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Erbschaften und Schenkungen – Fragen und Antworten zur Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

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mit StBin Dr. Katrin Dorn

Grenzüberschreitende Schenkungen und Erbschaften berühren in der Regel die Besteuerungsrechte mehrerer Staaten. So knüpft das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur an die Person des Erblassers bzw. Schenkers, sondern immer auch an die Person des Erben oder Beschenkten an und lässt im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht die Belegenheit des Vermögens im jeweiligen Staat ausreichen. So reicht es für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland schon aus, wenn eine der beiden beteiligten Personen Inländer ist; in anderen Staaten ist bereits die Staatsangehörigkeit ausreichend für eine unbeschränkte Steuerpflicht. In vielen Fällen werden die Beteiligten daher von einer möglichen Steuerpflicht in mehr als einem Staat sicherlich überrascht sein (und zwar nicht positiv). Mit der Begründung der Steuerpflichten sind steuerliche Pflichten verbunden, die erfüllt werden müssen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und welche weiteren Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Schenkungen oder Erbschaften zu beachten sind.

+++ Mehr zum Thema „Erbschaft- und Schenkungsteuer“ und zu weiteren aktuellen Beiträgen unserer Interviewpartnerin finden Sie in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.

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Grenzüberschreitende Schenkungen und Erbschaften berühren in der Regel die Besteuerungsrechte mehrerer Staaten. So knüpft das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur an die Person des Erblassers bzw. Schenkers, sondern immer auch an die Person des Erben oder Beschenkten an und lässt im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht die Belegenheit des Vermögens im jeweiligen Staat ausreichen. So reicht es für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland schon aus, wenn eine der beiden beteiligten Personen Inländer ist; in anderen Staaten ist bereits die Staatsangehörigkeit ausreichend für eine unbeschränkte Steuerpflicht. In vielen Fällen werden die Beteiligten daher von einer möglichen Steuerpflicht in mehr als einem Staat sicherlich überrascht sein (und zwar nicht positiv). Mit der Begründung der Steuerpflichten sind steuerliche Pflichten verbunden, die erfüllt werden müssen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und welche weiteren Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Schenkungen oder Erbschaften zu beachten sind.

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