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Die Woche #6 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Im Gespräch Mit bAV-Expertin Henriette Meissner

Die schlechten Nachrichten kommen während der Corona-Krise zuhauf. Wegen des politisch verordneten Lockdowns stockt in vielen Wirtschaftsbranchen das Alltagsgeschäft – oder es kommt ganz zum Erliegen. Viele Unternehmen beantragen in der Folge Kurzarbeit, um Kosten zu sparen. Im April zum Beispiel bekommen laut Bundesagentur für Arbeit fast 7 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld – deutlich mehr, als während der Weltwirtschaftskrise 2008/2009.

Für manche Unternehmen reicht das nicht. Sie schlittern in die Insolvenz. Prominente Beispiele: die Modemarke Strenesse, die Restaurantketten Vapiano und Maredo, der Artisten-Zirkus Cirque du Soleil, der Karstadt-Kaufhof-Konzern – um nur einige zu nennen. Beides, Kurzarbeit und Unternehmensinsolvenzen, hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) – und sorgt mitunter für Handlungsbedarf auch für Vermittler und Makler.

Wie sicher Betriebsrenten vor diesem Hintergrund sind und warum jetzt die Stunde des Maklers geschlagen hat – das gingen wir mit Henriette Meissner durch. Sie ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV bei der Stuttgarter Lebensversicherung.

Die News der Woche, Teil 1 Gerhard Schick will Vertrauen in Finanzbranche wiederherstellen

„Die Bank gewinnt immer“, so lautet der Titel des neuen Buchs von Gerhard Schick. Schick legte vor etwa zwei Jahren sein Bundestagsmandat für die Grünen nieder, um die Bürgerbewegung Finanzwende zu führen. Inzwischen hat die Stiftung 3.000 Mitglieder – und die dürfen sich nun über viel neuen Lesestoff freuen – zumal der selbst von vielen Gegnern respektierte Finanzexperte darin auch viel Diskussionsstoff bietet. So schreibt Schick unter anderem, dass der Finanzmarkt die Gesellschaft „vergifte“.

Und dieses Gift habe fatale Wirkung: „Wer schlecht beraten wurde und dadurch seine Altersvorsorge verliert, hat auch kein Vertrauen mehr in das System – und wendet sich dann vielleicht auch von den etablierten Parteien ab“, erklärt Schick in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“. Einen solchen Vertrauensverlust und das Ausnutzen unbedarfter und überforderter Verbraucher könne man aber verhindern, so Schick weiter, „indem man das System auf unabhängige Beratung umstellt.“

Was er damit genau meint, führt er im Folgenden aus: Wenn sich ein Bürger zum Beispiel in der Sparkasse zwei Stunden beraten lasse und dort eine Lebensversicherung abschließe, zahle er mehrere Hundert Euro Provision – für ein Produkt, das einem im Endeffekt vielleicht gar nichts bringe, so Schick. Stattdessen wäre es besser, „an entscheidenden Weichen im Leben – Immobilienkauf, Heirat oder Berufsstart – sich je eine Stunde unabhängig beraten zu lassen“, sagt der Ex-Politiker. „Dann hat man vielleicht einen passenden Sparplan oder eine wasserdichte Finanzierung – und schleppt keine Fehlentscheidungen mit sich herum, die von Jahr zu Jahr teurer werden.“

Kritik an Schicks Ausführungen folgt prompt: „Eine Stunde!? Meine Gespräche dauern immer deutlich länger. Was mache ich da falsch?“, fällt ein Nutzer auf unserer Facebook-Seite aus allen Wolken. „Du bist anscheinend abhängig und musst deine Leistung unnötig penetrant verkaufen“, entgegnet ein Kollege auf der Plattform sarkastisch. Ein anderer meint zu Schicks Thesen: „Auch so kann man Altersarmut fördern. Beraten wird dann nur noch der, der es sich leisten kann und eigenständig die Notwendigkeit erkennt. Anhand der Stagnationen bei der Anzahl der Honorarberater sieht man, dass Herr Schick keinen großen Praxisbezug hat!“ Doch vereinzelt kommt auch Zustimmung: „Das geht in vielen Ländern wunderbar“, schreibt einer. „Man benötigt ein Studium und es gibt eine Gebührenordnung wie in vielen Freien Berufen. Und es gibt nie etwas kostenfrei.“ Schön wär’s, dürfte da so mancher Vermittler denken – wie auch dieser Kommentar zeigt: „Der Deutsche sieht Beratung sowieso nicht als (wertvolle) Dienstleistung an.“

