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Andacht zum 5. Sonntag nach Trinitatis zu 1.Korinther 1,18-25 - Ein Kreuz mit dem Kreuz - am Kreuz scheiden sich die Geister!

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Ein Kreuz mit dem Kreuz - am Kreuz scheiden sich die Geister

Das wird auch heute noch in unserer Gesellschaft in vielen Punkten und Orten deutlich.

Vor wenigen Tagen hätte man am liebsten in jedem öffentlichen Gebäude eine Regenbogenfahne als Zeichen der Toleranz aufgehängt. Nicht nur Fußballstadien beleuchtet, sondern am liebsten jedes öffentliche Gebäude mit Regenbogenfarben eingehüllt. Ja und mancher hätte sogar, statt dem Kreuz in der Kirche eine Regenbogenfahne hingehängt. Ob diese Toleranz, die hier gefordert wird, am Ende wirklich so tolerant ist, sei einmal dahingestellt.

Aber es würde sich kaum Widerstand regen, wenn man das Kreuz mit der Regenbogenfahne auswechseln würde.

Ganz anders ist es ja bei dem Streit, der ja in Deutschland schon seit 1995 schwelt, ob Kreuze im Klassenzimmer einer Schule aufgehängt werden dürfen oder nicht. Mittlerweile ist es auch die Frage: Dürfen Kreuze in Behörden und Ämter hängen?

Dazu gibt es einige Gerichtsurteile, die sich sogar gegenseitig aufheben. Oft ist es auch abhängig vom Bundesland. 2011 hat sich sogar der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte damit beschäftigt und ein Urteil getroffen. Demnach verstößt das Aufhängen von Kreuzen nicht gegen die Religionsfreiheit. Aber man kommt nicht zur Ruhe. Seit 2018 darf man in Bayern wieder Kreuze aufhängen. Dagegen will Berlin ganz und gar lazistisch sein und verbietet sogar das tragen jeglicher religiöser Symbole in Schulen, Ämtern und Behörden. Aber auch das steht schon wieder auf der Kippe.

Also “Ein Kreuz mit dem Kreuz - an ihm scheiden sich die Geister”. Es ist ein tagaktuelles Thema, obwohl es kein neues Thema ist, sondern schon recht alt. Schon der Apostel Paulus machte deutlich, welche Problem und Schwierigkeiten die Leute mit dem Kreuz hatten.

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Das wird auch heute noch in unserer Gesellschaft in vielen Punkten und Orten deutlich.

Vor wenigen Tagen hätte man am liebsten in jedem öffentlichen Gebäude eine Regenbogenfahne als Zeichen der Toleranz aufgehängt. Nicht nur Fußballstadien beleuchtet, sondern am liebsten jedes öffentliche Gebäude mit Regenbogenfarben eingehüllt. Ja und mancher hätte sogar, statt dem Kreuz in der Kirche eine Regenbogenfahne hingehängt. Ob diese Toleranz, die hier gefordert wird, am Ende wirklich so tolerant ist, sei einmal dahingestellt.

Aber es würde sich kaum Widerstand regen, wenn man das Kreuz mit der Regenbogenfahne auswechseln würde.

Ganz anders ist es ja bei dem Streit, der ja in Deutschland schon seit 1995 schwelt, ob Kreuze im Klassenzimmer einer Schule aufgehängt werden dürfen oder nicht. Mittlerweile ist es auch die Frage: Dürfen Kreuze in Behörden und Ämter hängen?

Dazu gibt es einige Gerichtsurteile, die sich sogar gegenseitig aufheben. Oft ist es auch abhängig vom Bundesland. 2011 hat sich sogar der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte damit beschäftigt und ein Urteil getroffen. Demnach verstößt das Aufhängen von Kreuzen nicht gegen die Religionsfreiheit. Aber man kommt nicht zur Ruhe. Seit 2018 darf man in Bayern wieder Kreuze aufhängen. Dagegen will Berlin ganz und gar lazistisch sein und verbietet sogar das tragen jeglicher religiöser Symbole in Schulen, Ämtern und Behörden. Aber auch das steht schon wieder auf der Kippe.

Also “Ein Kreuz mit dem Kreuz - an ihm scheiden sich die Geister”. Es ist ein tagaktuelles Thema, obwohl es kein neues Thema ist, sondern schon recht alt. Schon der Apostel Paulus machte deutlich, welche Problem und Schwierigkeiten die Leute mit dem Kreuz hatten.

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