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Die Woche #135 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 135 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 135 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 12. Mai 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Gesundheitsökonom Jürgen Wasem über sein neues Pflegekonzept.
• In den News der Woche spukt das Provisionsverbots-Gespenst wieder herum. Die Bafin hat das Merkblatt für Lebensversicherungen vorgelegt. Einige Politikerinnen wollen mehr Geld von Gutverdienern für die GKV. Und Vermittler erwarten ein schwächeres Biometriegeschäft. • Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Mai, „Nachhaltigkeit“, sprachen wir mit Unternehmensberater Peter Schmidt über Gründung und Ziele des Instituts für Umwelt- und Klimaschutz der Versicherungswirtschaft.

Im Gespräch Mit Gesundheitsökonom Jürgen Wasem Ein Pflegefall zu werden, ist … pardon … sauteuer. Die Eigenanteile sind so hoch, dass viele Menschen sie wahrscheinlich gar nicht bezahlen können. Sie könnten damit in die Sozialhilfe abrutschen. Und es sieht nicht so aus, als würde sich das demnächst ändern, im Gegenteil. Was also tun? Ein Expertengremium hat im Auftrag des Verbandes der privaten Krankenversicherungen nun ein Konzept vorgelegt, wie man diese Lücke schließen könnte. Wie funktioniert es, und welche Rolle spielt die Versicherungsbranche darin? Darüber sprechen wir jetzt mit dem Vorsitzenden des Expertengremiums, dem Gesundheitsökonom Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen.

Werbung Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung bietet Ihren Kunden umfassenden Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus und Totalverlust. Sie können die Versicherung individuell an die Bedürfnisse Ihrer Kunden ausrichten, egal ob für das tägliche Pendeln oder den sportlichen Einsatz. Zusätzlich zum umfangreichsten Leistungspaket beinhaltet der Tarif Excellent Plus auch eine Fahrrad-Unfallversicherung. Informieren Sie sich jetzt unter www.ammerlaender-versicherung.de und bieten Sie Ihren Kunden den passenden Schutz für ihre Fahrräder.

Die News der Woche Der Vermittlerverband Votum schlug Dienstagabend Alarm: „Provisionsverbot für Makler bei der Vermittlung von Lebensversicherungen droht!“, so der Titel der um kurz nach 19 Uhr versandten Pressemitteilung. Eilig zog der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung am Mittwoch nach: „EU-Kommission ändert Strategie“, hieß es dort etwas vorsichtiger.

Hoppla, was ist denn da passiert? Befanden sich die Vermittler nicht bis vor Kurzem noch in einem kollektiven Jubeltaumel? Zur Erinnerung: EU-Kommissarin McGuinness erklärte vor knapp zwei Wochen, dass sie von einem vollumfänglichen Provisionsverbot in der Finanzberatung abrücken wolle – wenngleich sie das nur widerwillig tat und wohl auch nur aufgrund des harschen Gegenwinds der Finanz-Lobby, der ihr vor allem aus Deutschland entgegenwehte.

Doch mit der Feierlaune ist es schon wieder aus, das Zittern ist zurück. Denn Mairead McGuinness scheint sich – anders als erwartet – nicht so schnell geschlagen zu geben. Denn ihr Gesetzesentwurf zur Retail Investment Strategy, zu deutsch: EU-Kleinanlegerstrategie, hat es „in sich“, wie der Branchenverband Votum kommentierte. Seit Anfang der Woche studieren Experten den durchgesickerten Entwurf. Und darin hätten sich einige „U-Boote“ versteckt, die eine genaue Analyse bedürften, wie Votum-Vorstand Martin Klein kommentierte.

Zwar bleibt es dabei, dass im Entwurf kein vollständiges Provisionsverbot für den Vertrieb von Finanzanlageprodukten drinsteht. Doch schon jetzt ist klar: Insbesondere für Versicherungsmakler könnte es gefährlich werden. Denn der Teufel steckt, wie so oft, im Detail – nämlich auf Seite 89 des EU-Entwurfs. Hier verstecke sich „recht harmlos“ der vorgesehene neue Artikel 30 der IDD, so Klein. „Schnell überlesen, hat es aber der Artikel 30 Absatz 8 in sich“, wie er sagt.

