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Wirtschaftsnews vom 24. Januar 2023

 
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Thema heute:
Grundsteuererklärung: 14 Bundesländer schicken nach Fristende zunächst Erinnerungsschreiben

Wenige Tage vor Ablauf der Frist am 31. Januar hat nur wenig mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgegeben. Als Folge stand für säumige Eigentümer bislang ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro im Monat und ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro im Raum. Doch dies wird wohl noch nicht passieren.

Die meisten Bundesländer wollen säumigen Grundeigentümern zunächst ein Erinnerungsschreiben schicken. Das ergab eine Abfrage des Geldratgebers Finanztip bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer. Finanztip empfiehlt, die Grundsteuererklärung trotzdem so schnell wie möglich abzugeben. Zur Unterstützung gibt es auf Finanztip.de eine detaillierte Ausfüllhilfe für Erklärungen in allen Bundesländern. Dies ist notwendig, da es in den unterschiedlichen Bundesländern natürlich abweichende Anforderungen gibt.
Bislang war im Detail noch nicht klar, was passiert, wenn Eigentümer ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht abgeben. Als mögliche Konsequenz wurden Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat bei verspäteter Abgabe sowie Zwangsgelder bis 25.000 Euro gehandelt. „Bekannt war bisher nur, dass es keine automatischen Verspätungszuschläge geben wird. Das ist im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung so festgelegt“, sagt man bei Finanztip.de.
So wird es in den Bundesländern aussehen
Die Abfragen von Finanztip ergaben, dass in den meisten Bundesländern zuerst Erinnerungsschreiben verschickt werden. In einigen Ländern sollen Verspätungszuschläge sogar erst nach diesen Schreiben festgesetzt werden können.
„Auffällig ist, dass in keinem Bundesland die große Drohkulisse aufgebaut wird“, sagt man. „Es wird an die Einsicht appelliert und maßvolles Verhalten der Finanzämter erwähnt. Strafgelder dürften nach diesen Aussagen eher die Ausnahme als die Regel sein. Das gilt aber ausdrücklich nicht für die, die gar nicht abgeben“.
Zwangsmittel Schätzung nicht unterschätzen
Die möglichen 25 Euro Verspätungszuschlag im Monat klingen nach nicht viel, doch zurücklehnen sollten sich Eigentümer trotzdem nicht. Denn irgendwann wird das Finanzamt zum letzten Mittel greifen, wenn die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben wurde. Und das ist die Schätzung des Grundsteuerwerts, der die Höhe der Grundsteuer entscheidend bestimmt. Eine solche Schätzung kann auf lange Sicht teuer werden. Neben einem vorherigen Zwangsgeld droht auch eine unnötig hohe Grundsteuer ab 2025

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20230124_kvp.mp3

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Wenige Tage vor Ablauf der Frist am 31. Januar hat nur wenig mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgegeben. Als Folge stand für säumige Eigentümer bislang ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro im Monat und ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro im Raum. Doch dies wird wohl noch nicht passieren.

Die meisten Bundesländer wollen säumigen Grundeigentümern zunächst ein Erinnerungsschreiben schicken. Das ergab eine Abfrage des Geldratgebers Finanztip bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer. Finanztip empfiehlt, die Grundsteuererklärung trotzdem so schnell wie möglich abzugeben. Zur Unterstützung gibt es auf Finanztip.de eine detaillierte Ausfüllhilfe für Erklärungen in allen Bundesländern. Dies ist notwendig, da es in den unterschiedlichen Bundesländern natürlich abweichende Anforderungen gibt.
Bislang war im Detail noch nicht klar, was passiert, wenn Eigentümer ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht abgeben. Als mögliche Konsequenz wurden Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat bei verspäteter Abgabe sowie Zwangsgelder bis 25.000 Euro gehandelt. „Bekannt war bisher nur, dass es keine automatischen Verspätungszuschläge geben wird. Das ist im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung so festgelegt“, sagt man bei Finanztip.de.
So wird es in den Bundesländern aussehen
Die Abfragen von Finanztip ergaben, dass in den meisten Bundesländern zuerst Erinnerungsschreiben verschickt werden. In einigen Ländern sollen Verspätungszuschläge sogar erst nach diesen Schreiben festgesetzt werden können.
„Auffällig ist, dass in keinem Bundesland die große Drohkulisse aufgebaut wird“, sagt man. „Es wird an die Einsicht appelliert und maßvolles Verhalten der Finanzämter erwähnt. Strafgelder dürften nach diesen Aussagen eher die Ausnahme als die Regel sein. Das gilt aber ausdrücklich nicht für die, die gar nicht abgeben“.
Zwangsmittel Schätzung nicht unterschätzen
Die möglichen 25 Euro Verspätungszuschlag im Monat klingen nach nicht viel, doch zurücklehnen sollten sich Eigentümer trotzdem nicht. Denn irgendwann wird das Finanzamt zum letzten Mittel greifen, wenn die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben wurde. Und das ist die Schätzung des Grundsteuerwerts, der die Höhe der Grundsteuer entscheidend bestimmt. Eine solche Schätzung kann auf lange Sicht teuer werden. Neben einem vorherigen Zwangsgeld droht auch eine unnötig hohe Grundsteuer ab 2025

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