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Die Woche #7 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 7 unseres Podcasts!

Im Gespräch Mit Stephen Voss, Vertriebsvorstand Neodigital

Tesla-Chef Elon Musk gibt sich ja gerne recht großspurig. Als er also ankündigte, dass Tesla nun auch ins Versicherungsgeschäft einsteigen möchte, waren es denn auch gleich „revolutionäre Versicherungsprodukte“, die er den Kunden versprach. Wie sich das äußert? Zuvorderst schon mal am Preis. 20 Prozent günstiger seien die Tesla-Kfz-Policen im Vergleich zur Konkurrenz – zumindest in den USA. Ob das auch in Deutschland so sein wird, bleibt abzuwarten.

Warum sich Musk überhaupt für den deutschen Versicherungsmarkt interessiert, welche Vorteile Tesla im Vergleich zu den etablierten Versicherern hierzulande hat, und wie die deutschen Anbieter auf die Konkurrenz reagieren sollten ¬– darüber sprachen wir mit Stephen Voss. Er ist Vorstand Vertrieb und Marketing des digitalen Versicherers Neodigital, und uns heute aus dem hessischen Usingen zugeschaltet.

Die News der Woche, Teil 1 Die Versicherer und der Garantiezins

Sag mir wo die Zinsen sind, sag mir, wo sind sie geblieben – das klingt ein bisschen nach Lyrik, doch für die Lebensversicherer ist die anhaltende Zinsmisere am Kapitalmarkt längst zu einer ernsthaften Bedrohung geworden. Staatsanleihen mit guter Bonität werfen nur noch magere Erträge ab – die Papiere werden ihrem Zweck als Lebensversicherung für die deutschen Lebensversicherer immer weniger gerecht. Die Gesellschaften haben schon vor einiger Zeit auf diese Entwicklung reagiert und die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen mit Garantiezinsen aus ihren Schaufenstern geräumt – in den neuen Produkten wird den Kunden im höchsten Fall der Erhalt der eingezahlten Beiträge garantiert.

Angesichts der Corona-Krise ist eine positive Trendwende bei der Zinsentwicklung nun in noch weitere Ferne gerückt – und daher wird nun immer lauter die Frage gestellt, ob es überhaupt noch Sinn macht, dass die Bundesregierung den Lebensversicherern einen Garantiezins vorschreibt – der, man erinnere sich, bis zum Sommer 2000 tatsächlich einmal bei 4 Prozent lag. Bereits vor einigen Jahren gab es seitens der Politik ernsthafte Überlegungen, den Garantiezins – bei dem es sich formal um einen Höchstrechnungszins handelt – komplett abzuschaffen. Daraus wurde zunächst nichts – tja, und heute?

Aktuell garantieren die Lebensversicherer ihren Kunden, die unbedingt noch einen klassischen Vertrag abschließen möchten, 0,9 Prozent Rendite auf den Sparanteil. Die Deutsche Aktuarvereinigung hatte allerdings bereits im Dezember vergangenen Jahres für eine weitere Senkung plädiert – und zwar auf 0,5 Prozent. Doch daraus wird wohl auch 2021 nichts. „Wir gehen heute davon aus, dass es zum 1. Januar keine Änderung des Höchstrechnungszinses geben wird“, sagte Guido Bader, Vorstandsvorsitzende der Aktuarvereinigung, in dieser Woche der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Denn das Bundesfinanzminsterium, das den Höchstrechnungszins festlegt, hat in den Wirren der Corona-Zeit hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Und damit ist laut Bader eine rechtzeitige Umsetzung der Vorgabe durch die Lebensversicherer bis zum 1. Januar 2021 unmöglich geworden.

Dabei hält auch die Finanzaufsicht Bafin eine weitere Senkung des Garantiezinses bei Lebens- und Rentenversicherungen für ratsam – und hat nun deshalb an die Versicherer appelliert, ihre künftigen Zinsversprechen freiwillig zu reduzieren. So betonte die Bafin, dass sich die Unternehmen sowieso „im Rahmen eines ordnungsgemäßen Risikomanagements damit auseinandersetzen müssten, welchen Garantiezins sie im Neugeschäft offerieren könnten“.

