Eine Auswahl der Interviews aus unseren Informationssendungen.
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Liane Wörner über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
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In Deutschland entscheiden sich jedes Jahr etwa 100.000 Schwangere für einen Abbruch. Damit machen sie sich nach §218 StGB strafbar. In der Praxis bleiben die Schwangerschaftsabbrüche zwar straffrei – vorausgesetzt die Schwangeren nehmen eine Pflichtberatung wahr und halten eine dreitägige Wartefrist ein. Warum das trotzdem kein guter Kompromiss ist, und warum es eine Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches braucht, erklärt Liane Wörner, Strafrechtlerin an der Uni Konstanz und Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Ein Podcast mit: • Liane Wörner, Professorin für Strafrecht an der Universität Konstanz und Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. • Imme Scholz, Vorständin der Heinrich-Böll-Stiftung • Jan Philipp Albrecht, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung Links: Kurzbericht der Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238404/08fd14b5eb28265c8201b69d12e456f4/kurzbericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf) Weg mit §218: Schwangerschaften legal beenden - Dossier des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokatie in der Heinrich-Böll-Stiftung (https://www.gwi-boell.de/de/schwangerschaftsabbrueche) Foto Copyright: Universität Konstanz, Inka Reiter; Bearbeitung Heinrich-Böll-Stiftung
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In Deutschland entscheiden sich jedes Jahr etwa 100.000 Schwangere für einen Abbruch. Damit machen sie sich nach §218 StGB strafbar. In der Praxis bleiben die Schwangerschaftsabbrüche zwar straffrei – vorausgesetzt die Schwangeren nehmen eine Pflichtberatung wahr und halten eine dreitägige Wartefrist ein. Warum das trotzdem kein guter Kompromiss ist, und warum es eine Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches braucht, erklärt Liane Wörner, Strafrechtlerin an der Uni Konstanz und Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Ein Podcast mit: • Liane Wörner, Professorin für Strafrecht an der Universität Konstanz und Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. • Imme Scholz, Vorständin der Heinrich-Böll-Stiftung • Jan Philipp Albrecht, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung Links: Kurzbericht der Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238404/08fd14b5eb28265c8201b69d12e456f4/kurzbericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf) Weg mit §218: Schwangerschaften legal beenden - Dossier des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokatie in der Heinrich-Böll-Stiftung (https://www.gwi-boell.de/de/schwangerschaftsabbrueche) Foto Copyright: Universität Konstanz, Inka Reiter; Bearbeitung Heinrich-Böll-Stiftung
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