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Folge 21: Straffälligenhilfe für junge Menschen

33:15
 
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Seit 1995 führen die Mitarbeiter*innen der Schlichtungsstelle für TOA vom AWO Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V. Täter-Opfer-Ausgleichsgespräche mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden und den durch die Straftat direkt geschädigten Personen durch. Der Täter-Opfer Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten. Den Konfliktparteien wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrunde liegenden und entstandenen Konflikte zu bereinigen und den Schaden zu regulieren (TOA-Servicebüro). „Ziel ist es“, so Anja Hentschel von der AWO KV Chemnitz und Umgebung e.V. „in einem möglichst frühen Stadium eines Strafverfahrens außergerichtliche Konfliktregelung zwischen Beschuldigten und Geschädigten durch Vermittlung eines unparteiischen Konfliktberaters herbeizuführen.“

Im Projekt „Schülergericht“ bei dem AWO KV Chemnitz und Umgebung e.V. gibt es die Möglichkeit, eine Straftat in einem Gespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Schülergremium, bestehend aus drei Schüler*innen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren konstruktiv zu bearbeiten. Im Ergebnis wird durch das Schülergremium dem Beschuldigten eine Reaktion auf sein Fehlverhalten aufgezeigt. Das Schülergremium legt eine der Persönlichkeit des Beschuldigten und der Straftat angemessene Maßnahme fest. Bei aktiver Teilnahme durch den Beschuldigten ist die Einstellung des Strafverfahrens möglich. Während im Amtsgericht ein Richter sein Urteil fällt, schlagen die Schülerrichter eine Reaktion vor. Die Teilnahme an dem Projekt ist für die Beschuldigten freiwillig. Darüber und wie die tägliche Arbeit mit den Jugendlichen aussieht spricht Anja Hentschel mit dem Moderator Holger Klein in der aktuellen Podcast-Folge „Straffälligenhilfe für jung Menschen“ im "#DuKannstDas!"-Podcast des AWO Bundesverbandes.

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Im Projekt „Schülergericht“ bei dem AWO KV Chemnitz und Umgebung e.V. gibt es die Möglichkeit, eine Straftat in einem Gespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Schülergremium, bestehend aus drei Schüler*innen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren konstruktiv zu bearbeiten. Im Ergebnis wird durch das Schülergremium dem Beschuldigten eine Reaktion auf sein Fehlverhalten aufgezeigt. Das Schülergremium legt eine der Persönlichkeit des Beschuldigten und der Straftat angemessene Maßnahme fest. Bei aktiver Teilnahme durch den Beschuldigten ist die Einstellung des Strafverfahrens möglich. Während im Amtsgericht ein Richter sein Urteil fällt, schlagen die Schülerrichter eine Reaktion vor. Die Teilnahme an dem Projekt ist für die Beschuldigten freiwillig. Darüber und wie die tägliche Arbeit mit den Jugendlichen aussieht spricht Anja Hentschel mit dem Moderator Holger Klein in der aktuellen Podcast-Folge „Straffälligenhilfe für jung Menschen“ im "#DuKannstDas!"-Podcast des AWO Bundesverbandes.

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