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Die Woche #123 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 123 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 123 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 17. Februar 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir fragten den CDU-Finanzpolitiker und Bundestagsabgeordneten Carsten Brodesser, ob er glaubt, dass es zu einem EU-weiten Provisionsverbot in der Anlageberatung kommt. • In den News der Woche muss sich EU-Kommissarin McGuinness Häme gefallen lassen für einen Rechenfehler in einer Studie zur Provisionsberatung, der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil zur Widerspruchsbelehrung im Versicherungsmarkt gefällt, Privatanleger verfallen in die alte Zick-Zack-Zyklik zurück und der Versicherungsverband GDV schimpft, das immer noch zu viele Häuser in Überschwemmungsgebieten gebaut werden.
• Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Februar, „Fachkräftemangel“, erzählt René Neumann, Fachbereichsleiter Personal und Partner beim Münchener Verein, wie er den Engpass wahrnimmt und welche Strategien der Versicherer in petto hat, um fähige Leute anzulocken.

_WERBUNG Über 150 Aussteller, 100 spannende Fachvorträge und als prominente Redner: • Bayern-Star Uli Hoeneß
• Politiklegende Gregor Gysi • und Boulevard-Journalist Julian Reichelt.
Die MMM-Messe ist das Event des Jahres für alle Profis, Einsteiger und Interessierten der Finanz- und Versicherungswelt.

Informieren Sie sich über neue Produkte, aktuelle Branchentrends und starke Messe-Angebote von BMW, Mercedes-Benz und Opel. Sammeln Sie wertvolle IDD-Stunden und netzwerken Sie ganz nebenbei mit Kollegen und Branchengrößen!

Am 9. März, im MOC München.
Jetzt mehr erfahren und kostenfreies Messeticket sichern unter: www.mmm-messe.de
Wir freuen uns auf Sie! Ihre Fonds Finanz _

Im Gespräch Mit CDU-Politiker Carsten Brodesser „Ein Provisionsverbot wäre ein sozialpolitischer Irrweg“, findet der CDU-Finanzpolitiker und Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser. Ein Verbot von Provisionen in der Anlageberatung, wie es die Europäisch Kommission aktuell im Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie vorgeschlagen hat, hätte „unabsehbare Folgen für deutsche Kleinanleger“, mahnt Brodesser. Mit dem bestens vernetzten Finanzpolitiker der Union, der zum Beispiel auch dem Finanzausschuss des Bundestags angehört, sprechen wir jetzt. Darin fragen wir ihn, ob ein Provisionsverbot noch abwendbar ist, was Brodesser von der Bundesregierung konkret einfordert – und wie es mit der privaten und geförderten Altersvorsorge in Deutschland weitergehen soll.

In eigener Sache Heute um 16 Uhr ist es so weit, dann startet die Premiere der vierten Sendung von Biomex.TV! Spannende Gäste haben mein Co-Moderator Christian Schwalb und ich für die Studio-Talkrunde zu Besuch. Nämlich: • Barbara Ries, Bereichsleiterin Leben/Kranken Markt- & Produktmanagement bei der Deutschen Rück • Justus Lücke, Geschäftsführer der Versicherungsforen Leipzig und • Arbeitskraftexperte Philip Wenzel

Das Thema: Weiterentwicklungspotenziale in der Arbeitskraftabsicherung.

Doch damit nicht genug. Die Sendung ist vollgepackt mit zwei Entscheider-Interviews, Wenzels mittelscharfem Senf, News – und ein ganz neues Format haben wir auch für Sie: Jöhnkes Fallstricke, in dem Rechtsanwalt Björn Jöhnke kurz und kompakt wichtige Urteile für Vermittler bespricht. Interessiert? Dann schalten Sie ein! Heute um 16 Uhr auf www.biomex.tv

