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Ein Fall für SRF 3
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Wir stellen euch real existierende, alltägliche Rechtsfälle vor und lassen diese von einem «Beobachter»-Experten analysieren. «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle». Die neue Sendung rückt inhaltlich näher zu eurem Leben. Eine Hörerin oder ein Hörer schildert ihr juristisches Problem und Daniel Leiser oder Rosmarie Naef, Fachpersonen des «Beobachter-Beratungszentrums», lösen anschliessend den Fall. Daniel Leiser Der Jurist arbeitet seit Anfang 2000 als Redaktor und Berater im Beobachter-Beratungszentrum. Der engagierte Familienvater und Hauseigentümer ist zuständig für die Fachbereiche Wohnen und Staat. Rosmarie Naef Die Juristin und Mediatorin berät Hilfesuchende bei Fragen zu den Fachbereichen Wohnen, Staat und Familie. Als Stiftungsrätin der Stiftung SOS Beobachter betreut sie Erbschaften und Legate und schreibt für das Magazin Beobachter regelmässig Ratgeber-Artikel.
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Wir stellen euch real existierende, alltägliche Rechtsfälle vor und lassen diese von einem «Beobachter»-Experten analysieren. «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle». Die neue Sendung rückt inhaltlich näher zu eurem Leben. Eine Hörerin oder ein Hörer schildert ihr juristisches Problem und Daniel Leiser oder Rosmarie Naef, Fachpersonen des «Beobachter-Beratungszentrums», lösen anschliessend den Fall. Daniel Leiser Der Jurist arbeitet seit Anfang 2000 als Redaktor und Berater im Beobachter-Beratungszentrum. Der engagierte Familienvater und Hauseigentümer ist zuständig für die Fachbereiche Wohnen und Staat. Rosmarie Naef Die Juristin und Mediatorin berät Hilfesuchende bei Fragen zu den Fachbereichen Wohnen, Staat und Familie. Als Stiftungsrätin der Stiftung SOS Beobachter betreut sie Erbschaften und Legate und schreibt für das Magazin Beobachter regelmässig Ratgeber-Artikel.
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×Eine Bestellung über das Internet ist kinderleicht: Warenkorb zusammenstellen, Adressangaben erfassen, Bestellung bestätigen – fertig. Vorausgesetzt man ist nicht negativ in einer Bonitätsdatenbank vermerkt. Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt, was man unternehmen kann, wenn man wegen einer über 30-jährigen Schuld eine schlechte Kreditwürdigkeit hat. 1. Inkassobüro: Inkassobüros sind private Firmen, die im Auftrag von Dritten Forderungen eintreiben. Sie prüfen dabei oft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Sie schreiben aggressive Zahlungsaufforderungen, drohen mit Betreibung und rechtlichen Schritten und setzen so die Schuldner massiv unter Druck. Zusätzlich zur ursprünglichen Forderung machen sie hohe Gebühren und Spesen für ihren eigenen Aufwand geltend, unter Bezeichnungen wie «Verzugsschaden» oder «Bonitätsprüfung». Die Kosten des Inkassobüros muss der Schuldner gemäss Gesetz jedoch nicht zahlen. 2. Verzugszins/Mahngebühr: Geschuldet ist nebst dem Hauptbetrag einzig der Verzugszins, gemäss Gesetz sind es 5 Prozent, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Mahngebühren des Gläubigers sind nur dann geschuldet, wenn solche vertraglich vereinbart wurden. 3. Belästigungen: Unterschreiben Sie keine Abzahlungsvereinbarungen von Inkassobüros. Denn damit würden Sie allenfalls Gebühren akzeptieren, die Sie gar nicht bezahlen müssen. Sie müssen sich Belästigungen durch Inkassobüros nicht gefallen lassen. Sie schulden diesen auch keine Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse und müssen keine Unterlagen herausgeben.…
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Ein Fall für SRF 3

