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Prof. Stephan Lorenz zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung | Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? | BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21

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In der aktuellen Folge sprechen wir über Mietzahlungspflicht bei Corona-bedingter Betriebsschließung. Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem viel beachteten Urteil vom 12.01.2022 (XII ZR 8/21) damit auseinandergesetzt.
Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, ordnet diese aktuelle Entscheidung ein: Er erklärt, warum in diesem Fall kein Mietmangel vorliegt und warum sich hier die Frage stellt, ob eine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) vorliegt. Er erläutert die Voraussetzungen von § 313 BGB und diskutiert, ob dem Mieter das Festhalten an den ursprünglichen Vertragsbedingungen hier unzumutbar ist. Im Zentrum steht die Diskussion der Rechtsfolgen: Teilen sich Mieter und Vermieter einfach die Kosten halbe halbe? Schließlich ordnet Professor Lorenz die Entscheidung in den größeren Kontext ein und vergleicht sie mit anderen Corona-Fällen. Zum Abschluss gibt Professor Lorenz einen Tipp, wie man mit § 313 BGB im Examen umgeht.

Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils 12.01.2022 findet ihr in der Jurafuchs App (hier). Dort findet ihr auch die ebenfalls im Podcast angesprochene Entscheidung vom 02.03.2022 (hier) sowie viele Lerneinheiten zu § 313 BGB (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.
Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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