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#diepodcastin über FRAUENkrankheiten: Isabel Rohner & Regula Stämpfli über Endometriose & wie Geschichte Frauen krank macht sowie den wegweisenden Bundesfinanzhof-Entscheid zur Leihmutterschaft.
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laStaempfli bringt gute Nachrichten punkto der in Deutschland via Embryonengesetz verbotenen Leihmutterschaft, die im Folgenden nach juristischer Diktion”Ersatzmutterschaft” genannt wird in einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Oktober 2023: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310188/ Hintergrund war, dass zwei schwule Ehemänner die Kosten der Leihmutterschaft von den Steuern absetzen wollten. Sie begründeten dies u.a. mit der psychischen Erkrankung des Kläger 1. Das Urteil ist umwerfend klug: „Keine aussergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft.“ Das Ersatzmutterschaftsverhältnis wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) begründet und durchgeführt. Die Ersatzmutter war eine dort lebende Frau, die bereits zwei eigene Kinder hatte. Die Schwangerschaft der Ersatzmutter wurde durch eine künstliche Befruchtung herbeigeführt. Die Eizelle stammte von einer anderen in den USA lebenden Frau. Die Samenzellen stammten vom Kläger zu 2. Aufgrund der künstlichen Befruchtung trug die Ersatzmutter ein Kind aus, welches seitdem bei den Klägern als Eltern in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) lebt. Der Bundesfinanzhof hielt fest: Das Embryonenschutzgesetz verbietet in Deutschland die Behandlung einer Leihmutterschaft. Und dann kommt der wichtigste Satz, weil ja Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden könnten: “Nach diesen Grundsätzen stellen die Kosten der Kläger im Zusammenhang mit der Ersatzmutterschaft keine krankheitsbedingten Aufwendungen dar. Denn die ungewollte Kinderlosigkeit der Kläger gründet nicht auf einem regelwidrigen Zustand eines oder beider Partner, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung.” Dies brachte der Bundesfinanzhof, weil die WHO schon 1967 die Unfruchtbarkeit als Krankheit definiert hatte, aber mit klarer Definition zu Mann und Frau: “Wenn nach 24 Monaten trotz regelmässigen,ungeschützten Sexualverkehr keine Schwangerschaft eintritt.”
Der Finanzhof hält fest: Die Heilung einer psychischen Krankheit kann, darf und soll nicht durch ein gekauftes Kind von Krankenkasse bezahlt und Steuern abgesetzt werden. Zitat: Nach diesen Grundsätzen kann ein im Wege der Ersatzmutterschaft reproduziertes Kind nicht als eine medizinisch indizierte Heilbehandlung zur Vermeidung, Linderung oder Beseitigung einer seelischen Erkrankung angesehen werden, auch wenn diese auf einer ungewollten Kinderlosigkeit gründet. Überdies ist die Vorstellung, die Reproduktion eines Kindes im Wege der Ersatzmutterschaft als medizinisch indizierte Heilbehandlung oder dieser gleichgestellten Maßnahme anzusehen, auch nicht mit dem Grundrecht des Kindes auf Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 des Grundgesetzes ‑‑GG‑‑) vereinbar. Denn ein solches Verständnis würde das Kind zu einem bloßen Objekt herabwürdigen, das zur Linderung einer seelischen Krankheit des Klägers zu 1. diente (vgl. Senatsurteil vom 10.03.2015 – VI R 60/11, BFHE 249, 468, BStBl II 2015, 695, Rz 12, zu Aufwendungen für die Adoption eines Kindes). Dies gilt gleichermaßen für die Ersatzmutter. Auch sie würde, sähe man die Reproduktion eines Kindes als Heilbehandlung, auf ein medizinisches Hilfsmittel reduziert.
Zum Schluss weist die Rohnerin noch auf einen brillanten Artikel von Luise F. Pusch: “Wie Frauen wieder verschwinden”. Hier der Link: https://www.emma.de/artikel/diese-minderheit-verdraengt-die-mehrheit-340515
Das in der Sendung erwähnte Buch zum Abbau der Bürokratie stammt vom verstorbenen Anarchisten David Graeber (99% & Occupy Wall Street – wo laStaempfli aktiv war) und heisst: Bürokratie. Die Utopie der Regeln.
