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Musst du in Jura auswendig lernen?

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Nein!

Was du hören wirst

In Jura muss man sehr viel lernen, ohne Frage. Aber wieviel muss man auswendig lernen? Weniger, als du denkst!

Nicht lange nachdenken müssen vs. auswendig lernen

Dass der Stoff, den du lernen musst, in seiner Gänze gar nicht zu schaffen ist, haben wir bereits besprochen in Folge Nr. 99. Dort ist auch als Begriff "auswendig lernen" gefallen, den will ich diese Woche aufgreifen. Hier gilt es einiges klarzustellen: Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass du - vom Ergebnis her betrachtet - juristische Inhalte auf Abruf parat hast, ohne darüber größer nachdenken zu müssen. Im Gegenteil, das ist ein Zustand, der sich automatisch einstellen wird, wenn du versuchst zu verstehen, worum es geht und den Fokus darauf legst. Und ja, wenn du regelmäßig wiederholst, dann ist genau das dein Ziel: Wissen zu verfestigen, damit es immer schneller reproduzierbar ist. Das ist aber nicht mit auswendig lernen gleichzusetzen, indem du mehr oder minder unkritisch einfach versuchst, Inhalte in dein Gedächtnis reinzustopfen, ohne sich mit ihnen auseinandergesetzt zu haben. Hier verwendest du weitaus mehr Mühe und dann kommt noch dazu, dass du aufgeschmissen sein wirst, wenn du etwas vergisst oder dich falsch erinnerst.

Definitionen muss man aber doch auswendig lernen?

Ich will dir ein Beispiel nennen: Die meisten meinen, sie müssten Definitionen einfach auswendig lernen. Nehmen wir mal die "arglistige Täuschung" - und ich spreche hier aus der eigenen Erfahrung, denn früher, als ich selbst mehr konsumierte als nachdachte, konnte ich mir die Definition auf gar keinen Fall merken.

Die Definition lautet:

Das bewusste Erregen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher Tatsachen oder Vorenthalten wahrer Tatsachen trotz Offenbarungspflicht in der Absicht, den anderen zur Abgabe der konkreten Willenserklärung zu bestimmen.

Diese Definition konnte ich mir ums Verrecken nicht vollständig merken. Bis ich sie mal erklären musste, zuvor musste ich sie selbst verstehen, danach war alles easy.

  • "Täuschen" bedeutete nun mal, dass der andere nicht die Wahrheit kennt, sondern sich irrt.
  • Wie kann ich einen anderen "täuschen"? Durch lügen natürlich - aber auch durch Verschweigen.
  • Ist das reine Schweigen rechtlich relevant? Nur, wenn es eine Pflicht gegeben hätte, aufzuklären.
  • Und natürlich muss alles im Zusammenhang mit der Willenserklärung stehen, die angefochten werden soll.
  • Und da bereits "arglistig" angeführt bin, muss ich auch bewusst und zielgerichtet täuschen.

So einfach war & ist das! Wenn ich die Definition länger nicht gebraucht habe, dann muss ich nur kurz innehalten und mir die Elemente zusammenklauben, danach nur in elegantere Sprache packen, fertig!

Probier es aus!

Versuch doch mal mit dieser Methode zu lernen. D.h., du prägst dir nicht eine Reihe von Wörtern oder Sätzen oder Schemata ein und versuchst, sie dir reinzupauken. Stattdessen versuchst du alles zu verstehen.

  • Warum ist eine Definition so?
  • Was kommt dir seltsam vor?
  • Warum wird es wohl so geregelt?
  • Welche Funktionselemente beinhaltet sie?

Ähnlich bei Problemen, Meinungsstreitigkeiten usw. Wenn du verstehst, worum es geht, dann kannst du es erst einmal schneller behalten und dann bist du aber auch nicht mehr so sehr darauf angewiesen, denn du hast die Chance, das Gelernte später zu reproduzieren, auch wenn es nicht direkt und auf Abruf parat war. Plus du schießt nicht einen Bock, nur, weil du ein Element falsch in Erinnerung hattest, dies aber nicht gemerkt hast, weil du dich nie kritisch damit auseinandergesetzt hat. Oder weil du im Dunstkreis der Frage parates Wissen hattest, das aber nicht ganz zur Frage passte. Und die restlichen paar Dinge, die du dir wirklich als solche merken musst, weil sie einfach so sind, ohne dass man sie irgendwie erklären könnte, die wirst du dann auch leichter auswendig lernen können - denn sie sind außergewöhnlich und sie sind die Ausnahme.

