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Die Woche #170 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 170 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 170 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 01. März 2024.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk sprechen wir über Honorare, Günther Jauch und Biomex.TV. • Außerdem haben wir uns mit BVK-Präsident Michael H. Heinz über die Finanzausschusssitzung zu Kleinanlegerstrategie und partiellem Provisionsverbot ausgetauscht. • Und in den News der Woche zeigt das aktuelle Vermittlerbarometer des AfW, wie Makler ihre Poolpartner auswählen. Erwerbsminderungsrentner müssen sich etwas in Geduld üben. Der GDV hat ermittelt, wie viele Adressen von Hochwasser bedroht sind. Und Verivox hat ausgerechnet, wie viel Aufschlag Ältere bei der KFZ-Versicherung zahlen.

Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Wir sprechen über Honorare, Günther Jauch und Biomex.TV.

Im Gespräch Mit BVK-Präsident Michael H. Heinz Am 21. Februar wurde die Kleinanlegerstrategie zusammen mit dem partiellen Provisionsverbot im Finanzausschuss des Bundestages besprochen. Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute, kurz BVK, war dabei. Wir sprachen mit ihm über die Stimmung in der Sitzung, Redeanteile und die Wahrscheinlichkeit, dass ein partielles Provisionsverbot kommt. Und was das denn für Folgen hätte.

Die News der Woche Nur einen Maklerpool zu nutzen, reicht vielen Vermittlerinnen und Vermittlern anscheinend nicht aus. Das zeigt das aktuelle Vermittlerbarometer des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Danach sind knapp 36 Prozent der Vermittler an zwei Pools oder Verbünde angeschlossen, 18 Prozent verfügen über drei und 10 Prozent sogar über vier oder mehr Anbindungen. Im Schnitt sind es zwei Pools oder Verbünde, die Vermittler nutzen.

Dabei will jeder achte Vermittler künftig mit weniger Anbindungen auskommen, jeder Dreizehnte möchte sich noch mindestens einen weiteren Partner suchen. Durchschnittlich werden knapp 64 Prozent des Geschäftes über Pools und Verbünde abgewickelt.

Bei der Auswahl ihrer Partner achten Vermittler auf eine Reihe von Kriterien. Werkzeuge und Tools führen die Liste an, gefolgt vom Produktportfolio, dem Grad der Digitalisierung und dem Service- und Beratungslevel. Erst an fünfter Stelle folgen die Provisionen vor dem Weiterbildungsangebot. Weniger bedeutsam finden Makler die Eigentümerstruktur oder die Größe des Pools oder Verbunds.

Jingle Eigentlich sollte es für rund 3 Millionen Erwerbsminderungsrentner zum 1. Juli Leistungsverbesserungen geben. Aber die Deutsche Rentenversicherung Bund wird diesen Termin wohl nicht halten können. Sie schafft die Berechnungen und Zahlung der Zuschläge wohl ab Dezember 2025, berichtet das „Handelsblatt“. Daher will das Bundesarbeitsministerium nun ein zweistufiges Verfahren umsetzen, um die Zuschläge wie versprochen zur Jahresmitte zahlen zu können. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Ministerium nun eine Formulierungshilfe erstellt.

Für die Monate von Juli 2024 bis November 2025 soll der bei der Deutschen Post angesiedelte Renten-Service nun erstmal die Zuschläge nach einem vereinfachten Verfahren berechnen und auszahlen. Das heißt, dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten Rente und Zuschlag überwiesen werden. Ab Dezember 2025 soll es dann nur noch eine Zahlung geben. Der übergangsweise ermittelte Zuschlag kann aber vom tatsächlichen Wert abweichen. Daher wird die Rentenversicherung dann ab Dezember 2025 prüfen müssen, ob die Betroffenen eventuell noch eine Nachzahlung bekommen, heißt es weiter.