In das gleiche Horn bläst auch die Ratingagentur Assekurata: „Nur weil sie einen Garantiezins von 0,9 Prozent anbieten dürfen, heißt es nicht, dass sie es müssen“, mahnt Analyst Lars Heermann die Gesellschaften via FAZ zur Vorsicht. Immerhin habe aber die jüngste Marktanalyse gezeigt, dass nur noch 24 Gesellschaften klassische Lebensversicherungen mit einem Zins von 0,9 Prozent im Portfolio haben. Viele würden demnach schon mit geringeren Garantien arbeiten, so Heermann.

Ohnehin ist fraglich, wie hilfreich eine erneute Senkung des Garantiezinses für die Branche eigentlich wäre. Denn für bestehende Policen, die teils noch satte Zinsversprechen von 4 Prozent aufweisen, würde die Kürzung nicht gelten. Lyrisch gesprochen: Ob die Lebensversicherer ihren entbehrungsreichen Marsch durchs tiefe Zinstal erfolgreich bestehen werden, bleibt also noch abzuwarten.

Sind die Deutschen unterversichert?

Die Deutschen sind übervorsichtig – oder gar überversichert? Jörg von Fürstenwerth hält diese Sicht der Dinge für unbegründet. Tatsächlich habe Deutschland im Jahr 2018 mit seiner Versicherungsdurchdringung knapp unter dem Weltdurchschnitt gelegen, berichtet der Vorsitzende der Geschäftsführung des Versicherungsverbands GDV – und bezieht sich dabei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts.

Noch deutlicher wird die Unterversicherung hierzulande, wenn man nur die G7-Nationen zum Vergleich heranzieht, meint von Fürstenwerth. Schlusslicht sind wir dann nämlich in dieser Gruppe. Grund sei vor allem die geringe Versicherungsdurchdringung im Bereich Lebensversicherung, meint der GDV-Repräsentant. Das zeige, wie sehr sich die Deutschen nach wie vor auf die gesetzliche Rente verließen.

Läge die Versicherungsdurchdringung in Deutschland im Schnitt der anderen G7-Staaten, wären die Versicherungsbeiträge im Jahr 2018 um rund 36 Prozent höher gewesen, rechnet von Fürstenwerth vor. Das würde Mehrausgaben in Höhe von 72 Milliarden Euro bedeuten. Zwar räumt der Verbands-Geschäftsführer ein, dass strukturelle Unterschiede zwischen einzelnen Ländern einen direkten Vergleich erschwerten. Gleichwohl würden die Zahlen aber „auf erhebliche Entwicklungspotenziale“ für den deutschen Versicherungsmarkt hinweisen.

Das Problem: Versicherungsentscheidungen sind für viele Menschen nicht einfach – insbesondere bei unangenehmen Themen wie Unfall oder Tod. Und weil sie sich nicht gerne damit befassen, hinkt der Versicherungsschutz dann den existenziellen Lebensrisiken hinterher – vor allem bei jüngeren Menschen und Haushalten mit geringem Nettoeinkommen wie Alleinlebenden und Alleinerziehenden.

Für eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit privatem Versicherungsschutz komme es daher „auf das Zusammenspiel aller Akteure an“, so von Fürstenwerth: Versicherer, Vertrieb, Verbraucherschützer, Bildungseinrichtungen und Staat. „Große Potenziale“ sieht der Verbands-Mann auch im digitalen Wandel. Die neuen technologischen Möglichkeiten brächten viele neue Versicherungsangebote mit sich, erleichterten den Zugang zu Versicherungsinfos und -produkten und sorgten für niedrigere Kosten, schwärmt von Fürstenwerth.

Der Rechtstipp Heute mit Rechtsanwalt Stephan Michaelis

Es gehört wohl zu den größten Sorgen eines Maklers: Dass ein Kunde ihn nämlich wegen Beratungsfehlern vor Gericht zieht und den Ersatz des entstandenen Schadens verlangt. Denn mitunter kann es dabei um viel Geld gehen. Und auch der eigene Ruf steht auf dem Spiel. Welche vier Punkte in einem solchen Fall überhaupt juristisch geprüft werden, und warum man nicht auf eine Verjährung hoffen sollte, erklärt Ihnen heute der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis.