Nun ja, der Wert von Beratung zeigt sich für viele Bürger wohl erst, wenn sie kurz vor der Rente stehen und begreifen, dass ihnen durch private Vorsorge überhaupt erst ermöglicht wurde, den eigenen Lebensstandard im Alter zu halten.

Eine Europa-Rente für alle An dem Projekt „PEPP“ tüfelt die Europäische Kommission schon seit 2017. Was steckt hinter dieser schmissigen Abkürzung? Der etwas sperrigere Begriff des „Pan-European Personal Pension Products“. Die Idee ist, ein privates Rentenprodukt für alle Europäer aus der Taufe zu heben, das sicher, einfach und günstig ist. Der Grund: Laut Kommission haben bisher nur 27 Prozent der 25- bis 59-jährigen Europäer privat fürs Alter vorgesorgt. Und PEPP soll das nun ändern.

Jetzt, nach drei Jahren, stehen dann auch endlich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung und die Regulierung der Produkte fest, berichtet die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa. Sie hat zwei Verbraucherinformationsdokumente entwickelt, die jeder Anbieter der PEPPs – also Versicherungen, Fondsgesellschaften, Banken, Vermögensverwalter und Pensionsfonds – vorweisen muss: das „PEPP Key Information Document“ und das „PEPP Benefit Statement“.

Ersteres soll den künftigen PEPP-Sparern einen Überblick über die Produkte geben und die Analyse der Risiko-Ertrags-Profile erleichtern, heißt es. Zudem sei ein „zusammenfassender Risikoindikator“ enthalten, der angibt, wie riskant die verschiedenen Investmentoptionen sind. Das „PEPP Benefit Statement“ müssen die Anbieter jährlich an ihre Kunden schicken. Hier geht es um Infos zu Beitragszahlungen, Kosten und Wertentwicklung.

Apropos Kosten: Kosteneffizienz sei ein zentraler Punkt im PEPP-Konzept, betont Eiopa: Im Falle des Basis-PEPP – dem Standardprodukt der Reihe – dürfen die Kosten für die Verwaltung, die Kapitalanlage und den Vertrieb am Ende jedes Jahres nicht über der Ein-Prozent-Marke des angesammelten Kapitals des PEPP-Sparers liegen. Garantiekosten seien von dieser Obergrenze ausgeschlossen, müssten aber ausdrücklich angegeben werden – ähnlich verhalte es sich mit der Absicherung biometrischer Risiken.

Was dazu beitragen soll, die Kosten niedrig zu halten, dürfte Vermittlern und Maklern nicht so gut gefallen. Der Vertrieb soll nämlich hauptsächlich digital über die Bühne gehen, berichtet Eiopa. Auf der einen Seite hätten die Kunden so den Vorteil, stets leicht auf alle Informationen zugreifen, diese verstehen und für sich nutzen zu können. Auf der anderen Seite werde der Einsatz digitaler Mittel im Vertrieb zu Kosteneinsparungen führen, erläutert die Behörde.

Trotzdem gibt es hier einen Hoffnungsschimmer für Vermittler. Eine Beratung und Geeignetheitsprüfung ist bei PEPP nämlich Pflicht, damit Kunden eine „informierte Entscheidung“ zum Kauf treffen können, wie es die Kommission formuliert. Auch vor der Rentenphase ist eine Beratung vorgesehen, damit Sparer entscheiden kön¬nen, welche Auszahlform – Einmalzahlung, Rente, Auszahlplan oder eine Kombination davon – sich für sie am besten eignet. Wie bei anderen Altersvorsorgeprodukten gilt bei PEPP also auch: Es kommt auf die sinnvolle Verzahnung von digitalem Fortschritt und vernünftiger Beratung an.

