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Levitikus 27,1-7 | Der Wert eines Gelübdes

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In dieser Episode geht Jens auf die komplexen Gesetze ein, die Gelübde und Widmungen an Gott betreffen. Von der Bewertung von Personen basierend auf Alter und Geschlecht bis hin zu den Rückkaufswerten, die von Mose festgelegt wurden, gibt er Einblicke in die Bedeutung der Erfüllung von Gelübden in der antiken israelitischen Gesellschaft.

Bibelstelle:

1 Der HERR befahl Mose: 2 »Sag den Israeliten: Wenn jemand mir einen anderen Menschen mit einem Gelübde geweiht hat, kann er ihn mit einer bestimmten Summe wieder loskaufen. 3 Für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren sind 50 Silberstücke zu zahlen, gemessen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt; 4 für eine Frau im gleichen Alter müssen 30 Silberstücke gezahlt werden, 5 für einen Jungen zwischen 5 und 20 Jahren 20 Silberstücke und für ein Mädchen im gleichen Alter 10 Silberstücke. 6 Ein Kleinkind zwischen einem Monat und 5 Jahren kann mit 5 Silberstücken losgekauft werden, wenn es ein Junge ist; für ein kleines Mädchen sind 3 Silberstücke zu bezahlen. 7 Für einen Mann über 60 müssen 15, für eine Frau 10 Silberstücke entrichtet werden. 8 Kann derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, den festgesetzten Betrag nicht aufbringen, soll er zum Priester gehen. Dieser legt einen Schätzwert für die betreffende Person fest und soll sich dabei nach dem richten, was der Mann bezahlen kann. 9 Hat jemand mir, dem HERRN, ein Tier geweiht, das auch als Opfergabe geeignet ist, dann gilt es als heilig 10 und darf nicht eingetauscht werden, weder ein gutes gegen ein schlechtes noch ein schlechtes gegen ein gutes Tier. Tauscht dennoch jemand ein Tier gegen ein anderes ein, dann sollen beide Tiere mir gehören! 11 Wird mir ein unreines Tier geweiht, das nicht als Opfergabe geeignet ist, dann soll der Besitzer es dem Priester zeigen. 12 Dieser schätzt den Wert des Tieres nach dessen Vorzügen und Mängeln. An diesen festgelegten Preis soll man sich halten. 13 Will der Eigentümer das Tier aber wieder zurückkaufen, muss er zum Schätzwert noch ein Fünftel dazugeben. 14 Wenn jemand mir sein Haus weihen will, soll zunächst der Priester den Wert feststellen. Diese Schätzung ist rechtsgültig. 15 Wenn der Besitzer sein Haus dann doch wieder zurückkaufen will, muss er zusätzlich zum Schätzwert ein Fünftel bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm. 16 Will jemand ein geerbtes Stück Land mir, dem HERRN, weihen, soll man den Wert nach dem erforderlichen Saatgut festlegen. Für ein Feld, auf dem man drei Zentner Gerste aussäen kann, müssen 50 Silberstücke gezahlt werden, 17 vorausgesetzt, der Besitzer weiht mir sein Feld vom Erlassjahr an. 18 Übereignet er das Grundstück erst danach, soll der Priester berechnen, wie viele Jahre noch bis zum nächsten Erlassjahr bleiben, und den Schätzwert entsprechend verringern. 19 Falls der Besitzer sein Feld anschließend wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazugeben. Dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feld, das er mir geweiht hat, an einen anderen verkauft, ohne es vorher von mir zurückzukaufen, dann verliert er für immer das Recht auf Rückkauf. 21 In diesem Fall wird das Feld im nächsten Erlassjahr frei und ist dann für alle Zeiten mir geweiht. Es bleibt mein Eigentum und ist somit auch Eigentum der Priester. 22 Wenn jemand mir, dem HERRN, ein Stück Land weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat, 23 berechnet der Priester den Wert des Grundstücks nach der Zahl der Jahre bis zum nächsten Erlassjahr. Diesen Betrag zahlt der Betreffende noch am selben Tag als heilige Gabe für mich, den HERRN. 24 Im nächsten Erlassjahr fällt das Land wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, der es verkauft hatte. 25 Die Silberstücke für den Rückkauf werden gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm. 26 Das erstgeborene männliche Jungtier von allen Rindern, Schafen und Ziegen kann mir grundsätzlich nicht geweiht werden, weil es mir ohnehin gehört. 27 Die erstgeborenen Männchen von unreinen Tieren stehen mir ebenfalls zu. Der ursprüngliche Besitzer kann ein solches Tier jedoch loskaufen, wenn er ein Fünftel des Schätzwertes zusätzlich bezahlt. Erwirbt er es nicht zurück, soll es zum festgesetzten Preis an einen anderen Käufer gehen.

Kurzbeschreibung der Staffel:

Levitikus, oder das dritte Buch Mose, ist voll von merkwürdigen Ritualen und Anweisungen. Es scheint auf den ersten Blick fremd und unzugänglich. Doch diese Podcaststaffel nimmt dich mit auf eine erhellende Reise. Du lernst die Bedeutung von Levitikus durch die Brille des Neuen Testaments und von Jesus kennen, der überall in diesem Buch in symbolischer Form zu finden ist. Die Rätsel dieses Buches werden kleiner und Jesus größer!