Viele weitere rechtliche Tipps finden Sie auch unter http://www.app-riori.de

Die News der Woche, Teil 2 Kleinlein und sein Vorwurf des "legalen Betrugs"

Dieser Mann polarisiert. Die Rede ist von Axel Kleinlein, der sich in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten – kurz BdV – regelmäßig und in gewohnter Schärfe mit der Versicherungsbranche auseinandersetzt, so auch diese Woche. „Leider erkennen die meisten Versicherten zu spät, dass die Lebensversicherung zur Altersvorsorge legaler Betrug ist“, ließ Kleinlein am Montag mitteilen. „Besser wäre es, den Vertrag erst gar nicht abzuschließen.“

Was Kleinlein diesmal so auf Zinne gebracht hat, ist die aktuelle Stornoquote in der Lebensversicherung, die der Versicherungsverband GDV kürzlich für das Jahr 2019 veröffentlicht hat. Diese liegt bei 2,68 Prozent – und damit leicht über dem Vorjahr von 2,6 Prozent. Das höre sich zwar nicht sonderlich hoch an, „doch der Eindruck täuscht“, heißt es beim BdV. Denn würde man diese Quote fortschreiben, bedeute das, dass von 100 heute abgeschlossenen Verträgen nach zehn Jahren nur noch etwa drei Viertel ungekündigt seien, rechnen die Verbraucherschützer vor. Nach 25 Jahren treffe das auf nur noch etwa die Hälfte zu und nach 40 Jahren sogar nur noch auf etwa ein Drittel der ursprünglichen Verträge. „Storno ist Standard“, bringen es die Verbraucherschützer auf eine griffige Formel.

„Die Lebensversicherer sind nicht in der Lage, vernünftige, langlaufende Verträge anzubieten“, schlussfolgert BdV-Chef Kleinlein, der von einem „Armutszeugnis“ für die Branche spricht. „Die einzigen, die vom Abschluss einer Lebensversicherung profitieren, sind die Vermittler und die Versicherer selbst. Die meisten Versicherten zahlen drauf“, redet sich Kleinlein in Rage. Doch die so gescholtenen Vermittler denken gar nicht daran, sich diesen Schuh anzuziehen. „Der Kunde kündigt von sich und es liegt am Versicherer??“, fragt ein Nutzer unserer Facebook-Seite verwundert. Tenor: Wo bleibt denn da die Selbstverantwortung des Versicherten!

„Wenn Storno nach der Lesart und dem ,,Sachverständnis“ eines Axel Kleinleins denn Standard wäre, dann müssten doch noch viel mehr Verträge vor Erreichung des vertraglichen Ablaufs von Seiten der Kunden gekündigt werden“, schreibt ein Anderer – und wirft dem BdV vor, in dessen Pressemitteilung „kein Wort von Garantiezins, Absicherung Langlebigkeitsrisiko und auch der Möglichkeit von Stundungen und Beitragsreduzierungen“ zu verlieren.

„Wenn es hier so rein um die Quote der Kündigung geht, sagt das zunächst mal nur was zur Prozentzahl aus“, schreibt ein weiterer Leser auf Facebook. „Wesentlicher wäre doch der Grund, warum gekündigt wird und ob der Sparer verstanden hat, was er da, wofür tut.“ Zugleich wendet sich besagter Leser – anders als der BdV – durchaus selbstkritisch an seine eigene Branche: Leider gebe es immer noch Kollegen, die aktiv in der Beratung auf eine Auflösung von Verträgen hinwirkten – dabei sei der „schlechteste“ Vertrag voll durchgezogen manchmal besser, als 5-mal neu anzufangen.

Die PKV und die Kosten der Corona-Pandemie Stehlen sich die privaten Krankenversicherer aus der Verantwortung, wenn es darum geht, die Kosten der Corona-Krise zu schultern? Geht es nach Bärbel Bas, Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, müsste man diese Frage mit „Ja“ beantworten. Man müsse die PKV „stärker an den Corona-Kosten beteiligen“, forderte die Politikerin kürzlich – und ist mit ihrem Unmut nicht allein.

Die Kritik hat nun den Verband der privaten Krankenversicherer auf den Plan gerufen. In einer Stellungnahme betont er, dass die privaten Krankenversicherer sehr wohl ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisteten. Die Anbieter hätten im ersten Halbjahr 2020 deutlich mehr Geld für Versicherungsleistungen ausgegeben als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, heißt es vom Verband. Konkret stiegen die Ausgaben von 13,7 Milliarden auf 14,3 Milliarden Euro an – immerhin rund 690 Millionen Euro mehr also.