Die Tochter surft friedlich im Internet herum – bis auf dem Handybildschirm plötzlich eine Warnung erscheint: Das Abo werde gesperrt, wenn sie nicht sofort ein Spielabo abschliesse. Voller Schreck willigt sie ein und bereut dies später. Denn auf der Monatsrechnung werden ihr nun 45 Franken für eine Mehrwertdienstleistung verrechnet. Ob und wie sie sich dagegen wehren kann, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser. Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema 1. Haben Sie eine nicht nachvollziehbare Handyrechnung erhalten, sollten Sie alle fraglichen Beträge abziehen und nur den unbestrittenen Teil der Rechnungssumme überweisen. Dann darf der Anbieter das Handy nicht sperren. 2. Parallel dazu erklären Sie dem Mobilfunkanbieter in einem eingeschriebenen Brief, dass Sie keinen solchen Dienst abonniert oder bestellt haben. 3. Teilen Sie dem Mobilfunkanbieter gleich auch mit, dass Sie sich an die Ombudscom wenden werden, falls der Anbieter am Vertrag festhält. Die Ombudscom ist die Schlichtungsstelle im Telekommunikationsbereich.…
Dorette Endenburg erhält eine Karte, wonach ihre Mutter vor ein paar Wochen eine Weinlieferung bestellt hätte. Doch ihre Mutter ist vor zwei Jahren gestorben. Sie recherchiert deshalb im Internet und stösst dabei auf viele negative Erfahrungsberichte über diese Weinfirma. Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt und was man dagegen unternehmen kann. Die 3 wichtigsten Punkte zu unbestellten Zusendungen 1. Kein Vertrag: Eine unbestellte Zusendung muss nicht bezahlt werden. Sie muss auch nicht zurückgeschickt oder aufbewahrt werden. Man darf mit ihr machen, was man will, sie zum Beispiel wegwerfen oder kostenlos gebrauchen. 2. Irrtum: Nur wenn die Ware offensichtlich irrtümlich geschickt wurde, muss der Absender benachrichtigt werden. Ferner muss dem Absender die Gelegenheit gegeben werden, die Sache innert nützlicher Frist vor Ort abzuholen oder die Portokosten für die Rücksendung vorzuschiessen. 3. Im Zweifel: Wer unsicher ist, ob er tatsächlich etwas bestellt hat oder wer Mahnungen erhält für eine zugeschickte Ware, sollte bei der Firma nachhaken. Am besten verlangt man entsprechende Belege für die angebliche Bestellung, denn die Firma muss beweisen, dass man auch tatsächlich etwas bestellt hat.…
Wer im Lift stecken bleibt, ist froh, wenn er wenigstens mit der Aussenwelt Kontakt aufnehmen und um Hilfe rufen kann. Doch diese Lifttelefonie hat ihren Preis – vor allem dann, wenn der Anbieter nur noch einen Wartungsvertrag mit einem teuren Ferndiagnosepaket anbietet. Ob man als Kunde in einem solchen Fall überhaupt eine Wahl hat, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser. Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema 1. Die Swisscom plant per Ende 2017 eine vollständige Umstellung auf die Internettelefonie. Das heisst: Ab 2018 will die Swisscom die bisherige analoge Telefonie-Infrastruktur schrittweise ausser Betrieb nehmen; Telefonieren funktioniert dann also nur noch über das Internet. 2. Wegen dieser Umstellung müssen nicht nur Telefone umgerüstet werden, sondern zum Beispiel auch Lifttelefone, Alarmanlagen oder Haustechniksysteme. Als Immobilienverwaltung oder Hauseigentümer sollten Sie deshalb frühzeitig den möglichen Handlungsbedarf klären und diesen gegebenenfalls mit den Mietern oder Miteigentümern planen. 3. Als Eigentümer müssen Sie – und nicht die Swisscom – für die Umstellungskosten der Gebäudeinfrastruktur aufkommen. Erstellen Sie deshalb zuerst ein Inventar aller Anlagen, die über das herkömmliche Festnetz kommunizieren (Lifttelefone, Alarmsysteme, Haustechnikanlagen etc.) sowie ein Umrüstungsbudget. Erst dann lassen Sie sich Lösungen von verschiedenen Lieferanten offerieren.…