Wir ersparen Ihnen an dieser Stelle den verschachtelten Wortlaut des Textes – und springen direkt auf die Quintessenz. Und jetzt halten Sie sich fest: Sollte die neue Regelung unverändert umgesetzt werden, könnten Makler für Vermittlungsleistungen in der Sparte Leben keine Provision mehr entgegennehmen. Das sieht nicht nur Martin Klein so, sondern auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

„Tatsächlich betrifft es gerade die sogenannten versicherungsbasierten Anlageprodukte, also insbesondere die Fondspolicen“, wird Klein noch konkreter. BU und Risikoleben seien hingegen nicht betroffen. „Die Brisanz entwickelt sich dadurch“, so der Votum-Vorstand weiter, „dass von diesem Provisionsverbot nur Versicherungsmakler betroffen wären, während Ausschließlichkeitsvermittler und Mehrfachagenten weiter Provisionen vereinnahmen dürften“.

Wir fassen zusammen: Wenn alles so bleibt, würde die EU ein faktisches Provisionsverbot für unabhängige Vermittler von Lebensversicherungsverträgen schaffen – und das sind in Deutschland vor allem Versicherungsmakler. Norman Wirth vom AfW findet für dieses Vorgehen der Kommission deutliche Worte: „Erst komplettes Provisionsverbot, jetzt nur für Versicherungsanlageprodukte und unabhängige Beratung und Vermittlung. Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein und mit europäischem Recht im Einklang stehen soll.“ Nun ja, ob es der Branche noch gelingen wird das Schlimmste zu verhindern, verfolgen wir selbstverständlich für Sie weiter.

Jingle Die Finanzaufsicht Bafin hat es also nun wirklich getan. Sie hat ihr bereits angekündigtes Merkblatt zu Kapitallebensversicherungen veröffentlicht. Vollständig heißt es „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ und soll dafür sorgen, dass die benannten Versicherungen ihren Kunden auch wirklich nützen und Interessenskonflikte im Vertrieb ausbleiben. Wobei das ausdrücklich auch fondsgebundene Produkte mit einschließt. Die Versicherer sollen also einen „angemessenen Kundennutzen“ prüfen und feststellen. Den müssen sie dokumentieren und der Bafin auf Verlangen vorzeigen können.

Und was steht drin? Eine ganze Menge, weshalb wir nicht alles wiedergeben können. Es ist aber auch nicht viel Konkretes. Harte Zahlen sucht man vergeblich. Picken wir uns ein paar Einzelheiten heraus:

Renditeziele: Um den Kundennutzen prüfen zu können, sollen die Versicherer Renditeziele angeben. Die sollen wiederum zu dem passen, was die Kunden von ihrem Produkt erwarten, und was für ein Produkt es überhaupt ist. Wichtig ist auch die Frage, ob das Renditeziel nur nach Kosten oder nach Kosten plus Inflation zu verstehen ist. Dann darf der Versicherer das Renditeziel aber nicht nur ausgeben, sondern muss es grundsätzlich auch erreichen. Und zwar nicht nur im Optimalszenario, sondern auch mal in einem mittelprächtigen Marktumfeld.

Kosten: Die sollen Versicherer anhand der sogenannten Effektivkosten beziffern und nach der Methode aus der VVG-Informationspflichtenverordnung errechnen. Allerdings bestimmt die Bafin nicht, welche Kosten für Eigenaufwand, Provision und Vertrieb in Ordnung sind, und welche nicht. Stattdessen schreibt sie nur: „Diese Kosten müssen angemessen sein.“ So, so.

Auf jeden Fall sollen Versicherer laut Merkblatt aller Arten von Schindluder nachgehen. Produkte sollen Kunden auch dann schon nützen, wenn diese sie vorzeitig kündigen. Weichen Provisionen zwischen unterschiedlichen Produkten voneinander ab, sollen die Lebensversicherer prüfen, ob auch die Nutzen unterschiedlich sind. Fließt viel Geld aus Investmentfonds als Bestandsprovision, sollen die Versicherer das an anderer Stelle wieder ausgleichen. Viel prüfen, viel einschätzen – wir werden sehen, wie das dann in der Praxis aussieht.