„Die PKV bringt auch in der Covid-19-Pandemie volle Leistung für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten“, schlussfolgern die Berliner Branchenvertreter. Die PKV sei „also keineswegs ein ‚Krisengewinnler‘, wie einzelne Kritiker behaupten“, wehrt sich der Verband. Allein bei den Aufwendungen für die Schutzausrüstungen niedergelassener Ärzte rechne der Verband bis Ende September mit Kosten von voraussichtlich 360 Millionen Euro. Und auch beim Krankenhaus-Rettungsschirm zahle die PKV genauso wie die GKV alle Zusatzentgelte entsprechend ihrem Versichertenanteil.

Die Privatversicherten seien zu mehr als 98 Prozent an den Rettungsschirmen beteiligt. Nur bei einigen kleineren Teilen sei dies aus rechtlichen Gründen nicht vorgesehen. „Aber schon im ersten Halbjahr 2020 zahlte die PKV ein Vielfaches dieser Summe, mehr als 1,5 Milliarden Euro, für ihre zusätzlichen Wahlleistungen an die Krankenhäuser“, so der Verband weiter. „Dieses Geld, das die Krankenhäuser für Investitionen nutzen, würde ohne die PKV ersatzlos wegfallen.“

Gemeinsam mit der GKV, die, wie der Verband hervorhebt, im ersten Halbjahr 2020 einen Überschuss verzeichnete, fordere die PKV, „dass alle Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz, bei denen es sich um eindeutig gesamtstaatliche Aufgaben handelt, aus Steuermitteln und nicht aus Versichertenbeiträgen gezahlt werden müssen.“ Und weiter: „Es kann nicht sein, dass die Sozialversicherung mit Kosten belastet wird, für die eigentlich die Länder zuständig sind.“

Das Schwerpunktthema Im August: Die Arbeitskraftabsicherung

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – diese Lebensweisheit sollten sich Makler in Erinnerung rufen, wenn sie sich im Bereich der Arbeitskraftabsicherung mit Produktratings befassen. Zu diesem Fazit kommt der Sachverständige Bert Heidekamp, mit dem wir per Schalte nach Berlin gesprochen haben. Im Gespräch erklärt er unter anderem, wie Makler, die sich kritisch mit Ratings auseinandersetzen, das Thema Beratungshaftung umgehen können.

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Tesla-Chef Elon Musk gibt sich ja gerne recht großspurig. Als er also ankündigte, dass Tesla nun auch ins Versicherungsgeschäft einsteigen möchte, waren es denn auch gleich „revolutionäre Versicherungsprodukte“, die er den Kunden versprach. Wie sich das äußert? Zuvorderst schon mal am Preis. 20 Prozent günstiger seien die Tesla-Kfz-Policen im Vergleich zur Konkurrenz – zumindest in den USA. Ob das auch in Deutschland so sein wird, bleibt abzuwarten.

Warum sich Musk überhaupt für den deutschen Versicherungsmarkt interessiert, welche Vorteile Tesla im Vergleich zu den etablierten Versicherern hierzulande hat, und wie die deutschen Anbieter auf die Konkurrenz reagieren sollten ¬– darüber sprachen wir mit Stephen Voss. Er ist Vorstand Vertrieb und Marketing des digitalen Versicherers Neodigital, und uns heute aus dem hessischen Usingen zugeschaltet.

Die News der Woche, Teil 1 Die Versicherer und der Garantiezins

Sag mir wo die Zinsen sind, sag mir, wo sind sie geblieben – das klingt ein bisschen nach Lyrik, doch für die Lebensversicherer ist die anhaltende Zinsmisere am Kapitalmarkt längst zu einer ernsthaften Bedrohung geworden. Staatsanleihen mit guter Bonität werfen nur noch magere Erträge ab – die Papiere werden ihrem Zweck als Lebensversicherung für die deutschen Lebensversicherer immer weniger gerecht. Die Gesellschaften haben schon vor einiger Zeit auf diese Entwicklung reagiert und die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen mit Garantiezinsen aus ihren Schaufenstern geräumt – in den neuen Produkten wird den Kunden im höchsten Fall der Erhalt der eingezahlten Beiträge garantiert.