Besucherparkplätze sind für Gäste von Mieterinnen oder Stockwerkeigentümern gedacht, die gelegentlich vorbeikommen. Umso ärgerlicher ist es, wenn man nach dem Besuch trotzdem einen Einzahlungsschein einer Sicherheitsfirma unter dem Scheibenwischer vorfindet, mit der Androhung einer Verzeigung. Ob die Drohung mit einer Strafanzeige legal ist, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef. Die 3 wichtigsten Punkte zu Besucherparkplätzen auf Privatgrund 1. Besucherparkplatz: Das Gesetz regelt die Nutzung von Besucherparkplätzen nicht. Gelegentlichen Besuchern von Hausbewohnern kann der Eigentümer das Parkieren nicht verbieten, er darf aber Regelungen aufstellen für die Benützung der Parkplätze. Wichtig: Die Hausbewohner (egal ob Mieter oder Stockwerkeigentümer) sind keine Besucher und dürfen deshalb – ohne anderslautende Regelung – auf den Besucherparkplätzen nicht parkieren. 2. Strafanzeige: Steht auf dem Grundstück eine Tafel mit einem richterlichen Verbot, kann der Eigentümer Strafanzeige erstatten, wenn sich jemand nicht an die Parkordnung hält bzw. nicht berechtigt ist, auf dem Besucherparkplatz zu parkieren. 3. Umtriebsentschädigung: Private verlangen von Parksündern oft eine so genannte Umtriebsentschädigung. Steht eine richterliche Verbotstafel auf dem Grundstück und ist die Forderung nicht überrissen, sollte man zahlen, denn ein Strafverfahren kommt teurer. Vor etwas mehr als 10 Jahren erachtete das Bundesgericht eine Entschädigung von CHF 30.- als angemessen, ob eine solche auch heute noch kostendeckend ist, müsste im konkreten Einzelfall beurteilt werden.…
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Ein Fall für SRF 3

Ein Brillantring ist nicht einfach ein Schmuckstück; mit ihm sind viele schöne Erinnerungen verbunden. Der Frust ist deshalb riesig, wenn sich knapp 20 Jahre nach dem Kauf bei der Vergrösserung des Rings herausstellt, dass der Edelstein gefälscht ist. Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt anhand eines konkreten Falls, ob der verantwortliche Juwelier für seine damalige Tat heute noch gerade stehen muss. Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema 1. Bei bekannten Bijouterien – also Schmuckhändlern – können Sie ein seriöses Geschäftsgebaren voraussetzen, denn diese können sich negative Schlagzeilen wegen minderwertiger Ware nicht leisten. Bevorzugen Sie eher ein kleines Goldschmiedeatelier, holen Sie in Ihrem Umfeld Empfehlungen ein. Es lohnt sich auch, sich vor einem ersten Gespräch verschiedene Schaufenster anzuschauen: Weist die Auslage eine klare Linie auf, die Ihnen gefällt, oder handelt es sich eher um einen Gemischtwarenladen? Letztlich kann auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder bei der Schweizerischen Gemmologischen Gesellschaft auf die Seriosität des Geschäfts hindeuten. 2. Bestehen Sie darauf, dass die im Schmuckstück verwendeten Edelsteine auf der Rechnung einzeln aufgeführt sind, am besten mit dem Gewicht der einzelnen Steine oder – bei mehreren sehr kleinen Steinen (beispielsweise Kleindiamanten in einer Fassung) – mit dem Totalgewicht. Zudem muss das Verkaufsdokument erwähnen, ob und wie ein Edelstein behandelt wurde – also etwa eine Hitzebehandlung, um eine Farbe zu verbessern. Schliesslich sollte der Händler oder Goldschmied auf der Rechnung von sich aus vermerken, dass die verwendeten Diamanten konfliktfrei sind. 3. Die Preise für Edelsteine sind sehr unterschiedlich. Diese hängen von der Herkunft der Edelsteine ab, von Angebot und Nachfrage, aber auch davon, ob ein Stein im Fachgeschäft oder über das Internet angeboten wird. Doch aufgepasst: Wenn Ihnen im Ausland – beispielsweise in den Ferien – Schmuck oder Edelsteine zu einem «Schnäppchenpreis» angeboten wird, handelt es sich ziemlich sicher um minderwertige Ware, die etwa durch Behandlungsmethoden optisch verschönert wurde. Wollen Sie also den preiswertesten Edelstein finden, sollten identische Steine (Gewicht, Farbe, Behandlung etc.) verschiedener Geschäfte miteinander vergleichen.…