Jingle Der Branchenverband GDV hat eine neue Studie zum Thema Hochwasser vorgelegt. Dafür hat das Unternehmen VdS Schadenverhütung sämtliche Adressen in Deutschland auf Überschwemmungsgefahr hin untersucht und öffentliche Daten genutzt. Demnach zeigen diese amtlichen Zahlen, dass in Deutschland rund 322.000 Adressen durch Hochwasser gefährdet sind. Insgesamt gibt es 22,4 Millionen Adressen. Damit beträgt der Anteil der Gefährdeten 1,44 Prozent. Und noch immer kommen jedes Jahr rund anderthalbtausend Häuser hinzu, die in ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gestellt werden. Oder wie es die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach ausdrückt: „Die bauen weiter, als ob es den Klimawandel nicht gäbe.“

Die prozentual höchsten Anteile an gefährdeten Adressen gibt es in Sachsen mit 3,6 Prozent, Thüringen mit 3,3 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 2,6 Prozent. Am niedrigsten ist die Quote in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, gefolgt von Schleswig-Holstein. Der Verband fordert deshalb einmal mehr, dass das aufhört. Sprich: Neubaustopp in gefährdeten Gebieten. Zudem soll man schon vorhandene Gebäude in Risikogebieten besser schützen. Entsprechende klare Regelwerke gebe es bereits – man müsse sie eben konsequent anwenden und das nötige Geld bereitstellen.

Gar keine Lösung sei hingegen die oft geforderte Pflichtversicherung. „Mit einer reinen Versicherungslösung werden die hierfür notwendigen Kosten überwiegend den Immobilienbesitzenden und der Versichertengemeinschaft aufgebürdet“, sagt Käfer-Rohrbach. Und wir fügen hinzu: Die besten Schäden sind die, die gar nicht erst entstehen. Das kann die Versicherungspflicht aber nicht leisten.

Jingle Das Unfallrisiko von Senioren im Straßenverkehr ist etwas höher als das von jüngeren Fahrern. Und das zeigt sich auch in der Prämie der KFZ-Versicherung. Laut einer Modellrechnung des Vergleichsportals Verivox zahlt ein 85-Jähriger für einen VW Golf 139 Prozent mehr im Jahr als ein 30 Jahre jüngerer Fahrer unter ansonsten gleichen Voraussetzungen. In Zahlen sind das 394 Euro mehr. Immerhin noch 74 Prozent, also 210 Euro muss ein 75-Jähriger mehr zahlen als ein 55-Jähriger. Und für einen 65-Jährigen fällt der Zuschlag mit 13 Prozent nicht mehr ganz so hoch aus. Aber dann beträgt die Altersspanne ja auch nur noch zehn Jahre.

Um Kosten zu senken, könnten Senioren ihr Fahrzeug auf ein erwachsenes Kind zulassen … lassen. Noch etwas mehr ist drin, wenn sie ihre Schadenfreiheitsklassen ebenfalls weitergeben. In den Verivox-Modellrechnungen würde der 85-jährige Fahrer 54 Prozent sparen, also 365 Euro. Wer das aber nicht will, könnte das Fahrzeug einfach nur auf das Kind zulassen und versichern und dann als Zweitfahrer einsteigen.

Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Im Gespräch Mit BVK-Präsident Michael H. Heinz Am 21. Februar wurde die Kleinanlegerstrategie zusammen mit dem partiellen Provisionsverbot im Finanzausschuss des Bundestages besprochen. Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute, kurz BVK, war dabei. Wir sprachen mit ihm über die Stimmung in der Sitzung, Redeanteile und die Wahrscheinlichkeit, dass ein partielles Provisionsverbot kommt. Und was das denn für Folgen hätte.

Die News der Woche Nur einen Maklerpool zu nutzen, reicht vielen Vermittlerinnen und Vermittlern anscheinend nicht aus. Das zeigt das aktuelle Vermittlerbarometer des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Danach sind knapp 36 Prozent der Vermittler an zwei Pools oder Verbünde angeschlossen, 18 Prozent verfügen über drei und 10 Prozent sogar über vier oder mehr Anbindungen. Im Schnitt sind es zwei Pools oder Verbünde, die Vermittler nutzen.

Dabei will jeder achte Vermittler künftig mit weniger Anbindungen auskommen, jeder Dreizehnte möchte sich noch mindestens einen weiteren Partner suchen. Durchschnittlich werden knapp 64 Prozent des Geschäftes über Pools und Verbünde abgewickelt.

Bei der Auswahl ihrer Partner achten Vermittler auf eine Reihe von Kriterien. Werkzeuge und Tools führen die Liste an, gefolgt vom Produktportfolio, dem Grad der Digitalisierung und dem Service- und Beratungslevel. Erst an fünfter Stelle folgen die Provisionen vor dem Weiterbildungsangebot. Weniger bedeutsam finden Makler die Eigentümerstruktur oder die Größe des Pools oder Verbunds.

