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Achtung vor Staub-Attacken auf Ihre Wallets!

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Bei mir häufen sich in der letzten Zeit Anfragen und Zuschriften von Krypto-Investoren, aber auch von Steuerberatern zu einem bestimmten Sachverhalt: Dabei geht es darum, dass auf Hardware-Wallets wie dem Ledger Nano S oder X plötzlich unbekannte Kryptowährungen bzw. Non-Fungible-Token (NFTs) auftauchen. Beispielsweise in Form von ERC20-Token auf Ethereum-Adressen die auf eine Hardware-Wallet wie den Ledger oder den Trezor gesendet wurden und somit in der Übersicht erscheinen.
Entweder wundern sich die betroffenen Krypto-Investoren anschließend, was es damit auf sich hat, oder sie freuen sich sogar über scheinbare „Airdrops“. Nicht selten kommt – speziell bei Steuerberatern – auch die Frage auf, wie die steuerliche Einordnung ist, weil mache NFTs systembedingt mit einer utopischen Bewertung ausgewiesen werden. Somit müsste ein Zufluss in der Steuererklärung angegeben werden, der faktisch aber gar nicht vorhanden ist. Was hat es damit also auf sich?
Bei diesen Vorgängen auf Hardware-Wallets handelt es sich in der Regel nicht um Airdrops, sondern um betrügerische Dust Attacks. Dust ist das englische Wort für Staub. Hinter einer Staub-Attacke steht eine noch relativ neue Art böswilliger Aktivität, bei der Hacker und Betrüger versuchen die Privatsphäre von Kryptowährungs-Eigentümern zu verletzen. Indem sie winzige Mengen (Staub) Kryptowährungen tausendfach an Walletadressen senden. Der gefährliche Zweck dieser Staub-Attacken besteht darin, die Transaktionsdaten der Wallets so weit zu verfolgen, dass die Anonymität des Wallet-Besitzers unterlaufen wird und anschließend ein gezielter Phishing-Angriff auf das Opfer durchgeführt werden kann, um an die Krypto-Vermögenswerte des Nutzers zu gelangen.
Dieser wichtigen Thematik widme ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
Sie möchten noch mehr Informationen und Einschätzungen zum Geschehen an den Kryptomärkten? Dann laden Sie sich doch HIER meinen Krypto-Spezialreport GRATIS herunter. Einfach klicken!

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Entweder wundern sich die betroffenen Krypto-Investoren anschließend, was es damit auf sich hat, oder sie freuen sich sogar über scheinbare „Airdrops“. Nicht selten kommt – speziell bei Steuerberatern – auch die Frage auf, wie die steuerliche Einordnung ist, weil mache NFTs systembedingt mit einer utopischen Bewertung ausgewiesen werden. Somit müsste ein Zufluss in der Steuererklärung angegeben werden, der faktisch aber gar nicht vorhanden ist. Was hat es damit also auf sich?
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