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#diepodcastin über FRAUENkrankheiten: Isabel Rohner & Regula Stämpfli über Endometriose & wie Geschichte Frauen krank macht sowie den wegweisenden Bundesfinanzhof-Entscheid zur Leihmutterschaft.

 
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“Jede Frau trägt ein Brandmal in ihrem Herzen.” Louise Labé (1524-1566), französische Dichterin
Vorbemerkung: Die Folge wurde eine Woche vorher aufgenommen und hat deshalb keinen aktuellen Bezug zum Nahen Osten. Für die aktuellen Bezüge lesen sie die TWEETS von laStaempfli auf ihrer Homepage und auf X und die TWEETS der Rohnerin auf X.
#diepodcastin über Frauenkrankheiten: Isabel Rohner & Regula Stämpfli über Endometriose & wie Geschichte Frauen krank macht, die frauenverachtende Bundesstiftung für Gleichstellung (sic!) sowie den wegweisenden Bundesfinanzhof-Entscheid zur Leihmutterschaft.
Die Rohnerin bringt die Hintergründe, Geschichte und Forschungsstand zur Endometriose: Am 29.9. war der “Tag der Endometriose”. Ein wichtiger Anlass, denn an Endometriose (Endometrium = Gebärmutterschleimhaut; metra = Gebärmutter) leider allein in Deutschland laut den Fachgesellschaften 2 bis 4 (!) Millionen Frauen. Warum diese Ungenauigkeit? Weil die Krankheit immer noch und auch unter Ärztinnen und Ärzten so unbekannt und unerforscht ist, dass es oft bis zu 10 Jahre dauert, bis die betroffenen Frauen eine Diagnose erhalten. Weltweit wird davon ausgegangen, dass ungefähr 190 (!) Millionen Frauen an dieser Krankheit leiden, bei der sich Gebärmutterschleimhaut auch außerhalb der Gebärmutter ansiedelt: im Bauchraum, an Organen, in Muskeln. Dies verursacht bei den betroffenen Frauen unmenschliche Schmerzen, die nur über Medikamente oder Operationen gelindert werden können. In vielen Fällen führt Endometriose zu Unfruchtbarkeit. Australien war das erste Land weltweit, das das Ausmaß dieser Krankheit begriffen und vor ein paar Jahren eine nationale Strategie aufgesetzt hat, inkl. millionenschwerer Förderung für die Forschung an dieser Volkskrankheit. Frankreich ist als erstes europäisches Land diesem Beispiel gefolgt und investiert jedes Jahr 25-30 Millionen Euro in die Forschung und in die Schaffung von Infrastruktur und Beratung. Auch in Deutschland gibt es Bewegung: 2023 förderte der Bund die Endometriose-Forschung erstmals mit 5 Millionen Euro (in den 20 Jahren vorher belief sich die Bundesförderung insgesamt auf 500.000 Euro). Im Vergleich: In die Diabetes-Forschung wird jedes Jahr über 20 Millionen Euro investiert.
Dass die Forschung an Endometriose bislang so sprichwörtlich stiefväterlich behandelt wurde, liegt schlicht daran, dass diese Krankheit ausschließlich Frauen betrifft. Umso erstaunter war Isabel Rohner, als sie am “Tag der Endometriose” auf dem social Media-Kanal der “Bundesstiftung Gleichstellung” (2021 eingerichtet, vom Bund jedes Jahr ebenfalls mit 5 Millionen Euro aus Steuermitteln finanziert…) schrieb: “Über 2 Millionen Menschen sind in Deutschland von Endometriose betroffen.” Und auf den Hinweis, dass es sich hierbei um FRAUEN handele und dies wichtig sei, um endlich Aufmerksamkeit und Finanzierung für das Thema zu bekommen, schrieb die “Bundesstiftung Gleichstellung”: “Die größte Betroffenengruppe bilden cis Frauen und Mädchen. Aber auch genderqueere, inter und trans Personen können an Endometriose erkranken – ebenso Männer.”
Hallo? ES GEHT UM EINE FRAUENKRANKHEIT!
Regula Stämpfli und Isabel Rohner sind entsetzt über diese frauenverachtende Stellungnahme der “Bundesstiftung Gleichstellung” – eher eine “Brandstiftung gegen Gleichstellung” -, deren Ziel EIGENTLICH die Gleichstellung von Männern und Frauen (!) ist. Eine solche Stellungnahme macht 190 Millionen betroffene Frauen zur Nebensache, ist zutiefSt sexistisch und patriarchal. Dies zeigt allein die verwendete Sprache: Frauen sollen “cis” sein, während Männer die Norm darstellen. “Die Podcastin” ist sich einig: Die 5 Millionen Euro, mit der die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler diese Stiftung jährlich fördern, ist in der Endometriose-Forschung besser angelegt! Eine solche “Bundesstiftung Gleichstellung”, die Wissenschaft und Realität verleugnet und Frauen unsichtbar macht, ist ein Hohn und steht im Gegensatz zum Grundgesetz.

