartze: Die regelmäßigen Untersuchungen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass die große Mehrheit des IGeL-Angebots keinen erkennbaren Nutzen hat. Einige schaden sogar, weil sie häufig falsch positive Befunde liefern und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehen. Das gilt zum Beispiel für die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter – eine der am meisten verkauften Leistungen. Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt. Ich fordere ganz klar: Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL. Quelle: Interview bei Redaktionsnetzwerk Deutschland am 4.4.2024 ___________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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