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Omnibus 1: Was ändert sich bei CSRD und CSDDD?

24:19
 
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Im November 2025 hat das EU-Parlament im Rahmen des Omnibus 1-Verfahrens zentrale Nachhaltigkeitsrichtlinien überarbeitet und dabei die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sowie die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) deutlich abgeschwächt. Die Änderungen betreffen vor allem den Anwendungsbereich, die Schwellenwerte für Unternehmen und die Komplexität der Berichterstattung.

Was genau hat sich geändert?

  • Im Rahmen der CSRD wurden die Berichtspflichten für viele Unternehmen zeitlich nach hinten verschoben. Die Standards wurden vereinfacht, indem die Anzahl der geforderten Datenpunkte reduziert wurde. Für kleine und mittlere Unternehmen bleibt die Berichterstattung freiwillig mit der Option eines vereinfachten Standards.
  • Für die CSDDD gelten die Sorgfaltspflichten künftig nur für sehr große Unternehmen mit hohen Schwellenwerten bei Umsatz und Mitarbeitenden. Der Fokus liegt auf direkten Geschäftspartnern, während indirekte Partner nur bei bekannten Risiken berücksichtigt werden müssen.

Das Ziel dieser Änderungen ist der Bürokratieabbau und die Entlastung der Unternehmen, ohne die Nachhaltigkeitsziele der EU grundsätzlich infrage zu stellen. Die Debatte ist jedoch kontrovers: Während Mittelstandsverbände die Änderungen begrüßen, warnen Umweltorganisationen vor einer „Entkernung“ wichtiger Instrumente.

Wie geht es nun weiter? Eine aktuelle Studie Mehr als Reporting: Wie Nachhaltigkeitsberichterstattung Wert für Unternehmen schafft der Bertelsmann Stiftung zeigt: Der eigentliche Mehrwert der Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt nicht im Bericht selbst, sondern in den organisationalen Veränderungen, die dadurch angestoßen werden, sowie in der gezielten Nutzung der Daten innerhalb und außerhalb des Unternehmens.

In unserem Podcast sprechen wir darüber, was diese Änderungen konkret bedeuten, welche Chancen und Risiken sie mit sich bringen und warum es sich lohnt, am Thema Nachhaltigkeit dranzubleiben – trotz aller Anpassungen.

Viel Spaß beim Zuhören!

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Im November 2025 hat das EU-Parlament im Rahmen des Omnibus 1-Verfahrens zentrale Nachhaltigkeitsrichtlinien überarbeitet und dabei die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sowie die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) deutlich abgeschwächt. Die Änderungen betreffen vor allem den Anwendungsbereich, die Schwellenwerte für Unternehmen und die Komplexität der Berichterstattung.

Was genau hat sich geändert?

  • Im Rahmen der CSRD wurden die Berichtspflichten für viele Unternehmen zeitlich nach hinten verschoben. Die Standards wurden vereinfacht, indem die Anzahl der geforderten Datenpunkte reduziert wurde. Für kleine und mittlere Unternehmen bleibt die Berichterstattung freiwillig mit der Option eines vereinfachten Standards.
  • Für die CSDDD gelten die Sorgfaltspflichten künftig nur für sehr große Unternehmen mit hohen Schwellenwerten bei Umsatz und Mitarbeitenden. Der Fokus liegt auf direkten Geschäftspartnern, während indirekte Partner nur bei bekannten Risiken berücksichtigt werden müssen.

Das Ziel dieser Änderungen ist der Bürokratieabbau und die Entlastung der Unternehmen, ohne die Nachhaltigkeitsziele der EU grundsätzlich infrage zu stellen. Die Debatte ist jedoch kontrovers: Während Mittelstandsverbände die Änderungen begrüßen, warnen Umweltorganisationen vor einer „Entkernung“ wichtiger Instrumente.

Wie geht es nun weiter? Eine aktuelle Studie Mehr als Reporting: Wie Nachhaltigkeitsberichterstattung Wert für Unternehmen schafft der Bertelsmann Stiftung zeigt: Der eigentliche Mehrwert der Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt nicht im Bericht selbst, sondern in den organisationalen Veränderungen, die dadurch angestoßen werden, sowie in der gezielten Nutzung der Daten innerhalb und außerhalb des Unternehmens.

In unserem Podcast sprechen wir darüber, was diese Änderungen konkret bedeuten, welche Chancen und Risiken sie mit sich bringen und warum es sich lohnt, am Thema Nachhaltigkeit dranzubleiben – trotz aller Anpassungen.

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