Die News der Woche Wie bereits eben im Gespräch mit CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser durchklang, setzt sich Finanzkommissarin Mairead McGuinness für ein EU-weites Provisionsverbot auf Finanzprodukte ein. Dabei argumentiert sie unter anderem damit, dass gegen Provision vermittelte Produkte um 35 Prozent teurer seien als jene ohne Provision. Doch nun gab die Europäische Kommission bekannt: Die Zahl stimmt nicht. In der zugrunde liegenden Studie habe es einen Rechenfehler gegeben, wie die von der Kommission beauftragten Autoren vom Beratungsunternehmen Kantar einräumten. Beim Vermittlerverband Votum kann man sich angesichts dieses peinlichen Faux pas eine gewisse Häme nicht verkneifen.

Aber der Reihe nach: Der Rechenfehler unterlief den Studienautoren in der ersten Fassung der Studie vom Mai 2022. Und die Begründung der Kommission lautet so: „Kantar bestätigte, dass für die analysierte Stichprobe, die 176 Finanzprodukte umfasste, die Kosten für Produkte mit Anreizen 24 bis 26 Prozent höher sind als für Produkte ohne Anreize und nicht 35 Prozent, wie zuvor berichtet.“ Im Klartext: Produkte, die mit Provision verkauft wurden, sind laut Studie im Schnitt nur etwa ein Viertel teurer als Produkte, die ohne Provision verkauft wurden. Und nicht 35 Prozent teurer.

Und jetzt? Mit einem lapidaren „Schwamm drüber“ ist die Sache jedenfalls nicht aus der Welt geschafft. Denn die falschen 35 Prozent sind nicht einfach irgendeine Zahl. Sie sind ein wesentliches Argument für die Befürworter eines Provisionsverbots in der EU – das da lautet: Gegen Provision vermittelte Produkte sind für Kleinanleger viel zu teuer. Schon klar: Auch ein Viertel höhere Kosten sind nun mal höhere Kosten – und am Ende viel Geld. Gleichwohl dürfte der Fehler den Gegnern des Provisionsverbots in die Hände spielen.

Der Vermittlerverband Votum hat sich als erstes zu Wort gemeldet – und zieht sogar den korrigierten Wert in Zweifel. McGuinness stehe vor einem „Scherbenhaufen“, unkt Votum-Vorstand Martin Klein – und hat gleich mal eine Botschaft in Richtung Brüssel: „Die fehlerhafte Kantar-Studie kann keine Grundlage für so eine richtungsweisende politische Diskussion sein“, sagt er und fordert die Kommissarin dazu auf, „öffentlich zurückzurudern“. Es könne nicht sein, dass auf Basis falscher Berechnungen über die Zukunft von hunderttausenden Finanzberatern diskutiert werde – zumal Votum keinen Einblick in die Datengrundlage der Studie bekommen habe. „Wohin diese Intransparenz führt, sehen wir nun auf öffentlicher Bühne. Das ist peinlich“, so das Fazit Kleins.

Jingle Kann eine Versicherungsnehmerin ihre Versicherung auch noch nach Jahren rückabwickeln lassen, weil damals in der Widerspruchsbelehrung etwas schieflief? Das musste der Bundesgerichtshof, kurz BGH, jetzt entscheiden.

Was war geschehen? Nun, die Klägerin hatte zusammen mit einem weiteren Versicherungsnehmer im Herbst 2002 fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungsverträge abgeschlossen. Versicherungsbeginn waren der 1. November und der 1. Dezember. 2016 und 2017 kündigten sie ihre Verträge. 2018 widersprachen sie ihnen dann aber noch zusätzlich und wollten sie rückabwickeln lassen.

Warum? Knackpunkt war ein Fehler, den der Versicherer beim Widerspruchsrecht begangen hatte. Er hatte darin das Recht zum „schriftlichen Widerspruch“ erwähnt. Laut damals gültigem Versicherungsvertragsgesetz hätte aber auch die Textform genügt. Der Unterschied liegt darin, dass für den schriftlichen Widerspruch die eigenhändige Unterschrift nötig ist. Für die Textform reicht auch eine E-Mail oder sogar Whatsapp-Nachricht.