Angesichts der Corona-Krise ist eine positive Trendwende bei der Zinsentwicklung nun in noch weitere Ferne gerückt – und daher wird nun immer lauter die Frage gestellt, ob es überhaupt noch Sinn macht, dass die Bundesregierung den Lebensversicherern einen Garantiezins vorschreibt – der, man erinnere sich, bis zum Sommer 2000 tatsächlich einmal bei 4 Prozent lag. Bereits vor einigen Jahren gab es seitens der Politik ernsthafte Überlegungen, den Garantiezins – bei dem es sich formal um einen Höchstrechnungszins handelt – komplett abzuschaffen. Daraus wurde zunächst nichts – tja, und heute?

Aktuell garantieren die Lebensversicherer ihren Kunden, die unbedingt noch einen klassischen Vertrag abschließen möchten, 0,9 Prozent Rendite auf den Sparanteil. Die Deutsche Aktuarvereinigung hatte allerdings bereits im Dezember vergangenen Jahres für eine weitere Senkung plädiert – und zwar auf 0,5 Prozent. Doch daraus wird wohl auch 2021 nichts. „Wir gehen heute davon aus, dass es zum 1. Januar keine Änderung des Höchstrechnungszinses geben wird“, sagte Guido Bader, Vorstandsvorsitzende der Aktuarvereinigung, in dieser Woche der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Denn das Bundesfinanzminsterium, das den Höchstrechnungszins festlegt, hat in den Wirren der Corona-Zeit hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Und damit ist laut Bader eine rechtzeitige Umsetzung der Vorgabe durch die Lebensversicherer bis zum 1. Januar 2021 unmöglich geworden.

Dabei hält auch die Finanzaufsicht Bafin eine weitere Senkung des Garantiezinses bei Lebens- und Rentenversicherungen für ratsam – und hat nun deshalb an die Versicherer appelliert, ihre künftigen Zinsversprechen freiwillig zu reduzieren. So betonte die Bafin, dass sich die Unternehmen sowieso „im Rahmen eines ordnungsgemäßen Risikomanagements damit auseinandersetzen müssten, welchen Garantiezins sie im Neugeschäft offerieren könnten“.

In das gleiche Horn bläst auch die Ratingagentur Assekurata: „Nur weil sie einen Garantiezins von 0,9 Prozent anbieten dürfen, heißt es nicht, dass sie es müssen“, mahnt Analyst Lars Heermann die Gesellschaften via FAZ zur Vorsicht. Immerhin habe aber die jüngste Marktanalyse gezeigt, dass nur noch 24 Gesellschaften klassische Lebensversicherungen mit einem Zins von 0,9 Prozent im Portfolio haben. Viele würden demnach schon mit geringeren Garantien arbeiten, so Heermann.

Ohnehin ist fraglich, wie hilfreich eine erneute Senkung des Garantiezinses für die Branche eigentlich wäre. Denn für bestehende Policen, die teils noch satte Zinsversprechen von 4 Prozent aufweisen, würde die Kürzung nicht gelten. Lyrisch gesprochen: Ob die Lebensversicherer ihren entbehrungsreichen Marsch durchs tiefe Zinstal erfolgreich bestehen werden, bleibt also noch abzuwarten.

Sind die Deutschen unterversichert?

Die Deutschen sind übervorsichtig – oder gar überversichert? Jörg von Fürstenwerth hält diese Sicht der Dinge für unbegründet. Tatsächlich habe Deutschland im Jahr 2018 mit seiner Versicherungsdurchdringung knapp unter dem Weltdurchschnitt gelegen, berichtet der Vorsitzende der Geschäftsführung des Versicherungsverbands GDV – und bezieht sich dabei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts.

Noch deutlicher wird die Unterversicherung hierzulande, wenn man nur die G7-Nationen zum Vergleich heranzieht, meint von Fürstenwerth. Schlusslicht sind wir dann nämlich in dieser Gruppe. Grund sei vor allem die geringe Versicherungsdurchdringung im Bereich Lebensversicherung, meint der GDV-Repräsentant. Das zeige, wie sehr sich die Deutschen nach wie vor auf die gesetzliche Rente verließen.

Läge die Versicherungsdurchdringung in Deutschland im Schnitt der anderen G7-Staaten, wären die Versicherungsbeiträge im Jahr 2018 um rund 36 Prozent höher gewesen, rechnet von Fürstenwerth vor. Das würde Mehrausgaben in Höhe von 72 Milliarden Euro bedeuten. Zwar räumt der Verbands-Geschäftsführer ein, dass strukturelle Unterschiede zwischen einzelnen Ländern einen direkten Vergleich erschwerten. Gleichwohl würden die Zahlen aber „auf erhebliche Entwicklungspotenziale“ für den deutschen Versicherungsmarkt hinweisen.

