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Religionsfreiheit von Amtsträger:innen - mit Prof. Ute Sacksofsky | Dürfen Staatsbedienstete religiöse Symbole bei Verrichtung ihres Amtes tragen? | BVerfG, Beschluss vom 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17 („Kopftuchverbot III“) u.a.

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Unsere Weihnachtsfolge dreht sich um die Religionsfreiheit in einer sehr aktuellen Konstellation: Dürfen Amtsträger:innen und Bedienstete staatlicher Einrichtungen religiöse Symbole bei Verrichtung ihres Amtes tragen? Diese Frage beschäftigt die Gesellschaft und die juristische Fachwelt seit Jahren, vor allem im Zusammenhang sogenannter „Kopftuchverbote“. Diese waren Gegenstand mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts. Das BVerfG befasste sich damit zuletzt in seinem Beschluss vom 14.02.2020 (2 BvR 1333/17) zum Kopftuchverbot für Referendarinnen. Das Thema hat an juristischer und gesellschaftlicher Relevanz seither an nichts eingebüßt.
Professorin Ute Sacksofsky, Inhaberin der Professur für öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Vizepräsidentin des Hessischen Staatsgerichtshofs, geht dem Problem auf den Grund: Sie erläutert, was die Religionsfreiheit schützt, worin der besondere Konflikt liegt, wenn Amtsträger:innen bei der Ausübung ihres Amtes zugleich Zeichen ihrer religiösen Glaubensüberzeugung tragen, welche Rechtsgüter durch sogenannte Kopftuchverbote geschützt werden sollen und warum Kopftuchverbote auch mit Blick auf die Gleichberechtigung problematisch sind.
Eine detaillierte Aufbereitung des Beschlusses des BVerfG vom 14.01.2020 (Kopftuchverbot III) findet ihr in der Jurafuchs App (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.
Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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