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Holger ruft an ... wegen einer Klage gegen Böhmermann und das ZDF

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Müssen Böhmermann und das ZDF dem ehemaligen BSI-Chef Schmerzensgeld zahlen?

Schon kurz nach der Ausstrahlung im Oktober 2022 wurde Böhmermanns Sendung von Kritikern vorgeworfen, haltlose Vorwürfe gegen Schönbohm verbreitet zu haben. Der ehemalige BSI-Chef fordert nun 100.000 Euro Entschädigung und spricht von einer „der schmutzigsten Denunzierungen, die jemals durch einen öffentlich-rechtlichen Sender erfolgt“ seien.

Hat Schönbohm damit Aussicht auf Erfolg? Und stimmt es, dass Böhmermann und seine Redaktion auch keine Verantwortung für die Konsequenzen ihrer Sendung hätten, wie es der Moderator kürzlich auf Mastodon behauptet hatte ("Was das Bundesinnenministerium macht, ist nicht unser Bier")? Wann müssen Journalisten eigentlich überhaupt für die Folgen ihrer Berichterstattung haften? Und geht es bei medienrechtlichen Verfahren überhaupt um die Wahrheitsfindung? Oder vielleicht doch nur um juristische Spitzfindigkeiten oder gar PR?

Darüber spricht Holger Klein mit dem Journalisten und Rechtsanwalt Felix W. Zimmermann. Er ist Chefredakteur von "Legal Tribune Online". Zuvor war er Rechtsexperte des ZDF. Und vor seiner journalistischen Tätigkeit arbeitete er bei der Presserechtskanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte. Links:

  • LTO-Artikel von Felix W. Zimmermann: "Hat Jan Böh­m­er­mann wir­k­lich falsch berichtet?"
  • Kommentar von Andrej Reisin: "Mehr Fakten und weniger Skandalgetöse würden dem vergifteten Klima gut tun"
  • ZDF Magazin Royale vom 7. Oktober 2022
  • Mastodon-Thread von Jan Böhmermann
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    Schon kurz nach der Ausstrahlung im Oktober 2022 wurde Böhmermanns Sendung von Kritikern vorgeworfen, haltlose Vorwürfe gegen Schönbohm verbreitet zu haben. Der ehemalige BSI-Chef fordert nun 100.000 Euro Entschädigung und spricht von einer „der schmutzigsten Denunzierungen, die jemals durch einen öffentlich-rechtlichen Sender erfolgt“ seien.

    Hat Schönbohm damit Aussicht auf Erfolg? Und stimmt es, dass Böhmermann und seine Redaktion auch keine Verantwortung für die Konsequenzen ihrer Sendung hätten, wie es der Moderator kürzlich auf Mastodon behauptet hatte ("Was das Bundesinnenministerium macht, ist nicht unser Bier")? Wann müssen Journalisten eigentlich überhaupt für die Folgen ihrer Berichterstattung haften? Und geht es bei medienrechtlichen Verfahren überhaupt um die Wahrheitsfindung? Oder vielleicht doch nur um juristische Spitzfindigkeiten oder gar PR?

    Darüber spricht Holger Klein mit dem Journalisten und Rechtsanwalt Felix W. Zimmermann. Er ist Chefredakteur von "Legal Tribune Online". Zuvor war er Rechtsexperte des ZDF. Und vor seiner journalistischen Tätigkeit arbeitete er bei der Presserechtskanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte. Links:

  • LTO-Artikel von Felix W. Zimmermann: "Hat Jan Böh­m­er­mann wir­k­lich falsch berichtet?"
  • Kommentar von Andrej Reisin: "Mehr Fakten und weniger Skandalgetöse würden dem vergifteten Klima gut tun"
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