Jingle Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und soziale Pflegeversicherung stehen beide finanziell enorm unter Druck. SPD und Grüne wollen daher nun die Besserverdienenden in die Pflicht nehmen und stärker belasten. Man müsse über eine „deutliche Anhebung“ der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV diskutieren, sagte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt gegenüber dem „Handelsblatt“.

Die Grenze, bis zu der gesetzlich Versicherte Beiträge zahlen müssen, liegt derzeit bei rund 4.988 Euro Bruttolohn im Monat. Geht es nach der SPD würde die Grenze auf das der Rentenversicherung steigen, also auf 7.100 Euro in den jüngeren Bundesländern beziehungsweise 7.300 Euro in den alten Bundesländern.

In eine ähnliche Kerbe haut Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink. Das würde für die GKV „deutliche Mehreinnahmen bedeuten“ und „lediglich Gutverdiener belasten“. Weil Bundesfinanzminister Christian Lindner kein Geld bereitstellen will, und weil „Leistungskürzungen keine Alternative sind“, so Schmidt, müsse man eben an die Einnahmen der Sozialversicherung ran und diese verbessern.

Contra gibt es sogleich vom Wirtschaftsweisen Martin Werding. Denn der sieht darin eine „Bürgerversicherung durch die Hintertür“, wie er dem „Handelsblatt“ sagte. Steige die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung, könnten nur noch sehr wenige Arbeitnehmer die GKV verlassen, glaubt er. Die Geschäftsgrundlage der PKV ändere sich dadurch deutlich: „Ihr würden neue Mitglieder genommen, die PKV würde ausbluten.“

Jingle Ohne Biometriegeschäft geht es nicht – das ist die feste Überzeugung vieler Versicherungsvermittler. Vor allem die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz SBU, ist ein unverzichtbarer Umsatzgarant: 96 Prozent der Vermittler verkaufen die SBU aktuell. Deutlich dahiner folgen Grundfähigkeitsversicherungen mit 47 Prozent, Dienstunfähigkeitsversicherungen (42 Prozent) und Dread-Disease-Policen (26 Prozent). Das geht aus der Studie „Asscompact Award – BU/Arbeitskraftabsicherung 2023“ hervor. Dafür befragten die Kollegen insgesamt 453 Vermittlerinnen und Vermittler der Finanz- und Versicherungsbranche.

Allerdings war die Stimmung im Vertrieb auch schonmal besser: Denn die Umsatzerwartungen der Befragten sinken für nahezu alle Biometrie-Produkte mit Blick auf die kommenden ein bis drei Jahre. Einzig in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen die Vermittlerinnen und Vermittler mit einer ganz leichten Verbesserung der Umsätze.

Und welche Anbieter vermitteln die Befragten am liebsten? Hier konnte die Alte Leipziger ihre Spitzenplatzierung bei der selbstständigen BU aus dem vergangenen Jahr verteidigen. Dieses Kunststück gelang auch Canada Life in den Segmenten Dread Disease/Multirisk sowie Grundfähigkeiten. Die Nürnberger sicherte sich erneut zweimal den Silberrang, einmal für Dread Disease/Multirisk und einmal im Segment Grundfähigkeiten. Die Allianz erzielte einen zweiten Platz in der Selbstständigen BU und Platz 3 in den Grundfähigkeiten. Ebenfalls über Bronze können sich Swiss Life bei der Selbstständigen BU freuen sowie Zurich im Segment Dread Disease/Multirisk.

Das Schwerpunktthema Im Mai: Nachhaltigkeit Zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein liegt Wittmoor. Ein Moor-Gebiet von rund 240 Hektar Größe. Dort überreichte Peter Schmidt, Vorstand des Vereins Institut für Umwelt- und Klimaschutz der Versicherungswirtschaft (IKV), Mitte März einen Scheck für die Renaturierung des dortigen Moores. Denn die Erhaltung der Moore ist ein Herzensprojekt der Gründer des Vereins – speichern Moore doch viel Kohlendioxid und tragen damit erheblich zum Umweltschutz bei. Wir sprachen mit dem Unternehmensberater über das Institut, aktuelle und künftige Projekte – und wie auch jede Vermittlerin und jeder Vermittler nachhaltiger agieren kann. Und das lohnt sich dann wiederum für das Maklerunternehmen. Aber hören Sie selbst.

Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 135 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 12. Mai 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Gesundheitsökonom Jürgen Wasem über sein neues Pflegekonzept.
• In den News der Woche spukt das Provisionsverbots-Gespenst wieder herum. Die Bafin hat das Merkblatt für Lebensversicherungen vorgelegt. Einige Politikerinnen wollen mehr Geld von Gutverdienern für die GKV. Und Vermittler erwarten ein schwächeres Biometriegeschäft. • Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Mai, „Nachhaltigkeit“, sprachen wir mit Unternehmensberater Peter Schmidt über Gründung und Ziele des Instituts für Umwelt- und Klimaschutz der Versicherungswirtschaft.

Im Gespräch Mit Gesundheitsökonom Jürgen Wasem Ein Pflegefall zu werden, ist … pardon … sauteuer. Die Eigenanteile sind so hoch, dass viele Menschen sie wahrscheinlich gar nicht bezahlen können. Sie könnten damit in die Sozialhilfe abrutschen. Und es sieht nicht so aus, als würde sich das demnächst ändern, im Gegenteil. Was also tun? Ein Expertengremium hat im Auftrag des Verbandes der privaten Krankenversicherungen nun ein Konzept vorgelegt, wie man diese Lücke schließen könnte. Wie funktioniert es, und welche Rolle spielt die Versicherungsbranche darin? Darüber sprechen wir jetzt mit dem Vorsitzenden des Expertengremiums, dem Gesundheitsökonom Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen.

Werbung Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung bietet Ihren Kunden umfassenden Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus und Totalverlust. Sie können die Versicherung individuell an die Bedürfnisse Ihrer Kunden ausrichten, egal ob für das tägliche Pendeln oder den sportlichen Einsatz. Zusätzlich zum umfangreichsten Leistungspaket beinhaltet der Tarif Excellent Plus auch eine Fahrrad-Unfallversicherung. Informieren Sie sich jetzt unter www.ammerlaender-versicherung.de und bieten Sie Ihren Kunden den passenden Schutz für ihre Fahrräder.

Die News der Woche Der Vermittlerverband Votum schlug Dienstagabend Alarm: „Provisionsverbot für Makler bei der Vermittlung von Lebensversicherungen droht!“, so der Titel der um kurz nach 19 Uhr versandten Pressemitteilung. Eilig zog der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung am Mittwoch nach: „EU-Kommission ändert Strategie“, hieß es dort etwas vorsichtiger.

Hoppla, was ist denn da passiert? Befanden sich die Vermittler nicht bis vor Kurzem noch in einem kollektiven Jubeltaumel? Zur Erinnerung: EU-Kommissarin McGuinness erklärte vor knapp zwei Wochen, dass sie von einem vollumfänglichen Provisionsverbot in der Finanzberatung abrücken wolle – wenngleich sie das nur widerwillig tat und wohl auch nur aufgrund des harschen Gegenwinds der Finanz-Lobby, der ihr vor allem aus Deutschland entgegenwehte.

Doch mit der Feierlaune ist es schon wieder aus, das Zittern ist zurück. Denn Mairead McGuinness scheint sich – anders als erwartet – nicht so schnell geschlagen zu geben. Denn ihr Gesetzesentwurf zur Retail Investment Strategy, zu deutsch: EU-Kleinanlegerstrategie, hat es „in sich“, wie der Branchenverband Votum kommentierte. Seit Anfang der Woche studieren Experten den durchgesickerten Entwurf. Und darin hätten sich einige „U-Boote“ versteckt, die eine genaue Analyse bedürften, wie Votum-Vorstand Martin Klein kommentierte.

Zwar bleibt es dabei, dass im Entwurf kein vollständiges Provisionsverbot für den Vertrieb von Finanzanlageprodukten drinsteht. Doch schon jetzt ist klar: Insbesondere für Versicherungsmakler könnte es gefährlich werden. Denn der Teufel steckt, wie so oft, im Detail – nämlich auf Seite 89 des EU-Entwurfs. Hier verstecke sich „recht harmlos“ der vorgesehene neue Artikel 30 der IDD, so Klein. „Schnell überlesen, hat es aber der Artikel 30 Absatz 8 in sich“, wie er sagt.

