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Sexueller Missbrauch im Erzbistum Köln: Interview mit Gutachter Björn Gercke
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Kurz vor der geplanten Veröffentlichung eines Gutachtens zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln am 18. März gibt es ein juristisches Ringen um den Text. Das berichtet der Verfasser der Studie, der Kölner Strafrechtler Björn Gercke, im Podcast „Talk mit K“ des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Er erhalte immer noch teils umfassende Schriftsätze, in denen die Anwälte für ihre Mandanten aus der Führungsriege des Erzbistums deren Sicht der Dinge darstellen und Vorwürfe wegen etwaiger Pflichtverletzungen im Umgang mit sexuellem Missbrauch ausräumen wollten. Nach Gerckes Darstellung ist das nicht in jedem Fall gelungen.
Der Rechtsanwalt war im Herbst vorigen Jahres von Kardinal Rainer Woelki mit einem Ersatzgutachten beauftragt worden. Zuvor nahm Woelki das Gutachten einer Münchner Anwaltskanzlei wegen rechtlicher Risiken und angeblicher methodischer Mängel unter Verschluss.
Gercke berichtet im Podcast über erste Ergebnisse seiner Arbeit und stellt dar, nach welchen Kriterien er das Verhalten der Bistumsleitung in den Jahren von 1975 bis 2018 anhand von mehr als 200 Fall-Akten untersucht hat.
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Der Rechtsanwalt war im Herbst vorigen Jahres von Kardinal Rainer Woelki mit einem Ersatzgutachten beauftragt worden. Zuvor nahm Woelki das Gutachten einer Münchner Anwaltskanzlei wegen rechtlicher Risiken und angeblicher methodischer Mängel unter Verschluss.
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