Die Kolumne Heute mit Hans Steup

Versicherungsvermittler, Makler, Finanzberater – die meisten Verbraucher können wohl nicht erklären, wo der Unterschied zwischen den Dreien liegt – und werfen die Begriffe folglich fröhlich durcheinander. Nun gibt es aber Vermittler, die ein Problem damit haben, „Finanzberater“ genannt zu werden, beobachtet Hans Steup. Der Versicherungskaufmann und Betreiber des Spezial-Stellenmarkts „Versicherungskarrieren“ kann das nicht recht nachvollziehen – denn der Begriff hat durchaus Vorteile, meint er. Welche das sind, beschreibt er in seiner nun folgenden Kolumne.

Die News der Woche, Teil 2 Finanzvermittler muss 24.000 Euro zahlen

24.000 Euro sind viel Geld – das dürfte auch ein Finanzvermittler so sehen, der vom Landgericht Krefeld im Juni dazu verdonnert wurde, exakt 24.395 Euro und 5 Cent als Schadensersatz an einen früheren Kunden zu zahlen. Wie kam es dazu?

Auf Empfehlung seines langjährigen Finanzvermittlers kauft ein Mann elf Container von der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH zu einem Preis von insgesamt 31.460 Euro. P&R verpflichtete sich dazu, die Container nach fünf Jahren wieder zurückzukaufen. Doch infolge der Insolvenz von P&R wird daraus nichts.

Der Mann habe lediglich Mieteinnahmen von rund 7.065 Euro erhalten und sei damit auf einem Schaden von knapp 24.400 Euro sitzen geblieben, berichtet Angelika Jackwerth, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, auf ihrer Website über den Fall und den Urteilsspruch. Den Schaden in Höhe von besagten 24.395 Euro und 5 Cent muss der Finanzvermittler nun also ersetzen. Laut dem Urteil vom 4. Juni 2020, das noch nicht rechtskräftig ist, „verstieß der Finanzvermittler gleich gegen eine ganze Reihe von Aufklärungspflichten“, wie Anwältin Jackwerth berichtet. Demnach hatte der Vermittler den Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass dieser im Worst-Case-Fall nicht nur seine Anlagesumme riskiert, sondern wegen möglicher weiterer Kosten auch mit seinem Privatvermögen bis hin zur Privatinsolvenz haftet.

Der Vermittler hätte zudem klarstellen müssen, zitiert die Anwältin aus dem Urteil, dass die im Kauf- und Verwaltungsvertrag genannte Versicherung nicht so umfassend war wie es schien. Mit der Versicherung seien weder alle Risiken der Container abgedeckt noch werde im Falle eines Totalverlustes eines Containers ein gleichwertiger Container geliefert. Laut Verkaufsunterlagen soll lediglich das Risiko bestanden haben, dass die prognostizierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden können. Damit würden aber die möglichen wirtschaftlichen Konsequenzen für den Anleger nur unzureichend dargestellt, wie es heißt.

Auch über die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Risiken sei der Anleger nicht aufgeklärt worden. „Das Gericht stellte klar, dass es für den Anleger unklar sei, was geschehen soll, wenn kein neuer Mieter gefunden wird und der Container aus einem für den Kläger unbekannten Ort zurückgeführt oder gar selbstständig weiterveräußert werden muss“, schreibt Jackwerth. Über die Frage, was passiert, wenn der Container einen Schaden verursache, sei ebenfalls nicht ausreichend aufgeklärt worden.