Die Klägerin wollte diesen Fehler offenbar nutzen, um Jahre später noch ihre Verträge rückwirkend loszuwerden. Doch schon die Vorinstanzen – Kammergericht und Landgericht Berlin – lehnten das ab. Der Versuch widerspreche dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in Paragraf 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschrieben ist. Das Berufungsgericht meinte etwa: „Der Fehler in der Belehrung kann die Klägerin nicht ernsthaft davon abgehalten haben, dem Vertrag innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu widersprechen.“ Stattdessen habe der Versicherer ein „schutzwürdiges Vertrauen“ darin gehabt, dass der Vertrag fortbesteht.

Dem Argument folgte nun auch der BGH: Das Widerspruchsrecht auszuüben, verstößt gegen Treu und Glauben, wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, der dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit nimmt, „sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben“. Denn das stelle eine „nur geringfügige, im Ergebnis folgenlose Verletzung der Pflicht des Versicherers zur ordnungsgemäßen Belehrung“ dar (Aktenzeichen: IV ZR 353/21).

Jingle Bringen wir – für die Presse nicht ganz üblich – zunächst die gute Nachricht: Die Investmentbranche hat in Deutschland auch in einem Krisenjahr wie 2022 massig Geld eingesammelt. 65,5 Milliarden Euro waren es, wie der Branchenverband BVI meldet. Das ist zwar viel weniger als noch im Hurra-Jahr 2021 mit satten 256,1 Milliarden Euro. Doch es ist auch kein Netto-Abfluss wie noch in der Finanzkrise 2008 und immerhin mehr als in der Eurokrise 2011.

So weit, so solide. Doch die Zahlen zeigen auch etwas anderes, nämlich welch scheues Reh der private Anleger offenbar immer noch ist. Und wie er sich von fallenden Kursen beeindrucken lässt. Über zehn Jahre lang brauchten Publikumsfonds per Saldo kein Geld zurückzuzahlen – die Zuflüsse überwogen jedes Jahr die Abflüsse. Aber in dieser Zeit ging es mit nur kurzen Pausen an den Märkten stetig bergauf. Diese starke Serie hat die Krise nun beendet, die Kurse brachen kräftig ein. Und aus Publikumsfonds flossen 4,2 Milliarden Euro ab. Deutlich weniger nervös wirken hingegen die Großinvestoren. Denn die für sie aufgelegten Spezialfonds verzeichneten im vergangenen Jahr weiterhin Zuflüsse – die Menschen haben weiter eingezahlt. 62 Milliarden Euro, um mal genau zu sein.

Und was noch tiefer blicken lässt: 56 Milliarden von besagten 62 Milliarden Euro haben ausdrückliche Altersvorsorgeeinrichtungen eingesammelt. Im Jahr davor waren es noch 19 Milliarden Euro weniger. Wie der BVI ausgerechnet hat, sind Altersvorsorgeeinrichtungen – also Pensionsfonds – mit 669 Milliarden Euro die größte Anlegergruppe in Deutschland. Danach kommen Versicherer mit 528 Milliarden Euro. Es sieht so aus, als sei das Geld dort in wesentlich festeren Händen als bei den Publikumsfonds.

Jingle In Deutschland entstehen immer noch Häuser in hochwassergefährdeten Zonen – und das stößt in der Versicherungswirtschaft auf Unverständnis. „Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) . Doch in der Baubranche scheint dieser Appell nicht so recht zu verfangen.

Wie der GDV auf Basis eigener Berechnungen meldet, sind seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden. Davon über 32.000 in Überschwemmungsgebieten. Pro Jahr kamen also etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in den Risikogebieten hinzu, rechnet der Verband vor.