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Bibelstelle:

1 Der HERR befahl Mose: 2 »Sag den Israeliten: Wenn jemand mir einen anderen Menschen mit einem Gelübde geweiht hat, kann er ihn mit einer bestimmten Summe wieder loskaufen. 3 Für einen Mann zwischen 20 und 60 Jahren sind 50 Silberstücke zu zahlen, gemessen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt; 4 für eine Frau im gleichen Alter müssen 30 Silberstücke gezahlt werden, 5 für einen Jungen zwischen 5 und 20 Jahren 20 Silberstücke und für ein Mädchen im gleichen Alter 10 Silberstücke. 6 Ein Kleinkind zwischen einem Monat und 5 Jahren kann mit 5 Silberstücken losgekauft werden, wenn es ein Junge ist; für ein kleines Mädchen sind 3 Silberstücke zu bezahlen. 7 Für einen Mann über 60 müssen 15, für eine Frau 10 Silberstücke entrichtet werden. 8 Kann derjenige, der das Gelübde abgelegt hat, den festgesetzten Betrag nicht aufbringen, soll er zum Priester gehen. Dieser legt einen Schätzwert für die betreffende Person fest und soll sich dabei nach dem richten, was der Mann bezahlen kann. 9 Hat jemand mir, dem HERRN, ein Tier geweiht, das auch als Opfergabe geeignet ist, dann gilt es als heilig 10 und darf nicht eingetauscht werden, weder ein gutes gegen ein schlechtes noch ein schlechtes gegen ein gutes Tier. Tauscht dennoch jemand ein Tier gegen ein anderes ein, dann sollen beide Tiere mir gehören! 11 Wird mir ein unreines Tier geweiht, das nicht als Opfergabe geeignet ist, dann soll der Besitzer es dem Priester zeigen. 12 Dieser schätzt den Wert des Tieres nach dessen Vorzügen und Mängeln. An diesen festgelegten Preis soll man sich halten. 13 Will der Eigentümer das Tier aber wieder zurückkaufen, muss er zum Schätzwert noch ein Fünftel dazugeben. 14 Wenn jemand mir sein Haus weihen will, soll zunächst der Priester den Wert feststellen. Diese Schätzung ist rechtsgültig. 15 Wenn der Besitzer sein Haus dann doch wieder zurückkaufen will, muss er zusätzlich zum Schätzwert ein Fünftel bezahlen. Dann gehört das Haus wieder ihm. 16 Will jemand ein geerbtes Stück Land mir, dem HERRN, weihen, soll man den Wert nach dem erforderlichen Saatgut festlegen. Für ein Feld, auf dem man drei Zentner Gerste aussäen kann, müssen 50 Silberstücke gezahlt werden, 17 vorausgesetzt, der Besitzer weiht mir sein Feld vom Erlassjahr an. 18 Übereignet er das Grundstück erst danach, soll der Priester berechnen, wie viele Jahre noch bis zum nächsten Erlassjahr bleiben, und den Schätzwert entsprechend verringern. 19 Falls der Besitzer sein Feld anschließend wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazugeben. Dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feld, das er mir geweiht hat, an einen anderen verkauft, ohne es vorher von mir zurückzukaufen, dann verliert er für immer das Recht auf Rückkauf. 21 In diesem Fall wird das Feld im nächsten Erlassjahr frei und ist dann für alle Zeiten mir geweiht. Es bleibt mein Eigentum und ist somit auch Eigentum der Priester. 22 Wenn jemand mir, dem HERRN, ein Stück Land weiht, das er nicht geerbt, sondern gekauft hat, 23 berechnet der Priester den Wert des Grundstücks nach der Zahl der Jahre bis zum nächsten Erlassjahr. Diesen Betrag zahlt der Betreffende noch am selben Tag als heilige Gabe für mich, den HERRN. 24 Im nächsten Erlassjahr fällt das Land wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück, der es verkauft hatte. 25 Die Silberstücke für den Rückkauf werden gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt. Ein Silberstück wiegt zwölf Gramm. 26 Das erstgeborene männliche Jungtier von allen Rindern, Schafen und Ziegen kann mir grundsätzlich nicht geweiht werden, weil es mir ohnehin gehört. 27 Die erstgeborenen Männchen von unreinen Tieren stehen mir ebenfalls zu. Der ursprüngliche Besitzer kann ein solches Tier jedoch loskaufen, wenn er ein Fünftel des Schätzwertes zusätzlich bezahlt. Erwirbt er es nicht zurück, soll es zum festgesetzten Preis an einen anderen Käufer gehen.

Kurzbeschreibung der Staffel:

Levitikus, oder das dritte Buch Mose, ist voll von merkwürdigen Ritualen und Anweisungen. Es scheint auf den ersten Blick fremd und unzugänglich. Doch diese Podcaststaffel nimmt dich mit auf eine erhellende Reise. Du lernst die Bedeutung von Levitikus durch die Brille des Neuen Testaments und von Jesus kennen, der überall in diesem Buch in symbolischer Form zu finden ist. Die Rätsel dieses Buches werden kleiner und Jesus größer!

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