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Upload-Filter und YouTuber: Keine Panik, aber berechtigte Bedenken

 
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Why? Inaktiver Feed status. Unsere Server waren nicht in der Lage einen gültigen Podcast-Feed für einen längeren Zeitraum zu erhalten.

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Die finale Fassung der geplanten EU-Urheberrechtsreform wird gerade im Geheimen zwischen Vertretern von EU-Kommission, Parlament und Rat ausverhandelt. Während dabei Bestimmungen für faire und verhältnismäßige Entlohnung von Kreativen doch wieder gestrichen werden könnten, wird an der vielkritisierten Filterpflicht für Plattformen mit Upload-Möglichkeit dem Vernehmen nach festgehalten. Vor möglichen Folgen dieses Artikel 13 warnte kürzlich YouTube-Chefin Susan Wojcicki in einem offenen Brief, woraufhin YouTuber schon das baldige Ende ihrer Plattform vorhersagten.

In einem Interview in der Sendung Breitband bei Deutschlandfunk Kultur (Link zur MP3-Datei) habe ich versucht zu erklären, warum Upload-Filter zwar nicht das Ende prominenter YouTube-Kanäle bringen werden, es gleichzeitig aber durchaus Anlass zur Sorge um Netzkulturfreiheit gibt. Im Folgenden einige der zentralen Punkte daraus sowie ein paar Links mit weiterführenden Informationen:

  • Das Ziel, große Plattformen wie YouTube und Facebook zu einem höheren Beitrag für die auf ihnen stattfindenden Inhalte zu zwingen ist durchaus legitim, der Weg über die Pflicht zur Filterung bei fehlender Lizenz ist jedoch falsch. Viele Inhalte, deren Beurteilung schwierig ist – zum Beispiel Satire und Zitate – oder deren Lizenzierung praktisch unmöglich ist, die aber heute toleriert werden – das sind zum Beispiel Memes, Remixes oder ähnliches – würden in so einer Situation gar nicht erst veröffentlicht werden können.
  • Gleichzeitig ist zweifelhaft, ob diese Vorschrift überhaupt das Ziel erreicht, dass Google & Co mehr an die Kreativen auszahlen werden. Paradoxerweise dürften Upload-Filter die Marktposition von Giganten wie Google, Facebook und Amazon noch weiter stärken, weil nur diese in der Lage sind, diese technisch und rechtlich umzusetzen. Die Verhandlungsposition der Kreativen würde dadurch weiter geschwächt. Denn mit dieser Regelung haben die Plattformen immer die Wahl zu sagen, entweder zu ihren Konditionen oder es wird eben gefiltert.
  • Sollte die Pflicht zu Upload-Filtern kommen, dürften weniger professionelle YouTuber als vielmehr Gelegenheitsnutzer betroffen sein, die über keine urheberrechtlichen Kenntnisse verfügen und Handyvideos hochladen oder ohne kommerzielle Interesse Remixes und Memes teilen wollen. Deren Inhalte könnten stärker den Filtern zum Opfer fallen.
  • Die Ängste der YouTuber sind gleichzeitig aber auch nicht völlig unbegründet. Einerseits könnte älteres Material, für das Lizenzen fehlen, gelöscht oder geblockt werden. Andererseits sind YouTuber diesbezüglich bereits gebrannte Kinder. So hatte YouTube 2006 Lizenzvereinbarungen mit der Warner Music Group abgeschlossen und beide haben dazu aufgefordert, diese Inhalte zu nutzen. Keine drei Jahre später wurde diese Vereinbarung nicht verlängert und zahlreiche Videos gesperrt. Manche YouTuber haben damals sogar ihre Accounts verloren, weil sie durch die Mehrfachsperrung ihrer Videos als multiple Urheberrechtsverletzer eingestuft und deshalb gesperrt wurden. Siehe dazu auch das Video zum damaligen Protest wütender YouTuber:

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Bleibt die Frage, ob sich Upload-Filterpflichten vielleicht doch noch auf den letzten Metern des EU-Gesetzgebungsprozesses abwenden lassen. Und wenn nicht, wie die konkrete Implementierung der Filter durch die Plattformen gestaltet wird.


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In einem Interview in der Sendung Breitband bei Deutschlandfunk Kultur (Link zur MP3-Datei) habe ich versucht zu erklären, warum Upload-Filter zwar nicht das Ende prominenter YouTube-Kanäle bringen werden, es gleichzeitig aber durchaus Anlass zur Sorge um Netzkulturfreiheit gibt. Im Folgenden einige der zentralen Punkte daraus sowie ein paar Links mit weiterführenden Informationen:

  • Das Ziel, große Plattformen wie YouTube und Facebook zu einem höheren Beitrag für die auf ihnen stattfindenden Inhalte zu zwingen ist durchaus legitim, der Weg über die Pflicht zur Filterung bei fehlender Lizenz ist jedoch falsch. Viele Inhalte, deren Beurteilung schwierig ist – zum Beispiel Satire und Zitate – oder deren Lizenzierung praktisch unmöglich ist, die aber heute toleriert werden – das sind zum Beispiel Memes, Remixes oder ähnliches – würden in so einer Situation gar nicht erst veröffentlicht werden können.
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