Der GDV nutzt die aktuelle Erhebung, um erneut nach tiefgreifenden Änderungen des Bau- und Planungsrechts zu rufen. Asmussen stellt klar: „Nur durch klimaangepasstes Bauen können die volkwirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden.“ Doch in den geltenden Bauvorschriften ist davon noch nichts zu spüren, findet die Versicherungslobby. Das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ müsse daher in die Baugesetzgebung aufgenommen werden.

Auch für bestehende Gebäude wünscht sich der GDV mehr Schutzmaßnahmen, um die Folgen aus Überschwemmungen und Starkregenereignissen besser einzudämmen. „Prävention und Klimafolgenanpassung sind der Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen“, so Asmussen. Die Versicherungswirtschaft setze sich daher für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein.

Das GDV-Konzept sieht vor, alle Wohngebäude gegen alle Naturgefahren zu versichern – und zwar auf Basis eines „Opt-out“-Modells. Im Klartext: Den bereits bestehenden Gebäudeversicherungen soll ab einem Stichtag X automatisch eine Elementarschutz-Absicherung hinzugefügt werden – es sei denn, Kunden widersprechen diesem Automatismus ausdrücklich. Dafür braucht es allerdings eine gesetzliche Grundlage. „Neue Verträge schließen den Schutz ohnehin ein“, heißt es beim GDV.

Das Schwerpunktthema Im Februar: Fachkräftemangel „Wir spüren den Fachkräftemangel sehr deutlich“, das sagt René Neumann, Fachbereichsleiter Personal und Partner beim Münchener Verein, gleich im Interview. Rund ein Jahr habe es beispielsweise gebraucht, um eine bestimmte Stelle im Außendienst zu besetzen. Gut, das ist eher ein Ausreißer nach oben, zeigt aber, dass auch Versicherungsunternehmen erfinderisch sein müssen, um an fähige Leute zu kommen. Eine Strategie funktioniert gut beim Münchener Verein: Das Empfehlungsmarketing von Mitarbeiter zu potenziellem Mitarbeiter. Denn wer jemanden empfiehlt, der dann erfolgreich beim Münchener Verein anheuert, bekommt einen ordentlichen Bonus. Und mit ordentlich meinen wir vierstellig. Aber hören sie doch einfach selbst.

Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

Abspann

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Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir fragten den CDU-Finanzpolitiker und Bundestagsabgeordneten Carsten Brodesser, ob er glaubt, dass es zu einem EU-weiten Provisionsverbot in der Anlageberatung kommt. • In den News der Woche muss sich EU-Kommissarin McGuinness Häme gefallen lassen für einen Rechenfehler in einer Studie zur Provisionsberatung, der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil zur Widerspruchsbelehrung im Versicherungsmarkt gefällt, Privatanleger verfallen in die alte Zick-Zack-Zyklik zurück und der Versicherungsverband GDV schimpft, das immer noch zu viele Häuser in Überschwemmungsgebieten gebaut werden.
• Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Februar, „Fachkräftemangel“, erzählt René Neumann, Fachbereichsleiter Personal und Partner beim Münchener Verein, wie er den Engpass wahrnimmt und welche Strategien der Versicherer in petto hat, um fähige Leute anzulocken.

_WERBUNG Über 150 Aussteller, 100 spannende Fachvorträge und als prominente Redner: • Bayern-Star Uli Hoeneß
• Politiklegende Gregor Gysi • und Boulevard-Journalist Julian Reichelt.
Die MMM-Messe ist das Event des Jahres für alle Profis, Einsteiger und Interessierten der Finanz- und Versicherungswelt.

Informieren Sie sich über neue Produkte, aktuelle Branchentrends und starke Messe-Angebote von BMW, Mercedes-Benz und Opel. Sammeln Sie wertvolle IDD-Stunden und netzwerken Sie ganz nebenbei mit Kollegen und Branchengrößen!

