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#290: Verurteilung eines Staatsanwalts: War er bei der Vergewaltigung seines Sohnes wegen „Sexsomnia“ schuldunfähig?

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F.A.Z. Einspruch

Doch der Angeklagte drang mit dieser Argumentation nicht durch: Das Lübecker Landgericht verurteilte ihn zur einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Staatsanwalt hatte sich selbst angezeigt, das Verfahren war danach aber mehrmals eingestellt worden. Erst auf Initiative der Mutter des Kindes kam es per Klageerzwingungsverfahren doch noch zu Anklage und Hauptverhandlung. F.A.Z.-Redakteur Jannis Holl war bei der Urteilsverkündung dabei und berichtet von seinen Eindrücken.

Anschließend beschäftigen uns Vorschläge des Bundesjustizministers zur Reform der Strafprozessordnung: Marco Buschmann (FDP) möchte den Einsatz von V-Leuten künftig gesetzlich regeln. Er will einen Richtervorbehalt einführen und die rechtswidrige Tatprovokation definieren. Anwälte, Polizisten, Staatsanwälte und Richter reagieren sehr unterschiedlich auf den Vorstoß. Wir liefern einen Überblick zu den Plänen und den Reaktionen.

Mit dem Zivilrechtsprofessor Anatol Dutta sprechen wir danach über die von der Ampelkoalition geplante Verantwortungsgemeinschaft. Der Münchener Juraprofessor erklärt, wie das neue Rechtsinstitut ausgestaltet werden soll und welche rechtlichen Folgeprobleme er dabei sieht. Er befürchtet unter anderem, dass Frauen durch das Konzept des Bundesjustizministers benachteiligt werden könnten.

„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Amtsgerichts Kassel, die ein ehemaliger Bundesarbeitsrichter wegen Altersdiskriminierung erstritten hat. Eine Bank wollte ihm keine Kreditkarte ausstellen. In der Hörerfrage beschäftigen uns die Rechtsfolgen einer Wahlprüfungsbeschwerde.

Außerdem in der Sendung: Ein Aufruf an alle Hörer, zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes einen Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch zu verfassen. Haben Sie eine Lieblingsverfassungsnorm? Beschäftigt Sie eine Reform des Grundgesetzes? Oder interessiert Sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung? Dann schicken Sie Ihren Beitrag (10.000 Zeichen) bis zum 10. April an einspruchpodcast@faz.de! Alle Einsender erhalten F.A.Z. Einspruch für drei Monate kostenlos.

F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch

Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de

Themen der Sendung:

00:03:16 Gespräch mit Jannis Holl zum „Sexsomnia-Prozess“

00:30:59 Die Pläne des Bundesjustizministers zu V-Leuten und verdeckten Ermittlern

00:54:40 Interview mit Prof. Dr. Anatol Dutta zur Verantwortungsgemeinschaft

01:19:28 Gerechtes Urteil: Das Amtsgericht Kassel zur Altersdiskriminierung

01:29:35 Hörerfrage und Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb von F.A.Z. Einspruch

https://www.faz.net/aktuell/politik/familienbild-der-ampel-jenseits-der-keimzelle-18349940.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/will-die-ampel-eine-andere-gesellschaft-18681162.html

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/schlafwandelnder-staatsanwalt-wegen-vergewaltigung-des-eigenen-sohnes-verurteilt-19519022.html

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Doch der Angeklagte drang mit dieser Argumentation nicht durch: Das Lübecker Landgericht verurteilte ihn zur einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Staatsanwalt hatte sich selbst angezeigt, das Verfahren war danach aber mehrmals eingestellt worden. Erst auf Initiative der Mutter des Kindes kam es per Klageerzwingungsverfahren doch noch zu Anklage und Hauptverhandlung. F.A.Z.-Redakteur Jannis Holl war bei der Urteilsverkündung dabei und berichtet von seinen Eindrücken.

Anschließend beschäftigen uns Vorschläge des Bundesjustizministers zur Reform der Strafprozessordnung: Marco Buschmann (FDP) möchte den Einsatz von V-Leuten künftig gesetzlich regeln. Er will einen Richtervorbehalt einführen und die rechtswidrige Tatprovokation definieren. Anwälte, Polizisten, Staatsanwälte und Richter reagieren sehr unterschiedlich auf den Vorstoß. Wir liefern einen Überblick zu den Plänen und den Reaktionen.

Mit dem Zivilrechtsprofessor Anatol Dutta sprechen wir danach über die von der Ampelkoalition geplante Verantwortungsgemeinschaft. Der Münchener Juraprofessor erklärt, wie das neue Rechtsinstitut ausgestaltet werden soll und welche rechtlichen Folgeprobleme er dabei sieht. Er befürchtet unter anderem, dass Frauen durch das Konzept des Bundesjustizministers benachteiligt werden könnten.

„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Amtsgerichts Kassel, die ein ehemaliger Bundesarbeitsrichter wegen Altersdiskriminierung erstritten hat. Eine Bank wollte ihm keine Kreditkarte ausstellen. In der Hörerfrage beschäftigen uns die Rechtsfolgen einer Wahlprüfungsbeschwerde.

Außerdem in der Sendung: Ein Aufruf an alle Hörer, zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes einen Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch zu verfassen. Haben Sie eine Lieblingsverfassungsnorm? Beschäftigt Sie eine Reform des Grundgesetzes? Oder interessiert Sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung? Dann schicken Sie Ihren Beitrag (10.000 Zeichen) bis zum 10. April an einspruchpodcast@faz.de! Alle Einsender erhalten F.A.Z. Einspruch für drei Monate kostenlos.

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00:03:16 Gespräch mit Jannis Holl zum „Sexsomnia-Prozess“

00:30:59 Die Pläne des Bundesjustizministers zu V-Leuten und verdeckten Ermittlern

00:54:40 Interview mit Prof. Dr. Anatol Dutta zur Verantwortungsgemeinschaft

01:19:28 Gerechtes Urteil: Das Amtsgericht Kassel zur Altersdiskriminierung

01:29:35 Hörerfrage und Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb von F.A.Z. Einspruch

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