Hat dir diese Folge und insbesondere die Art und Weise, wie ich an Jura rangehe, gefallen? Willst du Jura und insbesondere das Zivilrecht einfach besser verstehen?

Dann schau doch mal vorbei!

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Kapitel

1. Worum es geht (00:00:00)

2. Auswendig gelernt vs. abrufbar (00:01:06)

3. Was ist mit Definitionen? (00:02:53)

4. Probier es aus! (00:06:04)

180 Episoden

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In Jura muss man sehr viel lernen, ohne Frage. Aber wieviel muss man auswendig lernen? Weniger, als du denkst!

Nicht lange nachdenken müssen vs. auswendig lernen

Dass der Stoff, den du lernen musst, in seiner Gänze gar nicht zu schaffen ist, haben wir bereits besprochen in Folge Nr. 99. Dort ist auch als Begriff "auswendig lernen" gefallen, den will ich diese Woche aufgreifen. Hier gilt es einiges klarzustellen: Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass du - vom Ergebnis her betrachtet - juristische Inhalte auf Abruf parat hast, ohne darüber größer nachdenken zu müssen. Im Gegenteil, das ist ein Zustand, der sich automatisch einstellen wird, wenn du versuchst zu verstehen, worum es geht und den Fokus darauf legst. Und ja, wenn du regelmäßig wiederholst, dann ist genau das dein Ziel: Wissen zu verfestigen, damit es immer schneller reproduzierbar ist. Das ist aber nicht mit auswendig lernen gleichzusetzen, indem du mehr oder minder unkritisch einfach versuchst, Inhalte in dein Gedächtnis reinzustopfen, ohne sich mit ihnen auseinandergesetzt zu haben. Hier verwendest du weitaus mehr Mühe und dann kommt noch dazu, dass du aufgeschmissen sein wirst, wenn du etwas vergisst oder dich falsch erinnerst.

Definitionen muss man aber doch auswendig lernen?

Ich will dir ein Beispiel nennen: Die meisten meinen, sie müssten Definitionen einfach auswendig lernen. Nehmen wir mal die "arglistige Täuschung" - und ich spreche hier aus der eigenen Erfahrung, denn früher, als ich selbst mehr konsumierte als nachdachte, konnte ich mir die Definition auf gar keinen Fall merken.

Die Definition lautet:

Das bewusste Erregen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher Tatsachen oder Vorenthalten wahrer Tatsachen trotz Offenbarungspflicht in der Absicht, den anderen zur Abgabe der konkreten Willenserklärung zu bestimmen.

Diese Definition konnte ich mir ums Verrecken nicht vollständig merken. Bis ich sie mal erklären musste, zuvor musste ich sie selbst verstehen, danach war alles easy.

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  • Was kommt dir seltsam vor?
  • Warum wird es wohl so geregelt?
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Ähnlich bei Problemen, Meinungsstreitigkeiten usw. Wenn du verstehst, worum es geht, dann kannst du es erst einmal schneller behalten und dann bist du aber auch nicht mehr so sehr darauf angewiesen, denn du hast die Chance, das Gelernte später zu reproduzieren, auch wenn es nicht direkt und auf Abruf parat war. Plus du schießt nicht einen Bock, nur, weil du ein Element falsch in Erinnerung hattest, dies aber nicht gemerkt hast, weil du dich nie kritisch damit auseinandergesetzt hat. Oder weil du im Dunstkreis der Frage parates Wissen hattest, das aber nicht ganz zur Frage passte. Und die restlichen paar Dinge, die du dir wirklich als solche merken musst, weil sie einfach so sind, ohne dass man sie irgendwie erklären könnte, die wirst du dann auch leichter auswendig lernen können - denn sie sind außergewöhnlich und sie sind die Ausnahme.

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1. Worum es geht (00:00:00)

2. Auswendig gelernt vs. abrufbar (00:01:06)

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