Am 9. März, im MOC München.
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Im Gespräch Mit CDU-Politiker Carsten Brodesser „Ein Provisionsverbot wäre ein sozialpolitischer Irrweg“, findet der CDU-Finanzpolitiker und Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser. Ein Verbot von Provisionen in der Anlageberatung, wie es die Europäisch Kommission aktuell im Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie vorgeschlagen hat, hätte „unabsehbare Folgen für deutsche Kleinanleger“, mahnt Brodesser. Mit dem bestens vernetzten Finanzpolitiker der Union, der zum Beispiel auch dem Finanzausschuss des Bundestags angehört, sprechen wir jetzt. Darin fragen wir ihn, ob ein Provisionsverbot noch abwendbar ist, was Brodesser von der Bundesregierung konkret einfordert – und wie es mit der privaten und geförderten Altersvorsorge in Deutschland weitergehen soll.

In eigener Sache Heute um 16 Uhr ist es so weit, dann startet die Premiere der vierten Sendung von Biomex.TV! Spannende Gäste haben mein Co-Moderator Christian Schwalb und ich für die Studio-Talkrunde zu Besuch. Nämlich: • Barbara Ries, Bereichsleiterin Leben/Kranken Markt- & Produktmanagement bei der Deutschen Rück • Justus Lücke, Geschäftsführer der Versicherungsforen Leipzig und • Arbeitskraftexperte Philip Wenzel

Das Thema: Weiterentwicklungspotenziale in der Arbeitskraftabsicherung.

Doch damit nicht genug. Die Sendung ist vollgepackt mit zwei Entscheider-Interviews, Wenzels mittelscharfem Senf, News – und ein ganz neues Format haben wir auch für Sie: Jöhnkes Fallstricke, in dem Rechtsanwalt Björn Jöhnke kurz und kompakt wichtige Urteile für Vermittler bespricht. Interessiert? Dann schalten Sie ein! Heute um 16 Uhr auf www.biomex.tv

Die News der Woche Wie bereits eben im Gespräch mit CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser durchklang, setzt sich Finanzkommissarin Mairead McGuinness für ein EU-weites Provisionsverbot auf Finanzprodukte ein. Dabei argumentiert sie unter anderem damit, dass gegen Provision vermittelte Produkte um 35 Prozent teurer seien als jene ohne Provision. Doch nun gab die Europäische Kommission bekannt: Die Zahl stimmt nicht. In der zugrunde liegenden Studie habe es einen Rechenfehler gegeben, wie die von der Kommission beauftragten Autoren vom Beratungsunternehmen Kantar einräumten. Beim Vermittlerverband Votum kann man sich angesichts dieses peinlichen Faux pas eine gewisse Häme nicht verkneifen.

Aber der Reihe nach: Der Rechenfehler unterlief den Studienautoren in der ersten Fassung der Studie vom Mai 2022. Und die Begründung der Kommission lautet so: „Kantar bestätigte, dass für die analysierte Stichprobe, die 176 Finanzprodukte umfasste, die Kosten für Produkte mit Anreizen 24 bis 26 Prozent höher sind als für Produkte ohne Anreize und nicht 35 Prozent, wie zuvor berichtet.“ Im Klartext: Produkte, die mit Provision verkauft wurden, sind laut Studie im Schnitt nur etwa ein Viertel teurer als Produkte, die ohne Provision verkauft wurden. Und nicht 35 Prozent teurer.

Und jetzt? Mit einem lapidaren „Schwamm drüber“ ist die Sache jedenfalls nicht aus der Welt geschafft. Denn die falschen 35 Prozent sind nicht einfach irgendeine Zahl. Sie sind ein wesentliches Argument für die Befürworter eines Provisionsverbots in der EU – das da lautet: Gegen Provision vermittelte Produkte sind für Kleinanleger viel zu teuer. Schon klar: Auch ein Viertel höhere Kosten sind nun mal höhere Kosten – und am Ende viel Geld. Gleichwohl dürfte der Fehler den Gegnern des Provisionsverbots in die Hände spielen.

