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Her mit dem Leistungsbonus (gern auch ohne "Leistung")!
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Viele Arbeitgeber schließen mit ihren Arbeitnehmern sog. Zielvereinbarungen ab – oder haben das jedenfalls vor. Zu lange warten sollten sie damit indes nicht. Denn ein schuldhafter Verstoß gegen eine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, kann eine Schadensersatzpflicht auslösen. Das hat das BAG in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (BAG, Urt. v 17.12.2020 – 8 AZR 149/20). Für die Praxis bedeutet das: Es kann durchaus auch „ohne“ Leistung Anspruch auf einen Leistungsbonus geben. Neugierig geworden?Das hat das BAG in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (BAG, Urt. v 17.12.2020 – 8 AZR 149/20). Für die Praxis bedeutet das: Es kann durchaus auch „ohne“ Leistung Anspruch auf einen Leistungsbonus geben. Neugierig geworden?
Themen in der heutigen Folge:
- Wann ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer eine Zielvereinbarung abzuschließen?
- Wie kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass er sein Ziel erreicht HÄTTE?
- Kann sich der Arbietgeber auf "wirtschaftlich schlechte Zeiten" berufen, um einer Zahlung zu entgehen?
- Wann - falls irgendwann - trifft den Arbeitnehmer ein Mitverschulden?
- Zielvereinbarungen - geht das den Betriebsrat etwas an?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Leistungsorientiere Vergütungssysteme: https://www.waf-seminar.de/br150 TVöD spezial: Leistungslohn und flexible Arbeitszeiten: https://www.waf-seminar.de/br377
601 Episoden
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Viele Arbeitgeber schließen mit ihren Arbeitnehmern sog. Zielvereinbarungen ab – oder haben das jedenfalls vor. Zu lange warten sollten sie damit indes nicht. Denn ein schuldhafter Verstoß gegen eine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, kann eine Schadensersatzpflicht auslösen. Das hat das BAG in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (BAG, Urt. v 17.12.2020 – 8 AZR 149/20). Für die Praxis bedeutet das: Es kann durchaus auch „ohne“ Leistung Anspruch auf einen Leistungsbonus geben. Neugierig geworden?Das hat das BAG in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (BAG, Urt. v 17.12.2020 – 8 AZR 149/20). Für die Praxis bedeutet das: Es kann durchaus auch „ohne“ Leistung Anspruch auf einen Leistungsbonus geben. Neugierig geworden?
Themen in der heutigen Folge:
- Wann ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer eine Zielvereinbarung abzuschließen?
- Wie kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass er sein Ziel erreicht HÄTTE?
- Kann sich der Arbietgeber auf "wirtschaftlich schlechte Zeiten" berufen, um einer Zahlung zu entgehen?
- Wann - falls irgendwann - trifft den Arbeitnehmer ein Mitverschulden?
- Zielvereinbarungen - geht das den Betriebsrat etwas an?
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