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245-Förderung gekürzt auf 50% beim iSFP

10:18
 
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245-Förderung gekürzt auf 50% beim iSFP

Die Anpassung der Förderung beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

In Deutschland ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) spielt dabei eine zentrale Rolle, da er Hausbesitzern einen detaillierten Plan zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilie bietet. Die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ein entscheidender Anreiz für viele Eigentümer, in die energetische Sanierung zu investieren.

Jüngste Entwicklungen zeigen jedoch, dass die Zuschüsse für den iSFP ab dem 7. August 2024 gekürzt werden. Die neuen Fördersätze betragen nun 50% des förderfähigen Beratungshonorars, mit einem Maximalbetrag von 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Diese Änderung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Planung und Durchführung von Sanierungsprojekten haben.

Trotz der Kürzung bleibt der sogenannte iSFP-Bonus bestehen, der zusätzliche 5% Förderung im Rahmen der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen gewährt, wenn eine Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt wird. Dieser Bonus ist ein wichtiger Faktor, der die Attraktivität des iSFP als Instrument zur Förderung der Energieeffizienz weiterhin aufrechterhält.

Die Anpassung der Fördersätze ist eine Reaktion auf die hohe Nachfrage und die begrenzten finanziellen Ressourcen. Es ist wichtig, dass Hausbesitzer und Energieberater sich über die neuen Bedingungen informieren und ihre Sanierungspläne entsprechend anpassen. Die BAFA hat die Änderungen auf ihrer Website veröffentlicht und bietet weitere Informationen für Interessierte.

Die Kürzung der Förderung mag für einige eine Herausforderung darstellen, aber es ist auch eine Gelegenheit, die Effizienz und Wirksamkeit von Sanierungsmaßnahmen zu überdenken. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderung auf die Sanierungsrate in Deutschland auswirken wird und ob zusätzliche Anreize oder Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sein werden, um die Ziele der Energiewende weiterhin zu erreichen.

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Jüngste Entwicklungen zeigen jedoch, dass die Zuschüsse für den iSFP ab dem 7. August 2024 gekürzt werden. Die neuen Fördersätze betragen nun 50% des förderfähigen Beratungshonorars, mit einem Maximalbetrag von 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Diese Änderung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Planung und Durchführung von Sanierungsprojekten haben.

Trotz der Kürzung bleibt der sogenannte iSFP-Bonus bestehen, der zusätzliche 5% Förderung im Rahmen der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen gewährt, wenn eine Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt wird. Dieser Bonus ist ein wichtiger Faktor, der die Attraktivität des iSFP als Instrument zur Förderung der Energieeffizienz weiterhin aufrechterhält.

Die Anpassung der Fördersätze ist eine Reaktion auf die hohe Nachfrage und die begrenzten finanziellen Ressourcen. Es ist wichtig, dass Hausbesitzer und Energieberater sich über die neuen Bedingungen informieren und ihre Sanierungspläne entsprechend anpassen. Die BAFA hat die Änderungen auf ihrer Website veröffentlicht und bietet weitere Informationen für Interessierte.

Die Kürzung der Förderung mag für einige eine Herausforderung darstellen, aber es ist auch eine Gelegenheit, die Effizienz und Wirksamkeit von Sanierungsmaßnahmen zu überdenken. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderung auf die Sanierungsrate in Deutschland auswirken wird und ob zusätzliche Anreize oder Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sein werden, um die Ziele der Energiewende weiterhin zu erreichen.

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