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#291: Warum der Bundesjustizminister an staatlicher Demokratieförderung zweifelt

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F.A.Z. Einspruch

In der vergangenen Woche hatte der CDU/CSU-Fraktionsvorstand beschlossen, derzeit keine Änderung des Grundgesetzes anzustreben, um dort Regeln zur Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts zu verankern. Wie geht der Minister damit um? Buschmann äußert sich außerdem zu Genozid-Vorwürfen gegenüber Israel und zur Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette.

Anschließend beschäftigt uns die am Freitag im Bundestag beschlossene Cannabislegalisierung. Wir geben einen Überblick über die geplanten Regelungen und erklären, welche Einflussmöglichkeiten der Bundesrat in den kommenden Wochen hat. Zudem analysieren wir die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Völker- und Europarecht.

Unser Wiener Korrespondent Stephan Löwenstein schildert uns danach seine Eindrücke von der Urteilsverkündung gegen den früheren österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Den einstigen Shootingstar der österreichischen Politik hatte das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitag zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Kurz hat Revision angekündigt.

„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Berliner Landgerichts II gegen die Künstlervereinigung „Zentrum für politische Schönheit“, die ein Fake-Video von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Umlauf gebracht hatte. In der Hörerfrage beschäftigen uns die juristischen Voraussetzungen für ein Parteiverbot.

Außerdem in der Sendung: Ein Aufruf an alle Hörer, zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes einen Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch zu verfassen. Haben Sie eine Lieblingsverfassungsnorm? Beschäftigt Sie eine Reform des Grundgesetzes? Oder interessiert Sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung? Dann schicken Sie Ihren Beitrag (10.000 Zeichen) bis zum 10. April an einspruchpodcast@faz.de! Alle Einsender erhalten F.A.Z. Einspruch für drei Monate kostenlos.

F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch

Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de

Themen der Sendung:

00:02:26 Interview mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)

00:26:22 Cannabislegalisierung

00:34:25 Gespräch mit Stephan Löwenstein zum Urteil gegen Sebastian Kurz

01:03:51 Gerechtes Urteil: Das Landgericht Berlin II zu einem Fakevideo mit Olaf Scholz

01:08:47 Hörerfrage und Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb von F.A.Z. Einspruch

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/union-will-grundgesetz-nicht-fuer-verfassungsgericht-aendern-19541247.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/cannabis-legalisierung-in-deutschland-ist-voelkerrechtlich-moeglich-18344622.html

https://www.faz.net/einspruch/den-schutz-des-verfassungsgerichts-mit-dem-wahlrecht-verbinden-19538841.html

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Anschließend beschäftigt uns die am Freitag im Bundestag beschlossene Cannabislegalisierung. Wir geben einen Überblick über die geplanten Regelungen und erklären, welche Einflussmöglichkeiten der Bundesrat in den kommenden Wochen hat. Zudem analysieren wir die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Völker- und Europarecht.

Unser Wiener Korrespondent Stephan Löwenstein schildert uns danach seine Eindrücke von der Urteilsverkündung gegen den früheren österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Den einstigen Shootingstar der österreichischen Politik hatte das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitag zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Kurz hat Revision angekündigt.

„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Berliner Landgerichts II gegen die Künstlervereinigung „Zentrum für politische Schönheit“, die ein Fake-Video von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Umlauf gebracht hatte. In der Hörerfrage beschäftigen uns die juristischen Voraussetzungen für ein Parteiverbot.

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00:26:22 Cannabislegalisierung

00:34:25 Gespräch mit Stephan Löwenstein zum Urteil gegen Sebastian Kurz

01:03:51 Gerechtes Urteil: Das Landgericht Berlin II zu einem Fakevideo mit Olaf Scholz

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