laStaempfli bringt gute Nachrichten punkto der in Deutschland via Embryonengesetz verbotenen Leihmutterschaft, die im Folgenden nach juristischer Diktion”Ersatzmutterschaft” genannt wird in einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Oktober 2023: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310188/ Hintergrund war, dass zwei schwule Ehemänner die Kosten der Leihmutterschaft von den Steuern absetzen wollten. Sie begründeten dies u.a. mit der psychischen Erkrankung des Kläger 1. Das Urteil ist umwerfend klug: „Keine aussergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft.“ Das Ersatzmutterschaftsverhältnis wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) begründet und durchgeführt. Die Ersatzmutter war eine dort lebende Frau, die bereits zwei eigene Kinder hatte. Die Schwangerschaft der Ersatzmutter wurde durch eine künstliche Befruchtung herbeigeführt. Die Eizelle stammte von einer anderen in den USA lebenden Frau. Die Samenzellen stammten vom Kläger zu 2. Aufgrund der künstlichen Befruchtung trug die Ersatzmutter ein Kind aus, welches seitdem bei den Klägern als Eltern in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) lebt. Der Bundesfinanzhof hielt fest: Das Embryonenschutzgesetz verbietet in Deutschland die Behandlung einer Leihmutterschaft. Und dann kommt der wichtigste Satz, weil ja Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden könnten: “Nach diesen Grundsätzen stellen die Kosten der Kläger im Zusammenhang mit der Ersatzmutterschaft keine krankheitsbedingten Aufwendungen dar. Denn die ungewollte Kinderlosigkeit der Kläger gründet nicht auf einem regelwidrigen Zustand eines oder beider Partner, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung.” Dies brachte der Bundesfinanzhof, weil die WHO schon 1967 die Unfruchtbarkeit als Krankheit definiert hatte, aber mit klarer Definition zu Mann und Frau: “Wenn nach 24 Monaten trotz regelmässigen,ungeschützten Sexualverkehr keine Schwangerschaft eintritt.”

Der Finanzhof hält fest: Die Heilung einer psychischen Krankheit kann, darf und soll nicht durch ein gekauftes Kind von Krankenkasse bezahlt und Steuern abgesetzt werden. Zitat: Nach diesen Grundsätzen kann ein im Wege der Ersatzmutterschaft reproduziertes Kind nicht als eine medizinisch indizierte Heilbehandlung zur Vermeidung, Linderung oder Beseitigung einer seelischen Erkrankung angesehen werden, auch wenn diese auf einer ungewollten Kinderlosigkeit gründet. Überdies ist die Vorstellung, die Reproduktion eines Kindes im Wege der Ersatzmutterschaft als medizinisch indizierte Heilbehandlung oder dieser gleichgestellten Maßnahme anzusehen, auch nicht mit dem Grundrecht des Kindes auf Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 des Grundgesetzes ‑‑GG‑‑) vereinbar. Denn ein solches Verständnis würde das Kind zu einem bloßen Objekt herabwürdigen, das zur Linderung einer seelischen Krankheit des Klägers zu 1. diente (vgl. Senatsurteil vom 10.03.2015 – VI R 60/11, BFHE 249, 468, BStBl II 2015, 695, Rz 12, zu Aufwendungen für die Adoption eines Kindes). Dies gilt gleichermaßen für die Ersatzmutter. Auch sie würde, sähe man die Reproduktion eines Kindes als Heilbehandlung, auf ein medizinisches Hilfsmittel reduziert.

Zum Schluss weist die Rohnerin noch auf einen brillanten Artikel von Luise F. Pusch: “Wie Frauen wieder verschwinden”. Hier der Link: https://www.emma.de/artikel/diese-minderheit-verdraengt-die-mehrheit-340515

Das in der Sendung erwähnte Buch zum Abbau der Bürokratie stammt vom verstorbenen Anarchisten David Graeber (99% & Occupy Wall Street – wo laStaempfli aktiv war) und heisst: Bürokratie. Die Utopie der Regeln.