Der Vermittlerverband Votum hat sich als erstes zu Wort gemeldet – und zieht sogar den korrigierten Wert in Zweifel. McGuinness stehe vor einem „Scherbenhaufen“, unkt Votum-Vorstand Martin Klein – und hat gleich mal eine Botschaft in Richtung Brüssel: „Die fehlerhafte Kantar-Studie kann keine Grundlage für so eine richtungsweisende politische Diskussion sein“, sagt er und fordert die Kommissarin dazu auf, „öffentlich zurückzurudern“. Es könne nicht sein, dass auf Basis falscher Berechnungen über die Zukunft von hunderttausenden Finanzberatern diskutiert werde – zumal Votum keinen Einblick in die Datengrundlage der Studie bekommen habe. „Wohin diese Intransparenz führt, sehen wir nun auf öffentlicher Bühne. Das ist peinlich“, so das Fazit Kleins.

Jingle Kann eine Versicherungsnehmerin ihre Versicherung auch noch nach Jahren rückabwickeln lassen, weil damals in der Widerspruchsbelehrung etwas schieflief? Das musste der Bundesgerichtshof, kurz BGH, jetzt entscheiden.

Was war geschehen? Nun, die Klägerin hatte zusammen mit einem weiteren Versicherungsnehmer im Herbst 2002 fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungsverträge abgeschlossen. Versicherungsbeginn waren der 1. November und der 1. Dezember. 2016 und 2017 kündigten sie ihre Verträge. 2018 widersprachen sie ihnen dann aber noch zusätzlich und wollten sie rückabwickeln lassen.

Warum? Knackpunkt war ein Fehler, den der Versicherer beim Widerspruchsrecht begangen hatte. Er hatte darin das Recht zum „schriftlichen Widerspruch“ erwähnt. Laut damals gültigem Versicherungsvertragsgesetz hätte aber auch die Textform genügt. Der Unterschied liegt darin, dass für den schriftlichen Widerspruch die eigenhändige Unterschrift nötig ist. Für die Textform reicht auch eine E-Mail oder sogar Whatsapp-Nachricht.

Die Klägerin wollte diesen Fehler offenbar nutzen, um Jahre später noch ihre Verträge rückwirkend loszuwerden. Doch schon die Vorinstanzen – Kammergericht und Landgericht Berlin – lehnten das ab. Der Versuch widerspreche dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in Paragraf 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschrieben ist. Das Berufungsgericht meinte etwa: „Der Fehler in der Belehrung kann die Klägerin nicht ernsthaft davon abgehalten haben, dem Vertrag innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu widersprechen.“ Stattdessen habe der Versicherer ein „schutzwürdiges Vertrauen“ darin gehabt, dass der Vertrag fortbesteht.

Dem Argument folgte nun auch der BGH: Das Widerspruchsrecht auszuüben, verstößt gegen Treu und Glauben, wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, der dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit nimmt, „sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben“. Denn das stelle eine „nur geringfügige, im Ergebnis folgenlose Verletzung der Pflicht des Versicherers zur ordnungsgemäßen Belehrung“ dar (Aktenzeichen: IV ZR 353/21).

Jingle Bringen wir – für die Presse nicht ganz üblich – zunächst die gute Nachricht: Die Investmentbranche hat in Deutschland auch in einem Krisenjahr wie 2022 massig Geld eingesammelt. 65,5 Milliarden Euro waren es, wie der Branchenverband BVI meldet. Das ist zwar viel weniger als noch im Hurra-Jahr 2021 mit satten 256,1 Milliarden Euro. Doch es ist auch kein Netto-Abfluss wie noch in der Finanzkrise 2008 und immerhin mehr als in der Eurokrise 2011.