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Ein Fall für SRF 3

Das deutsche Internet-Unternehmen Euroweb verwaltet auch in der Schweiz Internetseiten für Kleinunternehmen. Der Abopreis ist allerdings happig und die Vorgehensweisen bei Vertragsverlängerungen umstritten. In unserem Fall hat eine Euroweb-Kundin angeblich eine automatische Vertragsverlängerung unterschrieben, obwohl davon gar nie die Rede war. Wie sie sich wehren kann, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef. Die 3 wichtigsten Punkte zum Vertragsabschluss und weitere Infos zu Euroweb 1. Offerte: Lassen Sie sich keine Verträge aufschwatzen. Auch wenn man Sie unter Druck setzt, bestehen Sie darauf, dass man Ihnen eine schriftliche Vertragsofferte überreicht, die Sie dann in aller Ruhe studieren und entscheiden können, ob Sie diese überhaupt unterzeichnen wollen. 2. AGB: Im Detail steckt der Teufel: Wer wissen will, wozu er sich verpflichtet, muss vor allem auch das Kleingedruckte, also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen. 3. Internetrecherche: Oft lohnt es sich, vor Vertragsunterzeichnung im Internet zu recherchieren, ob Negatives über den Vertragspartner oder dessen Geschäftspolitik bekannt ist.…
Gebrauchtwagen haben schon ein paar Kilometer auf dem Buckel respektive auf dem Tacho. Das heisst aber nicht, dass die Occasionshändler diese nach dem Verkauf noch ausleihen dürfen. Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt anhand eines konkreten Falls, ob sich ein Käufer damit abfinden muss, dass sein Occasionsauto bei Entgegennahme tausend Kilometer mehr auf dem Tacho hatte als im Inserat. Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema 1. Klären Sie vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, ob der verlangte Preis angemessen ist. Dazu lassen Sie am besten den effektiven Wert nach Eurotax berechnen – zum Beispiel online direkt bei Eurotax (CHF 11.00 pro Bewertung) oder beim TCS über die Hotline-Occasionsbewertung (Tel. 0900 0900 047, CHF 4.23 pro Minute). 2. Schlagen Sie dem Verkäufer vor, den Wagen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Experten begutachten zu lassen – am besten in einem technischen Zentrum des TCS (ab CHF 120.00 für Mitglieder, ab CHF 240.00 für Nichtmitglieder). 3. Achten Sie darauf, dass der Zustand des Autos und auch die Mängel, die noch zu beheben sind, im Kaufvertrag genau umschrieben werden. Gewährt Ihnen der Verkäufer eine Garantie, sollten Sie abklären, ob diese nicht irgendwo im Kleingedruckten gleich wieder eingeschränkt wird.…
Wer mit 1,3 Promille Alkohol im Blut am Steuer eines Motorfahrzeugs erwischt wird, darf von den Behörden keine Gnade erwarten. Trotzdem ist es ärgerlich, wenn der gute Wille, eine präventive Nachschulung zu besuchen, daran scheitert, dass es im ganzen Kanton kein einziges Kursangebot gibt. Ob Verkehrssünder einen Anspruch auf einen solchen Kurs haben, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser. Die wichtigsten drei Punkte zum Thema 1. Für Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport), Neulenkende (Inhaber des Führerausweises auf Probe), Fahrschülerinnen und -lehrer sowie Begleitpersonen von Lernfahrten gilt ein Grenzwert von 0,1 Promille Alkohol im Blut bzw. – bei einer Atemalkoholprobe – von 0,05 Milligramm/Liter Atemalkohol. Das bedeutet für diese Personengruppen ein faktisches Alkoholverbot. 