Das Problem: Versicherungsentscheidungen sind für viele Menschen nicht einfach – insbesondere bei unangenehmen Themen wie Unfall oder Tod. Und weil sie sich nicht gerne damit befassen, hinkt der Versicherungsschutz dann den existenziellen Lebensrisiken hinterher – vor allem bei jüngeren Menschen und Haushalten mit geringem Nettoeinkommen wie Alleinlebenden und Alleinerziehenden.

Für eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit privatem Versicherungsschutz komme es daher „auf das Zusammenspiel aller Akteure an“, so von Fürstenwerth: Versicherer, Vertrieb, Verbraucherschützer, Bildungseinrichtungen und Staat. „Große Potenziale“ sieht der Verbands-Mann auch im digitalen Wandel. Die neuen technologischen Möglichkeiten brächten viele neue Versicherungsangebote mit sich, erleichterten den Zugang zu Versicherungsinfos und -produkten und sorgten für niedrigere Kosten, schwärmt von Fürstenwerth.

Der Rechtstipp Heute mit Rechtsanwalt Stephan Michaelis

Es gehört wohl zu den größten Sorgen eines Maklers: Dass ein Kunde ihn nämlich wegen Beratungsfehlern vor Gericht zieht und den Ersatz des entstandenen Schadens verlangt. Denn mitunter kann es dabei um viel Geld gehen. Und auch der eigene Ruf steht auf dem Spiel. Welche vier Punkte in einem solchen Fall überhaupt juristisch geprüft werden, und warum man nicht auf eine Verjährung hoffen sollte, erklärt Ihnen heute der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis.

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Die News der Woche, Teil 2 Kleinlein und sein Vorwurf des "legalen Betrugs"

Dieser Mann polarisiert. Die Rede ist von Axel Kleinlein, der sich in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten – kurz BdV – regelmäßig und in gewohnter Schärfe mit der Versicherungsbranche auseinandersetzt, so auch diese Woche. „Leider erkennen die meisten Versicherten zu spät, dass die Lebensversicherung zur Altersvorsorge legaler Betrug ist“, ließ Kleinlein am Montag mitteilen. „Besser wäre es, den Vertrag erst gar nicht abzuschließen.“

Was Kleinlein diesmal so auf Zinne gebracht hat, ist die aktuelle Stornoquote in der Lebensversicherung, die der Versicherungsverband GDV kürzlich für das Jahr 2019 veröffentlicht hat. Diese liegt bei 2,68 Prozent – und damit leicht über dem Vorjahr von 2,6 Prozent. Das höre sich zwar nicht sonderlich hoch an, „doch der Eindruck täuscht“, heißt es beim BdV. Denn würde man diese Quote fortschreiben, bedeute das, dass von 100 heute abgeschlossenen Verträgen nach zehn Jahren nur noch etwa drei Viertel ungekündigt seien, rechnen die Verbraucherschützer vor. Nach 25 Jahren treffe das auf nur noch etwa die Hälfte zu und nach 40 Jahren sogar nur noch auf etwa ein Drittel der ursprünglichen Verträge. „Storno ist Standard“, bringen es die Verbraucherschützer auf eine griffige Formel.

„Die Lebensversicherer sind nicht in der Lage, vernünftige, langlaufende Verträge anzubieten“, schlussfolgert BdV-Chef Kleinlein, der von einem „Armutszeugnis“ für die Branche spricht. „Die einzigen, die vom Abschluss einer Lebensversicherung profitieren, sind die Vermittler und die Versicherer selbst. Die meisten Versicherten zahlen drauf“, redet sich Kleinlein in Rage. Doch die so gescholtenen Vermittler denken gar nicht daran, sich diesen Schuh anzuziehen. „Der Kunde kündigt von sich und es liegt am Versicherer??“, fragt ein Nutzer unserer Facebook-Seite verwundert. Tenor: Wo bleibt denn da die Selbstverantwortung des Versicherten!