Das Gericht habe in seinen Urteilsgründen nicht an Kritik an dem Vermittler gespart, heißt es weiter. So hätten ihm bei Durchsicht der Vertragsunterlagen Zweifel an der Schlüssigkeit der Garantien aus dem Kauf- und Verwaltungsvertrag und den dargestellten Risiken kommen müssen. „Diesen Zweifeln hätte er nachgehen müssen“, betont die Fachanwältin. „Wenn er sich selber nicht erklären konnte, wie eine Gesellschaft die versprochenen Garantien für die Anleger übernehmen kann, hätte er die Anleger darauf aufmerksam machen müssen.“ Das sei jedoch nicht geschehen.

Das Urteil biete für P&R-Anleger die Chance, ihr eingezahltes Geld wieder zurückzubekommen, schlussfolgert Jackwerth. Nach bisherigen Erfahrungen der Kanzlei seien zahlreiche P&R-Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken der Anlage informiert worden.

Wenn der Ehemann die Altersvorsorge ist

Man könnte ja meinen, dass im Jahr 2020 alte Rollenverteilungen zwischen Mann und Frau – der Mann bringt das Einkommen nach Hause, die Frau kümmert sich um die Familie – so langsam der Vergangenheit angehören. In Sachen Altersvorsorge ist das leider nicht so.

Eine aktuelle Befragung des Maklerunternehmens Aon von 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwischen 18 und 65 Jahren zeigt folgendes: Von den wenigen Frauen, die sich ihre eigene Rente durchgerechnet haben, erkennen viele, dass sie im Alter nicht reichen wird. 19 Prozent rechnen im Alter daher mit finanzieller Unterstützung aus dem familiären Umfeld. Bei den Männern geben das nur knapp 12 Prozent an.

Und: Knapp ein Drittel der verheirateten Frauen geht davon aus, dass der wesentliche Teil ihrer Altersversorgung von ihrem Ehepartner kommen wird. Dabei spielt auch die Zahl der Kinder eine Rolle: Frauen mit zwei und mehr Kindern verlassen sich deutlich häufiger auf die Versorgung durch Partner und Familie als Frauen, die kein oder nur ein Kind haben. In den Augen der Studienautoren ist das problematisch. Denn: Je mehr Kinder eine Frau habe, desto wichtiger werde für sie auch die private Vorsorge. Tja, und was passiert, wenn die Ehe in die Brüche geht? Doppelt angeschmiert, liebe Damen.

Gundula Dietrich, Geschäftsführerin von Aon, fasst die Lage daher im Kern folgendermaßen zusammen: „Wir brauchen neue Anreize, damit sich Frauen stärker mit der Betriebsrente auseinandersetzen. Arbeitgeber können in dieser Richtung unterstützen. Das hilft letztendlich auch, eingefahrene Rollenmuster zu verlassen.“ Aber nicht nur Arbeitgeber können hier Impulse geben. Sprechen auch Sie Ihre Kundinnen auf dieses Problem an, liebe Maklerinnen und Makler.

Das Schwerpunktthema Im August: Die Arbeitskraftabsicherung

In unserer letzten Podcast-Ausgabe hatten wir über die Ergebnisse der „BU-Leistungspraxisstudie 2020“ des Analysehauses Franke und Bornberg berichtet. Das Fazit der Studie: „Die Versicherer drücken sich nicht vor der Leistung“.

Das sieht auch Stephan Kaiser so. Der Geschäftsführer der BU-Expertenservice GmbH aus Schweinfurt weiß aber aus eigener Erfahrung, dass der Weg zur Leistung für Versicherte durchaus auch mal steinig sein kann. Wir sprachen mit ihm per Schaltung darüber, was Makler tun können, um die Erfolgsaussichten ihrer Mandanten im Ernstfall zu erhöhen.

