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Die Woche #159 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 159 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 159 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 24. November 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Eva-Maria Donzelli von der Continentale über die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. • In den News der Woche mehren sich unzufriedene Kundenstimmen zur KFZ-Versicherung von US-Autobauer Tesla. Kostenfreie Makler-Apps überzeugen die Tester von „Finanztest“ nicht. Der Bundesgerichtshof kippt eine Klausel im Riester-Vertrag. Und bei der Arbeitskraftabsicherung wird es finanziell eng. • Und wir haben wieder einen „Rechtsschutztipp des Monats“ in Zusammenarbeit mit Milan Jarosch von der DMB Rechtsschutz-Versicherung für Sie.

Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Wir unterhalten uns über die Absicherung von „hoheitlichen“ Ehrenämtern wie Feuerwehrleuten – und über Schauspiellegende Steve McQueen.

Im Gespräch Mit Eva-Maria Donzelli, Continentale Der Fachkräftemangel ist längst in Deutschland angekommen. Gerade kleinere und mittelgroße Unternehmen haben es oft schwer, gutes Personal zu finden und zu binden. Ein Hebel kann hier die betriebliche Krankenversicherung sein. Denn mit ihr können Arbeitgeber ihre Attraktivität erhöhen. Das Potenzial der bKV ist dabei bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Woran das liegt, wie man Arbeitgeber von der bKV überzeugen kann und wie Vermittler die Vorteile klarer hervorheben können, fragten wir am Rande der DKM Eva-Maria Donzelli, Leiterin Firmen- und Verbandskunden Kranken bei der Continentale.

Die News der Woche Seit 2019 bietet der US-Autobauer Tesla um Milliardär Elon Musk eine KFZ-Versicherung an. Die Versprechen waren groß. So stellte Musk einen „deutlich besseren“ Service in Aussicht als bei den Wettbewerbern und peilte sogar Unfallreparaturen innerhalb eines Tages an.

Nun mehren sich aber die unzufriedenen Kundenstimmen, wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ berichtet. Beispiel: Mark Bova. Der US-Armee-Veteran kaufte einen Tesla samt KFZ-Versicherung, die ihn laut Bericht pro Monat 93 Dollar kostet. Gut zwei Wochen später war Bova mit seinem Tesla unterwegs und schaltete den Autopiloten ein. Der funktionierte offenbar nicht richtig, scherte plötzlich nach links aus – der Wagen überschlug sich. Bova zog sich eine Rückenverletzung zu, musste später operiert werden.

Und hatte überdies noch Ärger mit der KFZ-Versicherung. Sieben Monate musste er warten, bis der Totalschaden am Auto beglichen wurde. Auf eine Entschädigung seiner Arztrechnungen in Höhe von 55.000 Dollar wartet er laut eigener Aussage immer noch – dafür sei die Haftpflicht des Autobauers zuständig, die ihn seit Monaten nicht zurückrufe. Über die Telefonhotline komme er nicht durch.

Bova ist laut Reuters kein Einzelfall. Die Nachrichtenagentur beruft sich auf Interviews mit sechs weiteren Kunden, sowie zahlreichen Beschwerden in den Sozialen Medien und auf Online-Seiten. Die Kunden bemängeln vor allem die langen Wartezeiten, bis Geld aufs Konto kommt oder die Autos repariert werden – und dass die Schadenbearbeiter nicht greifbar sind.

Das ruft nun wohl auch die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Das Ohio Department of Insurance habe laut Reuters in diesem Jahr zwei Verstöße von Tesla bei der Schadenbearbeitung festgestellt und plane eine entsprechende Untersuchung der Praktiken. Tesla stand Reuters für eine Stellungnahme übrigens nicht zur Verfügung.

Jingle Die „Finanztest“ hat sich für die Dezember-Ausgabe kostenfreie Makler-Apps im Versicherungsbereich vorgenommen. Vier Apps kamen dabei unter die Lupe: Check24, Clark, Feelix und Good24. Dort registriert man sich mit seinen persönlichen Daten, lädt dann seine Versicherungsverträge hoch und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Makler für ihn tätig werden kann. Im Test ging es vor allem darum, wie die Apps mit Fragen nach dem individuellen Bedarf umgehen, ob erklärt wird, warum eine neue Versicherung vorgeschlagen wird und ob digitale oder Telefon-Beratung klappen.

Das Fazit ist mau. „Insgesamt war die Beratungsqualität nicht besser als befriedigend. Beim Anbieter Feelix sogar mangelhaft“, heißt es von den Testern. Die Apps könnten allenfalls für Leute interessant sein, „die ihren Versicherungsbedarf in etwa einschätzen können, keinen großen Beratungsbedarf haben und digitalaffin sind“, meint Finanztest-Redakteurin Simone Weidner.

Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wundert man sich nicht über das Testergebnis. „Wir vom BVK sagten schon immer, dass guter Versicherungsvertrieb die persönliche Beratung braucht“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler bringen in dieser Hinsicht alles mit, was sich Versicherungskunden wünschen: Das persönliche Gespräch, das durch Qualifikation, Kompetenz und Fairness glänzt und vom Dialog lebt. Hier kann kein noch so ausgeklügelter Algorithmus und Chatbot mithalten.“

Jingle Ist schon toll, wenn in den Sonderbedingungen für einen Sparvertrag so ein Satz steht: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“ Kein Wort darüber, wie viel. Kein Wort darüber, wann und wie oft. Nischt. Deshalb entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass das so nicht in Ordnung ist – und kippte die Klausel.

Damit hat sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Sparkasse Günzburg-Krumbach durchgesetzt, die diese Klausel in ihre Riester-Sparverträge reingeschrieben hatte. Die Klausel sei unwirksam, bemängelten die Verbraucherschützer, da sie nicht klar und verständlich sei. Sie benachteilige den Sparer damit „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen“. Weshalb sich die beklagte Sparkasse auf diese und inhaltsgleiche Klauseln nicht berufen können soll.

Wie üblich ging der Fall durch mehrere Instanzen: das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München. Schon die beiden hatten sich auf die Seite der Verbraucherschützer gestellt, allerdings die Revision beim BGH zugelassen. Und über die wollte die nicht lockerlassende Sparkasse dafür sorgen, dass die Klage abgewiesen wird.

Klappte wieder nicht. Der BGH betrachtet die angefochtene Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung und bemängelt deshalb, hier in gekürzter Form: „Die Klausel ist nicht klar und verständlich und benachteiligt dadurch die Vertragspartner der Beklagten unangemessen. Diese können die mit der Klausel für sie verbundenen wirtschaftlichen Folgen nicht absehen. Die Klausel lässt nicht erkennen, ob die Beklagte im Fall der Vereinbarung einer Leibrente tatsächlich Abschluss- und/oder Vermittlungskosten vom Verbraucher beansprucht.“ Außerdem bemängelten die Richter die von uns vorhin auch schon genannten fehlenden Details. Verbraucher könnten somit die Größenordnung nicht absehen.

Jingle Mehr als jede zweite Person in Deutschland macht sich angesichts der Inflation Sorgen. Und zwar dass sie nicht genug Geld hat, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Besonders bei Frauen ist diese Angst sehr präsent. Von ihnen sind fast zwei Drittel (63 Prozent) besorgt, sich zusätzliche Vorsorge nicht leisten zu können. Zum Beispiel für den Fall, dass sie berufsunfähig (BU) werden. Das ist ein Anstieg um 21 Prozentpunkte im Vergleich zu 2020.

Das zeigt eine repräsentative Studie des Versorgungswerks Metallrente zum Thema Arbeitskraft, für die Kantar Public rund 2.000 Menschen zwischen 14 und 45 Jahren befragte. Erstmalig wurde die Studie im Jahr 2020 durchgeführt. Und zum eingangs erwähnten Ergebnis passt, dass Geldmangel als häufigster Grund genannt wird, die Arbeitskraft nicht abzusichern. 38 Prozent der nicht vorsorgenden Frauen geben an, dass das am Geld liegt – 10 Prozentpunkte mehr als 2020. Aber auch bei den Männern ist die finanzielle Lage angespannter als noch vor drei Jahren. Hier stieg der Anteil derjenigen mit zu wenig Geld für die Arbeitskraftabsicherung von 21 auf 32 Prozent.

Zudem sind Frauen deutlich sensibler gegenüber dem Gedanken, im Laufe ihres Berufslebens aufgrund der Psyche nicht mehr arbeiten zu können. 58 Prozent von ihnen bereitet dieses Szenario aktuell Sorge – 15 Prozentpunkte mehr als 2020. Aber auch fast die Hälfte (48 Prozent) der Männer zwischen 14 und 45 Jahren sorgt sich, aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten zu können. Zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 war es noch weniger als ein Drittel (30 Prozent).

**Der Rechtsschutztipp des Monats in Kooperation mit DMB Rechtsschutz **Wieder dürfen wir Sie zu einer neuen Folge unseres Formats „Der Rechtsschutztipp des Monats“ begrüßen! Zusammen mit Milan Jarosch, Leiter Vertrieb der DMB Rechtsschutz-Versicherung, wollen wir Ihnen Trends und Wissenswertes zum Thema Rechtsschutz näherbringen. Heute geht es darum, wie die Rechtsschutzversicherung in der Geldanlage helfen kann.

Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 159 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 24. November 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Eva-Maria Donzelli von der Continentale über die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. • In den News der Woche mehren sich unzufriedene Kundenstimmen zur KFZ-Versicherung von US-Autobauer Tesla. Kostenfreie Makler-Apps überzeugen die Tester von „Finanztest“ nicht. Der Bundesgerichtshof kippt eine Klausel im Riester-Vertrag. Und bei der Arbeitskraftabsicherung wird es finanziell eng. • Und wir haben wieder einen „Rechtsschutztipp des Monats“ in Zusammenarbeit mit Milan Jarosch von der DMB Rechtsschutz-Versicherung für Sie.

Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Wir unterhalten uns über die Absicherung von „hoheitlichen“ Ehrenämtern wie Feuerwehrleuten – und über Schauspiellegende Steve McQueen.

Im Gespräch Mit Eva-Maria Donzelli, Continentale Der Fachkräftemangel ist längst in Deutschland angekommen. Gerade kleinere und mittelgroße Unternehmen haben es oft schwer, gutes Personal zu finden und zu binden. Ein Hebel kann hier die betriebliche Krankenversicherung sein. Denn mit ihr können Arbeitgeber ihre Attraktivität erhöhen. Das Potenzial der bKV ist dabei bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Woran das liegt, wie man Arbeitgeber von der bKV überzeugen kann und wie Vermittler die Vorteile klarer hervorheben können, fragten wir am Rande der DKM Eva-Maria Donzelli, Leiterin Firmen- und Verbandskunden Kranken bei der Continentale.

Die News der Woche Seit 2019 bietet der US-Autobauer Tesla um Milliardär Elon Musk eine KFZ-Versicherung an. Die Versprechen waren groß. So stellte Musk einen „deutlich besseren“ Service in Aussicht als bei den Wettbewerbern und peilte sogar Unfallreparaturen innerhalb eines Tages an.

Nun mehren sich aber die unzufriedenen Kundenstimmen, wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ berichtet. Beispiel: Mark Bova. Der US-Armee-Veteran kaufte einen Tesla samt KFZ-Versicherung, die ihn laut Bericht pro Monat 93 Dollar kostet. Gut zwei Wochen später war Bova mit seinem Tesla unterwegs und schaltete den Autopiloten ein. Der funktionierte offenbar nicht richtig, scherte plötzlich nach links aus – der Wagen überschlug sich. Bova zog sich eine Rückenverletzung zu, musste später operiert werden.

Und hatte überdies noch Ärger mit der KFZ-Versicherung. Sieben Monate musste er warten, bis der Totalschaden am Auto beglichen wurde. Auf eine Entschädigung seiner Arztrechnungen in Höhe von 55.000 Dollar wartet er laut eigener Aussage immer noch – dafür sei die Haftpflicht des Autobauers zuständig, die ihn seit Monaten nicht zurückrufe. Über die Telefonhotline komme er nicht durch.

Bova ist laut Reuters kein Einzelfall. Die Nachrichtenagentur beruft sich auf Interviews mit sechs weiteren Kunden, sowie zahlreichen Beschwerden in den Sozialen Medien und auf Online-Seiten. Die Kunden bemängeln vor allem die langen Wartezeiten, bis Geld aufs Konto kommt oder die Autos repariert werden – und dass die Schadenbearbeiter nicht greifbar sind.

Das ruft nun wohl auch die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Das Ohio Department of Insurance habe laut Reuters in diesem Jahr zwei Verstöße von Tesla bei der Schadenbearbeitung festgestellt und plane eine entsprechende Untersuchung der Praktiken. Tesla stand Reuters für eine Stellungnahme übrigens nicht zur Verfügung.

Jingle Die „Finanztest“ hat sich für die Dezember-Ausgabe kostenfreie Makler-Apps im Versicherungsbereich vorgenommen. Vier Apps kamen dabei unter die Lupe: Check24, Clark, Feelix und Good24. Dort registriert man sich mit seinen persönlichen Daten, lädt dann seine Versicherungsverträge hoch und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Makler für ihn tätig werden kann. Im Test ging es vor allem darum, wie die Apps mit Fragen nach dem individuellen Bedarf umgehen, ob erklärt wird, warum eine neue Versicherung vorgeschlagen wird und ob digitale oder Telefon-Beratung klappen.

Das Fazit ist mau. „Insgesamt war die Beratungsqualität nicht besser als befriedigend. Beim Anbieter Feelix sogar mangelhaft“, heißt es von den Testern. Die Apps könnten allenfalls für Leute interessant sein, „die ihren Versicherungsbedarf in etwa einschätzen können, keinen großen Beratungsbedarf haben und digitalaffin sind“, meint Finanztest-Redakteurin Simone Weidner.

Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wundert man sich nicht über das Testergebnis. „Wir vom BVK sagten schon immer, dass guter Versicherungsvertrieb die persönliche Beratung braucht“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler bringen in dieser Hinsicht alles mit, was sich Versicherungskunden wünschen: Das persönliche Gespräch, das durch Qualifikation, Kompetenz und Fairness glänzt und vom Dialog lebt. Hier kann kein noch so ausgeklügelter Algorithmus und Chatbot mithalten.“

Jingle Ist schon toll, wenn in den Sonderbedingungen für einen Sparvertrag so ein Satz steht: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“ Kein Wort darüber, wie viel. Kein Wort darüber, wann und wie oft. Nischt. Deshalb entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass das so nicht in Ordnung ist – und kippte die Klausel.

Damit hat sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Sparkasse Günzburg-Krumbach durchgesetzt, die diese Klausel in ihre Riester-Sparverträge reingeschrieben hatte. Die Klausel sei unwirksam, bemängelten die Verbraucherschützer, da sie nicht klar und verständlich sei. Sie benachteilige den Sparer damit „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen“. Weshalb sich die beklagte Sparkasse auf diese und inhaltsgleiche Klauseln nicht berufen können soll.

Wie üblich ging der Fall durch mehrere Instanzen: das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München. Schon die beiden hatten sich auf die Seite der Verbraucherschützer gestellt, allerdings die Revision beim BGH zugelassen. Und über die wollte die nicht lockerlassende Sparkasse dafür sorgen, dass die Klage abgewiesen wird.

Klappte wieder nicht. Der BGH betrachtet die angefochtene Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung und bemängelt deshalb, hier in gekürzter Form: „Die Klausel ist nicht klar und verständlich und benachteiligt dadurch die Vertragspartner der Beklagten unangemessen. Diese können die mit der Klausel für sie verbundenen wirtschaftlichen Folgen nicht absehen. Die Klausel lässt nicht erkennen, ob die Beklagte im Fall der Vereinbarung einer Leibrente tatsächlich Abschluss- und/oder Vermittlungskosten vom Verbraucher beansprucht.“ Außerdem bemängelten die Richter die von uns vorhin auch schon genannten fehlenden Details. Verbraucher könnten somit die Größenordnung nicht absehen.

Jingle Mehr als jede zweite Person in Deutschland macht sich angesichts der Inflation Sorgen. Und zwar dass sie nicht genug Geld hat, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Besonders bei Frauen ist diese Angst sehr präsent. Von ihnen sind fast zwei Drittel (63 Prozent) besorgt, sich zusätzliche Vorsorge nicht leisten zu können. Zum Beispiel für den Fall, dass sie berufsunfähig (BU) werden. Das ist ein Anstieg um 21 Prozentpunkte im Vergleich zu 2020.

Das zeigt eine repräsentative Studie des Versorgungswerks Metallrente zum Thema Arbeitskraft, für die Kantar Public rund 2.000 Menschen zwischen 14 und 45 Jahren befragte. Erstmalig wurde die Studie im Jahr 2020 durchgeführt. Und zum eingangs erwähnten Ergebnis passt, dass Geldmangel als häufigster Grund genannt wird, die Arbeitskraft nicht abzusichern. 38 Prozent der nicht vorsorgenden Frauen geben an, dass das am Geld liegt – 10 Prozentpunkte mehr als 2020. Aber auch bei den Männern ist die finanzielle Lage angespannter als noch vor drei Jahren. Hier stieg der Anteil derjenigen mit zu wenig Geld für die Arbeitskraftabsicherung von 21 auf 32 Prozent.

Zudem sind Frauen deutlich sensibler gegenüber dem Gedanken, im Laufe ihres Berufslebens aufgrund der Psyche nicht mehr arbeiten zu können. 58 Prozent von ihnen bereitet dieses Szenario aktuell Sorge – 15 Prozentpunkte mehr als 2020. Aber auch fast die Hälfte (48 Prozent) der Männer zwischen 14 und 45 Jahren sorgt sich, aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten zu können. Zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 war es noch weniger als ein Drittel (30 Prozent).

**Der Rechtsschutztipp des Monats in Kooperation mit DMB Rechtsschutz **Wieder dürfen wir Sie zu einer neuen Folge unseres Formats „Der Rechtsschutztipp des Monats“ begrüßen! Zusammen mit Milan Jarosch, Leiter Vertrieb der DMB Rechtsschutz-Versicherung, wollen wir Ihnen Trends und Wissenswertes zum Thema Rechtsschutz näherbringen. Heute geht es darum, wie die Rechtsschutzversicherung in der Geldanlage helfen kann.

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