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Telegram verbieten? – Rechtsbelehrung 103
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Der Messenger “Telegram” steht derzeit im Mittelpunkt einer Diskussion, in der es um die Kontrolle des Meinungsaustausches in sozialen Medien geht. Über Telegram können Nutzerinnen und Nutzer weitgehend unbehindert Straftaten in Form von Beleidigungen oder Todesdrohungen begehen. Denn der laut eigenen Angaben von Dubai aus agierende Dienst, gibt sich bei der Durchsetzung staatlicher Maßnahmen oder Erteilung von Auskünften besonders unkooperativ.
Aus diesem Grund überlegen die staatlichen Stellen nicht nur gegen Telegram selbst, sondern gegen Apple und Google vorgehen. Beide Unternehmen bieten Telegram zum Download in ihren Appstores an und wurden daher von der deutschen Innenministerin Faeser als “Brandbeschleuniger für rechtsextremistische und Verschwörungstheorien” bezeichnet.
Ob dieses Vorgehen „über die Bande“ zulässig ist und Telegram ein Medienintermediär und ein soziales Netzwerk, besprechen wir mit unserem Gast und Experten Dr. Jonas Kahl.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen uns auf Eure Ansichten in den Kommentaren.
Kapitel
- 00:01:30 – Vorstellung des Gastes und Einführung in das Thema.
- 00:04:30 – Probleme bei der Durchsetzung staatlicher Maßnahmen gegenüber Telegram.
- 01:12:00 – Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und die Frage, ob Telegram ein soziales Netzwerk ist.
- 00:31:20 – Können Maßnahmen gegen Apple und Google als Medienintermediäre nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) verhängt werden?
- 00:51:00 – Welche konkreten Maßnahmen können ergriffen werden, wird Telegram im Vergleich zu anderen Messsenegeranbietern ungleich behandelt und ist die politische Einmischung überhaupt zulässig?
- 01:05:00 – Wird es mit dem kommenden Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act (DSA)) der EU einfacher gegen Telegram vorzugehen?
Leseempfehlungen zum Thema
- Regulierung von Telegram: Wo der Gesetzgeber juristisch ansetzen könnte – von Dr. Jonas Kahl.
- Telegram: Ein Verbot über den Medienstaatsvertrag? von Dr. Jonas Kahl und Simon Liepert bei der Legal Tribune Online.
Der Beitrag Telegram verbieten? – Rechtsbelehrung 103 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
136 Episoden
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Der Messenger “Telegram” steht derzeit im Mittelpunkt einer Diskussion, in der es um die Kontrolle des Meinungsaustausches in sozialen Medien geht. Über Telegram können Nutzerinnen und Nutzer weitgehend unbehindert Straftaten in Form von Beleidigungen oder Todesdrohungen begehen. Denn der laut eigenen Angaben von Dubai aus agierende Dienst, gibt sich bei der Durchsetzung staatlicher Maßnahmen oder Erteilung von Auskünften besonders unkooperativ.
Aus diesem Grund überlegen die staatlichen Stellen nicht nur gegen Telegram selbst, sondern gegen Apple und Google vorgehen. Beide Unternehmen bieten Telegram zum Download in ihren Appstores an und wurden daher von der deutschen Innenministerin Faeser als “Brandbeschleuniger für rechtsextremistische und Verschwörungstheorien” bezeichnet.
Ob dieses Vorgehen „über die Bande“ zulässig ist und Telegram ein Medienintermediär und ein soziales Netzwerk, besprechen wir mit unserem Gast und Experten Dr. Jonas Kahl.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen uns auf Eure Ansichten in den Kommentaren.
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- 00:01:30 – Vorstellung des Gastes und Einführung in das Thema.
- 00:04:30 – Probleme bei der Durchsetzung staatlicher Maßnahmen gegenüber Telegram.
- 01:12:00 – Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und die Frage, ob Telegram ein soziales Netzwerk ist.
- 00:31:20 – Können Maßnahmen gegen Apple und Google als Medienintermediäre nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) verhängt werden?
- 00:51:00 – Welche konkreten Maßnahmen können ergriffen werden, wird Telegram im Vergleich zu anderen Messsenegeranbietern ungleich behandelt und ist die politische Einmischung überhaupt zulässig?
- 01:05:00 – Wird es mit dem kommenden Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act (DSA)) der EU einfacher gegen Telegram vorzugehen?
Leseempfehlungen zum Thema
- Regulierung von Telegram: Wo der Gesetzgeber juristisch ansetzen könnte – von Dr. Jonas Kahl.
- Telegram: Ein Verbot über den Medienstaatsvertrag? von Dr. Jonas Kahl und Simon Liepert bei der Legal Tribune Online.
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