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DIE 15 FIESESTEN FRAGEN zur SBV – Was bereits Anfänger wissen müssen
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Wenige Rechtsanwälte dürften in den letzten Jahren so viele Schwerbehindertenvertretungen geschult haben wie unsere Referenten Maja Lukac aus München und Niklas Pastille, LL. M. aus Berlin. Gefragt, ob sie für uns die 15 wichtigsten Fragen rund um die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (§ 177 Abs. 1 SGB IX) in einem Podcast beantworten könnten, haben sich die beiden nicht lange bitten lassen. Hören Sie gleich rein und sichern Sie sich das geballte Praxiswissen zweier engagierter Paragrafenreiter des Schwerbehindertenarbeitsrechts.
Themen in der heutigen Folge:
- Richtig oder falsch? Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Ein-Personen-Vertretung mit einem oder mehreren stellvertretenden Mitgliedern (§ 177 Abs. 1 SGB IX).
- Richtig oder falsch? Wenn es kein stellvertretendes Mitglied gibt, müssen im Bedarfsfall neue stellvertretende Mitglieder nachgewählt werden, gemäß den allgemeinen Regeln der Wahlordnung zur Schwerbehindertenvertretung.
- Richtig oder falsch? Die Wahlverfahren (vereinfacht oder formell) hängen von gesetzlichen Voraussetzungen ab, insbesondere in Betrieben mit weniger als 50 wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen.
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar SBV Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br221
671 Episoden
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Wenige Rechtsanwälte dürften in den letzten Jahren so viele Schwerbehindertenvertretungen geschult haben wie unsere Referenten Maja Lukac aus München und Niklas Pastille, LL. M. aus Berlin. Gefragt, ob sie für uns die 15 wichtigsten Fragen rund um die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (§ 177 Abs. 1 SGB IX) in einem Podcast beantworten könnten, haben sich die beiden nicht lange bitten lassen. Hören Sie gleich rein und sichern Sie sich das geballte Praxiswissen zweier engagierter Paragrafenreiter des Schwerbehindertenarbeitsrechts.
Themen in der heutigen Folge:
- Richtig oder falsch? Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Ein-Personen-Vertretung mit einem oder mehreren stellvertretenden Mitgliedern (§ 177 Abs. 1 SGB IX).
- Richtig oder falsch? Wenn es kein stellvertretendes Mitglied gibt, müssen im Bedarfsfall neue stellvertretende Mitglieder nachgewählt werden, gemäß den allgemeinen Regeln der Wahlordnung zur Schwerbehindertenvertretung.
- Richtig oder falsch? Die Wahlverfahren (vereinfacht oder formell) hängen von gesetzlichen Voraussetzungen ab, insbesondere in Betrieben mit weniger als 50 wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen.
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Seminar SBV Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br221
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