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Sexroboter, Ethik, Moral und Recht – Rechtsbelehrung 120

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Manage episode 380800629 series 173044
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In der heutigen Episode tauchen wir in die Welt der Sexroboter ein, ein Gebiet, das durch Innovationen in KI und Robotik zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Wir freuen uns, zu diesem Thema Iris Phan, eine Expertin auf dem Gebiet der Sexroboter, begrüßen zu dürfen. Mit einem Hintergrund in Recht und Philosophie forscht Iris zu den ethischen und rechtlichen Dimensionen von Sexrobotern und führt uns durch die vielschichtigen Aspekte dieses Themas.

Iris Phan ist Volljuristin der Stabsstelle IT Recht, Lehrbeauftragte für Roboterethik am Institut für Philosophie der Leibniz Universität Hannover, promoviert und forscht im Bereich zur Künstlichen Intelligenz aus rechtlicher und ethischer Sicht am Beispiel des Sexroboters und Mitbegründerin der Datenschutztagung Privacy Ring (Webseite, LinkedIn, X, Instagram)

Gemeinsam erörtern wir, was die ethischen und rechtlichen Fragestellungen bei Sexrobotern so einzigartig macht. Wir diskutieren, was genau unter dem Begriff „Sexroboter“ zu verstehen ist und ob es spezielle gesetzliche Regelungen für sie geben sollte. Sind die aktuellen Gesetze, beispielsweise in Bezug auf Gewährleistung, Produktsicherheit, Jugendschutz oder das strafrechtliche Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, ausreichend?

Ein besonders sensibles Thema ist die Nachbildung real existierender Personen in Form von Sexrobotern und deren mögliche Verwendung in pornografischen Filmen. Hierbei beleuchten wir die damit verbundenen ethischen und rechtlichen Fragen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Datenschutz, insbesondere wenn KI-Systeme zum Einsatz kommen und Sexroboter Daten an die Server ihrer Hersteller senden.

Zum Abschluss der Episode setzen wir uns kritisch damit auseinander, inwiefern Sexroboter unsere sozialen Beziehungen beeinflussen könnten – sowohl im negativen als auch im positiven Sinne.

Ein großes Dankeschön geht an Iris für die spannenden Einblicke. Wir wünschen euch viel Spaß beim Hören und sind gespannt auf eure Kommentare und Gedanken zur Folge.

Zeitmarken

  • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin, Iris Phan.
  • 00:03:00 – Wie stehen Moral, Ethik und Recht im Verhältnis zueinander?
  • 00:11:00 – Welche Aspekte machen die Forschung zu ethischen und rechtlichen Fragen bei Sexrobotern besonders interessant?
  • 00:15:30 – Was genau versteht man unter „Sexrobotern“, und inwiefern haben sie Gemeinsamkeiten mit „Tamagotchis“?
  • 00:27:00 – Benötigen Sexpuppen spezielle gesetzliche Regelungen oder genügen die regulären Bestimmungen zur Produktsicherheit und Gewährleistung?
  • 00:33:00 – Jugendschutz und die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild („Child-like looking Sexdolls“) nach § 184l StGB und deren Einsatz zu Therapiezwecken.
  • 00:44:00 – Ist die Nachbildung von existierenden Personen als Sexroboter erlaubt und wie sieht es mit deren Einsatz in pornografischen Filmen aus?
  • 01:00:00 – Welche Datenschutzrisiken entstehen durch den Einsatz von KI und die Kommunikation von Sexrobotern mit den Servern der Hersteller?
  • 01:08:00 – Kann der Einsatz von Sexrobotern als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen werden?
  • 01:09:00 – Sollten Hersteller von Sexrobotern eine Diversität in den Erscheinungsformen ihrer Produkte gewährleisten?
  • 01:15:00 – Könnte die Verbreitung von Sexrobotern das zwischenmenschliche Verhalten beeinträchtigen oder im Gegenteil gegen soziale Isolation helfen?

Der Beitrag Sexroboter, Ethik, Moral und Recht – Rechtsbelehrung 120 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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Iris Phan ist Volljuristin der Stabsstelle IT Recht, Lehrbeauftragte für Roboterethik am Institut für Philosophie der Leibniz Universität Hannover, promoviert und forscht im Bereich zur Künstlichen Intelligenz aus rechtlicher und ethischer Sicht am Beispiel des Sexroboters und Mitbegründerin der Datenschutztagung Privacy Ring (Webseite, LinkedIn, X, Instagram)

Gemeinsam erörtern wir, was die ethischen und rechtlichen Fragestellungen bei Sexrobotern so einzigartig macht. Wir diskutieren, was genau unter dem Begriff „Sexroboter“ zu verstehen ist und ob es spezielle gesetzliche Regelungen für sie geben sollte. Sind die aktuellen Gesetze, beispielsweise in Bezug auf Gewährleistung, Produktsicherheit, Jugendschutz oder das strafrechtliche Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, ausreichend?

Ein besonders sensibles Thema ist die Nachbildung real existierender Personen in Form von Sexrobotern und deren mögliche Verwendung in pornografischen Filmen. Hierbei beleuchten wir die damit verbundenen ethischen und rechtlichen Fragen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Datenschutz, insbesondere wenn KI-Systeme zum Einsatz kommen und Sexroboter Daten an die Server ihrer Hersteller senden.

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  • 00:15:30 – Was genau versteht man unter „Sexrobotern“, und inwiefern haben sie Gemeinsamkeiten mit „Tamagotchis“?
  • 00:27:00 – Benötigen Sexpuppen spezielle gesetzliche Regelungen oder genügen die regulären Bestimmungen zur Produktsicherheit und Gewährleistung?
  • 00:33:00 – Jugendschutz und die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild („Child-like looking Sexdolls“) nach § 184l StGB und deren Einsatz zu Therapiezwecken.
  • 00:44:00 – Ist die Nachbildung von existierenden Personen als Sexroboter erlaubt und wie sieht es mit deren Einsatz in pornografischen Filmen aus?
  • 01:00:00 – Welche Datenschutzrisiken entstehen durch den Einsatz von KI und die Kommunikation von Sexrobotern mit den Servern der Hersteller?
  • 01:08:00 – Kann der Einsatz von Sexrobotern als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen werden?
  • 01:09:00 – Sollten Hersteller von Sexrobotern eine Diversität in den Erscheinungsformen ihrer Produkte gewährleisten?
  • 01:15:00 – Könnte die Verbreitung von Sexrobotern das zwischenmenschliche Verhalten beeinträchtigen oder im Gegenteil gegen soziale Isolation helfen?

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