Wir ersparen Ihnen an dieser Stelle den verschachtelten Wortlaut des Textes – und springen direkt auf die Quintessenz. Und jetzt halten Sie sich fest: Sollte die neue Regelung unverändert umgesetzt werden, könnten Makler für Vermittlungsleistungen in der Sparte Leben keine Provision mehr entgegennehmen. Das sieht nicht nur Martin Klein so, sondern auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

„Tatsächlich betrifft es gerade die sogenannten versicherungsbasierten Anlageprodukte, also insbesondere die Fondspolicen“, wird Klein noch konkreter. BU und Risikoleben seien hingegen nicht betroffen. „Die Brisanz entwickelt sich dadurch“, so der Votum-Vorstand weiter, „dass von diesem Provisionsverbot nur Versicherungsmakler betroffen wären, während Ausschließlichkeitsvermittler und Mehrfachagenten weiter Provisionen vereinnahmen dürften“.

Wir fassen zusammen: Wenn alles so bleibt, würde die EU ein faktisches Provisionsverbot für unabhängige Vermittler von Lebensversicherungsverträgen schaffen – und das sind in Deutschland vor allem Versicherungsmakler. Norman Wirth vom AfW findet für dieses Vorgehen der Kommission deutliche Worte: „Erst komplettes Provisionsverbot, jetzt nur für Versicherungsanlageprodukte und unabhängige Beratung und Vermittlung. Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein und mit europäischem Recht im Einklang stehen soll.“ Nun ja, ob es der Branche noch gelingen wird das Schlimmste zu verhindern, verfolgen wir selbstverständlich für Sie weiter.

Jingle Die Finanzaufsicht Bafin hat es also nun wirklich getan. Sie hat ihr bereits angekündigtes Merkblatt zu Kapitallebensversicherungen veröffentlicht. Vollständig heißt es „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ und soll dafür sorgen, dass die benannten Versicherungen ihren Kunden auch wirklich nützen und Interessenskonflikte im Vertrieb ausbleiben. Wobei das ausdrücklich auch fondsgebundene Produkte mit einschließt. Die Versicherer sollen also einen „angemessenen Kundennutzen“ prüfen und feststellen. Den müssen sie dokumentieren und der Bafin auf Verlangen vorzeigen können.

Und was steht drin? Eine ganze Menge, weshalb wir nicht alles wiedergeben können. Es ist aber auch nicht viel Konkretes. Harte Zahlen sucht man vergeblich. Picken wir uns ein paar Einzelheiten heraus:

Renditeziele: Um den Kundennutzen prüfen zu können, sollen die Versicherer Renditeziele angeben. Die sollen wiederum zu dem passen, was die Kunden von ihrem Produkt erwarten, und was für ein Produkt es überhaupt ist. Wichtig ist auch die Frage, ob das Renditeziel nur nach Kosten oder nach Kosten plus Inflation zu verstehen ist. Dann darf der Versicherer das Renditeziel aber nicht nur ausgeben, sondern muss es grundsätzlich auch erreichen. Und zwar nicht nur im Optimalszenario, sondern auch mal in einem mittelprächtigen Marktumfeld.

Kosten: Die sollen Versicherer anhand der sogenannten Effektivkosten beziffern und nach der Methode aus der VVG-Informationspflichtenverordnung errechnen. Allerdings bestimmt die Bafin nicht, welche Kosten für Eigenaufwand, Provision und Vertrieb in Ordnung sind, und welche nicht. Stattdessen schreibt sie nur: „Diese Kosten müssen angemessen sein.“ So, so.

Auf jeden Fall sollen Versicherer laut Merkblatt aller Arten von Schindluder nachgehen. Produkte sollen Kunden auch dann schon nützen, wenn diese sie vorzeitig kündigen. Weichen Provisionen zwischen unterschiedlichen Produkten voneinander ab, sollen die Lebensversicherer prüfen, ob auch die Nutzen unterschiedlich sind. Fließt viel Geld aus Investmentfonds als Bestandsprovision, sollen die Versicherer das an anderer Stelle wieder ausgleichen. Viel prüfen, viel einschätzen – wir werden sehen, wie das dann in der Praxis aussieht.