So. Damit sind wir für diese Woche wieder durch, liebe Hörerinnen und Hörer. Sie kennen das an dieser Stelle ja wahrscheinlich schon: Abonnieren Sie den Podcast auf einer der gängigen Podcast-Plattformen, bewerten Sie ihn dort, erzählen Sie Kollegen, Freunden und Bekannten davon. Und geben Sie uns Feedback unter redaktion@pfefferminzia.de

Wir hören uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Im Gespräch Mit bAV-Expertin Henriette Meissner

Die schlechten Nachrichten kommen während der Corona-Krise zuhauf. Wegen des politisch verordneten Lockdowns stockt in vielen Wirtschaftsbranchen das Alltagsgeschäft – oder es kommt ganz zum Erliegen. Viele Unternehmen beantragen in der Folge Kurzarbeit, um Kosten zu sparen. Im April zum Beispiel bekommen laut Bundesagentur für Arbeit fast 7 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld – deutlich mehr, als während der Weltwirtschaftskrise 2008/2009.

Für manche Unternehmen reicht das nicht. Sie schlittern in die Insolvenz. Prominente Beispiele: die Modemarke Strenesse, die Restaurantketten Vapiano und Maredo, der Artisten-Zirkus Cirque du Soleil, der Karstadt-Kaufhof-Konzern – um nur einige zu nennen. Beides, Kurzarbeit und Unternehmensinsolvenzen, hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) – und sorgt mitunter für Handlungsbedarf auch für Vermittler und Makler.

Wie sicher Betriebsrenten vor diesem Hintergrund sind und warum jetzt die Stunde des Maklers geschlagen hat – das gingen wir mit Henriette Meissner durch. Sie ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV bei der Stuttgarter Lebensversicherung.

Die News der Woche, Teil 1 Gerhard Schick will Vertrauen in Finanzbranche wiederherstellen

„Die Bank gewinnt immer“, so lautet der Titel des neuen Buchs von Gerhard Schick. Schick legte vor etwa zwei Jahren sein Bundestagsmandat für die Grünen nieder, um die Bürgerbewegung Finanzwende zu führen. Inzwischen hat die Stiftung 3.000 Mitglieder – und die dürfen sich nun über viel neuen Lesestoff freuen – zumal der selbst von vielen Gegnern respektierte Finanzexperte darin auch viel Diskussionsstoff bietet. So schreibt Schick unter anderem, dass der Finanzmarkt die Gesellschaft „vergifte“.

Und dieses Gift habe fatale Wirkung: „Wer schlecht beraten wurde und dadurch seine Altersvorsorge verliert, hat auch kein Vertrauen mehr in das System – und wendet sich dann vielleicht auch von den etablierten Parteien ab“, erklärt Schick in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“. Einen solchen Vertrauensverlust und das Ausnutzen unbedarfter und überforderter Verbraucher könne man aber verhindern, so Schick weiter, „indem man das System auf unabhängige Beratung umstellt.“

Was er damit genau meint, führt er im Folgenden aus: Wenn sich ein Bürger zum Beispiel in der Sparkasse zwei Stunden beraten lasse und dort eine Lebensversicherung abschließe, zahle er mehrere Hundert Euro Provision – für ein Produkt, das einem im Endeffekt vielleicht gar nichts bringe, so Schick. Stattdessen wäre es besser, „an entscheidenden Weichen im Leben – Immobilienkauf, Heirat oder Berufsstart – sich je eine Stunde unabhängig beraten zu lassen“, sagt der Ex-Politiker. „Dann hat man vielleicht einen passenden Sparplan oder eine wasserdichte Finanzierung – und schleppt keine Fehlentscheidungen mit sich herum, die von Jahr zu Jahr teurer werden.“

Kritik an Schicks Ausführungen folgt prompt: „Eine Stunde!? Meine Gespräche dauern immer deutlich länger. Was mache ich da falsch?“, fällt ein Nutzer auf unserer Facebook-Seite aus allen Wolken. „Du bist anscheinend abhängig und musst deine Leistung unnötig penetrant verkaufen“, entgegnet ein Kollege auf der Plattform sarkastisch. Ein anderer meint zu Schicks Thesen: „Auch so kann man Altersarmut fördern. Beraten wird dann nur noch der, der es sich leisten kann und eigenständig die Notwendigkeit erkennt. Anhand der Stagnationen bei der Anzahl der Honorarberater sieht man, dass Herr Schick keinen großen Praxisbezug hat!“ Doch vereinzelt kommt auch Zustimmung: „Das geht in vielen Ländern wunderbar“, schreibt einer. „Man benötigt ein Studium und es gibt eine Gebührenordnung wie in vielen Freien Berufen. Und es gibt nie etwas kostenfrei.“ Schön wär’s, dürfte da so mancher Vermittler denken – wie auch dieser Kommentar zeigt: „Der Deutsche sieht Beratung sowieso nicht als (wertvolle) Dienstleistung an.“

