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Wenn die Bonitätsprüfung Online-Bestellungen blockiert

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Eine Bestellung über das Internet ist kinderleicht: Warenkorb zusammenstellen, Adressangaben erfassen, Bestellung bestätigen – fertig. Vorausgesetzt man ist nicht negativ in einer Bonitätsdatenbank vermerkt. Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt, was man unternehmen kann, wenn man wegen einer über 30-jährigen Schuld eine schlechte Kreditwürdigkeit hat. 1. Inkassobüro: Inkassobüros sind private Firmen, die im Auftrag von Dritten Forderungen eintreiben. Sie prüfen dabei oft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Sie schreiben aggressive Zahlungsaufforderungen, drohen mit Betreibung und rechtlichen Schritten und setzen so die Schuldner massiv unter Druck. Zusätzlich zur ursprünglichen Forderung machen sie hohe Gebühren und Spesen für ihren eigenen Aufwand geltend, unter Bezeichnungen wie «Verzugsschaden» oder «Bonitätsprüfung». Die Kosten des Inkassobüros muss der Schuldner gemäss Gesetz jedoch nicht zahlen. 2. Verzugszins/Mahngebühr: Geschuldet ist nebst dem Hauptbetrag einzig der Verzugszins, gemäss Gesetz sind es 5 Prozent, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Mahngebühren des Gläubigers sind nur dann geschuldet, wenn solche vertraglich vereinbart wurden. 3. Belästigungen: Unterschreiben Sie keine Abzahlungsvereinbarungen von Inkassobüros. Denn damit würden Sie allenfalls Gebühren akzeptieren, die Sie gar nicht bezahlen müssen. Sie müssen sich Belästigungen durch Inkassobüros nicht gefallen lassen. Sie schulden diesen auch keine Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse und müssen keine Unterlagen herausgeben.
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