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Aufhebungsvertrag und Kündigung zum Jahresende

16:08
 
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nicht sehr beliebt aber dennoch sehr häufig

Auch dieses Jahr erreichen mich wieder zum Jahresende viele Anfragen rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ob über einen Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung.

Aus diesem Anlass gebe ich in dieser Podcastfolge ein paar Hinweise:

  • Kündigungsfristen sind entweder im Arbeitsvertrag geregelt oder ergeben sich aus dem Gesetz § 622 BGB. Es kann hier Unterschiede geben, je nachdem ob der Arbeitgeber kündigt oder die Arbeitnehmer. Bei einer Arbeitgeberkündigung verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Betriebszugehörigkeit nach der gesetzlichen Regelung automatisch. Für die Arbeitnehmerkündigung nur dann, wenn die verlängerten Kündigungsfristen ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sind.

  • Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen, heisst mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Eine E-mail Kündigung reicht nicht aus! Eine nähere Kündigungsbegründung ist wiederum im Kündigungsschreiben nicht erforderlich.

  • Statt einer Kündigung kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden - auch schriftlich. Der Aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass die einzelnen Bedingungen zwischen den Parteien vereinbart werden und es einen sanfteren Ausstieg ermöglicht, ausserdem alle Bedingungen der Beendigung klar geregelt sind.

Wenn du Fragen rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hast melde dich gerne per mail an kontakt@arbeitsrecht-sideri.de

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  • Kündigungsfristen sind entweder im Arbeitsvertrag geregelt oder ergeben sich aus dem Gesetz § 622 BGB. Es kann hier Unterschiede geben, je nachdem ob der Arbeitgeber kündigt oder die Arbeitnehmer. Bei einer Arbeitgeberkündigung verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Betriebszugehörigkeit nach der gesetzlichen Regelung automatisch. Für die Arbeitnehmerkündigung nur dann, wenn die verlängerten Kündigungsfristen ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sind.

  • Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen, heisst mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Eine E-mail Kündigung reicht nicht aus! Eine nähere Kündigungsbegründung ist wiederum im Kündigungsschreiben nicht erforderlich.

  • Statt einer Kündigung kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden - auch schriftlich. Der Aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass die einzelnen Bedingungen zwischen den Parteien vereinbart werden und es einen sanfteren Ausstieg ermöglicht, ausserdem alle Bedingungen der Beendigung klar geregelt sind.

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