Nun ja, der Wert von Beratung zeigt sich für viele Bürger wohl erst, wenn sie kurz vor der Rente stehen und begreifen, dass ihnen durch private Vorsorge überhaupt erst ermöglicht wurde, den eigenen Lebensstandard im Alter zu halten.

Eine Europa-Rente für alle An dem Projekt „PEPP“ tüfelt die Europäische Kommission schon seit 2017. Was steckt hinter dieser schmissigen Abkürzung? Der etwas sperrigere Begriff des „Pan-European Personal Pension Products“. Die Idee ist, ein privates Rentenprodukt für alle Europäer aus der Taufe zu heben, das sicher, einfach und günstig ist. Der Grund: Laut Kommission haben bisher nur 27 Prozent der 25- bis 59-jährigen Europäer privat fürs Alter vorgesorgt. Und PEPP soll das nun ändern.

Jetzt, nach drei Jahren, stehen dann auch endlich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung und die Regulierung der Produkte fest, berichtet die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa. Sie hat zwei Verbraucherinformationsdokumente entwickelt, die jeder Anbieter der PEPPs – also Versicherungen, Fondsgesellschaften, Banken, Vermögensverwalter und Pensionsfonds – vorweisen muss: das „PEPP Key Information Document“ und das „PEPP Benefit Statement“.

Ersteres soll den künftigen PEPP-Sparern einen Überblick über die Produkte geben und die Analyse der Risiko-Ertrags-Profile erleichtern, heißt es. Zudem sei ein „zusammenfassender Risikoindikator“ enthalten, der angibt, wie riskant die verschiedenen Investmentoptionen sind. Das „PEPP Benefit Statement“ müssen die Anbieter jährlich an ihre Kunden schicken. Hier geht es um Infos zu Beitragszahlungen, Kosten und Wertentwicklung.

Apropos Kosten: Kosteneffizienz sei ein zentraler Punkt im PEPP-Konzept, betont Eiopa: Im Falle des Basis-PEPP – dem Standardprodukt der Reihe – dürfen die Kosten für die Verwaltung, die Kapitalanlage und den Vertrieb am Ende jedes Jahres nicht über der Ein-Prozent-Marke des angesammelten Kapitals des PEPP-Sparers liegen. Garantiekosten seien von dieser Obergrenze ausgeschlossen, müssten aber ausdrücklich angegeben werden – ähnlich verhalte es sich mit der Absicherung biometrischer Risiken.

Was dazu beitragen soll, die Kosten niedrig zu halten, dürfte Vermittlern und Maklern nicht so gut gefallen. Der Vertrieb soll nämlich hauptsächlich digital über die Bühne gehen, berichtet Eiopa. Auf der einen Seite hätten die Kunden so den Vorteil, stets leicht auf alle Informationen zugreifen, diese verstehen und für sich nutzen zu können. Auf der anderen Seite werde der Einsatz digitaler Mittel im Vertrieb zu Kosteneinsparungen führen, erläutert die Behörde.

Trotzdem gibt es hier einen Hoffnungsschimmer für Vermittler. Eine Beratung und Geeignetheitsprüfung ist bei PEPP nämlich Pflicht, damit Kunden eine „informierte Entscheidung“ zum Kauf treffen können, wie es die Kommission formuliert. Auch vor der Rentenphase ist eine Beratung vorgesehen, damit Sparer entscheiden kön¬nen, welche Auszahlform – Einmalzahlung, Rente, Auszahlplan oder eine Kombination davon – sich für sie am besten eignet. Wie bei anderen Altersvorsorgeprodukten gilt bei PEPP also auch: Es kommt auf die sinnvolle Verzahnung von digitalem Fortschritt und vernünftiger Beratung an.

