«Kontext» ist der Podcast zu relevanten Themen aus Kultur und Gesellschaft. Dienstag und Freitag um 9 Uhr und 18.30 Uhr auf SRF 2 Kultur setzt «Kontext» eine halbe Stunde lang einen Akzent gegen die kurzatmige, schnell konsumierte Berichterstattung – hintergründig, mutig und überraschend. Leitung: Rajan Autze Redaktion: Igor Basic, Katrin Becker, Sabine Bitter, Katharina Brierley, Vanda Dürring, Gisela Feuz, Nicole Freudiger, Irene Grüter, Brigitte Häring, Alice Henkes, Sarah Herwig, Anna Ju ...
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Inhalt bereitgestellt von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), Schweizer Radio, and Fernsehen (SRF). Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), Schweizer Radio, and Fernsehen (SRF) oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.
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Eine Bestellung über das Internet ist kinderleicht: Warenkorb zusammenstellen, Adressangaben erfassen, Bestellung bestätigen – fertig. Vorausgesetzt man ist nicht negativ in einer Bonitätsdatenbank vermerkt. Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt, was man unternehmen kann, wenn man wegen einer über 30-jährigen Schuld eine schlechte Kreditwürdigkeit hat. 1. Inkassobüro: Inkassobüros sind private Firmen, die im Auftrag von Dritten Forderungen eintreiben. Sie prüfen dabei oft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Sie schreiben aggressive Zahlungsaufforderungen, drohen mit Betreibung und rechtlichen Schritten und setzen so die Schuldner massiv unter Druck. Zusätzlich zur ursprünglichen Forderung machen sie hohe Gebühren und Spesen für ihren eigenen Aufwand geltend, unter Bezeichnungen wie «Verzugsschaden» oder «Bonitätsprüfung». Die Kosten des Inkassobüros muss der Schuldner gemäss Gesetz jedoch nicht zahlen. 2. Verzugszins/Mahngebühr: Geschuldet ist nebst dem Hauptbetrag einzig der Verzugszins, gemäss Gesetz sind es 5 Prozent, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Mahngebühren des Gläubigers sind nur dann geschuldet, wenn solche vertraglich vereinbart wurden. 3. Belästigungen: Unterschreiben Sie keine Abzahlungsvereinbarungen von Inkassobüros. Denn damit würden Sie allenfalls Gebühren akzeptieren, die Sie gar nicht bezahlen müssen. Sie müssen sich Belästigungen durch Inkassobüros nicht gefallen lassen. Sie schulden diesen auch keine Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse und müssen keine Unterlagen herausgeben.
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