Jingle Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und soziale Pflegeversicherung stehen beide finanziell enorm unter Druck. SPD und Grüne wollen daher nun die Besserverdienenden in die Pflicht nehmen und stärker belasten. Man müsse über eine „deutliche Anhebung“ der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV diskutieren, sagte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt gegenüber dem „Handelsblatt“.

Die Grenze, bis zu der gesetzlich Versicherte Beiträge zahlen müssen, liegt derzeit bei rund 4.988 Euro Bruttolohn im Monat. Geht es nach der SPD würde die Grenze auf das der Rentenversicherung steigen, also auf 7.100 Euro in den jüngeren Bundesländern beziehungsweise 7.300 Euro in den alten Bundesländern.

In eine ähnliche Kerbe haut Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink. Das würde für die GKV „deutliche Mehreinnahmen bedeuten“ und „lediglich Gutverdiener belasten“. Weil Bundesfinanzminister Christian Lindner kein Geld bereitstellen will, und weil „Leistungskürzungen keine Alternative sind“, so Schmidt, müsse man eben an die Einnahmen der Sozialversicherung ran und diese verbessern.

Contra gibt es sogleich vom Wirtschaftsweisen Martin Werding. Denn der sieht darin eine „Bürgerversicherung durch die Hintertür“, wie er dem „Handelsblatt“ sagte. Steige die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung, könnten nur noch sehr wenige Arbeitnehmer die GKV verlassen, glaubt er. Die Geschäftsgrundlage der PKV ändere sich dadurch deutlich: „Ihr würden neue Mitglieder genommen, die PKV würde ausbluten.“

Jingle Ohne Biometriegeschäft geht es nicht – das ist die feste Überzeugung vieler Versicherungsvermittler. Vor allem die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz SBU, ist ein unverzichtbarer Umsatzgarant: 96 Prozent der Vermittler verkaufen die SBU aktuell. Deutlich dahiner folgen Grundfähigkeitsversicherungen mit 47 Prozent, Dienstunfähigkeitsversicherungen (42 Prozent) und Dread-Disease-Policen (26 Prozent). Das geht aus der Studie „Asscompact Award – BU/Arbeitskraftabsicherung 2023“ hervor. Dafür befragten die Kollegen insgesamt 453 Vermittlerinnen und Vermittler der Finanz- und Versicherungsbranche.

Allerdings war die Stimmung im Vertrieb auch schonmal besser: Denn die Umsatzerwartungen der Befragten sinken für nahezu alle Biometrie-Produkte mit Blick auf die kommenden ein bis drei Jahre. Einzig in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen die Vermittlerinnen und Vermittler mit einer ganz leichten Verbesserung der Umsätze.

Und welche Anbieter vermitteln die Befragten am liebsten? Hier konnte die Alte Leipziger ihre Spitzenplatzierung bei der selbstständigen BU aus dem vergangenen Jahr verteidigen. Dieses Kunststück gelang auch Canada Life in den Segmenten Dread Disease/Multirisk sowie Grundfähigkeiten. Die Nürnberger sicherte sich erneut zweimal den Silberrang, einmal für Dread Disease/Multirisk und einmal im Segment Grundfähigkeiten. Die Allianz erzielte einen zweiten Platz in der Selbstständigen BU und Platz 3 in den Grundfähigkeiten. Ebenfalls über Bronze können sich Swiss Life bei der Selbstständigen BU freuen sowie Zurich im Segment Dread Disease/Multirisk.

Das Schwerpunktthema Im Mai: Nachhaltigkeit Zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein liegt Wittmoor. Ein Moor-Gebiet von rund 240 Hektar Größe. Dort überreichte Peter Schmidt, Vorstand des Vereins Institut für Umwelt- und Klimaschutz der Versicherungswirtschaft (IKV), Mitte März einen Scheck für die Renaturierung des dortigen Moores. Denn die Erhaltung der Moore ist ein Herzensprojekt der Gründer des Vereins – speichern Moore doch viel Kohlendioxid und tragen damit erheblich zum Umweltschutz bei. Wir sprachen mit dem Unternehmensberater über das Institut, aktuelle und künftige Projekte – und wie auch jede Vermittlerin und jeder Vermittler nachhaltiger agieren kann. Und das lohnt sich dann wiederum für das Maklerunternehmen. Aber hören Sie selbst.

Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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