„Wenn Storno nach der Lesart und dem ,,Sachverständnis“ eines Axel Kleinleins denn Standard wäre, dann müssten doch noch viel mehr Verträge vor Erreichung des vertraglichen Ablaufs von Seiten der Kunden gekündigt werden“, schreibt ein Anderer – und wirft dem BdV vor, in dessen Pressemitteilung „kein Wort von Garantiezins, Absicherung Langlebigkeitsrisiko und auch der Möglichkeit von Stundungen und Beitragsreduzierungen“ zu verlieren.

„Wenn es hier so rein um die Quote der Kündigung geht, sagt das zunächst mal nur was zur Prozentzahl aus“, schreibt ein weiterer Leser auf Facebook. „Wesentlicher wäre doch der Grund, warum gekündigt wird und ob der Sparer verstanden hat, was er da, wofür tut.“ Zugleich wendet sich besagter Leser – anders als der BdV – durchaus selbstkritisch an seine eigene Branche: Leider gebe es immer noch Kollegen, die aktiv in der Beratung auf eine Auflösung von Verträgen hinwirkten – dabei sei der „schlechteste“ Vertrag voll durchgezogen manchmal besser, als 5-mal neu anzufangen.

Die PKV und die Kosten der Corona-Pandemie Stehlen sich die privaten Krankenversicherer aus der Verantwortung, wenn es darum geht, die Kosten der Corona-Krise zu schultern? Geht es nach Bärbel Bas, Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, müsste man diese Frage mit „Ja“ beantworten. Man müsse die PKV „stärker an den Corona-Kosten beteiligen“, forderte die Politikerin kürzlich – und ist mit ihrem Unmut nicht allein.

Die Kritik hat nun den Verband der privaten Krankenversicherer auf den Plan gerufen. In einer Stellungnahme betont er, dass die privaten Krankenversicherer sehr wohl ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisteten. Die Anbieter hätten im ersten Halbjahr 2020 deutlich mehr Geld für Versicherungsleistungen ausgegeben als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, heißt es vom Verband. Konkret stiegen die Ausgaben von 13,7 Milliarden auf 14,3 Milliarden Euro an – immerhin rund 690 Millionen Euro mehr also.

„Die PKV bringt auch in der Covid-19-Pandemie volle Leistung für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten“, schlussfolgern die Berliner Branchenvertreter. Die PKV sei „also keineswegs ein ‚Krisengewinnler‘, wie einzelne Kritiker behaupten“, wehrt sich der Verband. Allein bei den Aufwendungen für die Schutzausrüstungen niedergelassener Ärzte rechne der Verband bis Ende September mit Kosten von voraussichtlich 360 Millionen Euro. Und auch beim Krankenhaus-Rettungsschirm zahle die PKV genauso wie die GKV alle Zusatzentgelte entsprechend ihrem Versichertenanteil.

Die Privatversicherten seien zu mehr als 98 Prozent an den Rettungsschirmen beteiligt. Nur bei einigen kleineren Teilen sei dies aus rechtlichen Gründen nicht vorgesehen. „Aber schon im ersten Halbjahr 2020 zahlte die PKV ein Vielfaches dieser Summe, mehr als 1,5 Milliarden Euro, für ihre zusätzlichen Wahlleistungen an die Krankenhäuser“, so der Verband weiter. „Dieses Geld, das die Krankenhäuser für Investitionen nutzen, würde ohne die PKV ersatzlos wegfallen.“

Gemeinsam mit der GKV, die, wie der Verband hervorhebt, im ersten Halbjahr 2020 einen Überschuss verzeichnete, fordere die PKV, „dass alle Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz, bei denen es sich um eindeutig gesamtstaatliche Aufgaben handelt, aus Steuermitteln und nicht aus Versichertenbeiträgen gezahlt werden müssen.“ Und weiter: „Es kann nicht sein, dass die Sozialversicherung mit Kosten belastet wird, für die eigentlich die Länder zuständig sind.“

Das Schwerpunktthema Im August: Die Arbeitskraftabsicherung

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – diese Lebensweisheit sollten sich Makler in Erinnerung rufen, wenn sie sich im Bereich der Arbeitskraftabsicherung mit Produktratings befassen. Zu diesem Fazit kommt der Sachverständige Bert Heidekamp, mit dem wir per Schalte nach Berlin gesprochen haben. Im Gespräch erklärt er unter anderem, wie Makler, die sich kritisch mit Ratings auseinandersetzen, das Thema Beratungshaftung umgehen können.

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