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Auslieferung in Nacht-und-Nebel-Aktion – rechtsstaatlich zweifelhaft!?

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Um zwei Uhr nachts wurde Maja T. aus ihrer Zelle in der JVA Dresden geholt, um vier Uhr hob der Hubschrauber ab, der die non-binäre Person an die Grenze nach Österreich brachte. Ein paar Stunden später war Maja T. in Ungarn. Dort soll der deutschen Staatsbürger*in ein Prozess wegen schwerer Straftaten gemacht werden – Eine Auslieferung, die aufgrund eines europäischen Haftbefehls erfolgte, das Kammergericht in Berlin hatte keine Hindernisse gesehen. Dennoch scheint dieser Fall rechtsstaatlich bedenklich. Denn: Das Bundesverfassungsgericht wollte die Auslieferung von Maja T. vorläufig stoppen. Aber als Karlsruhe entschieden hatte, war Maja T. schon in Ungarn. Über die möglichen Gründe und die Auswirkungen dieser „Nacht- und Nebel-Aktion“ sprechen die Justizreporter*innen Gigi Deppe, Max Bauer und Kolja Schwartz mit Wolfram Jarosch, dem Vater von Maja T. und mit Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas, Experte für Auslieferungsverfahren. Hinweis: Bei Minute 10:26 enthält unser Podcast eine Ungenauigkeit. Gigi Deppe sagt an der Stelle: "Und das interessante ist, dass diese ganze Geschichte natürlich verschiedene Menschen beunruhigt hat in Deutschland und deswegen hat der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses in Berlin gestern eine Anhörung gemacht, hat die Justizsenatorin vorgeladen und die ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin in Berlin Simone Herbeth…" Die Pressesprecherin der Berliner Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg hat uns mitgeteilt, dass die Justizsenatorin zur Sitzung des Rechtsausschusses am 03.07.2024 nicht "vorgeladen" wurde. Vielmehr sei die Justizsenatorin immer bei den zweiwöchigen Sitzungen des Rechtsausschusses anwesend und beantworte dort Fragen der Fraktionen. So sei es auch diesmal gewesen. Wir bitten diese Ungenauigkeit zu entschuldigen. Richtig bleibt aber, dass das Thema Wellen geschlagen hat und es deshalb zu den Fragen im Rechtsausschuss kam. Auch hat die Justizsenatorin extra die Ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin mitgebracht, um die Fragen beantworten zu können. Richtig bleibt aber, dass das Thema Wellen geschlagen hat und es deshalb zu den Fragen im Rechtsausschuss kam. Auch hat die Justizsenatorin extra die Ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin mitgebracht, um die Fragen beantworten zu können.
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