Jingle Eigentlich sollte es für rund 3 Millionen Erwerbsminderungsrentner zum 1. Juli Leistungsverbesserungen geben. Aber die Deutsche Rentenversicherung Bund wird diesen Termin wohl nicht halten können. Sie schafft die Berechnungen und Zahlung der Zuschläge wohl ab Dezember 2025, berichtet das „Handelsblatt“. Daher will das Bundesarbeitsministerium nun ein zweistufiges Verfahren umsetzen, um die Zuschläge wie versprochen zur Jahresmitte zahlen zu können. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Ministerium nun eine Formulierungshilfe erstellt.

Für die Monate von Juli 2024 bis November 2025 soll der bei der Deutschen Post angesiedelte Renten-Service nun erstmal die Zuschläge nach einem vereinfachten Verfahren berechnen und auszahlen. Das heißt, dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten Rente und Zuschlag überwiesen werden. Ab Dezember 2025 soll es dann nur noch eine Zahlung geben. Der übergangsweise ermittelte Zuschlag kann aber vom tatsächlichen Wert abweichen. Daher wird die Rentenversicherung dann ab Dezember 2025 prüfen müssen, ob die Betroffenen eventuell noch eine Nachzahlung bekommen, heißt es weiter.

Jingle Der Branchenverband GDV hat eine neue Studie zum Thema Hochwasser vorgelegt. Dafür hat das Unternehmen VdS Schadenverhütung sämtliche Adressen in Deutschland auf Überschwemmungsgefahr hin untersucht und öffentliche Daten genutzt. Demnach zeigen diese amtlichen Zahlen, dass in Deutschland rund 322.000 Adressen durch Hochwasser gefährdet sind. Insgesamt gibt es 22,4 Millionen Adressen. Damit beträgt der Anteil der Gefährdeten 1,44 Prozent. Und noch immer kommen jedes Jahr rund anderthalbtausend Häuser hinzu, die in ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gestellt werden. Oder wie es die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach ausdrückt: „Die bauen weiter, als ob es den Klimawandel nicht gäbe.“

Die prozentual höchsten Anteile an gefährdeten Adressen gibt es in Sachsen mit 3,6 Prozent, Thüringen mit 3,3 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 2,6 Prozent. Am niedrigsten ist die Quote in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, gefolgt von Schleswig-Holstein. Der Verband fordert deshalb einmal mehr, dass das aufhört. Sprich: Neubaustopp in gefährdeten Gebieten. Zudem soll man schon vorhandene Gebäude in Risikogebieten besser schützen. Entsprechende klare Regelwerke gebe es bereits – man müsse sie eben konsequent anwenden und das nötige Geld bereitstellen.

Gar keine Lösung sei hingegen die oft geforderte Pflichtversicherung. „Mit einer reinen Versicherungslösung werden die hierfür notwendigen Kosten überwiegend den Immobilienbesitzenden und der Versichertengemeinschaft aufgebürdet“, sagt Käfer-Rohrbach. Und wir fügen hinzu: Die besten Schäden sind die, die gar nicht erst entstehen. Das kann die Versicherungspflicht aber nicht leisten.

Jingle Das Unfallrisiko von Senioren im Straßenverkehr ist etwas höher als das von jüngeren Fahrern. Und das zeigt sich auch in der Prämie der KFZ-Versicherung. Laut einer Modellrechnung des Vergleichsportals Verivox zahlt ein 85-Jähriger für einen VW Golf 139 Prozent mehr im Jahr als ein 30 Jahre jüngerer Fahrer unter ansonsten gleichen Voraussetzungen. In Zahlen sind das 394 Euro mehr. Immerhin noch 74 Prozent, also 210 Euro muss ein 75-Jähriger mehr zahlen als ein 55-Jähriger. Und für einen 65-Jährigen fällt der Zuschlag mit 13 Prozent nicht mehr ganz so hoch aus. Aber dann beträgt die Altersspanne ja auch nur noch zehn Jahre.

Um Kosten zu senken, könnten Senioren ihr Fahrzeug auf ein erwachsenes Kind zulassen … lassen. Noch etwas mehr ist drin, wenn sie ihre Schadenfreiheitsklassen ebenfalls weitergeben. In den Verivox-Modellrechnungen würde der 85-jährige Fahrer 54 Prozent sparen, also 365 Euro. Wer das aber nicht will, könnte das Fahrzeug einfach nur auf das Kind zulassen und versichern und dann als Zweitfahrer einsteigen.

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