Die Kolumne Heute mit Hans Steup

Versicherungsvermittler, Makler, Finanzberater – die meisten Verbraucher können wohl nicht erklären, wo der Unterschied zwischen den Dreien liegt – und werfen die Begriffe folglich fröhlich durcheinander. Nun gibt es aber Vermittler, die ein Problem damit haben, „Finanzberater“ genannt zu werden, beobachtet Hans Steup. Der Versicherungskaufmann und Betreiber des Spezial-Stellenmarkts „Versicherungskarrieren“ kann das nicht recht nachvollziehen – denn der Begriff hat durchaus Vorteile, meint er. Welche das sind, beschreibt er in seiner nun folgenden Kolumne.

Die News der Woche, Teil 2 Finanzvermittler muss 24.000 Euro zahlen

24.000 Euro sind viel Geld – das dürfte auch ein Finanzvermittler so sehen, der vom Landgericht Krefeld im Juni dazu verdonnert wurde, exakt 24.395 Euro und 5 Cent als Schadensersatz an einen früheren Kunden zu zahlen. Wie kam es dazu?

Auf Empfehlung seines langjährigen Finanzvermittlers kauft ein Mann elf Container von der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH zu einem Preis von insgesamt 31.460 Euro. P&R verpflichtete sich dazu, die Container nach fünf Jahren wieder zurückzukaufen. Doch infolge der Insolvenz von P&R wird daraus nichts.

Der Mann habe lediglich Mieteinnahmen von rund 7.065 Euro erhalten und sei damit auf einem Schaden von knapp 24.400 Euro sitzen geblieben, berichtet Angelika Jackwerth, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, auf ihrer Website über den Fall und den Urteilsspruch. Den Schaden in Höhe von besagten 24.395 Euro und 5 Cent muss der Finanzvermittler nun also ersetzen. Laut dem Urteil vom 4. Juni 2020, das noch nicht rechtskräftig ist, „verstieß der Finanzvermittler gleich gegen eine ganze Reihe von Aufklärungspflichten“, wie Anwältin Jackwerth berichtet. Demnach hatte der Vermittler den Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass dieser im Worst-Case-Fall nicht nur seine Anlagesumme riskiert, sondern wegen möglicher weiterer Kosten auch mit seinem Privatvermögen bis hin zur Privatinsolvenz haftet.

Der Vermittler hätte zudem klarstellen müssen, zitiert die Anwältin aus dem Urteil, dass die im Kauf- und Verwaltungsvertrag genannte Versicherung nicht so umfassend war wie es schien. Mit der Versicherung seien weder alle Risiken der Container abgedeckt noch werde im Falle eines Totalverlustes eines Containers ein gleichwertiger Container geliefert. Laut Verkaufsunterlagen soll lediglich das Risiko bestanden haben, dass die prognostizierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden können. Damit würden aber die möglichen wirtschaftlichen Konsequenzen für den Anleger nur unzureichend dargestellt, wie es heißt.

Auch über die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Risiken sei der Anleger nicht aufgeklärt worden. „Das Gericht stellte klar, dass es für den Anleger unklar sei, was geschehen soll, wenn kein neuer Mieter gefunden wird und der Container aus einem für den Kläger unbekannten Ort zurückgeführt oder gar selbstständig weiterveräußert werden muss“, schreibt Jackwerth. Über die Frage, was passiert, wenn der Container einen Schaden verursache, sei ebenfalls nicht ausreichend aufgeklärt worden.

