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Öffentliche Warnung vor „Kaspersky“ - mit Prof. Dennis-Kenji Kipker | Durfte das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Virenschutzprogrammen es Unternehmens „Kaspersky“ warnen? | OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 B 473/22

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Im März 2022 warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Virenschutzprogrammen des weltbekannten Software-Unternehmens Kaspersky. Der Grund: Kaspersky ist ein russisches Unternehmen mit Sitz in Moskau, und angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine könne nicht ausgeschlossen werden, dass Kaspersky nicht hinreichend unabhängig und seine Virenschutzsoftware für Cyberangriffe von Seiten Russlands genutzt werde. Kaspersky suchte gegen die Warnung des BSI vorläufigen Rechtsschutz - und unterlag (OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 B 473/22). Doch war die Warnung des BSI vor Virenschutzprogrammen von Kaspersky rechtmäßig?
Professor Dennis-Kenji Kipker ist Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen, Wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen und Mitglied im Vorstand der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin. Er erläutert den Fall und die dahinterstehenden Rechtsfragen:
  • Was ist das BSI und welche Aufgaben hat das BSI zu erfüllen?
  • Auf welche Rechtsgrundlage kann das BSI seine Warnungen stützen?
  • Welche Anforderungen stellt das BSI-Gesetz an gezielte Warnungen vor den Produkten bestimmter Unternehmen?
  • Worauf genau stützt das BSI seine Warnung gegen Kaspersky?
  • Lagen hinreichende technische Anhaltspunkte dafür vor, dass von Kaspersky-Virenschutzprogrammen Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik ausgehen?
  • Können sicherheitspolitische Erwägungen eine Warnung durch das BSI rechtfertigen?
  • Welche Folgen stehen im Raum, wenn die Warnung des BSI vor Kaspersky rechtswidrig gewesen sein sollte?
  • Ist die öffentliche Cybersicherheitsarchitektur in Deutschland - mit dem BSI an der Spitze - gut aufgestellt?
Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des OVG NRW findet ihr in der Jurafuchs App. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.
Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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Professor Dennis-Kenji Kipker ist Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen, Wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen und Mitglied im Vorstand der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin. Er erläutert den Fall und die dahinterstehenden Rechtsfragen:
  • Was ist das BSI und welche Aufgaben hat das BSI zu erfüllen?
  • Auf welche Rechtsgrundlage kann das BSI seine Warnungen stützen?
  • Welche Anforderungen stellt das BSI-Gesetz an gezielte Warnungen vor den Produkten bestimmter Unternehmen?
  • Worauf genau stützt das BSI seine Warnung gegen Kaspersky?
  • Lagen hinreichende technische Anhaltspunkte dafür vor, dass von Kaspersky-Virenschutzprogrammen Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik ausgehen?
  • Können sicherheitspolitische Erwägungen eine Warnung durch das BSI rechtfertigen?
  • Welche Folgen stehen im Raum, wenn die Warnung des BSI vor Kaspersky rechtswidrig gewesen sein sollte?
  • Ist die öffentliche Cybersicherheitsarchitektur in Deutschland - mit dem BSI an der Spitze - gut aufgestellt?
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