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Musikrecht verstehen - Ingrid Yeboah (Anwältin für Urheber- & Medienrecht) im Interview (1/2)
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Ein Thema, das wir in diesem Podcast noch wenig besprochen haben, ist das Musikrecht. Dabei ist es extrem wichtig. Wenn ihr keine Ahnung habt und einen Vertrag unterschreibt, kann euch das schnell ein paar Jahre eures Lebens versauen. Im schlimmsten Fall kostet es euch eure Karriere und die Liebe zur Musik. Damit das nicht passiert, ist Ingrid Adjoa Yeboah zu Gast. Sie ist Anwältin für Urheber und Medienrecht und Gründerin der Kanzlei IY.Legal. Vor ihrer juristischen Tätigkeit hat sie im Artist-Management gearbeitet. Kennt also sowohl die juristische Seite, als auch die Bedürfnisse von Künstler:innen sehr gut. Im Interview klären wir die Fragen: Wann sollte ich als Künstler eine Kanzlei aufsuchen? Wie teuer ist eine Beratung? Kann ich einen Song samplen, wenn ich ihn selbst einspiele? und wie unterscheiden sich Bandübernahme-, Künstler-Exklusiv- und Vertriebsvertrag?
[Werbung] Wenn ihr noch auf der Suche nach einem Vertrieb seid, mit dem ihr eure Musik rausbringt. Dann klickt auf den Link in der Beschreibung. Da landet ihr bei unserem Sponsor TuneCore. Mit einem TuneCore-Account könnt ihr eure Musik auf allen wichtigen Plattformen veröffentlichen. Bei Spotify, Apple & Amazon Music bis TikTok. Wenn eure Musik gestreamt wird, verdient ihr natürlich auch Geld. Der Vorteil bei Tunecore: Ihr behaltet 100% der Streaming-Einnahmen und ihr behaltet die kompletten Rechte an eurer Musik. Ab 15€ im Jahr könnt ihr unbegrenzt Musik releasen. Wenn ihr euch über den Link in der Beschreibung einen Account erstellt, spart ihr 20% bei den Preismodellen Breakout Artist und Professional Plan. Rabatt-Link: https://tunecoretalent.pxf.io/thematakt [Werbung Ende]
Schön, wenn ihr mit dem Angebot etwas Geld sparen könnt, die Rechte an eurer Musik behaltet und überhaupt Musik rausbringt. Damit der ThemaTakt-Podcast weiterhin rauskommen kann, braucht's eure Unterstützung. Teilt diese Folge mit einer Person, die mehr übers Musikrecht wissen sollte. Finanziell unterstützen könnt ihr über paypal.me/thematakt. Bewertet ThemaTakt bei Apple Podcasts und Spotify. Und Folgt diesem Podcast, damit ihr auch den zweiten Teil des Gesprächs mit Ingrid Yeboah hört.
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Kapitel:
00:00 Start 03:34 Wann sollte ich als Künstler:in zur Anwältin? 04:58 Songrechte 06:35 Anwaltskosten 08:37 Vertragsarten 11:30 Prozentuale Beteiligung von Anwälten? 12:20 Wie viele Seiten hat ein Vertrag? 15:09 Management-Verträge und vermeidbare Fehler 16:37 Sittenwidrigkeit bei Verträgen 18:53 Urheberrecht, Nutzungsrecht, Leistungsschutzrecht übertragen 18:59 TuneCore-Promocode 21:47 Sampling-Rechte 27:46 Rechte bei Cover-Songs
Intro-Voice: Henrike Möller Musik: Benethy Interview & Produktion: Tobias Wilinski Bild: Beatrice Linzmeier
Erwähnte Namen und Begriffe: Stevie Wonder Marvin Gaye Donald Passman Robin Thicke Pharrell Williams Moses Pelham Kraftwerk Bruno Mars Ed Sheeran Vanilla Ice Queen Musicpool Berlin Rockcity
Vertragsarten
- Bandübernahmevertrag
- Künstler-Exklusivvertrag
- Vertriebsvertrag
132 Episoden
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Ein Thema, das wir in diesem Podcast noch wenig besprochen haben, ist das Musikrecht. Dabei ist es extrem wichtig. Wenn ihr keine Ahnung habt und einen Vertrag unterschreibt, kann euch das schnell ein paar Jahre eures Lebens versauen. Im schlimmsten Fall kostet es euch eure Karriere und die Liebe zur Musik. Damit das nicht passiert, ist Ingrid Adjoa Yeboah zu Gast. Sie ist Anwältin für Urheber und Medienrecht und Gründerin der Kanzlei IY.Legal. Vor ihrer juristischen Tätigkeit hat sie im Artist-Management gearbeitet. Kennt also sowohl die juristische Seite, als auch die Bedürfnisse von Künstler:innen sehr gut. Im Interview klären wir die Fragen: Wann sollte ich als Künstler eine Kanzlei aufsuchen? Wie teuer ist eine Beratung? Kann ich einen Song samplen, wenn ich ihn selbst einspiele? und wie unterscheiden sich Bandübernahme-, Künstler-Exklusiv- und Vertriebsvertrag?
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- Vertriebsvertrag
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