Das Gericht habe in seinen Urteilsgründen nicht an Kritik an dem Vermittler gespart, heißt es weiter. So hätten ihm bei Durchsicht der Vertragsunterlagen Zweifel an der Schlüssigkeit der Garantien aus dem Kauf- und Verwaltungsvertrag und den dargestellten Risiken kommen müssen. „Diesen Zweifeln hätte er nachgehen müssen“, betont die Fachanwältin. „Wenn er sich selber nicht erklären konnte, wie eine Gesellschaft die versprochenen Garantien für die Anleger übernehmen kann, hätte er die Anleger darauf aufmerksam machen müssen.“ Das sei jedoch nicht geschehen.

Das Urteil biete für P&R-Anleger die Chance, ihr eingezahltes Geld wieder zurückzubekommen, schlussfolgert Jackwerth. Nach bisherigen Erfahrungen der Kanzlei seien zahlreiche P&R-Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken der Anlage informiert worden.

Wenn der Ehemann die Altersvorsorge ist

Man könnte ja meinen, dass im Jahr 2020 alte Rollenverteilungen zwischen Mann und Frau – der Mann bringt das Einkommen nach Hause, die Frau kümmert sich um die Familie – so langsam der Vergangenheit angehören. In Sachen Altersvorsorge ist das leider nicht so.

Eine aktuelle Befragung des Maklerunternehmens Aon von 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwischen 18 und 65 Jahren zeigt folgendes: Von den wenigen Frauen, die sich ihre eigene Rente durchgerechnet haben, erkennen viele, dass sie im Alter nicht reichen wird. 19 Prozent rechnen im Alter daher mit finanzieller Unterstützung aus dem familiären Umfeld. Bei den Männern geben das nur knapp 12 Prozent an.

Und: Knapp ein Drittel der verheirateten Frauen geht davon aus, dass der wesentliche Teil ihrer Altersversorgung von ihrem Ehepartner kommen wird. Dabei spielt auch die Zahl der Kinder eine Rolle: Frauen mit zwei und mehr Kindern verlassen sich deutlich häufiger auf die Versorgung durch Partner und Familie als Frauen, die kein oder nur ein Kind haben. In den Augen der Studienautoren ist das problematisch. Denn: Je mehr Kinder eine Frau habe, desto wichtiger werde für sie auch die private Vorsorge. Tja, und was passiert, wenn die Ehe in die Brüche geht? Doppelt angeschmiert, liebe Damen.

Gundula Dietrich, Geschäftsführerin von Aon, fasst die Lage daher im Kern folgendermaßen zusammen: „Wir brauchen neue Anreize, damit sich Frauen stärker mit der Betriebsrente auseinandersetzen. Arbeitgeber können in dieser Richtung unterstützen. Das hilft letztendlich auch, eingefahrene Rollenmuster zu verlassen.“ Aber nicht nur Arbeitgeber können hier Impulse geben. Sprechen auch Sie Ihre Kundinnen auf dieses Problem an, liebe Maklerinnen und Makler.

Das Schwerpunktthema Im August: Die Arbeitskraftabsicherung

In unserer letzten Podcast-Ausgabe hatten wir über die Ergebnisse der „BU-Leistungspraxisstudie 2020“ des Analysehauses Franke und Bornberg berichtet. Das Fazit der Studie: „Die Versicherer drücken sich nicht vor der Leistung“.

Das sieht auch Stephan Kaiser so. Der Geschäftsführer der BU-Expertenservice GmbH aus Schweinfurt weiß aber aus eigener Erfahrung, dass der Weg zur Leistung für Versicherte durchaus auch mal steinig sein kann. Wir sprachen mit ihm per Schaltung darüber, was Makler tun können, um die Erfolgsaussichten ihrer Mandanten im Ernstfall zu erhöhen.

So. Damit sind wir für diese Woche wieder durch, liebe Hörerinnen und Hörer. Sie kennen das an dieser Stelle ja wahrscheinlich schon: Abonnieren Sie den Podcast auf einer der gängigen Podcast-Plattformen, bewerten Sie ihn dort, erzählen Sie Kollegen, Freunden und Bekannten davon. Und geben Sie uns Feedback unter redaktion@pfefferminzia.de

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