DAS BILD IST EINE FOTOGRAFIE VON LASTAEMPFLI aus der aktuellen Ausstellung DIVA im V&A in London.

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#diepodcastin über Frauenkrankheiten: Isabel Rohner & Regula Stämpfli über Endometriose & wie Geschichte Frauen krank macht, die frauenverachtende Bundesstiftung für Gleichstellung (sic!) sowie den wegweisenden Bundesfinanzhof-Entscheid zur Leihmutterschaft.
Die Rohnerin bringt die Hintergründe, Geschichte und Forschungsstand zur Endometriose: Am 29.9. war der “Tag der Endometriose”. Ein wichtiger Anlass, denn an Endometriose (Endometrium = Gebärmutterschleimhaut; metra = Gebärmutter) leider allein in Deutschland laut den Fachgesellschaften 2 bis 4 (!) Millionen Frauen. Warum diese Ungenauigkeit? Weil die Krankheit immer noch und auch unter Ärztinnen und Ärzten so unbekannt und unerforscht ist, dass es oft bis zu 10 Jahre dauert, bis die betroffenen Frauen eine Diagnose erhalten. Weltweit wird davon ausgegangen, dass ungefähr 190 (!) Millionen Frauen an dieser Krankheit leiden, bei der sich Gebärmutterschleimhaut auch außerhalb der Gebärmutter ansiedelt: im Bauchraum, an Organen, in Muskeln. Dies verursacht bei den betroffenen Frauen unmenschliche Schmerzen, die nur über Medikamente oder Operationen gelindert werden können. In vielen Fällen führt Endometriose zu Unfruchtbarkeit. Australien war das erste Land weltweit, das das Ausmaß dieser Krankheit begriffen und vor ein paar Jahren eine nationale Strategie aufgesetzt hat, inkl. millionenschwerer Förderung für die Forschung an dieser Volkskrankheit. Frankreich ist als erstes europäisches Land diesem Beispiel gefolgt und investiert jedes Jahr 25-30 Millionen Euro in die Forschung und in die Schaffung von Infrastruktur und Beratung. Auch in Deutschland gibt es Bewegung: 2023 förderte der Bund die Endometriose-Forschung erstmals mit 5 Millionen Euro (in den 20 Jahren vorher belief sich die Bundesförderung insgesamt auf 500.000 Euro). Im Vergleich: In die Diabetes-Forschung wird jedes Jahr über 20 Millionen Euro investiert.
Dass die Forschung an Endometriose bislang so sprichwörtlich stiefväterlich behandelt wurde, liegt schlicht daran, dass diese Krankheit ausschließlich Frauen betrifft. Umso erstaunter war Isabel Rohner, als sie am “Tag der Endometriose” auf dem social Media-Kanal der “Bundesstiftung Gleichstellung” (2021 eingerichtet, vom Bund jedes Jahr ebenfalls mit 5 Millionen Euro aus Steuermitteln finanziert…) schrieb: “Über 2 Millionen Menschen sind in Deutschland von Endometriose betroffen.” Und auf den Hinweis, dass es sich hierbei um FRAUEN handele und dies wichtig sei, um endlich Aufmerksamkeit und Finanzierung für das Thema zu bekommen, schrieb die “Bundesstiftung Gleichstellung”: “Die größte Betroffenengruppe bilden cis Frauen und Mädchen. Aber auch genderqueere, inter und trans Personen können an Endometriose erkranken – ebenso Männer.”
Hallo? ES GEHT UM EINE FRAUENKRANKHEIT!
Regula Stämpfli und Isabel Rohner sind entsetzt über diese frauenverachtende Stellungnahme der “Bundesstiftung Gleichstellung” – eher eine “Brandstiftung gegen Gleichstellung” -, deren Ziel EIGENTLICH die Gleichstellung von Männern und Frauen (!) ist. Eine solche Stellungnahme macht 190 Millionen betroffene Frauen zur Nebensache, ist zutiefSt sexistisch und patriarchal. Dies zeigt allein die verwendete Sprache: Frauen sollen “cis” sein, während Männer die Norm darstellen. “Die Podcastin” ist sich einig: Die 5 Millionen Euro, mit der die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler diese Stiftung jährlich fördern, ist in der Endometriose-Forschung besser angelegt! Eine solche “Bundesstiftung Gleichstellung”, die Wissenschaft und Realität verleugnet und Frauen unsichtbar macht, ist ein Hohn und steht im Gegensatz zum Grundgesetz.