2. Für die übrigen Verkehrsteilnehmenden gilt ein Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille im Blut bzw. 0,25 Milligramm/Liter in der Atemluft. Sie kommen mit einem blauen Auge davon, wenn sie mit einer Alkoholkonzentration von 0,5 bis 0,79 Promille im Blut oder 0,25 bis 0,39 Milligramm/Liter im Atem erwischt werden; Werte in diesem Bereich gelten noch als leichte Widerhandlungen. Das heisst: Wer bis zur Alkoholfahrt einen ungetrübten automobilistischen Leumund hatte, darf mit einer Verwarnung rechnen. 3. Wer mit 0,8 Promille Alkohol im Blut bzw. 0,4 Milligramm/Liter Atemalkohol oder noch mehr am Steuer eines Motorfahrzeugs unterwegs war, kann hingegen auf gar keine Gnade hoffen; er wird das Billett für mindestens 3 Monate abgeben müssen.…
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Ein Fall für SRF 3

Im 2014 erhielt Roger Bärlocher von Salt eine Rechnung für angebliche Leistungen durch Orange im 2001. Er verwies auf die Verjährung und dachte sich, die Sache sei erledigt. Doch das beauftragte Inkassobüro wollte davon nichts wissen und hat sogar die Betreibung eingeleitet. Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt, wie sich Roger Bärlocher dagegen wehren kann. Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema: * Wenn ihr wegen einer Forderung, die ihr gar nicht schuldet, betrieben werdet, müsst ihr rechtzeitig Rechtsvorschlag erheben; ansonsten kommt es zur Pfändung. * Falls ihr von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommt, so schuldet ihr nur die Grundforderung und die Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht (im Normalfall 5 Prozent). Darüber hinausgehende Verzugszinsen sowie Mahnspesen schuldet man nur, wenn man dies vorgängig vertraglich vereinbart haben. * Findet ihr wegen einer Rechnung keine Einigung mit dem Telefonanbieter, könnt ihr euch an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) wenden. (Siehe Link unten) www.ombudscom.ch…
Fahrstreifen mit signalisierten Zielen sind dazu da, die Automobilisten frühzeitig auf die richtigen Bahnen zu lenken. Vor allem bei dichtem Verkehr halten sich lange nicht alle Lenkerinnen und Lenker daran. Sie benützen stattedessen die flüssigere Kolonne, um erst ganz am Ende in die richtige Einspurstrecke reinzudrücken. Das sorgt für Ärger und Gefahr. Ob man in rechtlicher Hinsicht etwas gegen das Drängeln tun kann, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser. Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema 1. Im Strassenverkehr und insbesondere auf der Autobahn muss links überholt werden. 2. Ausnahmsweise lässt das Strassenverkehrsrecht das Rechtsvorbeifahren in folgenden fünf Situationen zu: * beim Fahren in parallelen Kolonnen * auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert * auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung * auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten 3. In allen Fällen gilt: Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist verboten; es droht eine happige Bestrafung und ein Ausweisentzug.…
Man muss nicht unbedingt unter Canophobie leiden – eine plötzliche Begegnung mit einem freilaufenden Hund kann beängstigende oder zumindest unangenehme Gefühle auslösen. Deshalb müssen Halterinnen und Halter ihre Hunde beaufsichtigen. Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt anhand eines konkreten Falls, was man unternehmen kann, wenn ein Hündeler dieser Pflicht partout nicht nachkommen will. 1. Leinenpflicht? Es gibt keine generelle Leinenpflicht in der Schweiz. Hunde sind aber so zu halten, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden oder belästigen. Sie sind jederzeit unter Kontrolle zu halten. Einzelne Bestimmungen zur Hundehaltung finden sich in der eidgenössischen Tierschutzverordnung (Art. 68-79 TSchV). Ein einheitliches Hundegesetz fehlt allerdings in der Schweiz, es ist Sache der Kantone, Details zu regeln. 