So weit, so solide. Doch die Zahlen zeigen auch etwas anderes, nämlich welch scheues Reh der private Anleger offenbar immer noch ist. Und wie er sich von fallenden Kursen beeindrucken lässt. Über zehn Jahre lang brauchten Publikumsfonds per Saldo kein Geld zurückzuzahlen – die Zuflüsse überwogen jedes Jahr die Abflüsse. Aber in dieser Zeit ging es mit nur kurzen Pausen an den Märkten stetig bergauf. Diese starke Serie hat die Krise nun beendet, die Kurse brachen kräftig ein. Und aus Publikumsfonds flossen 4,2 Milliarden Euro ab. Deutlich weniger nervös wirken hingegen die Großinvestoren. Denn die für sie aufgelegten Spezialfonds verzeichneten im vergangenen Jahr weiterhin Zuflüsse – die Menschen haben weiter eingezahlt. 62 Milliarden Euro, um mal genau zu sein.

Und was noch tiefer blicken lässt: 56 Milliarden von besagten 62 Milliarden Euro haben ausdrückliche Altersvorsorgeeinrichtungen eingesammelt. Im Jahr davor waren es noch 19 Milliarden Euro weniger. Wie der BVI ausgerechnet hat, sind Altersvorsorgeeinrichtungen – also Pensionsfonds – mit 669 Milliarden Euro die größte Anlegergruppe in Deutschland. Danach kommen Versicherer mit 528 Milliarden Euro. Es sieht so aus, als sei das Geld dort in wesentlich festeren Händen als bei den Publikumsfonds.

Jingle In Deutschland entstehen immer noch Häuser in hochwassergefährdeten Zonen – und das stößt in der Versicherungswirtschaft auf Unverständnis. „Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) . Doch in der Baubranche scheint dieser Appell nicht so recht zu verfangen.

Wie der GDV auf Basis eigener Berechnungen meldet, sind seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden. Davon über 32.000 in Überschwemmungsgebieten. Pro Jahr kamen also etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in den Risikogebieten hinzu, rechnet der Verband vor.

Der GDV nutzt die aktuelle Erhebung, um erneut nach tiefgreifenden Änderungen des Bau- und Planungsrechts zu rufen. Asmussen stellt klar: „Nur durch klimaangepasstes Bauen können die volkwirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden.“ Doch in den geltenden Bauvorschriften ist davon noch nichts zu spüren, findet die Versicherungslobby. Das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ müsse daher in die Baugesetzgebung aufgenommen werden.

Auch für bestehende Gebäude wünscht sich der GDV mehr Schutzmaßnahmen, um die Folgen aus Überschwemmungen und Starkregenereignissen besser einzudämmen. „Prävention und Klimafolgenanpassung sind der Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen“, so Asmussen. Die Versicherungswirtschaft setze sich daher für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein.

Das GDV-Konzept sieht vor, alle Wohngebäude gegen alle Naturgefahren zu versichern – und zwar auf Basis eines „Opt-out“-Modells. Im Klartext: Den bereits bestehenden Gebäudeversicherungen soll ab einem Stichtag X automatisch eine Elementarschutz-Absicherung hinzugefügt werden – es sei denn, Kunden widersprechen diesem Automatismus ausdrücklich. Dafür braucht es allerdings eine gesetzliche Grundlage. „Neue Verträge schließen den Schutz ohnehin ein“, heißt es beim GDV.

Das Schwerpunktthema Im Februar: Fachkräftemangel „Wir spüren den Fachkräftemangel sehr deutlich“, das sagt René Neumann, Fachbereichsleiter Personal und Partner beim Münchener Verein, gleich im Interview. Rund ein Jahr habe es beispielsweise gebraucht, um eine bestimmte Stelle im Außendienst zu besetzen. Gut, das ist eher ein Ausreißer nach oben, zeigt aber, dass auch Versicherungsunternehmen erfinderisch sein müssen, um an fähige Leute zu kommen. Eine Strategie funktioniert gut beim Münchener Verein: Das Empfehlungsmarketing von Mitarbeiter zu potenziellem Mitarbeiter. Denn wer jemanden empfiehlt, der dann erfolgreich beim Münchener Verein anheuert, bekommt einen ordentlichen Bonus. Und mit ordentlich meinen wir vierstellig. Aber hören sie doch einfach selbst.

Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt.

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