DAS BILD IST EINE FOTOGRAFIE VON LASTAEMPFLI aus der aktuellen Ausstellung DIVA im V&A in London.
205 Episoden
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laStaempfli bringt gute Nachrichten punkto der in Deutschland via Embryonengesetz verbotenen Leihmutterschaft, die im Folgenden nach juristischer Diktion”Ersatzmutterschaft” genannt wird in einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Oktober 2023: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310188/ Hintergrund war, dass zwei schwule Ehemänner die Kosten der Leihmutterschaft von den Steuern absetzen wollten. Sie begründeten dies u.a. mit der psychischen Erkrankung des Kläger 1. Das Urteil ist umwerfend klug: „Keine aussergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft.“ Das Ersatzmutterschaftsverhältnis wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) begründet und durchgeführt. Die Ersatzmutter war eine dort lebende Frau, die bereits zwei eigene Kinder hatte. Die Schwangerschaft der Ersatzmutter wurde durch eine künstliche Befruchtung herbeigeführt. Die Eizelle stammte von einer anderen in den USA lebenden Frau. Die Samenzellen stammten vom Kläger zu 2. Aufgrund der künstlichen Befruchtung trug die Ersatzmutter ein Kind aus, welches seitdem bei den Klägern als Eltern in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) lebt. Der Bundesfinanzhof hielt fest: Das Embryonenschutzgesetz verbietet in Deutschland die Behandlung einer Leihmutterschaft. Und dann kommt der wichtigste Satz, weil ja Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden könnten: “Nach diesen Grundsätzen stellen die Kosten der Kläger im Zusammenhang mit der Ersatzmutterschaft keine krankheitsbedingten Aufwendungen dar. Denn die ungewollte Kinderlosigkeit der Kläger gründet nicht auf einem regelwidrigen Zustand eines oder beider Partner, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung.” Dies brachte der Bundesfinanzhof, weil die WHO schon 1967 die Unfruchtbarkeit als Krankheit definiert hatte, aber mit klarer Definition zu Mann und Frau: “Wenn nach 24 Monaten trotz regelmässigen,ungeschützten Sexualverkehr keine Schwangerschaft eintritt.”
Der Finanzhof hält fest: Die Heilung einer psychischen Krankheit kann, darf und soll nicht durch ein gekauftes Kind von Krankenkasse bezahlt und Steuern abgesetzt werden. Zitat: Nach diesen Grundsätzen kann ein im Wege der Ersatzmutterschaft reproduziertes Kind nicht als eine medizinisch indizierte Heilbehandlung zur Vermeidung, Linderung oder Beseitigung einer seelischen Erkrankung angesehen werden, auch wenn diese auf einer ungewollten Kinderlosigkeit gründet. Überdies ist die Vorstellung, die Reproduktion eines Kindes im Wege der Ersatzmutterschaft als medizinisch indizierte Heilbehandlung oder dieser gleichgestellten Maßnahme anzusehen, auch nicht mit dem Grundrecht des Kindes auf Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 des Grundgesetzes ‑‑GG‑‑) vereinbar. Denn ein solches Verständnis würde das Kind zu einem bloßen Objekt herabwürdigen, das zur Linderung einer seelischen Krankheit des Klägers zu 1. diente (vgl. Senatsurteil vom 10.03.2015 – VI R 60/11, BFHE 249, 468, BStBl II 2015, 695, Rz 12, zu Aufwendungen für die Adoption eines Kindes). Dies gilt gleichermaßen für die Ersatzmutter. Auch sie würde, sähe man die Reproduktion eines Kindes als Heilbehandlung, auf ein medizinisches Hilfsmittel reduziert.
Zum Schluss weist die Rohnerin noch auf einen brillanten Artikel von Luise F. Pusch: “Wie Frauen wieder verschwinden”. Hier der Link: https://www.emma.de/artikel/diese-minderheit-verdraengt-die-mehrheit-340515
Das in der Sendung erwähnte Buch zum Abbau der Bürokratie stammt vom verstorbenen Anarchisten David Graeber (99% & Occupy Wall Street – wo laStaempfli aktiv war) und heisst: Bürokratie. Die Utopie der Regeln.
DAS BILD IST EINE FOTOGRAFIE VON LASTAEMPFLI aus der aktuellen Ausstellung DIVA im V&A in London.
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