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Hochzeit wegen Corona verlegt - Bekommt die Fotografin trotzdem Geld?

18:48
 
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Ein Hochzeitspaar wollte im August 2020 kirchlich heiraten und hatte zu diesem Zwecke schon eine Fotografin engagiert. Knapp die Hälfte des Honorars wurde als Anzahlung bereits geleistet. Doch dann kam Corona und die Hochzeit wurde verschoben. Am neuen Termin wollte das Brautpaar einen anderen Fotografen. Dieser hatte bereits die standesamtliche Trauung fotografiert, war am ursprünglichen Termin für die kirchliche Trauung aber verhindert. Das Paar teilte diese Entscheidung der Fotografin mit und verlangte nun das angezahlte Geld zurück.
Dieser Fall wurde heute am Bundesgerichtshof verhandelt und entschieden.
Ist das Festhalten am ursprünglichen Vertag für das Hochzeitspaar unzumutbar? Liegt hier vielleicht sogar ein absolutes Fixgeschäft vor? Haben sie ein Rücktrittsrecht aus Störung der Geschäftsgrundlage? Oder ist eine ergänzenden Vertragsauslegung vorrangig? Die Justizreporter*innen Fabian Töpel und Kerstin Anabah sprechen mit den Praktikant*innen Philipp Willock und Naike Radewagen über ihren ersten Besuch am Bundesgerichtshof und diskutieren anschließend die Grundlagen der Entscheidung.
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272 Episoden

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