laStaempfli bringt gute Nachrichten punkto der in Deutschland via Embryonengesetz verbotenen Leihmutterschaft, die im Folgenden nach juristischer Diktion”Ersatzmutterschaft” genannt wird in einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Oktober 2023: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310188/ Hintergrund war, dass zwei schwule Ehemänner die Kosten der Leihmutterschaft von den Steuern absetzen wollten. Sie begründeten dies u.a. mit der psychischen Erkrankung des Kläger 1. Das Urteil ist umwerfend klug: „Keine aussergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft.“ Das Ersatzmutterschaftsverhältnis wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) begründet und durchgeführt. Die Ersatzmutter war eine dort lebende Frau, die bereits zwei eigene Kinder hatte. Die Schwangerschaft der Ersatzmutter wurde durch eine künstliche Befruchtung herbeigeführt. Die Eizelle stammte von einer anderen in den USA lebenden Frau. Die Samenzellen stammten vom Kläger zu 2. Aufgrund der künstlichen Befruchtung trug die Ersatzmutter ein Kind aus, welches seitdem bei den Klägern als Eltern in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) lebt. Der Bundesfinanzhof hielt fest: Das Embryonenschutzgesetz verbietet in Deutschland die Behandlung einer Leihmutterschaft. Und dann kommt der wichtigste Satz, weil ja Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden könnten: “Nach diesen Grundsätzen stellen die Kosten der Kläger im Zusammenhang mit der Ersatzmutterschaft keine krankheitsbedingten Aufwendungen dar. Denn die ungewollte Kinderlosigkeit der Kläger gründet nicht auf einem regelwidrigen Zustand eines oder beider Partner, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung.” Dies brachte der Bundesfinanzhof, weil die WHO schon 1967 die Unfruchtbarkeit als Krankheit definiert hatte, aber mit klarer Definition zu Mann und Frau: “Wenn nach 24 Monaten trotz regelmässigen,ungeschützten Sexualverkehr keine Schwangerschaft eintritt.”

Der Finanzhof hält fest: Die Heilung einer psychischen Krankheit kann, darf und soll nicht durch ein gekauftes Kind von Krankenkasse bezahlt und Steuern abgesetzt werden. Zitat: Nach diesen Grundsätzen kann ein im Wege der Ersatzmutterschaft reproduziertes Kind nicht als eine medizinisch indizierte Heilbehandlung zur Vermeidung, Linderung oder Beseitigung einer seelischen Erkrankung angesehen werden, auch wenn diese auf einer ungewollten Kinderlosigkeit gründet. Überdies ist die Vorstellung, die Reproduktion eines Kindes im Wege der Ersatzmutterschaft als medizinisch indizierte Heilbehandlung oder dieser gleichgestellten Maßnahme anzusehen, auch nicht mit dem Grundrecht des Kindes auf Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 des Grundgesetzes ‑‑GG‑‑) vereinbar. Denn ein solches Verständnis würde das Kind zu einem bloßen Objekt herabwürdigen, das zur Linderung einer seelischen Krankheit des Klägers zu 1. diente (vgl. Senatsurteil vom 10.03.2015 – VI R 60/11, BFHE 249, 468, BStBl II 2015, 695, Rz 12, zu Aufwendungen für die Adoption eines Kindes). Dies gilt gleichermaßen für die Ersatzmutter. Auch sie würde, sähe man die Reproduktion eines Kindes als Heilbehandlung, auf ein medizinisches Hilfsmittel reduziert.

Zum Schluss weist die Rohnerin noch auf einen brillanten Artikel von Luise F. Pusch: “Wie Frauen wieder verschwinden”. Hier der Link: https://www.emma.de/artikel/diese-minderheit-verdraengt-die-mehrheit-340515

Das in der Sendung erwähnte Buch zum Abbau der Bürokratie stammt vom verstorbenen Anarchisten David Graeber (99% & Occupy Wall Street – wo laStaempfli aktiv war) und heisst: Bürokratie. Die Utopie der Regeln.

DAS BILD IST EINE FOTOGRAFIE VON LASTAEMPFLI aus der aktuellen Ausstellung DIVA im V&A in London.

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