2. Haftung des Hundehalters: Tierhalter haften für den Schaden, den ihre Tiere anrichten – seien das Verletzungen bei Menschen, anderen Tieren (zum Beispiel bei Hundebissen) oder Sachschäden (zum Beispiel zerrissene Kleider oder beschädigte Fahrzeuge). Von der Haftung befreien kann man sich als Halter nur dann, wenn man nachweist, dass man jegliche nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tiers angewendet hat. 3. Bei Problemen: Lösen Gespräche mit dem Hundehalter das Problem nicht, kann man sich in einem ersten Schritt bei der Polizei beraten lassen und allenfalls Strafanzeige erstatten. Ferner kann die Gemeinde eingeschalten werden. Nützt alles nichts, darf man auch direkt ans kantonale Veterinäramt gelangen. Meldepflicht: Wird ein Mensch oder ein Tier durch einen Hund erheblich verletzt, muss der Arzt den Vorfall bei der kantonal zuständigen Stelle melden.…
Klar ist: Kunden- oder Besucherparkplätze stehen auch ausserhalb der Öffnungszeiten nicht der Allgemeinheit zu Verfügung. Aber dürfen Eigentümer und Mieter die Autos von Parksündern ohne Not abschleppen lassen? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Welche Regeln beim Abschleppen gelten, erklärt Beobachter-Experte Daniel Leiser. Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema 1. Kundenparkplätze stehen ausserhalb der Öffnungszeiten nicht der Allgemeinheit zur Verfügung. Wenn ihr euer Auto trotz richterlichem Parkverbotssignal auf fremdem Boden abstellt, müsst ihr damit rechnen, dass es später Ärger gibt. 2. Findet ihr nach der Rückkehr zu Ihrem Auto einen Einzahlungsschein für die Bezahlung einer Umtriebsentschädigung vor, bezahlt ihr diese besser. Denn gestützt auf das richterliche Parkverbot könnte der Eigentümer oder eine Mietpartei euch bei der Polizei verzeigen, was erfahrungsgemäss mehrere hundert Franken an Busse und Verfahrenskosten nach sich zieht. 3. Wird euer Auto ohne Not abgeschleppt, könnt ihr die Bezahlung der Abschleppkosten bestreiten. Die Abschleppfirma muss diese Kosten dann beim Auftraggeber einfordern, welcher wiederum versuchen muss, diese bei euch zurückzufordern.…
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Ein Fall für SRF 3

Sie freuen sich bereits auf die herannahenden Sommerferien, da erfahren Sie, dass Ihre gebuchten Flüge gestrichen wurden. Neue Flüge müssen Sie nun zu einem massiv teureren Tarif buchen. Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt anhand eines konkreten Falls mit der Billigairline Vueling, welche Rechte Sie bei einer solchen Flugannullierung haben. Die 3 wichtigsten Punkte zu Ihren Rechten als Flugpassagier bei Verspätung, Überbuchung und Annullierung Ihres Flugs: 1. Ihre Ansprüche: Ist Ihr Flug verspätet, überbucht oder wurde er annulliert, haben Sie als Flugpassagier nach einer EU-Verordnung normalerweise Anspruch auf einen Ersatzflug, auf Betreuungsleistungen (Verpflegung etc.) und auf eine pauschale Entschädigung. Diese EU-Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften, die von einem Flughafen in der Schweiz oder EU starten, und für alle Flüge einer schweizerischen oder EU-Fluggesellschaft in die Schweiz oder in ein EU-Land. 2. Einschreiben: Machen Sie Ihre Ansprüche direkt bei der Airline vor Ort geltend. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, doppeln Sie am besten schriftlich per Einschreiben nach. Legen Sie eine Kopie des bestätigten Flugtickets und gegebenenfalls Quittungen von zusätzlichen Ausgaben bei. 3. Beschwerde: Kommt die Airline Ihren Forderungen nicht nach, können Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Beschwerde einreichen. Als Aufsichtsbehörde kann das BAZL das Flugunternehmen mit einer Busse bis zu 20‘000 Franken bestrafen. Hier geht's zum Meldeformular.…
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